Woche 31 vom 04. bis 10. August 2025

  • 1.600 Kilometer mit dem Rennrad zum Papst: Priester radelt für Kinderhospiz
    Priester Pawel Nowak radelt derzeit für eine Spendentour von Hildesheim nach Rom - innerhalb von 72 Stunden und ohne Schlaf. Im Gepäck: Briefe für den Papst…
    www.ndr.de

    Das ist mal eine erfreuliche Public Relations Aktion von einem Global Player:saint:

    "Der 39-jährige Pawel Nowak ist katholischer Priester in der Gemeinde "Heilige Familie" in Bremen-Nord. Er fährt leidenschaftlich gern Fahrrad und setzt sich jetzt mit einer Spendentour für das Kinderhospiz Löwenherz in Syke (Landkreis Diepholz) ein. Die Tour hat am Samstag in Hildesheim begonnen. Nowak plant, heute in Rom anzukommen. Am Mittwoch will er dem Papst im Vatikan bei einer Generalaudienz Briefe von kranken Kindern übergeben. Im Interview mit dem NDR Niedersachsen erzählt er vorab von seinem Vorhaben."

  • Zitat

    § 10 Abs. 2 Satz 2 BerlStrG vermittle ausdrücklich keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs im Umfang der ursprünglichen Widmung eines Platzes. Einen solchen Anspruch kann der Mann laut Beschluss auch nicht aus der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG herleiten. Diese gewähre zwar grundsätzlich einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an einem eröffneten Gemeingebrauch, nicht aber auf Verschaffung oder Aufrechterhaltung dieses Gemeingebrauchs.

    :/

  • Wenn er von Alt-Moabit kommt und Richtung Potsdamer Platz will, fährt er weiter über die Paul-Löbe-Allee oder weiter nördlich über die Otto-von-Bismarck-Allee, dann via Friedrich-Ebert-Platz auf die B2 und weiter Richtung Süden. Die Alternativen sind länger und/oder verkehrsreicher und/oder bescheidener im Untergrund.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Wenn er von Alt-Moabit kommt und Richtung Potsdamer Platz will, fährt er weiter über die Paul-Löbe-Allee oder weiter nördlich über die Otto-von-Bismarck-Allee, dann via Friedrich-Ebert-Platz auf die B2 und weiter Richtung Süden. Die Alternativen sind länger und/oder verkehrsreicher und/oder bescheidener im Untergrund.

    Aber der FE-Platz ist doch eine Fußgängerzone, schon neben dem Reichstag. Kleinpflaster. Touri-Massen. Wer legt denn bloß Wert darauf, das als Schnellweg und Abkürzung auf dem Rad zu nehmen?

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    Und am Südende des FE-Platzes muss er zwischen Betonquadern durch ...

  • "was will er da?"

    Das ihm in Art. 2 GG gewährte Grundrecht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit ausüben?

    Aber gerade mit diesem Artikel tun sich Straßenverkehrsbehörden ja oft mal arg schwer, es sei denn, es geht um den motorisierten Individualverkehr.

  • Aber der FE-Platz ist doch eine Fußgängerzone, schon neben dem Reichstag. Kleinpflaster. Touri-Massen. Wer legt denn bloß Wert darauf, das als Schnellweg und Abkürzung auf dem Rad zu nehmen?

    Es ist nur eine mögliche Variante von mir. "Touri-Massen" findet man dort im morgendlichen Berufsverkehr nicht, es ist im Gegenteil eher schön leer dann. *Klein*pflaster (sehr viel angenehmer als der in Berlin übliche Rumpelkram) auf gerade mal 200 Metern versus Schlamm- oder Staubpisten durch den Tiergarten oder sehr viel verkehrsreichere Strecken. Und wer zwischen diesen Betonwürfeln nicht hindurchfindet, sollte sein Fahrrad daheim lassen und ein Taxi rufen oder mit Blindenstock zu Fuß gehen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Offenbar hat die Behörde den Platz aber umgewidmet? Denn sonst wäre ja die StVO einschlägig und nicht das BerlStrG.

    Teileinziehung ist erfolgt.

    Pressemitteilung bei Beck dazu:

    Zitat

    Der Friedrich-Ebert-Platz befindet sich zwischen dem Reichstagsgebäude und dem Jacob-Kaiser-Haus und ist im Bebauungsplan als "verkehrsberuhigte Fläche" vorgesehen. Im Mai gab das Bezirksamt Mitte bekannt, dass der Platz nicht mehr zeitlich unbegrenzt für den Gemeingebrauch zur Verfügung steht. In den regulären Sitzungswochen des Deutschen Bundestages im Jahr 2025 seien Zutritt, Zufahrt und Aufenthalt von Dienstag bis Freitag nur Mitgliedern des Deutschen Bundestages, deren Mitarbeitern und Besuchern sowie sonstigen Zutrittsberechtigten gestattet.

    Das Bezirksamt wollte mit der Teileinziehung den störungsfreien Ablaufs des parlamentarischen Betriebs zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages gewährleisten. Dagegen erhob der Mann Widerspruch und beantrage die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Antrags.

    Das VG Berlin lehnte den Eilantrag nun als unzulässig ab (Beschluss vom 29.07.2025 - VG 1 L 615/25). Es fehle schon an der Antragsbefugnis. Die Teileinziehung des Friedrich-Ebert-Platzes verletze den Mann nicht in seinen eigenen subjektiv-öffentlichen Rechten. Er sei weder Anlieger des Friedrich-Ebert-Platzes, noch habe er als allgemeiner Verkehrsteilnehmer einen Anspruch darauf, dass der Gemeingebrauch im Umfang der ursprünglichen Widmung des Platzes aufrechterhalten bleibe.

    Die Grundrechte, insbesondere die allgemeine Handlungsfreiheit, vermittelten ihm nur ein Recht auf Teilhabe an der Nutzung der öffentlichen Straße im Rahmen der durch das Bezirksamt bestimmten Widmung. Weder könne er mehr verlangen, noch sich gegen eine Einschränkung zur Wehr setzen, so das VG. Ihm sei auch nicht ausnahmsweise die Möglichkeit der Klage einzuräumen, denn von der Sperrung sei er aufgrund der Umfahrungsmöglichkeiten weder schwer betroffen, noch sei ein missbräuchliches Handeln des Bezirksamtes bei der Teileinziehung erkennbar, begründete die 1. Kammer. Über die geltend gemachten Zweifel an der materiellen Rechtmäßigkeit der Teileinziehung sei daher nicht zu entscheiden gewesen.


    ich würde die PM gerne verlinken - aber Beck schaffs mal wieder nicht, so etwas erkennbar bereitzustellen. die Suche nach dem AZ: VG 1 L 615/25 führt zur PM