Beispiele für verschiedene Ampel-Anlagen (Lichtsignalanlagen, kurz LSA)

  • Den Thread habe ich nach der heftigen Diskussion im Baustellenthread eröffnet, um der Diskussion über Ampeln einen eigenen Raum zu geben und, weil sich die Diskussion ziemlich schnell weg von den Baustellen-Ampeln zu ganz allgemeinen Ampel-Fragen entwickelt hatte.

    Eine Ampel, wie zum Beispiel diese, wird man wohl auf den ersten Blick, aus dieser Sicht als Ampel für den Fahrverkehr bezeichnen können.

    Ob die Gültigkeit eines möglichen Rotlichts der Ampel nur für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn gilt, oder auch für den Fahrverkehr auf dem Radweg, also für den Fahrradfahrer in der blauen Jacke, ist ein Diskussionsthema für den Thread.

    Aber die Ampel wurde auch aufgestellt, um für den Fußverkehr eine Querungsstelle zu schaffen.

    Und selbstverständlich gilt entsprechend die gesamte Ampelanlage auch für den Fußverkehr.

    Im Beispielfall nutzt der Fahrradfahrer mit der blauen Jacke den Überweg mit dem Fahrrad, um auf die andere Seite zu kommen. Und drückt entsprechend, um den Fahrbahnverkehr zum Halten zu bringen.

    Diese Ampel-Streuscheibe zeigt an, dass die Ampel für das Queren der Fahrbahn nicht nur für den Fußverkehr gilt, sondern auch für den Fahrverkehr mit Fahrrädern:

    Zurück zu Bild 1:

    Angenommen, der Fahrradfahrer wollte geradeaus weiterfahren, hätte er das trotz roter Ampel tun dürfen? Oder müsste er bei roter Ampel halten?

    Ich habe das mal hineinmontiert in das Foto:

    Oder ist der Fahrradfahrer nur dann wartepflichtig, wenn deutlich erkennbar Fußgänger den Ampelüberweg benutzen?

    Bevor wir uns zu dieser Frage die "Köppe einschlagen" will ich auf eine andere Sache hinaus:

    Besteht für den Fahrradfahrer Wartepflicht, dann muss die Länge der Grünphase für den Fußverkehr entsprechend lang sein. Fußgänger*innen haben von Fußweg-Kante bis Fußwegkante einen ungefähr doppelt so langen Weg als das Stück Wegstrecke auf der Fahrbahn.

    Oder umgekehrt formuliert: Sollte der Fußverkehr wartepflichtig sein, der bei grüner Ampel die Fahrbahn überquert, dann müsste der Fußverkehr dem Fahrradfahrer Vorrang gewähren. Und dann könnte die Grünphase entsprechend kürzer geschaltet werden. Kurze Grünphase für den Fußverkehr heißt lange Grünphase für den Fahrbahnverkehr und für den Fahrverkehr auf dem Radweg bleibt die Unklarheit :(.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (28. September 2025 um 22:34) aus folgendem Grund: Korrekturen

  • Fußgänger drückt die Ampel, Ampel wird rot. Fußgänger geht nach links über die Fahrbahn. Dein Radweg verschwenkt hinter die Bäume. Hältst Dz an?

    Wenn Du genau an der Stelle rechts in die Gärten abbiegen willst: Hältst Du an?

    Ist die Fragestellung, ob ich anhalte oder was die StVO regelt?

    Ich habe in dem anderen Threads schon gesagt, dass ich persönlich nicht anhalte, wenn die Ampel nichts regelt, was (potentiell) kreuzt.

  • Ist die Fragestellung, ob ich anhalte oder was die StVO regelt?

    Die Fragestellung ist, ob es Fälle gibt, in denen die LSA für den Fahrverkehr tatsächlich nichts für Radfahrer regelt. Stichwort "Schutzbereich", das in der StVO zwar nicht vorkommt, aber offenbar in der Rechtsprechung eine Rolle spielt.

    Dass es zahlreiche Fälle gibt, in denen die Verkehrsbehörde selbst nicht weiß, dass die Ampel für den Radverkehr gilt und vielleicht gar nicht beabsichtigt hat, dass die LSA auch für den Radverkehr gilt, ist eine andere Frage. Dass es noch mehr Fälle gibt, in denen kein Radfahrer anhält, weil niemand weiß, dass man anhalten müsste, ist noch ein ganz anderes Thema.

