Woche 49 vom 01. bis 07. Dezember 2025

  • In der Zeit ein Interview mit Andreas Knie

    Emotionen im Straßenverkehr : "Sie hören es am Gehupe. Eigentlich müsste es viel öfter scheppern"
    Warum bloß werden im Straßenverkehr alle so schnell aggressiv? Der Soziologe Andreas Knie hat eine Erklärung. Und er glaubt: Die Autogesellschaft zerfällt…
    www.zeit.de

    https://archive.ph/h3P9k

    :)

    Zitat

    Bus und Bahnen auf dem Land sind deutlich weniger als 20 Prozent ausgelastet – das ist kein funktionierendes Modell mehr für die Zukunft.

    das sehe ich auch so.

    Aber der Teil mit den Dienstwagen bei den Führungskräften der DB? Krass! 200 von 7000 nehmen die BC100, der Rest lieber Dienstwagen. 8|

  • Die Rolle der Autoindustrie hat sich schonmal zugunsten der Rüstungsindustrie erledigt. Rheinmetall wirbt in Absprache bei Continental um Mitarbeiter. So haben sich das die Anti-Auto-Verbände vielleicht vorgestellt.

    Nur wer resigniert hat, benutzt noch Radwege.

  • Zum Thema hocheffiziente Verbrenner:

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  • Sehr schön entlarvt von Tilo Jung.

    Nachhilfe für den Pressesprecher: Carnot-Prozess – Wikipedia

    Die Effizienz jeder Wärmekraftmaschine ist limitiert durch den zweiten Hauptsatz der Thermodynamik. Eine solche Maschine funktioniert nur, wenn es eine Temperaturdifferenz gibt. Beim V-Motor ist es kalte Luft, die angesaugt wird und durch die Explosion eines Kraftstoff-Luft-Gemischs erhitzt wird und sich dadurch ausdehnt und einen Kolben bewegt. Die heißen Verbrennungsgase werden anschließend ausgestoßen und die darin enthaltene Wärme ist für den Prozess nicht weiter nutzbar. Auch sonst braucht man in einem Auto nicht so viel Wärme, wie durch den Auspuff und den Kühler an die Umgebung abgegeben wird. Die Abwärme kann man allenfalls bei stationären Motoren nutzen (Blockheizkraftwerk).

    Der effizienteste Verbrennungsmotor, der jemals gebaut wurde, kam unter Laborbedingungen auf einen Wirkungsgrad von etwas über 50%. Im realen Fahrbetrieb erreicht man eine Effizienz von bestenfalls 40%, eher weniger. Wenn jetzt noch der Kraftstoff energieaufwändig erzeugt wurde (E-Fuels) wird die Bilanz nicht besser.

    Das ist Physik und keine politische Meinung. Wer Technologieoffenheit fordert, sollte wenigstens Naturgesetze akzeptieren.

  • Im realen Fahrbetrieb erreicht man eine Effizienz von bestenfalls 40%, eher weniger. Wenn jetzt noch der Kraftstoff energieaufwändig erzeugt wurde (E-Fuels) wird die Bilanz nicht besser.

    Das ist Physik und keine politische Meinung. Wer Technologieoffenheit fordert, sollte wenigstens Naturgesetze akzeptieren.

    Das Video ist so cringe, konnte es mir echt nur halb ansehen :D

    Vor allem wurden die vermeintlichen Effizienzgewinne dann ja meist wieder durch mehr Gewicht oder ähnliches verballert. Müsste man zunächst mal anfangen, schlicht wieder kleinere, leichtere Autos zu bauen und das könnte/wollte "unsere" Autoindustrie ja auch wieder nicht.

  • Forderung nach Radfahrer-Steuer: „Zeigt, wie weit die AfD von der Wirklichkeit entfernt ist“

    Der zitierte CDU-Politiker sieht den Unfug vor allem aufgrund der nicht so einfachen Umsetzung.

    In der "wir-wollen-mehr-Radwege" ADFC-Bubble kommt die Idee grundsätzlich aber gut an, wenn denn von den Steuern wenigstens "sichere Radwege" gebaut würden. Blöder wird es heute (hoffentlich) nicht mehr.

  • Tagesspiegel:

    Tödliche Verkehrsunfälle in Berlin: Diese beiden Crashs wären vermeidbar gewesen
    Im Berliner Südosten starben kürzlich zwei Menschen im Straßenverkehr. Die Unfälle zeigen exemplarisch, was bei der Verkehrssicherheit schiefläuft.
    www.tagesspiegel.de

    https://archive.ph/r6IaQ

    Zitat

    In beiden Fällen krachte es an Einmündungen, an denen Nebenstraßen auf Hauptachsen mit Landstraßencharakter treffen. Beide Unfälle wären durch andere Beschilderung wohl weniger schwer verlaufen oder gar nicht passiert.

