• jetzt muss ich mal eine Frage loswerden und hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Der Klostersternumbau ist fast abgeschlossen, die Verkehrsregeln sind mir allerdings mit diesem komischen Seiten-Schutz oder wasweisichstreifen noch nicht ganz klar.

    Beim abbiegen hat der mit dem Auto fahrende den im Kreisverkehr mit dem Rad fahrenden Vorrang zu gewähren. Das ist hoffe ich unstrittig. Aber wo hält der abbiegende PKW, der Fußgängern auf dem Zebrastreifen Vorrang gewähren muss an?

    1: Direkt vor dem Zebrastreifen, damit blockiert er den sich im Kreisverkehr bewegenden Radverkehr.
    2: Er lässt den Radstreifen frei und blockiert damit den sich im Kreisverkehr bewegenden PKW Verkehr?

    In der Praxis ist eher Fall 1 zu beobachten, bevor ich aber jedesmal einen dicken Hals bekomme und mich ärgere, bitte ich kurz um Eure Expertenmeinung. Danke.


  • In der Praxis ist eher Fall 1 zu beobachten, bevor ich aber jedesmal einen dicken Hals bekomme und mich ärgere, bitte ich kurz um Eure Expertenmeinung. Danke.

    Ich würde argumentieren, dass man den kreuzenden Radverkehr nicht behindern darf. Ich habe allerdings momentan nicht den Verordnungstext zur Hand — andererseits ist das auch wieder so ein Fall, wo das seltsame Kreuzungsdesign diese Situation geradezu provoziert.

  • Es handelt sich hierbei rechtlich gesehen um einen sonstigen Radweg. Ist zumindest meine Meinung: baulich getrennt, keine Beschilderung, keine RWBP. Ich befahre den aus Sicherheitsgründen auch nicht.

    PKWs müssen Zebrastreifen freihalten: "Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten."
    Auf Radwegen darf hingegen gewartet werden, wenn dabei kein Radfahrer behindert wird: "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.". Da steht nicht wie beim FGÜ dass auf dem Radweg nicht gewartet werden dürfte, also darf man's wohl.


    Wenn klar abzusehen ist, dass kein Radfahrer kommen wird bis der FGÜ frei ist: 1. Ansonsten 2.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich verstehe bis heute nicht, wieso sich Hamburg hier wieder was Neues ausdenken musste. Das Design führt dazu, dass Autofahrer den Radstreifen schneiden, wenn sie ausfahren wollen. Wünschenswert wäre eigentlich, wenn das Ausfahren eher einem Abbiegevorgang gleichen würde mit entsprechend geringer Geschwindigkeit.

  • Keine Ahnung warum. Der LSBG weiß um die Probleme (Verstoß gegen VwV-StVO und ERA) Bescheid, die Forderungen nach Tempo 30 und Mischverkehr haben die auch ignoriert.
    Wie und warum diese Entscheidungen zustande kommen, erschließt sich mir nicht.

    Ich warte jetzt letzlich darauf, dass hier der erste Radfahrer beim Ausfahren aus dem Kreisel getötet wird, danach kann man vielleicht nochmal Änderungen vorschlagen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich lese hier nur Radfahrstreifen und Kreisverkehr...
    ... wer kam denn auf die Idee, dass etwas gut funktionieren könne, das explizit unzulässig ist?

    Das ich das mal halbwegs passend sagen darf: Der linksversiffte Rot-Grüne-Senat, der Fahrradfreundlichkeit an der Länge der Radverkehrtinfrastruktur bemisst anstatt an der Fahrradfreundlichkeit.

  • Richtig. Die Idee soll doch überall sein, den Radfahrer ins Sichtfeld des Autofahrers zu bekommen. Warum wird hier aber wiederum separiert, sodass der Radfahrer nicht vor dem Autofahrer unterwegs ist, sondern sich diesem schräg von hinten nähert?

    Eigentlich müsste man die Kreisfahrbahn verschmalern, sodass alle hintereinander fahren und nicht rechts geradeaus gefahren wird und links nach rechts abgebogen wird.

  • Ich lese hier nur Radfahrstreifen und Kreisverkehr...

    Das ist ein Radweg, mit 3cm (?) hohem Bordstein.

