Beispiele für verschiedene Ampel-Anlagen (Lichtsignalanlagen, kurz LSA)

  • Eine Kombi-Streuscheibe würde in der Tat die Grünphase für den Radverkehr verkürzen, aber es würde (je nach Ampelschaltung) auch früher Grün werden für den Fahrradverkehr als für den Autoverkehr. Weil der Fahrradverkehr aber nicht die reine Fußgängerampel benutzen darf, geht das nur, wenn eine Kombi-Streuscheibe eingebaut ist, sodass der Fahrradverkehr früher Grün bekommt als der Autoverkehr. (Je nach Ampelschaltung)


    Es geht darum 7 m Fahrbahn zu queren ;) da ist die Geschwindigkeit, bzw, die Räumzeiten sicher genau zu beachtendes Kriterium.

    10 km/h = ~2,8 m/s, 25 km/h = ~7m/s

    Es gibt an der Kreuzung kein früheres Grün für Fußgänger, nur ein früheres Rot.

  • Es geht darum 7 m Fahrbahn zu queren ;) da ist die Geschwindigkeit, bzw, die Räumzeiten sicher genau zu beachtendes Kriterium.

    10 km/h = ~2,8 m/s, 25 km/h = ~7m/s

    Es gibt an der Kreuzung kein früheres Grün für Fußgänger, nur ein früheres Rot.

    Trotzdem müsste eine Kombi-Streuscheibe eingebaut werden. Auch wenn es in dem Fall keine direkten Zeit-Vorteile für den Fahrradverkehr bringt. Alleine schon deshalb, weil Fahrradfahrende auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg dann bis an die Bordsteingrenze weiter fahren könnten und nicht am Ampelmast der Ampel für den Fahrverkehr warten müssten. Fahrradfahrende hätten, die Möglichkeit sich deutlich vor abbiegenden KFZ aufzustellen. Naja, vermutlich machen das dort die meisten Fahrradfahrenden ohnehin so. Auch wenn es nicht ganz ordnungsgemäß ist, aber es vermutlich geduldet wird. Bringt ja auch ca. 3 m Vorsprung beim Start.

    Wie schon mehrfach betont. Das ist keine Rechtsauskunft, sondern meine persönliche Einschätzung. Für die es allerdings gute Gründe gibt: Gibt es eine eigene Ampel für den Radverkehr auf der Radverkehrsanklage, dann sticht diese die Fahrbahnampel aus.

  • Und wie kommen Sie auf die Idee, dass Ampeln nur in einem Bereich gelten, der von ihnen "eingegrenzt" ist? Wo steht das?

    Da wurde doch von mir kein Bereich eingegrenzt. Die Ampeln habe ich doch nicht aufgestellt. Und ich kann auch nichts dafür, dass dort noch keine Kombi-Streuscheiben in die Ampeln eingebaut wurden.

    Wäre das der Fall, dann gäbe es eine eigene Ampel für den Fahrradverkehr auf der Radverkehrsanlage. So wie es jetzt aussieht, könnte ein Fahrradfahrer auf die Idee kommen: Fahr' ich halt außen am Ampelmast vorbei und umfahre so die rote Ampel. So einer würde den ganzen Querverkehr bei seiner Überlegung ausgrenzen und die Gültigkeit für das Ampel-Rot auf den Bereich zwischen den Ampel-Masten eingrenzen. Nicht ich. Genau das hat ja auch Autogenix so beschrieben:

    Die Fußgängerampel hat keine Gültigkeit, da braucht ein Fahrradfahrender gar nicht auf die Idee kommen, sonders das ist so.

    An der anderen Ampel kann man übrigens auch Problemlos rechts passieren und das wird so oft gemacht, dass das sogar am Gras gut erkennbar ist.

    In dem Fall dieser Ampel bin ich aber ganz und gar bei Ihnen: Ganz egal, ob die Ampel rechts oder links vom Radweg steht und ganz egal, ob es eine Haltelinie gibt oder nicht, zeigt die Ampel Rot, dann darf kein Fahrradfahrer die Querstraße kreuzen. Und da gibt's auch kein Ausweichen über die Grasnarbe! Gibt es jedoch die Kombi-Streuscheibe an der jetzigen reinen Fußgängerampel, dann gäbe es ein eigenes Ampel-Zeichen für den Fahrradverkehr!

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Oder bezog sich Ihre Frage auf mein Beispiel Lange-Feld-Straße aus Hannover:

    Street View-Ansicht von „Lange-Hop-Straße“ · Google Maps
    Hannover-Kirchrode-Bemerode-Wülferode
    www.google.com

    Da ist es meines Erachtens tatsächlich so, dass die Ampelmasten rechts und links des Fußgängerüberwegs mit Ampel den Gültigkeits-Bereich auf die Fahrbahn eingrenzen, sodass nur der Verkehr auf der Fahrbahn bei roter Ampel halten muss. Der Fahrradverkehr auf dem Radweg muss bei roter Ampel vorsichtig fahren, bremsbereit sein und notfalls auch bremsen, falls ein Fußgänger den Fahrradweg kreuzt. Aber der Fußgänger ist nicht vorrangberechtigt gegenüber dem Radverkehr auf dem Fahrradweg. Sein Ampelgrün gilt für das Queren der Fahrbahn.

