Dazu was aus der Klamottenkiste:
Northeimer Fußgänger-Blitzer: Landkreis bestätigt schnellsten Läufer | Northeim jetzt
Das ist überhaupt der einzige mir bekannte Fall, wo mal in einem vbB die Geschwindigkeit kontrolliert wurde. Daher ist es eigentlich auch egal, ob die örtliche Behörde der Meinung ist, dass mit Schrittgeschwindigkeit 18 km/h oder 15 km/h oder 6 km/h gemeint sind, wenn es ohnehin nie kontrolliert wird.
Es gibt ja so vieles, dass nicht kontrolliert wird. Deswegen ist es aber nicht egal, denn im Falle eines Unfalles kommt es häufiger zu Schadensersatzklagen und dann wird wieder auf die Vorschriften geguckt. In wie vielen Fällen es vorkommt, dass dann zum Beispiel gesagt wird, "Ich bin doch in diesem VbB immer schon 20 km/h gefahren und das wurde nie beanstandet und kontrolliert wird es auch nicht.", weiß ich nicht.