    :rolleyes:

    Zitat

    Die Autofahrerin rammte den alten Mann, als sie beim Einbiegen zunächst den gemeinsamen Geh- und Radweg für beide Richtungen querte. Der Weg ist beschildert, muss also benutzt werden. Der 86-Jährige fuhr vorschriftsgemäß auf der linken Straßenseite, kam also von rechts für die Autofahrerin, die ihm die Vorfahrt nahm.

    klarer Fall von "mehr Schilder!!!!"

    und was passiert, wenn man nach dem Unfall ganz schnell "mehr Schilder" anbringt? Richtig. Auf die StVO, Anlage 2 zu Vorschriftzeichen, RdNr 2.1 wird wieder geschissen... äh.. ich meine natürlich anders interpretiert.

    Zitat

    Ge- oder Verbot
    Ist das Zusatzzeichen zusammen mit dem Zeichen 205 angeordnet, bedeutet es:
    Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren und dabei auf Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV von links und rechts achten.
    Erläuterung
    Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205.

    an der Unfallstelle hängt das ZZ jetzt unterhalb des 205. Aber bestimmt nur vorübergehend, bis ein neuer VZ-Träger gesetzt wurde, der länger ist und das Anbringen darüber erlaubt. :whistling:

    aber weiter geht's:

    Zitat

    Abgesehen davon wäre ein Stoppschild die deutlich sicherere Alternative zum „Vorfahrt beachten“, weil es allzu flottes Abbiegen verbieten würde.

    ja klar, und das [Zeichen 205] verbietet was genau? :rolleyes:


    Zitat

    Direkt an der Einmündung fordert ein 70er-Schild stadteinwärts regelrecht zum nochmaligen Gasgeben auf, obwohl nur 150 Meter entfernt Tempo 50 beginnt.

    nein, mit dem Verkehrszeichen wird eine bestehende Regelung (zHg70) wiederholt und gilt nun auch für die Verkehrsteilnehmer, die von der Seitenstraße eingebogen sind... Aber gut, Betroffenheitsartikel. Was willste erwarten.


    Aber was genau ist jetzt die Quintessenz des Artikels? :/

    vielleicht: "Polizei schafft es nicht, Unfallhäufungsstellen zu entschärfen". :/

  • A propos Vorschriften, die nicht umgesetzt werden:

    Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.

  • grundsätzlich nicht - hier schon. weil:

    a) zHg70 ist wichtig

    b) ohne BPflicht wird der richtige Verkehr gestört

    c) auch ohne BPflicht radeln 99,9% auf den Abschnitten dann auf dem Radweg. :rolleyes:

    T50, Regeln durchsetzen auf allen Seiten. Wäre ja ein Anf... oh, aufwändig und "zwingen-uns-auf-die-Autostraße!!!!"-Shitstorm incoming. schon gut

  • grundsätzlich nicht - hier schon. weil: ...

    Ich frage mich trotzdem, ob das einem Staatsanwalt (der bei tödlichen Unfällen immer eingeschaltet ist) mal auffällt, dass jemand im Straßenverkehr in einer Situation tödlich verunglückt ist, die es in der Form gar nicht geben dürfte, weil in der Verwaltungsvorschrift steht, dass das grundsätzlich nicht angeordnet werden soll, weil es mit besonderen Gefahren verbunden ist. Warum muss in solchen Fällen die zuständige Verkehrsbehörde nicht ganz ausführlich ihre Ermessensentscheidung darlegen, warum sie die besonders gefährliche Anordnung dennoch für das zwingend erforderliche, geeignete und angemessene Mittel gehalten hat, um dem ersten Satz der VwV-StVO folgend der Verkehrssicherheit oberste Priorität einzuräumen?

    Zitat von VwV-StVO zu §1

    Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.

    Warum hat ein tödlicher Unfall für die Verkehrsbehörde, die sich einen Dreck um die Vorschriften schert, keine Konsequenzen? Das sollte wirklich mal geklärt werden.

  • Zeitgeistiges Bangemachen. Bäh.

    Da habe ich schon Schlimmeres gelesen. Immerhin steht im Artikel:

    Zitat

    Radfahrer gehören auf die Straße – aus Sicherheitsgründen

    Etwas habe ich seitdem gelernt: Ich bin als Radfahrer für Autofahrer besser zu sehen, wenn ich neben ihnen auf der Straße fahre, statt auf einem Radweg auf dem Bürgersteig, der oft durch Parkstreifen von der Fahrbahn abgegrenzt ist.

  • Noch was zum noz-Artikel über den erlebten Fahrradunfall:

    Bei dem einen Bild wird es natürlich gruselig: Man sieht zwei Radfahrer auf der linken Straßenseite über eine Radwegfurt fahren, in Richtung einer [Zeichen 274.1], wo man am linken Gehweg [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] sieht.

    Zwar verbietet §45 StVO die Einrichtung einer T30 Zone nur bei benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen, aber welcher Schwachkopf kommt denn auf die Idee, das Gehweg-Geisterradeln in einer T30 Zone zu erlauben?

