ZZ 1022-11 / Mofas frei

  • Ich fragte nach einer Rechtsgrundlage in der StVO, nicht in der (eh unverbindlichen) VwV.

    Wundert mich, dass ihr diesen wiederholten handwerklichen Murks für in irgendeiner Weise akzeptabel haltet, obwohl ich euch nun schon mehrfach den Kasus Knaxus (Verkehrsregelung ohne Anordnung durch die eigentlich zuständige Behörde) zu verdeutlichen versucht habe. Muss wohl mit einem Restvertrauen ins (kaputte) System zu tun haben? ;)

  • Mueck Wo ist denn hinterlegt, dass Piktogramme Verkehrszeichen ergänzen?

    Ich bin immer davon ausgegangen, dass Straßenmalerein VZ lediglich wiederholen.

    Beispiel: Die Wiederholung der Anordnung von zHG 30 durch Piktogramme auf der Fahrbahn. Würde das Schild zHG 50 anordnen wären aus meiner Sicht Piktogramme mit zHG 30 nichtig.

  • Ich bin immer davon ausgegangen, dass Straßenmalerein VZ lediglich wiederholen.

    Wenn die Bedeutung am Blechschild hängt, kann es angewandte Kunst auf dem Boden wiederholen.

    Vz 295 bspw. wiederholt aber nix, gar nix, das steht als Malerei für sich alleine.

    Beim Vz 293 (Zebra) ist es sogar umgekehrt: Die Bedeutung hängt alleine an der Malkunst und das Blechschild wiederholt nur, es geht ggfs. auch ohne Blech ...

    Ich fragte nach einer Rechtsgrundlage in der StVO

    § 2 Abs. 4 Satz 3.

    "Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden."

    ... ohne weitere Definition, was aus einen reinen Gehweg bspw. einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne [Zeichen 240] macht. Ein ordentlicher Richter würde folglich sagen, dass es daher ausreichen muss, wenn der Wille der SVB deutlich erkennbar ist, zumal der Radler ja eh Wahlfreiheit hat und es für ihn keine dramatischenKonsequenzen hätte, wenn er's nicht erkennt, das macht seine Wahl dann nicht illegal. Und der Wille der SVB ist auch mit Mitteln erkennbar, die nicht explizit in der StVO (oder VwV-StVO) stehen (oder in der VwV-StVO mit m.E.n. "können" aufgenommen sind wie die Piktogramme, die also nicht die einzige Möglichkeit sind). also eben Piktogramme oder "R frei" oder was auch immer. Missverständnisse müssen dann aber zulasten der SVB gehen, was mal das OLG Jena in einer Zivilrechtssache festgestellt hat.

    Und der durch aktives Handeln wie Malerei erkennbar zum Ausdruck gebrachte Wille der SVB ist m.E. auch ein Verwaltungsakt. Ob diese das rechtmäßig getan hat, inhaltlich oder bzgl. Zuständigkeit etc., oder nicht, kann m.E. in einem Rechtsverfahren geklärt werden. Aber nur bei negativer Betoffenheit, also wohl nur ein Fußgänger. Der Radler kann's ja ignorieren, siehe Schutzstreifenurteile ...

  • Red ich Bantu oder wat? Oder muss man mir jetzt wegen anderer politischer Themen pauschal widersprechen?

    Es ist bei den Piktogrammen NICHT der Wille der Straßenverkehrsbehörde, die die Piktogramme aufmalt. Sie hat (in aller Regel, auf jeden Fall hier in meiner Region) überhaupt nichts damit zu tun.

    Und was die Betroffenheit betrifft: Der Weg hier hat auch "Piktogramme". Rechts steht ein Schilderpfosten, der ein Zusatzzeichen ohne Verkehrszeichen hat, welches landwirtschatlichen Verkehr freigibt. Hat nun jeder Bauer auch eine Klagebefugnis, weil er auch gerne über einen so bemalten Weg fahren und folglich so ein (absolut unlogisches, system- und rechtswidriges) Zz haben will?