    Die ERA schreibt hierzu:

    Zitat

    Die Radwege sollen im Abstand von etwa 4,00 m vom Rand der Kreisfahrbahn direkt neben den Fußgängerüberwegen über den Fahrbahnteiler geführt werden.
    Kleinere Abstände als 2,00 m sind aus Sicherheitsgründen ebenso zu vermeiden wie größere Abstände als 5,00 m.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Danke für Eure Hilfe, mal sehen was die Zukunft bringt.

    Eine weitere Frage wurde mir aber auch gleich von Gerhart beantwortet, Danke.

    Da es ein Radweg ist, darf ich also auch rechts überholen wenn ich schneller bin oder der Verkehr stockt, im Mischverkehr dürfte ich das nicht bzw. nur wenn der Verkehr steht? Habe ich das richtig verstanden?

    Damit haben wir dann genau das:

    Eigentlich müsste man die Kreisfahrbahn verschmalern, sodass alle hintereinander fahren und nicht rechts geradeaus gefahren wird und links nach rechts abgebogen wird.


    Nicht ungefährlich.

  • Da es ein Radweg ist, darf ich also auch rechts überholen wenn ich schneller bin oder der Verkehr stockt, im Mischverkehr dürfte ich das nicht bzw. nur wenn der Verkehr steht? Habe ich das richtig verstanden?

    So sehe ich das, ja.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Nicht ungefährlich.

    Ich erwarte bei der derzeitigen Situation vermehrt Rechtsabbiegeunfälle. Wer hingegen vor dem PKW auf demselben Fahrstreifen fährt, wird gesehen. Eine schmale Fahrbahn wäre wahrscheinlich aber nicht so leicht umzusetzen, denn eine gewisse Breite braucht ja zB. der Busverkehr, um überhaupt in den Kreisverkehr einfahren zu können. Da wäre die Kreisfahrbahn letztendlich vermutlich immer noch breit, um unter Missachtung des seitlichen Sicherheitsabstandes einen Radfahrer zu überholen.

  • Eine schmale Fahrbahn wäre wahrscheinlich aber nicht so leicht umzusetzen, denn eine gewisse Breite braucht ja zB. der Busverkehr, um überhaupt in den Kreisverkehr einfahren zu können.

    Die Idee war es, eine normal breite Asphalt-Spur außen zu haben, und weiter innen eine Aufpflasterung.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich habe heute dort mal meine Einweihungsrunde gedreht. Anfahrt standesgemäß ab Abaton durch den Grindelhof (Leuchtmelder »Danke« vor der Talmud-Tora-Schule, denn ich war langsamer als 30 km/h, dann in der Hochallee den Radstreifen teils genossen, teils gemieden, denn ein rundes halbes Dutzend Fahrzeuge parkte im Wesentlichen auf der Fahrbahn, aber eben mit den rechten Rädern in der Spur oder auf dem Strich, und wenn da Zementsäcke vom LKW in Richtung Bordstein entladen werden, dann halte ich meinen Schädel lieber nicht da hin (trotz Helm). Dann Eppendorfer Baum zum Klosterstern, Spur frei, weil ein Mini so schnell, wie er 20 Meter vor mir rückwärts ausparkte, auch vorwärts Vollgas gab. Im Kreisel ein Handwerkermobil, der unbedingt noch überholen musste, bevor er in die Rothenbaumchaussee abbog (ich musste nicht bremsen), der Rest war hindernisfrei. Dann wieder Eppendorfer Baum bis Eppendorfer Landstraße und zur Kellinghusenstraße. Autofahrer alle nett.

    Und ich habe gelernt: Wenn man in einen Kreisverkehr eine ringförmige, gelegentlich unterbrochene Struktur von Mini-Bordsteinkanten (etwa 3 bis 5 mm erhöht) einlässt und direkt daneben eine weiße Linie aufbringt, dann ist das legal??? Es ist jedenfalls ein Witz.

    Ich habe den Eindruck, dass alle noch dabei sind, sich an die Chose zu gewöhnen, und entsprechend aufmerksam und vorsichtig fahren. Aber wenn sich das erstmal eingespielt hat oder sich neben einem Stau im Kreisel die Chance bietet, rechts über die Radspur kurz abzubiegen ...

  • Und sogar der Weinhändler, der vorher viel Alarm geschlagen hat, ist zufrieden mit dem Ergebnis:

    Nun müssen sich nur noch die lieben Kraftparker daran gewöhnen, dass man auf Schutzstreifen nicht parken darf.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.