Radwegebenutzungspflicht für Pedelecs

  • Das ist mir egal. Ich vermute nämlich auch, dass Leute, die ihr Auto in der Feuerwehrzufahrt parken, einfach nur zu faul sind, ein paar Schritte mehr zu Fuß zu gehen. Erlauben würde ich das deswegen trotzdem nicht.

    Na danke. Weil ich mich also in der Blumenauer Straße nicht von Autofahrern anhupen und beschimpfen lassen möchte. Und weil ich den Autoverkehr auf der Blumenauer Straße mit 50 km/h + x als zu schnell empfinde, um dort auf der Fahrbahn mit dem Fahrrad zu fahren, bin ich also in deinen Augen einfach nur zu faul, wenn ich dann statt auf der Fahrbahn auf dem Gehweg fahre, der für den Radverkehr freigegeben ist?

  • Na danke. Weil ich mich also in der Blumenauer Straße nicht von Autofahrern anhupen und beschimpfen lassen möchte. Und weil ich den Autoverkehr auf der Blumenauer Straße mit 50 km/h + x als zu schnell empfinde, um dort auf der Fahrbahn mit dem Fahrrad zu fahren, bin ich also in deinen Augen einfach nur zu faul, wenn ich dann statt auf der Fahrbahn auf dem Gehweg fahre, der für den Radverkehr freigegeben ist?


    Wenn Du mit dem Fahrrad auf dem Gehweg willst, kannst Du doch einfach absteigen und schieben?

    Vielleicht ist ja das Fahrrad nicht das geeignete Verkehrsmittel für Dich, wenn Du nicht da fahren kannst, wo Du hingehörst, sondern anderen den Verkehrsraum streitig machen musst.

    Leute mit Höhenangst fliegen ja auch nicht Gleitschirm.

  • Stümmt, und E-Roller MÜSSEN deswegen dort fahren nach der ElektrogedönsextraVO

    Die fahren allerdings auch "nur" bis maximal 20 km/h schnell. Und da sag' ich mal: Mit dem Pedelec fährste bis zu 25 km/h schnell und die menschliche Unterstützungsleistung durch Pedalieren ist eigentlich mehr ein Geschwindigkeitssteuern per Kurbeln, wenn du mit maximaler Unterstützungsleistung fährst. Das unterscheidet sich nur unwesentlich vom Daumendruck am Elektrotretroller.

    Im Prinzip ist ein Elektrotretroller ungefähr so viel oder wenig ein KFZ wie ein Pedelec. Und trotzdem dürfen die Elektrotretroller nur maximal 20 km/h fahren, Pedelecs aber mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h und noch schneller, wenn die Kondition und die Kraft des/der Fahrers/Fahrerin das hergibt. Macht es so gesehen Sinn, die Tretunterstützung beim Pedelec auf 20 km/h zu begrenzen?

  • Wenn Du mit dem Fahrrad auf dem Gehweg willst, kannst Du doch einfach absteigen und schieben?

    Vielleicht ist ja das Fahrrad nicht das geeignete Verkehrsmittel für Dich, wenn Du nicht da fahren kannst, wo Du hingehörst, sondern anderen den Verkehrsraum streitig machen musst.

    Leute mit Höhenangst fliegen ja auch nicht Gleitschirm.

    Wer sagt, dass ich "mit dem Fahrrad auf den Gehweg" will?

    Ich finde es okay, wenn aus besonderen Gründen an bestimmten Stellen unter bestimmten Voraussetzungen Gehwege für den Fahrradverkehr freigegeben werden. Und ich halte nichts davon, das aus dogmatischen Gründen grundsätzlich abzulehnen. So eine Haltung kann man vielleicht aus taktischen Gründen propagieren.

    In der Praxis sehe ich das aber so: Wenn ein Gehweg für den Fahrradverkehr freigegeben ist, dann bedeutet es nicht, dass ich ihn benutzen muss. Diese Zeiten sind zum Glück vorbei.

