Radwegebenutzungspflicht für Pedelecs

  • Die Frage ist allerdings: Wenn das Schild da ohne "wenn und aber weg" muss, warum steht es dann da noch?

    Weil viele Verkehrsbehörden auf geltendes Recht einfach scheixxen. Und weil es zu viele Fahrrad-Lemminge gibt, die das auch noch gut finden, weil es sich für sie auf dem Gehweg flauschiger anfühlt, bevor sie an der nächsten Kreuzung plattgefahren werden.

  • Weil viele Verkehrsbehörden auf geltendes Recht einfach scheixxen. Und weil es zu viele Fahrrad-Lemminge gibt, die das auch noch gut finden, weil es sich für sie auf dem Gehweg flauschiger anfühlt, bevor sie an der nächsten Kreuzung plattgefahren werden.

    Wenn ich Angst hätte, an der nächsten Kreuzung platt gefahren zu werden, dann würde ich so oder so nicht am Fahrradverkehr teilnehmen. Das gilt, denke ich, genau so auch für viele andere Fahrradfahrer*innen. Und dass so manches Blauschild nicht verschwindet, hat nichts damit zu tun, dass es Fahrradfahrer*innen gibt, die gerne einen Fahrradweg benutzen, wenn der vorhanden ist.

    Allerdings ist die zunehmende Verbreitung der Pedelecs ein guter Anlass, darauf aufmerksam zu machen, dass Fahrradwege nicht unbedingt immer das Beste sind zum Fahrradfahren. Für speed-Pedelecs (Tretunterstützung bis 45 km/h) ist ja der Fahrradweg heute schon Verbotszone. Da ist es doch naheliegend, Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h von der Fahrradwegbenutzungspflicht zu entbinden. Quasi als Zwischengröße zwischen speed-Pedelec und "Bio-Bike".

    Und je gewöhnlicher es wird, dass Pedelec-Fahrer*innen auf der Fahrbahn fahren, umso leichter wird es sein, Verkehrsbehörden davon zu überzeugen, Blauschilder abzubauen, wo sie nicht hingehören. Unabhängig davon macht es natürlich auch weiterhin Sinn, den Abbau von Blauschildern einzuklagen. Ich sehe da keinen Widerspruch zu der möglichen Maßnahme, Pedelec-Fahrer*innen von der Radwegbenutzungspflicht zu entbinden.

  • umso leichter wird es sein, Verkehrsbehörden davon zu überzeugen, Blauschilder abzubauen, wo sie nicht hingehören.

    Ich habe aufgehört zu versuchen, Verkehrsbehörden davon zu überzeugen, dass sie sich lieber an geltendes Recht halten sollten. Dafür gibt es das Verwaltungsgericht.

  • Ich habe aufgehört zu versuchen, Verkehrsbehörden davon zu überzeugen, dass sie sich lieber an geltendes Recht halten sollten. Dafür gibt es das Verwaltungsgericht.

    Apropos Verwaltungsgerichtsbarkeit:

    München muss Dieselfahrverbot verschärfen
    Die bayerische Landeshauptstadt hat Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid nicht eingehalten – und das Dieselfahrverbot bislang trotzdem nicht…
    www.spiegel.de
  • Wenn ich Angst hätte, an der nächsten Kreuzung platt gefahren zu werden, dann würde ich so oder so nicht am Fahrradverkehr teilnehmen. Das gilt, denke ich, genau so auch für viele andere Fahrradfahrer*innen. Und dass so manches Blauschild nicht verschwindet, hat nichts damit zu tun, dass es Fahrradfahrer*innen gibt, die gerne einen Fahrradweg benutzen, wenn der vorhanden ist.


    Es liegt wohl durchaus etwas an der Fahrgeschwindigkeit, wie Radler was wahrnehmen, aber das der Konfliktpunkt Kreuzung bei Radwegen allgemein ein Problem ist und bei linksseitigem radln im besonderen, das kann man aus der Statistik lesen. Klar, wenn man schon langsam an eine Kreuzung heranfährt, dann reicht auch dezentes bremsen, wenn einem die Vorfahrt genommen wird. Fährt man schneller, fällt es einem auf, wenns einem an jeder 3. Kreuzung das Hinterrad hebt.

