strassenbegleitend...

  • strassenbegleitend...

    ich lass zufällig diese Wortmeldung

    Daily Kieler Straße

    wo das Wort strassenbegleitend eine Rolle spielt. Da ich zur Zeit eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde laufen habe, wo das auch eine Rolle spielt, wäre ich interessiert, mehr zu den Eigenschaften, besonderen Rechtsverknüpfungen / -Lasten / -Pflichten von strassenbegleitenden Rad- oder anderen Sonderwegen (blaues Lolly) zu erfahren.

    Das Thema ähnelt diesem


    Die Behörde will nichts tun, da (schlechte, sogar damals wegen Aufstellung von neuen extrem Stromhochleitungsmasten gesperrte) Radwege in der Umgebung vorhanden gewesen wären: Es sei begreiflich, dass Autofahrer drängeln, wenn man Radwege nicht benutzt.

    Die Frage ist aus MEINER Sicht, ist ein Radweg, weil er ein Lolly trägt, Pflicht, auch wenn er anderswohin und anderswiehin führt als ich will, und es scheint mir, dass es eine Rolle spielt, ob er strassenbegleitend ist oder nicht?

  • Mach doch mal paar Fotos von deinem Radweg und schreib hier nochmal *kurz*, woran du dich störst.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Hallo Gerhart

    Kann man eigentlich Fotos hier direkt laden (ich benutzte seit Jahren hierzu , ziemlich viel sogar, für meine vielen Beiträge und Anleitungen auf Foren wie von Puppy-Linux usw, veil imageshack das Versprechen gab, die Bilder nie zu löschen, hat auch nie getan! Auf dem Forum von Puppy-Linux kann man die Bilder direkt laden, aber es gab innerhalb von 15 Jahren einige techn. Pannen, daher war imageshack zuverlässiger... Aber kürzlich hat diese berühmte Webseite ihre free Aktivität eingestellt und verlangt Beiträge. Sie sind mit gerade in diesem Fall zu hoch. Ich suche derzeit nach einer Packet-Lösung, um einen Webauftritt global zu organisieren, und fand bislang noch nicht das Richtige, nämlich Mixtur aus Beitragshöhe, Leistungen, ich will unbedingt ein fertig eingerichtetes Wiki + Forum + online-Zeitung + Auktikonshaus, für Radfahrer ist es sicher eine Überlegung wert, als eine einzige Maschine, gibt es, funktioniert sogar toll, weil man gute Forumbeiträge sehr leicht ins Wiki exportieren kann, wo sie dann redaktionell gepflegt und aktualisiert werden können, und natürlich auch die Bilder und Souddateien, und ein sehr kurze url, die man sich leicht merken kann; das allein schon kostet Geld und ist im Pakettpreis vermutlich wesentlich günstiger zu haben. Und diese ideale Webseite habe ich noch nicht gefunden, wobei die Preisfrage eine wichtige Rolle bei der Ablehnung spielt)?

    Aber meine Frage zu den strassenbegleitenden Wegen hat einen ganz anderen Hintergrund: Ich habe einen Drängler angezeigt, als meine Frau berichtete, «er war nicht weiter als 10 cm von Dir am Drängeln!». Und bin als Zeuge vernommen worden. Da hackte der Hauptkommissar die ganze Zeit hartnäckig auf die Wertstellung eines gewissen Radwegs, dessen Zufahrt zur Strasse ziemlich exakt dort ist, wo der Drängler wie ein Verrrückter anfing zu huppen, mit der gleichzeitigen Aufforderung durch offene Fenster, ich soll gefälligst schnell mich auf dem weissen Strich, er meinte Strassenrandstrich, verdrückt...

    Ich sagte dem Hauptkommissar, dieser Radweg habe mit der Sache nichts zu tun, und sei für mich trotz Lolly nicht strassenbegleitend.

  • Da hackte der Hauptkommissar die ganze Zeit hartnäckig auf die Wertstellung eines gewissen Radwegs...

    Selbst wenn es eine Benutzungspflicht gibt, hat deshalb niemand das Recht, zu drängeln!
    Das nennt man Selbstjustiz, was der Herr Kommissar eigentlich wissen sollte!

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Tja, ich hatte noch nie (wenn man von meiner Ehescheidung absieht), so was wie einen Termin in einem staatsgewalt- (so nenne ich das jetzt) ausübenden Amt in den mehr als 69 Lebensjahren die ich hinter mir habe.

    Deshalb ging ich auch sehr locker zum Termin hin, und es war eine kalte Dusche.

    Recht hat wer Recht behält...

    Die Behörde schrieb hinterher:

    «... Denkbar ist, dass die PKW-Fahrer Sie auf das Vorhandensein eines Radweges aufmerksam machen wollten.»

    Der Zusammenhang zwischen bestialisch anhupen (der eine Fall) und kräftigst anhupen und vollkommen verrückt drängeln (der andere Fall), und dem Unfall wie in meinem obigen Link aus der hiesigen Zeitung, kennt die hiesige Staatsgewalt nicht...

    Letzterer Fahrer trägt ein Kennzeichen in dem Format KU-RZ 1 und fuhr einen grossen Motor. Ich nehme sogar an, dass die Staatsgewalt daran erkennen soll, dass, er zumindest, sich für ein hochwichtiges Tier hält, und dass die Staatsgewalt in der Tat lieber Unrecht billigen will, als sich mit den Tieren "umsonst" anzulegen...

  • Den angeblich strassenbegleitende Radweg sieht man hier. Auf dem Kartenauszug ist er mit dem roten Kopfpfeil markiert. Betrachtungsrichtung von Norden nach Süden. Die Monschauer Str. ist zwischen den 2 roten Vierecken reine Kraftstrasse. Die Kurve zwischen den 2 blauen Vierecken 30 km/h Strasse. Da war die Hergangsstelle. Ich fuhr mit meiner Frau von N-W nach S-O auf der Monschauer Str. / Gingter Str.

  • Hi
    für mich ist der Radweg auch nicht straßenbegleitend.
    Die Rechtsprechung geht von straßenbegleitend aus, wenn der Radweg zumindest überwiegend nicht weiter als 5m von der Fahrbahn weg geführt wird und somit zur Straße zählt. Ein rechtwinklig von der Fahrbahn wegführender Radweg, der zu einem anderen Radweg führt, über den man dann wieder die verlassene Straße erreichen kann, gilt sicher nicht als straßenbegleitend. Auch, wenn er vielleicht die bessere Alternative zur Fahrbahn ist, kann ich von hier aber nicht beurteilen.
    Für das Verhalten des Autlers wäre es aber so oder so kein Unterschied. Für eine Gefährdung gibt es keine Entschuldigung, hinweisen, belehren, maßregeln darf allein die Polizei mit angemessenen Mitteln.

    bye
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