Petition: Deutschland aufs Rad – Fünf Fahrradschnellstrecken für die Zukunft! Schnell. Sicher. Sauber.

  • aber genauso wundert mich, dass die Gemeinden nicht versuchen den Radverkehr bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen auf die Fahrbahnen zu bringen

    In Niedersachsen wundert mich das gar nicht, denn die Baulast für "Radwege" liegt beim Baulastträger der Straße, aber für Gehwege immer bei der Gemeinde. Wenn also in einer Ortsdurchfahrt einer Kreis-, Landes- oder Bundesstraße ein [Zeichen 240] entfernt wird, geht die Baulast des Gehweges vollständig an die Gemeinde über, während vorher die Gemeinde nur 50% der Kosten tragen musste, weil der Gehweg halb ein "Radweg" war.

    Das hat zwar mit der StVO, VwV-StVO, ERA u.s.w. nicht das Geringste zu tun, aber es ist ein offenes Geheimnis, dass das der Grund ist, warum hier seit mittlerweile 28 Jahren die StVO nicht umgesetzt wird. Es ist ein systematischer und vorsätzlicher Rechtsbruch aus finanziellen Interessen.

  • Und warum lässt sich das Land das gefallen? Oder ist das der eigentliche Grund dafür, dass es so viele Fußwege mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] gibt?

    Die Kommune sagt: Land, mach mal Radweg. Und das Land sagt: Kommune mach mal Fußweg. Und wenn dann ein Fahrradfahrer kommt und nach dem Fahrradweg fragt, dann macht aus dem Fußweg ein Fußweg + Radfahrer frei! ?

  • Aus meiner Sicht muss es darum gehen, bereits vorhandene und möglichst asphaltierte Nebenstraßen und Wald- und Feldwege so zu verknüpfen, dass man abseits vom (Haupt-) Autoverkehr schnell und komfortabel von einer Stadt zur anderen kommt. Wenn ich Fahrten von Hannover nach Hamburg geplant habe gibt es da so einige Stellen, wo nur ein paar 100m oder eine kleine Brücke fehlen um 10km durchgängige Verbindung zu schaffen. Und wenn man solche Wege dann offiziell als Radverkehrsverbindung deklariert und entsprechend ausbaut und beschildert, wäre schon viel geholfen.

  • Es geht sogar darum, erst einmal solche bereits bestehenden Verbindungen überhaupt zu identifizieren.

    Dass man keine besondere Infrastruktur zum Radfahren braucht, muss man mir nicht erzählen. Für die allermeisten Radfahrer ist es aber nicht attraktiv auf der Fahrbahn einer stark befahrenen Bundesstraße zu fahren. Hier geht es um die Suche nach zusammenhängenden Alternativen, die ebenfalls direkte Verbindungen darstellen und es geht um Priorisierungen, wo ggf. Verbindungen ertüchtigt werden oder fehlende Puzzlestücke geschaffen werden, anstatt irgendwo in der Provinz einen "Radweg" zu bauen, den niemand braucht.

    Ein Beispiel für die Sinnlosigkeit des derzeitigen Vorgehens: In der Ortsdurchfahrt Fickmühlen ist gemäß "Radwegekonzept" des Landes Niedersachsen der Bau eines "Radweges" geplant. Die vorhandene Gehweg-Ruine, die man per [Zeichen 240] zum "Radweg" erklärt hat, endet hier:

    Da will sich offenbar die Gemeinde Fickmühlen mit Zuschüssen des Landes Niedersachsen einen Gehweg bauen lassen, der dann mit einem blauen Schild zum "Radweg" definiert wird. Die Verkehrsbelastung ist gemäß der Verkehrsmengenkarte des Landes Niedersachsen gering. Niemand braucht dort einen Radweg und im weiteren Verlauf der L119 gibt es außerorts auch keinen.

    Ich habe nichts dagegen, dass sich die Gemeinde Fickmühlen einen Gehweg bauen will. Aber bitte nicht unter dem Vorwand, dass es sich dabei um einen "Radweg" handelt.

  • Da muss ich dir widersprechen

    Ich gehe grade mal bund.net durch, einfach Radverkehr.