  • https://www.google.com/maps/@53.65015…SoASAFQAw%3D%3D

    Fußgänger drückt die Ampel, Ampel wird rot. Fußgänger geht nach links über die Fahrbahn. Dein Radweg verschwenkt hinter die Bäume. Hältst Dz an?

    Wenn Du genau an der Stelle rechts in die Gärten abbiegen willst: Hältst Du an?

    Ich denke, ob man da anhält oder nicht, ist gar nicht so die entscheidende Frage. Selbstverständlich würde ich anhalten, wenn mir ein Fußgänger in die Quere käme, von dem ich den Eindruck habe, dass er mir gleich vor's Rad läuft. Aber unabhängig davon:

    Sollte die Ampelanlage so gemeint sein, dass der Fußgänger, der im Anschluss an die Fahrbahn-Querung auch noch durch das Ampel-Grün vorrangberechtigt den Radweg queren kann, dann müsste in die Ampelschaltung eine recht lange Rot-Phase für den fahrverkehr eingebaut sein.

    "Die Richtlinien gehen dabei davon aus, dass der durchschnittliche Passant zwischen einem und eineinhalb Meter in einer Sekunde zurücklegt."

    Fußgänger: Darum springt die Ampel so schnell auf Rot
    Oft springt die Fußgänger-Ampel schon auf Rot, während sich der Passant noch mitten auf der Straße befindet. Jetzt stellt sich heraus: Das ist Absicht. Welche…
    www.wiwo.de

    In deinem Beispiel ist der Fußgängerüberweg aufgeteilt. Die Fahrbahnbreite auf der Seite mit deinem Beispiel-Radweg beträgt 10 m. Angenommen, die Ampel springt nach 10 Sekunden (entspricht 10 m Wegstrecke) auf Rot um, dann hat ein Fußgänger, der den Überweg benutzt. Gerade erst die andere Straßenseite erreicht.

    Der Fußgänger würde in dem Moment eine rote Ampel sehen, in dem er die andere Fahrbahnseite erreicht hat. Allerdings gibt es noch einen Sicherheitspuffer, der Fahrverkehr erhält nicht sofort in dem Moment Grün, in dem der Fußgänger die rote "Steh-Figur" sieht.

    Angenommen, es dauert 10 weitere Sekunden, in denen der Fahrverkehr und der Fußgänger beide Rot haben, dann kann es der Fußgänger noch bequem schaffen, dass er weitere 5 m in dieser Zeit zurücklegt und den Radweg vor dem anhaltenden Fahrradverkehr quert.

    Ist der Fußgänger allerdings erst zu dem Zeitpunkt losgegangen, als die Grüne "Geh-Figur" kurz davor war, sich in die rote Steh-Figur zu verwandeln, dann schafft der Fußgänger zwar noch die Fahrbahn-Querung, bevor der Fahrverkehr auf der Fahrbahn Grün bekommt, aber der Fußgänger schafft es nicht mehr auch noch den Radweg zu überqueren.

    Die Ampel stünde längst auf Grün für den Fahrverkehr und wenn sich der Fahrradverkehr danach ausrichtet, dann gäbe es ein Problem, falls der Fußverkehr die grüne Geh-Figur für sich reklamieren wollte. Beide gehen davon aus, sie haben "Grün" und hätten deshalb Vorrang.

    Das könnte man durch eine Verlängerung des Ampel-Rots für den Fahrverkehr ändern. Das müsste man sogar ändern, wenn man davon ausgeht, dass das Ampel-Rot für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn auch für den Fahrverkehr auf dem Radweg gilt.

    Frage: Wenn das mal wer anpackt und so ausführt, wie ich es beschrieben habe, wie lange würde es wohl dauern, bis der ADAC so einen Wirbel macht, dass diese Änderung (verlängertes Rot für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn) sofort einkassiert würde? Gut möglich, dass die ganze Angelegenheit bereits hinter den Kulissen so geregelt wurde, wie es dem ADAC genehm ist. Was bleibt für den Radverkehr? Das mulmige Gefühl, dass nicht ganz klar ist, was hier gilt! Das ist jedoch den Ausschlag-gebenden Akteuren (ADAC und Co.) ziemlich schnuppe.

  • Darf ein Fußgänger hier bei Fußgänger-Rot den Radweg überqueren?

    Ein Fußgänger, der die Fahrbahn überquert hat und sich dann weiter Richtung Fahrradweg bewegt, der könnte davon ausgehen, dass das Grün, das er einmal gesehen hatte, als er damit begonnen hatte, die Fahrbahn zu überqueren, auch noch für den Fahrradweg gilt.