    Dein S-Pedelc und E-Bike-Bashing kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen. Ich bin nur mit MTB unterwegs, entweder harmloses Alltags-Hardtail mit Gepäck, Schutzblech und ausreichend Beleuchtung oder Spass-Fully. Mit beiden bin ich in der Regel schneller unterwegs als ein normales Pedelc oder E-Bike. Nicht immer und überall, aber überwiegend.

    Deswegen, ich gebs zu, habe ich simpel keine Lust auf rumpeligen [Zeichen 240]Gehwegen zu fahren, oder irgendwelchen fürs radln ungeeigneten [Zeichen 241-30][Zeichen 237]. Auf [Zusatzzeichen 1022-10] kann ich gänzlich verzichten.

    Insofern ist es völlig wurscht ob Analog-Rad, Pedelc, E-Bike oder S-Pedelc.

    Der elektrische Antrieb hilft Leute aufs Radl zu bekommen, und er hilft, S-Pedlec, tatsächlich auch weitere (Pendel-)Strecken in einer akzeptablen Zeit zurückzulegen. Insofern wäre es gut, wenn Radwege außerorts auch für das E-Gedingse freigeben werden, egal welches, und innerorts sollte es einfach kein Radwegpflicht geben. Eigentlich sollte es einfach generell keine Radwegpflicht geben, es gibt schon zwei Schilder, die Fahrbahnen exklusiv für Autos reservieren: [Zeichen 254] und VZ 331 Kraftfahrtstraße.

  • In der Praxis läuft es halt darauf hinaus, dass man das Verwaltungsgericht überzeugen muss. :)

    Hat in dem Zusammenhang schon mal ein Verweis auf die zunehmende Zahl der Pedelec-Fahrerinnen geholfen?

    Zum Beispiel Fahrradwege zu eng und löchrig für die Pedelecs.

    Oder: Zu viele Überholvorgänge auf zu schmalen Fahrradwegen, weil zunehmend mehr Pedelecs unterwegs.

    Oder: Speed-Pedelecs fahren doch auch auf der Fahrbahn.

  • Nein, weil Pedelecs rechtlich gesehen Fahrräder sind.

    Klar, das ist der Ist-Stand.

    Aber wenn es zutrifft, dass eine Entwicklung in die Richtung stattfindet, dass immer mehr Menschen mit einem Fahrrad mit Hilfsmotor zur Tretunterstützung unterwegs sind, dann ist das möglicherweise der Zeitpunkt, an dem gesetzlich nachjustiert werden muss. Und zwar im Sinne von mehr Bewegungs-Freiheit für Pedelecs, sprich Aufheben der Radwegbenutzungspflicht.

    Juristisch begründen lässt sich das möglicherweise u. a. damit, dass Pedelecs höhere Qualitätsstandards erfüllen müssen, was z. B. Bereifung und Bremsen angeht, als herkömmliche Fahrräder. Jedenfalls war mir mal beim Stöbern in der Reifenabteilung aufgefallen, dass bestimmte Produkte das Label "Pedelec-geeignet" aufweisen.

  • Das hat nichts mit Qualität zu tun, sondern mit der Traglast. Und weil es sich besser verkauft.

    Wie oben schon geschrieben, Pedelcs sind Räder, auch S-Pedelcs. Und die Gesetze sind schon kompliziert genug, deswegen sollte man möglichst einfache Regelung festschreiben.

    Pedelecs sind Fahrräder. Fahrräder fahren auf der Fahrbahn. Ist ein Radweg vorhanden, dürfen sie diesen nutzen.

  • Dein S-Pedelc und E-Bike-Bashing kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen. Ich bin nur mit MTB unterwegs, entweder harmloses Alltags-Hardtail mit Gepäck, Schutzblech und ausreichend Beleuchtung oder Spass-Fully. Mit beiden bin ich in der Regel schneller unterwegs als ein normales Pedelc oder E-Bike. Nicht immer und überall, aber überwiegend.