    Die Sprachzerstörung zeigt das zu Erwartende an, was auch nicht enttäuscht wird. Er bedient sich desselben Vokabulars wie der ADFC mit identischem Inhalt. Für mehr Radwege, Separation und Verdrängung jeder Art, wie der ADFC. Dieselben Lügen, Radwege sorgen für Radfahrer, Sicherheit, bla bla bla. Der schwächere Verkehrsteilnehmer darf ebensowenig fehlen wie die gefühlte Sicherheit. Das man auf jeder Fahrbahn auch mit dem Rad kann, leugnet der BUND ebenso wie der ADFC.

    Ergebnis: Wenn ich den Radverkehr allein betrachte, sehe ich eine große Schnittmenge bis zur Deckungsgleichheit zum ADFC. Der einzige Unterschied scheint zu sein, das beim BUND anderes als Radwege nicht nur Alibi-Funktion zu haben scheint. Ob der BUND eMofa weniger auszeichnet und so vollständig zum Fahrrad macht, oder ob sie die ausschließen, kann ich nicht feststellen.

    Nun will Stade die Trutzburg sein, als Aufpasser des ADFC, womöglich des VCD, mit maximalem Risiko der Einnordung. Wieviel an Glaubwürdigkeit kann da übrig bleiben. Was auf jeden Fall flach fällt ist die Empörung darüber, als Teil des BUND angesehen und daher im Radweg-Verdacht zu stehen. Dusch' mich, aber mach' mich nicht nass.

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.

  • War klar... :(

    Mapillary

    Wer erklärt der Gemeinde, dass der neue "Radweg" mit Benutzungspflicht in beiden Richtungen ein Vorgeschichtspfad ist?

    In Hemmingen bei Hannover gibt es einen ähnlichen Hochbord wie in deinem bzw. dem Beispiel von Mueck aus Fickmühlen, aber dort ist die Ausschilderung nicht [Zeichen 240] sondern stattdessen [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    Hier noch mal der Link zu Mapillary von

    Und hier der streetview-Link nach Hemmingen bei Hannover:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Kurioserweise ist in die Gegenrichtung also in der normalen Fahrtrichtung ebenfalls [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert:

    Street View · Google Maps
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    Dabei wäre es sicher angebracht, (vielleicht sogar vorgeschrieben?), in der normalen Fahrtrichtung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1000-33] auszuschildern, sodass Fahrradfahrer*innen, die den rechtsseitigen Fußweg in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung benutzen und Fußgänger*innen wissen, dass sie mit Fahrradverkehr in Gegenrichtung rechnen müssen.

    Losgelöst davon:

    Wenn es zutrifft, dass die Gemeinde Fickmühlen einem gemeinsamen Fuß- und Radweg zugestimmt hat, weil sie dann nur die Hälfte der Herstellungs- und Unterhaltungskosten zahlen muss, dann wäre es doch eine Möglichkeit, und das im Sinne einer dualen Radverkehrslösung, das Ding als Fußweg auszuschildern und in beide Richtungen für den Fahrradverkehr freizugeben (also entsprechend mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1000-33], bzw. [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausschildern), sodass die Herstellungs- und Unterhaltungskosten weiter anteilig je zur Hälfte von Land und Kommune getragen werden.

    Die Gemeinde hätte weiterhin Kosten gespart. Und dem Fahrradverkehr stünde zusätzlich zur Langsamfahrt auf dem Hochbord die Fahrt auf der Fahrbahn offen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Ullie (23. Oktober 2025 um 12:50) aus folgendem Grund: Fehler korrigiert Link zu Mapillary von Mueck eingefügt

  • Wer erklärt der Gemeinde,

    Immer der, der fragt ...;)

    Kurioserweise ist in die Gegenrichtung also in der normalen Fahrtrichtung ebenfalls [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert

    Nicht kurios, sondern folgerichtig. Alles andere wäre m.E. unzulässig, man sieht es trotzdem ab und zu.

    Dabei wäre es sicher angebracht, (vielleicht sogar vorgeschrieben?), in der normalen Fahrtrichtung [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1000-33] auszuschildern, sodass Fahrradfahrer*innen, die den rechtsseitigen Fußweg in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung benutzen und Fußgänger*innen wissen, dass sie mit Fahrradverkehr in Gegenrichtung rechnen müssen.