    Auch an der Straße, die die beiden gerade überqueren, ist Geisterradeln mindestens erlaubt, denn man sieht von hinten das [Zeichen 205][Zusazzeichen 1000-32]

  • Ich frage mich trotzdem, ob das einem Staatsanwalt (der bei tödlichen Unfällen immer eingeschaltet ist) mal auffällt, dass jemand im Straßenverkehr in einer Situation tödlich verunglückt ist, die es in der Form gar nicht geben dürfte, weil in der Verwaltungsvorschrift steht, dass das grundsätzlich nicht angeordnet werden soll, weil es mit besonderen Gefahren verbunden ist. Warum muss in solchen Fällen die zuständige Verkehrsbehörde nicht ganz ausführlich ihre Ermessensentscheidung darlegen, warum sie die besonders gefährliche Anordnung dennoch für das zwingend erforderliche, geeignete und angemessene Mittel gehalten hat, um dem ersten Satz der VwV-StVO folgend der Verkehrssicherheit oberste Priorität einzuräumen?

    Warum hat ein tödlicher Unfall für die Verkehrsbehörde, die sich einen Dreck um die Vorschriften schert, keine Konsequenzen? Das sollte wirklich mal geklärt werden.

    hm. Ja, den Ansatz kann ich nachvollziehen. Aber ich bin mir nicht sicher, was die Konsequenz sein sollte, wenn(!) es eine Ermessensausübung gab. Wenn also in der Akte zur VAO eine ganze Seite Abwägung verschiedener Führungsformen zu finden ist. Ergebnis der Abwägung war: RWBP in beide Richtungen ist sicherer als Führung auf Fahrbahn, weil nur ganz wenige Einmündungen, die mit wenig Verkehr, Vorfahrt achten steht dran, Furtmarkierung in rot...

    Und was ist, wenn dann ein Unfall passiert? Ist die Abwägung falsch oder fehlerhaft, weil in 5 Jahren 2 Unfälle mit Radbeteiligung auftauchten? :/

    Oder ist sie richtig, weil damit 3 Unfälle auf der Fahrbahn / bei Fahrbahnnutzung "verhindert" wurden?

    Was wäre denn die Konsequenz aus "mangelhafter Ermessensausübung" für die Kommune? Und was die Folgen für die Zukunft für die StVBn? :/

    Nur ums einzuordnen: ich bin nicht gegen eine Amtshaftung bei fehlerhaften VAOs - aber gerade der Grenzbereich ist wie so oft doch gerade das schwer zu fassende, kaum in eine feste Entscheidungsmatrix zu pressende. Dafür sollten die MA der StVBn aber auch entsprechend ausgebildet und tarifrechtlich eingruppiert sein... :/

  • Erfahrungsgemäß zweifle ich erst einmal an, dass es eine tatsächliche Ermessensausübung gab, bei der die Aspekte gegeneinander abgewogen wurden. Und selbst wenn, würde mich wundern, wenn die Begründung einer Prüfung standhalten würde.

    Man sieht auf den Bildern unter anderem auch, dass die Radwegfurt recht weit von der Fahrbahn abgesetzt ist. Vermutlich sind das mehr als 5m und dann müsste man dem Radverkehr sogar die Vorfahrt nehmen. Warum wurde das nicht getan? Dass der Weg damit nicht mehr fahrbahnbegleitend ist, sondern ein gemeinsamer Geh- und "Radweg", der zufällig einige Meter parallel neben der Straße verläuft und demnach keine Benutzungspflicht besteht, wussten diese Leute sicherlich nicht.

    Die nächste Frage ist, warum dort die zHg auf 70 km/h heraufgesetzt ist. Das ist doch innerorts, oder? Wie wurde es begründet, dass das zwingend erforderlich oder zumindest möglich war, wenn andererseits daraus eine angebliche Gefahr resultiert, aufgrund derer man sogar von einem atypischen Fall mit einer gegenüber den Voraussetzungen des §45 (9) S.3 nochmals gesteigerten Gefahrenlage ausgehen musste, die die Nicht-Einhaltung der VwV-StVO rechtfertigt? Das passt doch hinten und vorne nicht zusammen.

  • Die nächste Frage ist, warum dort die zHg auf 70 km/h heraufgesetzt ist. Das ist doch innerorts, oder? Wie wurde es begründet, dass das zwingend erforderlich [...] war

    Ach, guter Punkt, den ich dann auch noch in meinen Widerspruch gegen zhG60 igO reinnehmen sollte... :/

    Was ja auch ohne BPflichtige Radwege möglich ist. hm.

  • VwV-StVO zur Anhebung der zHg innerorts:

    Zitat von VwV-StVO zu Zeichen 274

    Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 70 km/h grundsätzlich nur auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) in Betracht, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind und der Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt wird. Für Linksabbieger sind Abbiegestreifen erforderlich.

    Wie wird wohl die Verkehrsbehörde argumentiert haben?

    Benutzungspflicht erforderlich wegen zHg 70 km/h.

    ZhG 70 km/h möglich, weil benutzungspflichtiger "Radweg" vorhanden.

    Man hat damit gleich zwei Gefahrenquellen gleichzeitig geschaffen und begründet vermutlich die Zulässigkeit des Einen mit der Notwendigkeit des Anderen.