Woche 37 vom 08. bis 14. September 2025

  • Ich wollte nur drauf hinweisen. Amgesichts des sowieso geringen Unfallrisikos interessieren mich eher andere Effekte. Und das aller Radfahrerlaufstallmist verboten gehört, egal, ob man dem im Einzelfall etwas positives abgewinnen kann. Nicht, das ich noch zum Streifenbefürworter werde.

    Ach ja, zum 42. mal erwähnt. Glaube ich, hab nicht mitgezählt, muß man ja nicht, wenns um Wegelchen geht. (:

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.

  • Der Streifen ist Bestandteil der Fahrbahn.

    Wer hat anderes behauptet? :/ Oder warum erwähnst du das?

    Und aus der verlinkten Veröffentlichung wird mir nicht klar, worauf sich das "mehr" an Fahrbahnnutzung bezieht. Die mir bekannten Schutzstreifen zeichnen sich dadurch aus, dass es in fast allen Fällen einen definierten "Beginn", also eine Art "Aufleitung auf den Schutzstreifen" gibt.

    Wenn hier also der Fall "wird auf einen Schutzstreifen geführt" mit "Standard-Straße mit Fahrbahn und Gehweg" verglichen wird, verwundert nicht, dass bei Schutzstreifen mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind.

    Dass ein Schutzstreifen "einlädt" sehe ich dennoch überhaupt nicht. Kennt hier irgendwer Radfahrer, die gerne auf Schutzstreifen fahren? Oder denen Schutzstreifen lieber als "keine MArkierung" sind?

  • ein Schutzstreifen lädt niemanden zum Radfahren auf der Fahrbahn ein. :|

    es sei denn, der schutzstreifen ist 2m breit und wird gerade nicht von Autos befahren. aber dann wärs kein Schutzstreifen mehr. :/

    Gibt es festgelegte Maximalbreiten für Schutzstreifen?

    Oder für Radfahrstreifen?

    In Wiesbaden gibt es sehr breite Radfahrstreifen, die dürfen vom ÖPNV mit benutzt werden, aber nicht vom Autoverkehr.

    So groß ist dann der Unterschied nicht zwischen Schutzstreifen, der im Bedarfsfall vom KFZ-Verkehr mitbenutzt werden darf und einem Radfahrstreifen, der vom ÖPNV mitbenutzt werden darf.

    Beispiel:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Die beiden Autofahrspuren sind dicht besetzt, der Schutzstreifen ist frei. Und weil es ein Radfahrstreifen ist, sind die Strafen für unerlaubtes Benutzen mit KFZ etwas höher, als wenn es eine reine Busspur wäre. Das ist wohl mit ein Grund, warum dort [Zeichen 237] mit ÖPNV frei anstatt [Zeichen 245]mit [Zusatzzeichen 1022-10] beschildert wird.

    Aber der springende Punkt ist: Die Mitbenutzung des Schutzstreifens durch KFZ, in diesem Fall durch Omnibusse, ist es nicht, dass den Schutzstreifen komplett unattraktiv macht. Ich habe es selbst ausprobiert. Mit den Bussen gemeinsam auf dem Radfahrstreifen zu fahren, ist okay.

    Das Problem bei der Mitbenutzung eines Schutzstreifens durch KFZ ist dann gegeben, wenn die Fahrer von ihrem Ausnahmerecht allzu sehr Gebrauch machen. Und/oder wenn es zu oft vorkommt (z.B. viel LKW-Verkehr), dass ein echter Grund besteht, den Schutzstreifen mitzubenutzen.

    Ich denke nicht, dass es eine Maximalbreite für Schutzstreifen gibt. Und in einer Straße mit wenig Verkehr, sollte es möglich sein, die Schutzstreifen so zu markieren, dass normaler KFZ-Begegnungsverkehr mit PKW's wirklich nur ein absolutes Minimum zugestanden wird, und die Schutzstreifen maximal breit gestaltet werden. Vielleicht kann man dann Schutzstreifen breiter markieren als es bei Radfahrstreifen möglich wäre.

    Und dann gibt es ja auch noch den Abstand zum Parkstreifen. Gibt es da festgelegte Maximalmaße und werden die ausgeschöpft?

    In Hannover argumentiert die Verkehrsverwaltung gerne, die Gossen-Pflasterung sei der Abstandsstreifen zu den Parkständen.

    Wie breit wird der Abstandsstreifen umgekehrt, wenn man die Gossenkante zur Fahrbahn hin als Maß nimmt für den rechten Streifen der Schutzstreifenmarkierung?

    Das Problem bei der Schutzstreifenmarkierung war (ist) doch häufig, dass irgendwas markiert wird, was ein bisschen nach Radweg aussieht, damit man den Radfahrer*innen und ihren Verbänden etwas "zum Fressen" vorwerfen kann. Und wenn die sich dann beschwerten, dann werden sie als "undankbar" abgekanzelt. Und werden es vielfach noch. Und es wird dann gerne von der Verkehrsverwaltung mit Mindestbreiten für die verbleibende Restfahrbahn argumentiert. Tatsächlich geht es aber darum, dass man sich mühsame Kontrollen sparen will.