    Nein, da beim Zweirichtungszusatz unklar bliebe, ob man hier nur als Fußg. mit Gegenverkehr rechnen muss oder ob er auch für die eigene Fahrtrichtung zum Radeln frei ist, denn das Hauptzeichen sagt nur "Gehweg" und dem Fahrrad fehlt das "frei"

    das Ding als Fußweg auszuschildern und in beide Richtungen für den Fahrradverkehr freizugeben

    Wenn das als Radweg gebaut wird, kann man es auch ohne dauerhafte Schrittg. linksseitig mit einzeln stehendem [Zusatzzeichen 1022-10] beschildern und rechtsseitig je nach Bundesland genauso oder mit Piktogramm oder sonstwie ... Denn wenn es als Radweg neu konzipiert ist, hat der Weg breit genug zu sein, um ohne Gängelung zu radeln, wenn man denn unbedingt möchte ... Wenn nicht breit genug, gibt es neu gebaut auch im Sinne der Fußgänger keine Grundlage für eine Freigabe.

  • Immer der, der fragt ...;)

    Nicht kurios, sondern folgerichtig. Alles andere wäre m.E. unzulässig, man sieht es trotzdem ab und zu.

    Mir ging es mehr darum: Es würde meines Erachtens ausreichen, den Gehweg in Fahrtrichtung freizugeben. Denn auf der anderen Seite der Fahrbahn ist immerhin ein Schutzstreifen markiert, um die Fahrbahnnutzung nahezulegen:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Warum dann außerdem noch den Gehweg für das Fahrradfahren entgegengesetzt der Fahrtrichtung freigeben?

    Andererseits spricht dafür, dass so in beide Richtungen eine duale Radverkehrslösung geschaffen wurde.

    Nein, da beim Zweirichtungszusatz unklar bliebe, ob man hier nur als Fußg. mit Gegenverkehr rechnen muss oder ob er auch für die eigene Fahrtrichtung zum Radeln frei ist, denn das Hauptzeichen sagt nur "Gehweg" und dem Fahrrad fehlt das "frei"

    Hier ist das so ausgeschildert. In Fahrtrichtung rechts Gehwegnutzung mit [Zusatzzeichen 1000-33]ausgeschildert.

    Street View-Ansicht von „Blumenauer Str. 11“ · Google Maps
    Blumenauer Str. 11, 30449 Hannover
    www.google.com

    Entgegengesetzt, also in Fahrtrichtung linksseitige Gehwegnutzung mit [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert.

    Street View-Ansicht von „Blumenauer Str. 11“ · Google Maps
    Blumenauer Str. 11, 30449 Hannover
    www.google.com

    Ich würde als Fahrradfahrer nicht auf die Idee kommen, dass ich dort nicht langfahren dürfte, wenn da ein [Zusatzzeichen 1000-33]steht.

    Woher sollte denn Fahrradverkehr in beide Richtungen kommen, wenn eine Richtung nicht befahrbar wäre?

    Allerdings ist es eine Radwegausschilderung, keine Gehweg, Radfahrer frei Ausschilderung.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (24. Oktober 2025 um 21:03)

  • Warum nicht? Mir würds vielleicht reichen, wenn an allen Autobahnen ein ausreichend breiter Rad/Fußweg mit Schallschutzmauer angeflanscht wird. Die sind in aller Regel mit einer annehmbaren Steigung gebaut. Bundesstraßen werden mehr und mehr mit z254 versehen, um den Radverkehr weg zu bekommen. Große Ingeneurbauwerke wie Brücken und Tunnel werden sehr selten mit einem Weg für den unmotorisierten Verkehr den Weg über Flüsse, Berge, zu ermöglichen. Beispiele wie der Herrentunnel in Lübeck, der Emstunnel, der Tunnel am Stuttgarter Flughafen,Rahmede Talsperre

    Fernradwege fernab vom Autoverkehr wird kaum möglich. Höchstens wenn ehemalige Bahntrassen so umgebaut werden, dass Schnellfahrradstrecken verwirklicht werden können.