strassenbegleitend...
ich lass zufällig diese Wortmeldung
wo das Wort strassenbegleitend eine Rolle spielt. Da ich zur Zeit eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde laufen habe, wo das auch eine Rolle spielt, wäre ich interessiert, mehr zu den Eigenschaften, besonderen Rechtsverknüpfungen / -Lasten / -Pflichten von strassenbegleitenden Rad- oder anderen Sonderwegen (blaues Lolly) zu erfahren.
Das Thema ähnelt diesem
Die Behörde will nichts tun, da (schlechte, sogar damals wegen Aufstellung von neuen extrem Stromhochleitungsmasten gesperrte) Radwege in der Umgebung vorhanden gewesen wären: Es sei begreiflich, dass Autofahrer drängeln, wenn man Radwege nicht benutzt.
Die Frage ist aus MEINER Sicht, ist ein Radweg, weil er ein Lolly trägt, Pflicht, auch wenn er anderswohin und anderswiehin führt als ich will, und es scheint mir, dass es eine Rolle spielt, ob er strassenbegleitend ist oder nicht?