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    Die Piktogramme sind und bleiben Blödsinn. Auch, weil man den Systemfehler "Geh- und Radweg" trotz all seiner logischen Widersprüche weiterhin am Leben erhalten will, obwohl der Scheiß endlich ersatzlos abgeschafft gehört, weil es eh noch nie etwas anderes war, als Radfahrer zum Befahren von Gehwegen zu zwingen.

    Stattdessen murkst man im Hinblick auf den "nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radweg" (den es ja eigentlich auch nur gibt, weil Leute wie ich irgendwann die Scheiß Schilder weghaben wollten) einfach mit einem derart unlogischen und rechtlich inkonsistenten Blödsinn (dazu passen auch die alleinstehenden Zz 1022-10 linksseitig) weiter. Z 250 / Z 240 + Zz 1022-10 oder rechteckiges Z 240 hätten (in der StVO verankert) ja gereicht. Nein, man treibt den Blödsinn immer weiter und tiefer in eine Sackgasse.

    Und diese (vor allem juristische) Idiotie wird von Leuten wie dir verteidigt? Ich versteh auch das nicht. Aber egal.

    Nachtrag: Hier im § 39 sind alle rechtlich relevanten Piktogramme aufgeführt; da ist keins für einen "Geh- und Radweg" mit bei. Und wer sonst aufs Bestimmtheitsgebot und Normenklarheit pocht, sollte hier dann bitteschön auch konsequent sein.

  • Red ich Bantu oder wat? Oder muss man mir jetzt wegen anderer politischer Themen pauschal widersprechen?

    Nein, Du redest nicht Bantu, willst aber offenbar nur Bantu verstehen, weil Dir die höchstwahrscheinlich korrekte Antwort nicht ins Konzept passt.

    Wenn Du daher zu Deinem o.g. Schluss kommst, muss ich wiederum schlimmstenfalls zum Schluss kommen, dass der Verfolgungswahn behandlungsbedürftige Ausmaße angenommen haben könnte ...

    Aber zurück zu den Vz auf deutsch ...

    Es ist bei den Piktogrammen NICHT der Wille der Straßenverkehrsbehörde, die die Piktogramme aufmalt. Sie hat (in aller Regel, auf jeden Fall hier in meiner Region) überhaupt nichts damit zu tun.

    Bei auf öffentlichen Straßen und nicht sehr auffällig abweichend gestalteten aufgemalten Vz und daneben aufgestellten Vz etc.pp. muss erst mal davon ausgegangen werden, dass sie den Willen einer SVB wiedergeben. Dazu gibt es m.E.n. auch Urteile, wenn es um die Gültigkeit oder Nichtigkeit von Schildern geht.

    Es ist erst mal nur Deine Annahme, dass sie von einer nicht zuständigen Behörde hingemalt wurden, dazu schrieb ich ja extra:

    Und der durch aktives Handeln wie Malerei erkennbar zum Ausdruck gebrachte Wille der SVB ist m.E. auch ein Verwaltungsakt. Ob diese das rechtmäßig getan hat, inhaltlich oder bzgl. Zuständigkeit etc., oder nicht, kann m.E. in einem Rechtsverfahren geklärt werden.

    Das kann damit anfangen, dass Du die Deiner Meinung nach zuständige Behörde fragst, warum DIE das da hingemalt haben und, wenn's die nicht waren, warum die das dulden etc.

    Es könnte ja auch sein, dass die angeblich nicht zuständige Behörde im Auftrag der zuständigen Behörde arbeitet. Hierzustadt sind anordnende SVB und ausführendes Tiefbauamt auch nicht identisch, deswegen handeln die Tiefbauer trotzdem nicht illegal.

    Auch, weil man den Systemfehler "Geh- und Radweg" trotz all seiner logischen Widersprüche weiterhin am Leben erhalten will, obwohl der Scheiß endlich ersatzlos abgeschafft gehört, weil es eh noch nie etwas anderes war, als Radfahrer zum Befahren von Gehwegen zu zwingen.

    Deine Meinung, die hier wohl viele teilen könnten. Der Gesetzgeber ist anderer Meinung, daher müssen wir damit erst mal leben, bis wir ihn von was anderem überzeugt haben. Aber ob wir das noch erleben ...

    Und diese (vor allem juristische) Idiotie wird von Leuten wie dir verteidigt?

    Du hast nach der Rechtsgrundlage gefragt, ich habe die ausgeführt, wie sie sich m.M.n. darstellt.

    Du hast mich nicht nach Sinn oder Unsinn gefragt und was ich davon halte o.ä. Ich pflege das meistens, nicht immer, zu ignorieren, aber man kann den Radfahrern, die das nutzen, bei der aktuellen Rechtslage keinen Strick draus drehen, wenn sie das tun, es ist ihr gutes Recht und sollten sie mehr Radwege erkennen als die SVB meint, dass es sie gibt, darf es im deutschen Rechtssystem (im Zweifel zugunsten der Angeklagten) auch nicht zulasten der Radler gehen, sondern die SVB wäre in der Haftung mit drin (OLG Jena). Nur weil ich als zumeist-auch-Radweggegner anderen Radweggegnern die Untiefen des Rechtssystems erklären muss und sie diese Antwort tw. nicht mögen, macht mich das nicht zu einem Verteidiger von evtl. Unsinn. Unkenntnis der Rechtslage führt i.d.R. zu Misserfolgen ..

    (den es ja eigentlich auch nur gibt, weil Leute wie ich irgendwann die Scheiß Schilder weghaben wollten)

    ... und weil es genug Gehwegradler gibt, die sie weiterhin haben wollen. Überzeuge die doch erst mal ...

    Nachtrag: Hier im § 39 sind alle rechtlich relevanten Piktogramme aufgeführt; da ist keins für einen "Geh- und Radweg" mit bei. Und wer sonst aufs Bestimmtheitsgebot und Normenklarheit pocht, sollte hier dann bitteschön auch konsequent sein.

    Es ist ein Symbol für "Radverkehr" dabei und eins für "Fußgänger". Wenn Dir das als Rechtsgrundlag nicht reicht, um Flächen zu kennzeichen, die genau dafür, für Radverkehr und Fußgänger, gedacht sind, kann ich auch nicht weiterhelfen. Seit sie per Ministerbeschluss und später dann per VwV-StVO geadelt wurden, erst recht nicht. Relevant ist im übrigen auch noch der VzKat und darüber hinaus können einzelne Zusatzzeichen bspw. auch die Landesverkehrsministerien legalisieren, so offenbar mit "Radfahrer frei" in Ba-Wü geschehen, glaubt man das der Webseite stvo2go.de, deren Betreiber in Ba-Wü in der Lehre und wohl auch in einer SVB arbeitet.

  • Immerhin heißt es in den Vwv-StVO zu VZ 240:

    Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn

    1. (...)
    2. mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und ...


    Die Leichtigkeit des Fahrradverkehrs kann sich je nach Verkehrslage dadurch verbessern, dass ein Fahrradweg vorhanden ist, selbst wenn es kein besonders gut ausgebauter Fahrradweg ist. Nämlich dann, wenn sich auf der Fahrbahn mal wieder der Autoverkehr staut und auch mit dem Fahrrad nur noch schwer durchzukommen ist auf der Fahrbahn.

  • Ich dachte dafür gibts dann den Gehweg?

    Der Gehweg kann je nach Verkehrslage auch noch eine gute Alternative sein, um mit dem Fahrrad schneller voranzukommen als mit dem Auto. Auch bei ordnungsgemäßer Nutzung (vom Fahrrad absteigen und schieben) gibt es Situationen, wo du schneller bist als die Blechkastenschlange, die die Fahrbahn verstopft.