    Warum Pedelec-Bashing? Mein Vorschlag sieht so aus:

    Pedelecs sind von der Fahrradbenutzungspflicht ausgenommen. Das heißt: Pedelecs können wahlweise die Fahrbahn benutzen oder den Fahrradweg.

    Bei den S-Pedelecs soll sich nichts ändern, die sollen weiter verpflichtet sein, die Fahrbahn zu benutzen und dürfen nicht den Fahrradweg benutzen.

    Wo siehst du da jetzt ein Pedelec-Bashing oder E-Bike Bashing? Die hohen Pedelec-Verkaufszahlen sprechen doch für sich. Da werde ich nichts dran ändern können und will es auch gar nicht erst versuchen. Aber wenn mich dann wieder einmal ein Pedelec-Fahrer auf einem benutzungspflichtigen Fahrradweg im "Engtanz-Stil" überholt, dann möchte ich ihm gerne an der nächsten roten Ampel den Hinweis geben können, dass er doch ganz legal die Fahrbahn benutzen kann. Ob er's dann auch tut? Wer weiß? Aber zurzeit ist es ja so geregelt, dass er's gar nicht darf.

    Eigentlich sollte es einfach generell keine Radwegpflicht geben, ...

    Die gibt es aber, die Radwegbenutzungspflicht und ist scheinbar unausrottbar.

    Warum also nicht jetzt, in Anbetracht steigender Verkaufszahlen, die Forderung erheben, zumindest für Pedelecs keine Fahrradwegbenutzungspflicht auszusprechen, bzw. die bestehende Fahrradwegbenutzungspflicht zumindest für Pedelecs aufzuheben. Damit wird im Vergleich zum Ist-Zustand niemand gedisst oder gebasht. Und für Pedelec-Nutzer*innen gibt es neue Freiheiten.

  • Pedelecs sind Fahrräder. Fahrräder fahren auf der Fahrbahn. Ist ein Radweg vorhanden, dürfen sie diesen nutzen.

    Pedelecs müssen aber den Fahrradweg benutzen, wenn der mit [Zeichen 237] , [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] ausgeschildert ist.

    Was spricht gegen den Vorschlag, dass Pedelecs auch dann die Fahrbahn benutzen dürfen, wenn ein benutzungspflichtiger Fahrradweg ausgeschildert ist?

    Weil ich nicht nicht ein Pedelec fahren will, nur um als gleichberechtigter Mensch am normalen Straßenverkehr teilnehmen zu können?

    Überschneidung: Du schreibst an der Antwort, während ich noch an der Frage geschrieben habe. Gedankenübertragung?

  • Was spricht dafür, Fahrräder auf Radwege zu zwingen wo Pedelecs Fahrbahn fahren dürfen?

    Meinst du damit jetzt Speed-Pedelecs? Also Fahrräder mit einer Motor-Tretunterstützung, die bis 45 km/h Unterstützungsarbeit leistet? Oder meinst du Pedelecs, also Fahrräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h?

  • Weil ich nicht nicht ein Pedelec fahren will, nur um als gleichberechtigter Mensch am normalen Straßenverkehr teilnehmen zu können?

    Als Fußgänger darf ich auch nicht als "gleichberechtigter Mensch am normalen Straßenverkehr teilnehmen". Fordere ich deshalb die Aufhebung der Gehwegbenutzungspflicht?

    "Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 25 Fußgänger
    (1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat."

    Eigentlich bräuchte es keine Festlegungen dazu, wer sich wo im Straßenraum befindet. Die Shared Space Versuche haben gezeigt, dass das auch funktionieren kann.

    Andererseits ist die Radwegbenutzungspflicht nur schwer zu knacken. Warum es nicht auf dem indirekten Weg versuchen. Pedelecs (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) von der Radwegbenutzungspflicht entbinden könnte ein solcher indirekter Weg sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (21. März 2024 um 18:38) aus folgendem Grund: Ergänzung letzter Absatz

  • Meinst du damit jetzt Speed-Pedelecs? Also Fahrräder mit einer Motor-Tretunterstützung, die bis 45 km/h Unterstützungsarbeit leistet? Oder meinst du Pedelecs, also Fahrräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h?

    Die, die Du mit Deinem Vorschlag meintest!