  • Ullie hält es offensichtlich für ein Argument, immer wieder den selben Unfug zu behaupten. Gefühlte Sicherheit mit gefühlten Verkehrsregeln, willkommen in Ullies Paralleluniversum.

    Ob er sich da die Ansichten vieler Straßenverkehrsbehörden zu Eigen macht?

  • Die Auffasung, dass Ampeln für den Fahrverkehr im Einzefall nicht für den Radweg gelten (Abwesenheit einer Ampel für den Radverkehr vorrausgesetzt), weil dieser außerhalb des Schutzbereiches der Ampel liegt, ist legitim und die Argumente dafür und dagegen wurden ausgetauscht. Jede(r) möge sich seine/ihre Meinung bilden oder die Thematik für irrelevant erachten. Die fortwährende Wiederholung bringt hier mMn niemanden weiter. Wer entsprechende Gerichtsurteile zu Schadenersatz oder Bußgelder kennt, ist herzlich eingeladen, sie zu teilen.

  • Die Auffasung, dass Ampeln für den Fahrverkehr im Einzefall nicht für den Radweg gelten (Abwesenheit einer Ampel für den Radverkehr vorrausgesetzt), weil dieser außerhalb des Schutzbereiches der Ampel liegt, ist legitim und die Argumente dafür und dagegen wurden ausgetauscht. Jede(r) möge sich seine/ihre Meinung bilden oder die Thematik für irrelevant erachten. Die fortwährende Wiederholung bringt hier mMn niemanden weiter. Wer entsprechende Gerichtsurteile zu Schadenersatz oder Bußgelder kennt, ist herzlich eingeladen, sie zu teilen.

    Das sehe ich anders. Die Diskussion hat mich zumindest sehr gut weitergebracht und dazu beigetragen, dass ich mir ein umfangreicheres Bild zu der Thematik machen konnte.

    Der Hinweis mit den legitimen Argumenten dafür und dagegen ist richtig. Die Aufforderung, diese Problematik nur noch über Gerichtsurteile und Bußgelder zu beurteilen eine Möglichkeit die Diskussion fortzusetzen. Allerdings wird es dann wieder um die Beurteilung und Einschätzung von Einzelbeispielen an einzelnen Orten unter bestimmten Voraussetzungen gehen. Da könnte man dann auch gleich so weiter diskutieren. Wie ich überhaupt finde, dass Diskussionen dazu beitragen können, einen Sachverhalten zu erhellen, weil er von verschiedenen Positionen und Haltungen aus beleuchtet wird. Wenn man in einer Diskussion feststellt, dass es unterschiedliche Positionen gibt, dann ist das doch kein Grund, die Diskussion zu beenden.

    Einige "dumme Sprüche" hätten auch gerne nicht geäußert werden brauchen. Sollte mir selbst mal einer rausgerutscht sein, dann bitte: Entschuldigung.

  • Ob er sich da die Ansichten vieler Straßenverkehrsbehörden zu Eigen macht?

    Ich hab hier manchmal den Eindruck, dass es da bei einigen ein "spannungsgeladenes Verhältnis" zu Straßenverkehrsbehörden gibt. Es hilft aber wenig, deswegen alle dort Mitarbeitenden als nicht so richtig zurechnungsfähig hinzustellen, wie es hier in manchen Beiträgen geschieht.

  • Ich hab hier manchmal den Eindruck, dass es da bei einigen ein "spannungsgeladenes Verhältnis" zu Straßenverkehrsbehörden gibt. Es hilft aber wenig, deswegen alle dort Mitarbeitenden als nicht so richtig zurechnungsfähig hinzustellen, wie es hier in manchen Beiträgen geschieht.

    Tja, in mehr als zehn Jahren Erfahrung im Umgang mit diesen Behörden muss man leider in vielen - wenn auch nicht allen - Fällen zu diesem Schluss kommen. Ich frage mich bei vielen Schriftstücken, die solche Behörden im Rahmen von VG-Verfahren an die Gerichte schicken, auch regelmäßig, ob die sich wirklich nicht schämen, so einen verwaltungsrechtlichen Mist abzuliefern. Wenn es dort eine vernünftige personelle Führung gäbe, dann hätte diese Behördenleitung da mal eingegriffen. Aber selbst so etwas scheint es nicht zu geben.

    Dazu kommt, dass man ein Verfahren nach dem nächsten verliert, weil man nicht bereit ist, das eigene Unrecht einzusehen und offenbar meint, wenn man sich nur oft genug dumm stellt, wird man damit irgendwann schon durchkommen. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall.

  • Es hilft aber wenig, deswegen alle dort Mitarbeitenden als nicht so richtig zurechnungsfähig hinzustellen

    Ich habe doch nur geschrieben, dass Sie dort sofort anfangen und mir Ihrer Qualifikation sogar eine Verkehrsbehörde leiten könnten. :saint:

  • Ich habe doch nur geschrieben, dass Sie dort sofort anfangen und mir Ihrer Qualifikation sogar eine Verkehrsbehörde leiten könnten. :saint:

    Wovon Sie so träumen?:saint: Naja, mit mir als Verkehrsbehördenleiter, wär es für Sie wohl mehr ein Alptraum.:evil: