Woche 30 vom 20. bis 26. Juli 2026

  • Dazu was aus der Klamottenkiste:

    Northeimer Fußgänger-Blitzer: Landkreis bestätigt schnellsten Läufer | Northeim jetzt

    Das ist überhaupt der einzige mir bekannte Fall, wo mal in einem vbB die Geschwindigkeit kontrolliert wurde. Daher ist es eigentlich auch egal, ob die örtliche Behörde der Meinung ist, dass mit Schrittgeschwindigkeit 18 km/h oder 15 km/h oder 6 km/h gemeint sind, wenn es ohnehin nie kontrolliert wird.

    Es gibt ja so vieles, dass nicht kontrolliert wird. Deswegen ist es aber nicht egal, denn im Falle eines Unfalles kommt es häufiger zu Schadensersatzklagen und dann wird wieder auf die Vorschriften geguckt. In wie vielen Fällen es vorkommt, dass dann zum Beispiel gesagt wird, "Ich bin doch in diesem VbB immer schon 20 km/h gefahren und das wurde nie beanstandet und kontrolliert wird es auch nicht.", weiß ich nicht.

  • Zitat aus der Studie:

    "Unsere Ergebnisse, basierend auf der bisher größten länderübergreifenden Vergleichsstudie, legen zwei wichtige Maßnahmen nahe, die Kommunen ergreifen können, um das Zufußgehen und Radfahren zu fördern. Erstens können sie die Bebauungsdichte erhöhen, beispielsweise durch die Lockerung von Höhenbeschränkungen, Parkplatzvorschriften und anderen Flächennutzungsbestimmungen.

    (...)
    Zweitens können Städte Straßen so umgestalten, dass aktives Reisen sicherer und komfortabler wird."

    Es ist schon schade, dass der ADFC nicht sehr viel stärker auf die erste Maßnahme dringt. Aber es ist auch verständlich. Ich erinnere nur mal an die unsägliche Hetzkampagne gegen den rot-grünen Bebauungsplanbeschluss für ein Bebauungsgebiet in Hamburg-Nord, der beinhaltete, dass dort keine freistehenden Einfamilienhäuser gebaut werden sollten. Das war 2019. Die SPD fiel um und änderte im Mai 2025 den Bebauungsplan so, dass auch frei stehende Einfamilienhäuser wieder zugelassen wurden.

    "Bezirk Hamburg-Nord
    Koalition will wieder mehr umstrittene Einfamilienhäuser ermöglichen
    Hamburg. Grünes Teil-Verbot hatte Schlagzeilen gemacht. Jetzt setzt neue Deutschlandkoalition auf einen „Politikwechsel“. Wo Häuser entstehen könnten."

    Immobilien: In Hamburg-Nord dürfen wieder Einfamilienhäuser gebaut werden
    Grünes Teil-Verbot hatte Schlagzeilen gemacht. Jetzt setzt neue Deutschlandkoalition im Bezirk Hamburg-Nord auf einen „Politikwechsel“. Wo neue…
    www.abendblatt.de

    Wer im ADFC mitarbeitet und diese Thematik zu Sprache bringt, hat es nicht leicht, sich Gehör zu verschaffen. Auch im ADFC gibt es viele Menschen, die es für erstrebenswert halten, in einem alleinstehenden Einfamilienhaus zu wohnen. Da streitet man sich lieber über die Gestaltung von Fahrradwegen, anstatt die Energien zu bündeln und in einer sehr viel grundsätzlicheren Frage sehr viel stärker aktiv zu werden.

  • Radwege sind sicher! und wenn nicht, dann fehlen Ampeln!

    heute:

    https://www.abendblatt.de/hamburg/berged…dlerampeln.html (https://archive.ph/ZtYkN)

    :S

    Tatsächlich lese ich den Artikel anders. Die Dame kritisiert, dass die Extra-Ampeln für Radfahrer eher kontraproduktiv sind, auf jeden Fall wenn für Autofahrer nicht sichtbar auf der Kreuzung stehend, und plädiert am Schluss eindeutig für gemeinsame Fahrbahnampel (und Führung auf der Fahrbahn, auch wenn eigene Spur) für MIV und Radverkehr.

  • Dazu was aus der Klamottenkiste:

    Northeimer Fußgänger-Blitzer: Landkreis bestätigt schnellsten Läufer | Northeim jetzt

    Das ist überhaupt der einzige mir bekannte Fall, wo mal in einem vbB die Geschwindigkeit kontrolliert wurde. Daher ist es eigentlich auch egal, ob die örtliche Behörde der Meinung ist, dass mit Schrittgeschwindigkeit 18 km/h oder 15 km/h oder 6 km/h gemeint sind, wenn es ohnehin nie kontrolliert wird.

    "Dort gilt übrigens Schrittgeschwindigkeit, also maximal 15 km/h. Ein Kennzeichen hatte aber keiner der Läufer um den Hals."

    Wozu auch? Das Tempolimit richtet sich doch ohnehin nur auch an Fahrzeugführende? Oder meint man da wirklich, dass auch der Fußverkehr davon erfasst wird?

  • "Dort gilt übrigens Schrittgeschwindigkeit, also maximal 15 km/h. Ein Kennzeichen hatte aber keiner der Läufer um den Hals."

    (...)

    Das ist eine problematische Definition von Schrittgeschwindigkeit, denn sie könnte den Irrtum verstärken, Schrittgeschwindigkeit sei ein klar festgelegtes Tempo, das sich ganz eindeutig mit einer ganz bestimmten km/h oder m/Sek.-Angabe definieren lässt.

    "Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich, das von Gerichten im Streitfall festgelegte Tempo teilweise sehr unterschiedlich. Häufig liegt es zwischen 5 und 15 km/h." das sagt der ADAC auf einer Internetseite vom 17.9.2024

    https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/schrittgeschwindigkeit/#was-bedeutet-schrittgeschwindigkeit

    Die von Yeti zu Recht kritisierten Quelle erweckt allerdings den Eindruck, dass es völlig okay sei, wenn man bis zu 15 km/h schnell fährt, wenn zum Beispiel durch eine Ausschilderung "Verkehrsberuhigte Zone" Schrittgeschwindigkeit vorgegeben ist.

    In einem Verkehrsberuhigten Bereich gilt:

    "Ge- oder Verbot
    1.
    Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
    2.
    Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
    3.
    Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
    4.
    Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
    5.
    Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt."

    StVO - Straßenverkehrs-Ordnung

    Wenn du also zum Beispiel mit deinem Fahrrad in einem Verkehrsberuhigten Bereich auf eine Gruppe spielender Kinder triffst, dann versuche besser nicht da irgendwie durchzufahren. Halte an und rede mit den Kindern, so dass du sicher bist, dass sie dich erkannt habe und schiebe besser langsam durch, dann bist du einigermaßen auf der sicheren Seite. Wenn dir dann trotzdem eines gegen dein Rad rennt und sich dabei verletzt, dann erhöht das deine Chance glaubhaft zu versichern, dass du nicht zu schnell gefahren bist.

    Satz 3 deutet übrigens darauf hin, dass die StVO davon ausgeht, dass Fahrzeuge mit einer schnelleren Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind als Fußgänger.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (27. Juli 2026 um 10:40) aus folgendem Grund: Grammatik korrigiert StVO Text und Link hineinkopiert

  • 18km/h als Schrittgeschwindkeit? Ist das aus einem Urteil? ich fand die 10km/h vom OLD Hamm schon sportlich, und hätte den Richter auf eine Laufrunde mit 6min pro km eingeladen.

    Ging es nicht um die Verfolgung? Ich meine innerorts sind meist auch nur 50 km/h erlaubt, trotzdem bekommt so gut wie niemand bei 51 km/h einen Strafzettel. Da geht es oft erst, je nach Blitzer und Gemeinde, bei 58-64 km/h los.

  • Es gibt eine allgemeine Toleranz, die immer abgezogen wird, bis 100 km/h sind es 3 km/h, drüber 3 %. Dazu kommt imho noch der mögliche Messsmittelfehler. Deswegen wird in der Regel wohl innerorts erst ab 5-6 km/h Übertretung ein Blitzer überhaupt aktiv geschalten.