    Und wenn der Fußverkehr auf einem solchen Gehweg es nicht zulässt dort zu fahren, weil da z. B. grade ein ungewöhnlich hohes Fußgängeraufkommen herrscht, dann habe ich immer noch die Möglichkeit, die Fahrbahn zu benutzen.

    Aber einfach nur so "aus Prinzip" würde ich mein Fahrrad nicht schieben wollen auf einem Gehweg, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Da muss ich dich enttäuschen.;)

    Allerdings ist es eine Überlegung wert, ob Pedelec-Fahrräder dort lang fahren dürfen können sollen. In der Vergangenheit war das vielleicht noch nicht so relevant. Es gab ja kaum Pedelecs. Aber wenn die Zahl der Pedelecs immer weiter zunimmt. Und wenn man beobachten kann, dass das Fahren auf dem Pedelec dazu führt, dass besonders in sensiblen Bereichen zu schnell gefahren wird, dann muss man schon überlegen, ob Pedelecs genauso wie Elektro-Tretroller anders als "klassische" Fahrräder nicht auf Fußwegen oder in Fußgängerzonen fahren dürfen, die für den "klassischen" Fahrradverkehr freigegeben sind. Beziehungsweise, dass man das nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässt und das dann entsprechend beschildert. Beispiel Halle: Bild: https://dubisthalle.de/wp-content/upl…0914-WA0055.jpg

    Artikel aus Halle: https://dubisthalle.de/riebeckplatz-wird-zur-e-scooter-zone

  • Aber einfach nur so "aus Prinzip" würde ich mein Fahrrad nicht schieben wollen auf einem Gehweg, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist.

    "Aus Prinzip" fahren Sie sicherlich auf freigegebenen Gehwegen auch nicht mit Schrittgeschwindigkeit, oder?

  • Stümmt, und E-Roller MÜSSEN deswegen dort fahren nach der ElektrogedönsextraVO

    Wie jetzt? Elektrotretroller müssen einen Angebotsradweg nutzen, wenn der vorhanden ist und dürfen nicht die Fahrbahn benutzen? Allerdings muss ein solcher Angebotsradweg mit [Zusatzzeichen 1022-10] ausgezeichnet sein?

    Und wenn an einem Angebotsradweg nicht das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] steht, dann sind Elektrotretrollerfahrer nicht verpflichtet, diesen Angebotsradweg zu benutzen? Ich dachte ja zunächst, meine Neuerungsvorschläge in Anbetracht des Pedelec-Booms seien vielleicht ein bisschen kompliziert ...

  • Wie jetzt? Elektrotretroller müssen einen Angebotsradweg nutzen, wenn der vorhanden ist und dürfen nicht die Fahrbahn benutzen?

    ja

    Allerdings muss ein solcher Angebotsradweg mit [Zusatzzeichen 1022-10] ausgezeichnet sein?

    nein. ein baulich vorhandener Radweg (im gegenständlichen Foto abgebildet) benötigt für die Fahrtrichtung "rechts" kein [Zusatzzeichen 1022-10], es ist dort überflüssig.

    Aber ja, Elektrotretroller haben eine "verschärfte" Radwegebenutzungspflicht im Vergleich zu "normalen Fahrrädern". Vielleicht gibts auch irgendwo lustige Venn-Diagramme aller Fahrzeugklassen, wer wann wo fahren muss/darf/nicht darf :)

  • In der Tat, das Diagramm ist unübersichtlich. Das liegt ab er nicht an Yeti, sondern daran, dass die Regeln so komplex sind. Vorschlag:

    Das ist so ein Beispiel, bei dem sich auch bei mir die Fußnägel rollen. Eigentlich muss das Schild weg. Aber was, wenn wir unterscheiden zwischen Fahrrad und Pedelec? Dann könnte das ein Schild sein, dass eine Benutzungspflicht für klassische Fahrräder ohne Hilfsmotor anzeigt. Und die Pedelec-Fahrer wären dann nicht betroffen von der Benutzungspflicht. Und wenn sowieso bald alle oder fast alle Pedelec fahren, dann wäre die Benutzungspflicht für so beschilderte Fahrradwege aufgehoben:[Zeichen 237]

    In einem nächsten Schritt ist zu überlegen, in welchen Fällen dann eine Freigabe von Fahrradwegen für Pedelecs gelten soll. An der gezeigten Stelle schon mal ganz bestimmt nicht!

    Link zu streetview zum Ort des Fotos:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com
  • Tempo 30 zeitweise und linksseitige Radwege. Das tut echt weh.

    Aber die Ecke da hinten ist ja ein Sammelsurium an Facepalms...

    https://www.google.com/maps/@52.39927…i8192?entry=ttu

    Der Radweg ist kein Radweg, sondern ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe.

    Und der Fußweg ist nur in dem Bereich der Straßeneinmündung bis zur Fußgängerampel in beide Richtungen freigegeben. Finde ich nicht so schlimm.

    Ansonsten sind die Fußwege auf der Stöckener Straße in Letter jeweils nur in Fahrtrichtung freigegeben. Siehe zum Beispiel hier:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Würde man die Bedeutung des Schildes Radfahrer frei so verändern, dass davon Pedelecs nicht mehr erfasst werden, dann würden viele Fußwege mit Radverkehrsfreigabe nicht mehr von Pedelecs befahren werden dürfen. Allerdings dürften dann Pedelecs auch nicht mehr entgegengesetzt die Einbahnstraße benutzen, wenn die so gekennzeichnet ist:

    [Zeichen 267]+ [Zusatzzeichen 1022-10] bzw. [Zeichen 220-20]+[Zusazzeichen 1000-32]

  • In der Tat, das Diagramm ist unübersichtlich. Das liegt ab er nicht an Yeti, sondern daran, dass die Regeln so komplex sind. Vorschlag:

    Das ist so ein Beispiel, bei dem sich auch bei mir die Fußnägel rollen. Eigentlich muss das Schild weg.

    Das Schild muss ohne wenn und aber weg. Und nicht wegen/für "böse Pedelecraser(n)". Warum wohl wird in der VwV gefordert das innerorts linkseitige Benutzungspflichten grundsätzlich nicht angeordnet werden sollen ? Weil da die die Ergebnisse der BASt Sstudie "Sicherung von Radfahrern an städtischen Knotenpunkten" berücksichtigt werden. Wo für Radfahrer auf linksseitigen Radwegen zehnfaches Unfallrisiko im Vergleich zur Fahrbahn ermittelt wurde.

  • Das Schild muss ohne wenn und aber weg. Und nicht wegen/für "böse Pedelecraser(n)". Warum wohl wird in der VwV gefordert das innerorts linkseitige Benutzungspflichten grundsätzlich nicht angeordnet werden sollen ? Weil da die die Ergebnisse der BASt Sstudie "Sicherung von Radfahrern an städtischen Knotenpunkten" berücksichtigt werden. Wo für Radfahrer auf linksseitigen Radwegen zehnfaches Unfallrisiko im Vergleich zur Fahrbahn ermittelt wurde.

    Die Frage ist allerdings: Wenn das Schild da ohne "wenn und aber weg" muss, warum steht es dann da noch? Oder hier:

    Es geht mir auch nicht darum, irgendwelche "bösen Pedelecraser*innen" zu "dissen". Überhaupt nicht würden die "gedisst" und ich habe sie auch nicht als "böse" bezeichnet. Und was ich für den Pedelec-Fahrradverkehr fordere, ist doch nichts anderes als das, was viele hier im Forum für den Fahrradverkehr fordern, nämlich die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht. Bislang habe ich selber kein Pedelec, aber ich bin schon Probe gefahren. Und einen Umstieg würde ich nicht pauschal ausschließen.