    Und natürlich darf er auch dann, wenn die rote Stehfigur inzwischen aufleuchtet, die Fahrbahn und den Radweg weiter überqueren und sich dabei sogar einigermaßen in Sicherheit wiegen, weil er ja davon ausgehen darf, dass der Fahrverkehr noch Rot hat. Aber er sollte nicht allzu sehr darauf vertrauen, dass das so ist.

    Kommt er aber von der anderen Seite und will die Fahrbahn überqueren, so muss er zunächst den Radweg überqueren, wenn es sich um eine "Drücker-Ampel" handelt. Und dabei kann er nicht davon ausgehen, dass für den Fahrverkehr Rot gilt. Beispiel:

  • Darf ein Fußgänger hier bei Fußgänger-Rot den Radweg überqueren?

    Bingo, genau das ist die Frage, die ich einem Polizisten stellen würde, der mich auf dem Rad an sowas anhält: Wen nämlich der Radweg, der rechts an einer Bettelampel vorbeiführt, keine Haltelinie hat, durch die große Ampel mit geregelt werden soll, dann würde das ja bedeuten, dass bei "Fahrverkehrsampel"-Grün das Rot in der Fußgängerampel auch für den Radweg gelten würde. Also würde jeder Fußgänger, der den Radweg überquert, um den Bettelknopf zu drücken, einen Rotlichtverstoß begehen.

    Tja ...

  • So funktioniert das in Kopenhagen. Das Zusatzzeichen unter der Ampel entspricht unserem [Zusatzzeichen 1022-10]. Die Wartepflicht gegenüber querenden Radfahrern und Fußgängern ist auf dem Radweg durch Haifischzähne und Zebrastreifen verdeutlicht.

    Warum eigentlich nicht? :/

    Cuxhaven:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    So lange Radfahrer sich rücksichtsvoll gegenüber querenden Fußgängern verhalten, sehe ich darin überhaupt kein Problem. Die Querungsstelle ist für Radfahrer auf dem "Radweg" gut einsehbar und vermutlich ist das Fußgängeraufkommen dort ohnehin gering.

    Ich würde sogar soweit gehen, zu behaupten, dass man ohne Autos und mit weniger Rechthaberei gar keine Ampeln bräuchte. :)

  • Fahrbahnradler In Hannover habe ich Polizisten danach gefragt, wie sich Fahrradfahrerinnen korrekt verhalten an Fußgänger-Ampeln, wie zum Beispiel diese an der Arndtsraße: Selbstverständlich erhöhte Vorsicht, bremsbereit sein, aber kein Rotlichtverstoß bei Weiterfahrt auf dem Radweg.

    Wäre nicht zuletzt auch deshalb absurd, weil es sich um einen Zweirichtungs-Radweg handelt. Und von der anderen Seite steht nun mal keine Ampel am Radweg, oder sollte dann etwa die auf der gegenüberliegenden Fahrbahn gelten?

    Die hat aber eine andere Schaltung, weil die Mittelinsel dazwischen liegt:

  • Ich würde sogar soweit gehen, zu behaupten, dass man ohne Autos und mit weniger Rechthaberei gar keine Ampeln bräuchte. :)

    Da bin ich mir nicht so ganz sicher, denn es wäre unter Umständen ein enormes Fahrradaufkommen. Und es käme dazu, dass auch noch Straßenbahnverkehr und Omnibusverkehr stattfände, und zwar in einem erheblich höherem Umfang als jetzt. Aber es würde deutlich weniger Verkehrsfläche beanspruchen als jetzt der Autoverkehr und sehr, sehr viele Ampeln wären obsolet.

  • Wäre nicht zuletzt auch deshalb absurd,...

    Nicht "wäre": Die penible Umsetzung des Wortlautes des §37 StVO kann immer wieder zu absurden Situationen führen. Es mag von der anordnenden Behörde gar nicht so gemeint sein, aber im Falle eines (Un-)Falles ist es dennoch ein Rotlichtverstoß. Den gegnerischen Anwalt wird es nicht interessieren, was ein Hannoveraner Polizist Ihnen erzählt hat, sondern nur das, was in der StVO steht und was in ähnlichen Fällen die Gerichte bereits geurteilt haben.

    Mich würden daher Fälle interessieren, zu denen es Urteile gibt und wie solche Situationen von den Gerichten bewertet wurden.

