Den Thread habe ich nach der heftigen Diskussion im Baustellenthread eröffnet, um der Diskussion über Ampeln einen eigenen Raum zu geben und, weil sich die Diskussion ziemlich schnell weg von den Baustellen-Ampeln zu ganz allgemeinen Ampel-Fragen entwickelt hatte.
Eine Ampel, wie zum Beispiel diese, wird man wohl auf den ersten Blick, aus dieser Sicht als Ampel für den Fahrverkehr bezeichnen können.
Ob die Gültigkeit eines möglichen Rotlichts der Ampel nur für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn gilt, oder auch für den Fahrverkehr auf dem Radweg, also für den Fahrradfahrer in der blauen Jacke, ist ein Diskussionsthema für den Thread.
Aber die Ampel wurde auch aufgestellt, um für den Fußverkehr eine Querungsstelle zu schaffen.
Und selbstverständlich gilt entsprechend die gesamte Ampelanlage auch für den Fußverkehr.
Im Beispielfall nutzt der Fahrradfahrer mit der blauen Jacke den Überweg mit dem Fahrrad, um auf die andere Seite zu kommen. Und drückt entsprechend, um den Fahrbahnverkehr zum Halten zu bringen.
Diese Ampel-Streuscheibe zeigt an, dass die Ampel für das Queren der Fahrbahn nicht nur für den Fußverkehr gilt, sondern auch für den Fahrverkehr mit Fahrrädern:
Zurück zu Bild 1:
Angenommen, der Fahrradfahrer wollte geradeaus weiterfahren, hätte er das trotz roter Ampel tun dürfen? Oder müsste er bei roter Ampel halten?
Ich habe das mal hineinmontiert in das Foto:
Oder ist der Fahrradfahrer nur dann wartepflichtig, wenn deutlich erkennbar Fußgänger den Ampelüberweg benutzen?
Bevor wir uns zu dieser Frage die "Köppe einschlagen" will ich auf eine andere Sache hinaus:
Besteht für den Fahrradfahrer Wartepflicht, dann muss die Länge der Grünphase für den Fußverkehr entsprechend lang sein. Fußgänger*innen haben von Fußweg-Kante bis Fußwegkante einen ungefähr doppelt so langen Weg als das Stück Wegstrecke auf der Fahrbahn.
Oder umgekehrt formuliert: Sollte der Fußverkehr wartepflichtig sein, der bei grüner Ampel die Fahrbahn überquert, dann müsste der Fußverkehr dem Fahrradfahrer Vorrang gewähren. Und dann könnte die Grünphase entsprechend kürzer geschaltet werden. Kurze Grünphase für den Fußverkehr heißt lange Grünphase für den Fahrbahnverkehr und für den Fahrverkehr auf dem Radweg bleibt die Unklarheit .