    Meine Beobachtung ist:

    Dieses Schild und leider auch einige andere Blauschilder stehen an Engstellen, die so beschaffen sind, dass dort solche Schilder nicht stehen dürfen. Siehe auch Bild. Zum Beispiel, weil es zu Konflikten mit dem Fußverkehr führt, oder es sich um viel zu enge Fahrradwege handelt.

    Leider kommen die Verkehrsbehörden nicht ihrer Aufgabe nach, solche Schilder abzubauen. Die vielen Seiten in diesem Forum zu diesem Thema sprechen für sich.

    Wenn aber die Bedeutung des Schildes neu definiert wird, nämlich so, dass dort keine Benutzungspflicht für Pedelecs besteht, dann wäre möglicherweise allen geholfen. Pedelecfahrer, die dort fahren, müssten dann besonders rücksichtsvoll fahren, mindestens so rücksichtsvoll wie Fahrradfahrer ohne Hilfsmotor. Das ist also erst mal keine Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Zustand, aber leider auch erst mal noch keine Verbesserung.

    Die Verbesserung ergibt sich daraus, dass sich mit der zunehmenden Verbreitung der Pedelecs ein Ausweg aus der Benutzungspflicht ergibt, so eine Art Ausstiegskorridor. Erstmals wurden mehr Pedelecs in Deutschland gekauft als traditionelle Fahrräder ohne Hilfsmotor. Vielleicht werden bald nur noch Pedelecs gekauft? Wenn für die Pedelecs aber keine Radwege-Benutzungspflicht besteht, dann ist durch diese Hintertür die Benutzungspflicht für den Fahrradverkehr faktisch abgeschafft.

    Wenn das medial so begleitet wird, dass deutlich gemacht wird, dass Pedelec-Fahrer*innen für die oft viel zu engen Fahrradwege zu schnell sind, dann kann es gelingen, dass mehr als nur ein paar Aktivisten (von denen einige hier im Forum vertreten sind) regelmäßig die Fahrbahn benutzen mit ihrem Pedelec-Fahrrad. Und zwar auch dann, wenn ein Fahrradweg vorhanden ist.

    Und das würde dort die anderen Fahrradfahrer*innen auf ihren "langsamen Bio-Bikes" und den oft dicht angrenzenden Fußverkehr entlasten.

  • st doch ganz einfach und von jedem 8-Jährigen leicht zu durchschauen

    Dabei fehlen doch gerade die 8-jährigen und die 7-jährigen und 9-jährigen und 10-jährigen und 11-jährigen und die Reiter und Kutscher etc.pp.

    Da fehlen jetzt ja E-Scooter, E-Bikes (also die ohne Pedal) und S-Pedelecs, um den Spass zu komplettieren.

    Eben!

    Und div. Schilder-Kombis fehlen auch noch wie "Fahrradstr." (Gehen: ja, was nach einer FB-Diskussion um Fahr(G)Rad8 als größßtenteils reiner Fahrradstr. in Bremerhaven für einige überraschend wäre) mit und ohne div. Freigaben und innerörtliche Radwege mit Mofa- oder E-Bike-Freigabe und außerörtliche mit Mofa-Ausschluss etc. und neben "ja/nein/vielleicht", äh, "ja/nein/Schritt" fehlt bei Gehen bspw. noch "im Gänsemarsch ganz am Rand, ja nicht mittig" oder "auch gerne mittig in Dreiergruppen".

    Ich erwarte also eine Nachlieferung als 1024x1024-Matrix ;)

  • Dann könnte das ein Schild sein, dass eine Benutzungspflicht für klassische Fahrräder ohne Hilfsmotor anzeigt.

    Nein, auf der linken ( =falschen) Straßenseite darf es das innerorts grundsätzlich nicht geben. Egal ob mit oder ohne Motor.