  • Mich würden daher Fälle interessieren, zu denen es Urteile gibt und wie solche Situationen von den Gerichten bewertet wurden.

    Es gab in Hannover den Fall, dass ein Fußgänger unachtsam den Radweg überquerte, weil er den Drückerknopf einer Fußgängerampel drücken wollte. Ein Fahrradfahrer bemerkte das zu spät, sodass es zum Zusammenstoß kam. Ob diese Sache vor Gericht kam und wie sie endete, wird leider aus diesem Polizeibericht nicht deutlich. Es steht da allerdings, dass der Fahrradfahrer verletzt wurde, der Fußgänger anscheinend nicht. Und dass die Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Vermutlich gegen den Fußgänger, der ja selbst nicht verletzt wurde:

    POL-H: Kleefeld: Fußgänger stößt mit Radfahrer zusammen und verletzt ihn schwer
    Hannover (ots) - Am Freitag, 11.02.2022, ist ein Fußgänger auf dem Radweg der Berckhusenstraße getreten und dabei mit einem dort fahrenden Radfahrer…
    www.presseportal.de

    Dem Unfallbericht zufolge hat sich der Unfall an dieser "Drückerampel" ereignet:

    Street View-Ansicht von „Berckhusenstraße“ · Google Maps
    30625 Hannover-Buchholz-Kleefeld
    www.google.com

    Die verlinkte streetview-Ansicht ist die Richtung, in die der Fahrradfahrer fuhr, entsprechend dem Unfallbericht.

    Vielleicht wird auf Fahrradwegen von manchen Fahrradfahrer*innen zu schnell gefahren. Wer um die 30 km/h fährt, der könnte es sehr gut auf der Fahrbahn tun, wenn dort keine Autostaus sind und für den Autoverkehr 30 km/h gelten würde. Und wenn der Fahrradweg nicht als verpflichtender Fahrradweg ausgeschildert ist. Ob das aber in dem konkreten Unfall eine Rolle gespielt hat, beantwortet der Unfallbericht nicht.

    Sollte der Fahrradfahrer tatsächlich sehr schnell unterwegs gewesen sein, dann wäre das vermutlich zu schnell, weil direkt vor der Ampel eine Bushaltestelle steht, die seitlich eine große Plakatwand hat, die Fußgänger*innen verdecken kann, die vorhaben, den Radweg zu überqueren.

    Street View-Ansicht von „Berckhusenstraße“ · Google Maps
    30625 Hannover-Buchholz-Kleefeld
    www.google.com

    Auf dem streetview-Foto käme außerdem noch feuchtes Laub als Gefahrenquelle dazu.

    Hier der Weg des Fahrradfahrers auf mapillary:

    Mapillary

    Hoffentlich bleiben solche Unfälle die absolute Ausnahme und alle Beteiligten sind genügend achtsam, sodass es erst gar nicht zu einem Unfall kommt. Es ist übrigens einer der Gründe, warum ich Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h auf Radwegen kritisch sehe und es auf keinen Fall will, dass sich dort speed-Pedelecs breit machen. Zum Glück sind die meisten schnell fahrenden Fahrradfahrer*innen auf einem "Bio-Bike", vernünftig genug, auf Fahrradwegen, die für ein hohes Tempo nicht infrage kommen, entsprechend langsamer zu fahren, als ihre Kondition das hergibt.

  • Ist die Fragestellung, ob ich anhalte oder was die StVO regelt?

    Ich habe in dem anderen Threads schon gesagt, dass ich persönlich nicht anhalte, wenn die Ampel nichts regelt, was (potentiell) kreuzt.

    Meines Erachtens verhältst du dich damit auch StVO-konform.

    Das ist die Stelle auf google-streetview, die Fahrbahnradler bereits in seiner Frage verlinkt hatte.

    Und das ist dieselbe Stelle auf mapillary:

    Mapillary

    Am Radweg gibt es meines Erachtens keine Ampel, die zu beachten ist. Die Ampel am Fahrbahnrand gilt vermutlich nur für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn. Und das ist von der StVO auch so gewollt, denke ich.

    Aber wie ich schon weiter oben schrieb: Im Zweifelsfall nicht "draufzuhalten", sondern defensiv fahren. Wenn es nämlich häufiger an solchen Stellen zu Unfällen kommt, dann würde das möglicherweise ein Regelungs-Engagement auslösen, das letztlich zu mehr Nachteilen als Vorteilen für die Verkehrsbeteiligten führt.