  • Wenn hier also der Fall "wird auf einen Schutzstreifen geführt" mit "Standard-Straße mit Fahrbahn und Gehweg" verglichen wird, verwundert nicht, dass bei Schutzstreifen mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind.

    Die BASt-Studie verglich „gar kein Fahrradfirlefanz“ mit „Schutzstreifen“.

    Dass ein Schutzstreifen "einlädt" sehe ich dennoch überhaupt nicht. Kennt hier irgendwer Radfahrer, die gerne auf Schutzstreifen fahren? Oder denen Schutzstreifen lieber als "keine MArkierung" sind?

    Alle, die sich überhaupt mit der Materie befassen, sind längst vom „Seitenabstand, so wichtig!“-Virus infiziert, spätestens, seit dieser Hoax die Weihen der vermeintlichen Relevanz durch die Konkretisierung der Mindestabstände in der StVO erhalten hat.

  • Dass ein Schutzstreifen "einlädt" sehe ich dennoch überhaupt nicht. Kennt hier irgendwer Radfahrer, die gerne auf Schutzstreifen fahren? Oder denen Schutzstreifen lieber als "keine MArkierung" sind?

    NDR-Bericht von 2021 über das Ende eines Verkehrsversuchs mit Schutzstreifen außerorts. Ich kenne die Leute, die darin zu Wort kommen, nicht persönlich, aber in diesem Fall fanden sie den Schutzstreifen wohl gut.

    Steuerverschwendung: Fahrradschutzstreifen außerorts wird demarkiert

    Über den Rest der Reportage kann man den Kopf schütteln: Es war ein Verkehrsversuch, also eine Ausnahme von der StVO. Dass Schutzstreifen normalerweise außerorts nicht zulässig sind, wusste man vorher. Dass ein Verkehrsversuch auch damit enden kann, dass man die Maßnahme nicht beibehält, ist ebenfalls nichts Besonderes.

    In Stade gibt es nur einen kurzen Stummel-Schutzstreifen, also eine Aufleitung vom Hochbord auf die Fahrbahn und danach ca. 30m Schutzstreifen. Seitdem der da ist, fahren dort mehr Leute auf der Fahrbahn und nicht mehr auf dem Gehweg. Dieses Konstrukt verdeutlicht, dass es so gewollt ist, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Wir können uns zwar darüber wundern, aber durchschnittliche Radfahrer und Autofahrer kennen selbst grundlegende Verkehrsregeln nicht. Da hilft es dann wohl, diese Regeln durch etwas rote Farbe zu verdeutlichen. Erst recht, wo es über Jahrzehnte der Normalfall war, dass der Radverkehr irgendwo auf Randwegen stattfindet und keinesfalls auf der Fahrbahn.

  • „Seitenabstand, so wichtig!“-Virus

    In der Brutalo-Zeit konnte ich daran die Wahrscheinlichkeit einer Erziehungsmaßnahme bzw. Belehrung ablesen.

    aber in diesem Fall fanden sie den Schutzstreifen wohl gut

    Klar fanden die den gut, nicht nur in diesem Fall, denn er ging mit einer Lüge einher. Zeitgleich wurde nämlich 70 km/h angeordnet. Um mal meine Webseite zu bewerben, etwas runter, „Modellprojekt“.

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.

  • Kenne Unmengen Radler, die Schutzstreifen gut finden. Argumentiert wird dann mit so einem:

    https://maps.app.goo.gl/S4cdAaZ1awSxZD9H9


    die Realität, die man auch 100m vorher bestaunen kann, ist aber bei uns in der Regel eher dies

    https://maps.app.goo.gl/ENbyTK7Qudn9AFjR6

    Ich denke auch, es kommt entscheidend auf die Ausführung an.

    Und noch etwas anderes ist von hoher Bedeutung:
    Verläuft ein Schutzstreifen neben einer Reihe parkender Autos, dann ist ein schmaler Schutzstreifen tatsächlich eher die Kennzeichnung eines Gefahrenbereichs, als ein Schutzstreifen.

    In deinem Beispiel hat der Schutzstreifen am rechten Rand keine Markierung, sondern endet direkt an der Gosse. Trotzdem ist er gar nicht so übel, denn es gibt auch keine Parkstände, so dass die Dooring-Gefahr entfällt.

    Hier ein Beispiel aus Hannover, wo der Schutzstreifen an einer Reihe von Parkständen entlang verläuft und am rechten Rand ein Streifen entlang der Gosse markiert wurde:

    Nutzt aber leider nicht viel, denn wie das streetview-Foto zeigt, führt das dazu, dass der Parker die Gosse noch als Parkfläche begreift. Helfen könnte, wenn der Parkstand markiert ist, dann ein Abstandsstreifen zusätzlich zur Gosse besteht und dann erst der rechte Rand des Schutzstreifens markiert ist.

    "Einige Empfehlungen der UDV (= Unfallforschung der Versicherer)
    Bei Radfahr- und Schutzstreifen sollten verbindlich Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von 0,75 m zum ruhenden Verkehr markiert werden."

    Sicherheit von Radfahrstreifen und Schutzstreifen
    Oft werden Radfahr- und Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert. Ihre subjektive und objektive Verkehrssicherheit wird aber kontrovers diskutiert. Die…
    www.adfc.de