Radwegebenutzungspflicht für Pedelecs

  • Warum eigentlich nicht?

    Shared Space ist ein Beispiel dafür, dass es funktionieren kann, nämlich den Straßenraum allen Verkehrsbeteilgten gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. Aber auch Shared space funktioniert nur unter bestimmten Voraussetzungen. Auf der Autobahn zum Beispiel funktioniert Shared Space weniger gut.:(

    Verkehrsberuhigte Zonen, funktionieren dagegen als so eine Art Shared Space. Leider kann man an solchen Verkehrsberuhigten Zonen aber auch sehen, dass die Akzeptanz bei den Autofahrenden nicht immer gegeben ist.

    Wollten wir also wirklich Shared Space dann könnten wir den sofort haben, wenn alle Autobahnen geschlossen würden. Und schnelle Bundesstraßen und Landstraßen müssten deutlich verlangsamt werden.

    Innerstädtischer Verkehr dürfte vermutlich nicht schneller als mit max. 15-20 km/h abgewickelt werden. Die verkehrsberuhigten Zonen und Fußgängerzonen wären denn nochmal ein Sahnetupferl für den Fußverkehr.

    Würde alles gehen, wenn der Schienenverkehr deutlich ausgebaut werden würde. Und Schienenstrecken wären dann weiterhin so wie heute weitgehend tabu für Fußgänger und andere Verkehre. Abgesehen von Bahnübergängen und bestimmten Straßenbahn-Abschnitten.

    MIV im heutigen Sinne würde nicht mehr stattfinden.

    Deshalb habe ich die Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe der Fußgänger*innen am Verkehrsgeschehen nicht ganz so weit vorne auf der Prioritätenliste.

  • Die, die Du mit Deinem Vorschlag meintest!

    Dann nochmal mein Vorschlag:

    Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h (Speed-Pedelecs) sollen auch zukünftig nicht den Fahrradweg benutzen dürfen.

    Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h sollen auch zukünftig den Fahrradweg benutzen dürfen. Aber für diese Pedelecs bis 25 km/h Tretunterstützung soll es keine Benutzungspflicht mehr geben. Auch dann nicht, wenn der Fahrradweg mit diesen "Blauschildern" gekennzeichnet ist: [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30]

    Im Vergleich zum jetzigen Zustand bedeutet das mehr Optionen für die Straßennutzung für den Fahrradverkehr. (Zumindest wenn man ein Pedelec mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h auch als Fahrrad bezeichnet.) Leider würden von meinem Vorschlag die "Bio-Biker" nicht profitieren. Tut mir leid. Aber sollte der Vorschlag umgesetzt werden, dann verbessert es möglicherweise die Chancen dafür, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch für "Bio-Biker" die Benutzungspflicht aufgehoben wird.

    Meinst du nicht? Bzw. was genau missfällt dir an meinem Vorschlag?

  • Die Gehwegebenutzungspflicht aufzuheben, ist ja nicht das Selbe, wie überall Shared Spaces einzuführen.

    Das stimmt, aber das Aufheben der Gehwegbenutzungspflicht würde zum Beispiel bedeuten, dass so eine Fahrbahn gleichberechtigt von Fußgänger*innen benutzt werden dürfte:

    Und solche gewaltigen, mehrspurigen Fahrbahnbauwerke, auf denen i.d.R. schneller als die erlaubten max. 50 km/h mit den Autos dahingerast wird, würden gar nicht erst gebaut werden können, bzw. müssten verschwinden, wenn es keine Verpflichtung für den Fußverkehr gäbe, den Gehweg zu benutzen.

    Fände ich okay, aber eben nicht so schnell umsetzbar, wie zum Beispiel eine Regelung, die es den Fahrer*innen von Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h erlaubt, die Fahrbahn zu benutzen, auch dann, wenn ein benutzungspflichtiger Fahrradweg vorhanden ist.

    Ein Mofa, dass max. 25 km/h fahren kann, das darf ja auch auf der Fahrbahn fahren. Ja, das muss sogar auf der Fahrbahn fahren. Warum sollte dann ein Speed Pedelec mit einer Motorkraft-Tretunterstützung bis 25 km/h nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen?

  • Bzw. was genau missfällt dir an meinem Vorschlag?

    Dass es keinen Grund gibt, eine solche Regelung lediglich für Pedelecs einzuführen. Man könnte genauso gut die Benutzungspflicht erst einmal für rote Fahrräder aufheben und damit argumentieren, dass sich dadurch die Chancen erhöhen, dass die RWBP später vielleicht auch für blaue Fahrräder aufgehoben wird.

  • Und solche gewaltigen, mehrspurigen Fahrbahnbauwerke, auf denen i.d.R. schneller als die erlaubten max. 50 km/h mit den Autos dahingerast wird, würden gar nicht erst gebaut werden können, bzw. müssten verschwinden, wenn es keine Verpflichtung für den Fußverkehr gäbe, den Gehweg zu benutzen.

    Wie bitte? Man dürfte keine Fahrbahnen mehr bauen, auf denen schneller als erlaubt gefahren wird?

    *edit: Dann dürfte man sicherlich auch keine Gehwege mehr bauen, auf denen unerlaubt Fahrrad gefahren wird und keine Radwege, auf denen unerlaubt in der falschen Richtung gefahren wird?

  • Warum sollten dann Fahrräder ohne Unterstützung, welche auch mehr als 25km/h schaffen, nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen?

    Sollen sie ja dürfen, da bin ich ganz bei dir. Ich sehe nur aktuell keine Chance, das durchzusetzen. Dagegen könnte es gelingen, die Forderung durchzusetzen, dass Pedelecs die Fahrbahn benutzen dürfen.

    Folgende Begründung sollte dabei nicht an erster Stelle genannt werden oder im Vordergrund stehen: "Wenn es erst mal gelingt die pedelecs von der Radwegbenutzungspflicht zu entbinden, dann wird es das leichter machen, daran anschließend auch für andere Fahrräder die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben." Aber niemand verbietet es, das im Hinterkopf zu behalten.

    Ein anderes Argument dagegen könnte stechen: Die Anforderung an Bereifung, Rahmenfestigkeit und Bremsen ist beim Pedelec höher als bei normalen Fahrrädern. Deshalb sollte es auch dann auf der Fahrbahn dürfen, wenn es einen benutzungspflichtigen Fahrradweg gibt.

    Auch dieses Argument finde ich gut: Mofas mit Höchstgeschwindigkeit fahren immer schon auf der Fahrbahn und dürfen nur in Ausnahmefällen den Fahrradweg benutzen. Ein Pedelec ähnelt einem Mofa, weil es ebenfalls mit Motorkraft bis zu 25 km/h schnell fahren kann. (Siehe Bild)

  • Ich sehe nur aktuell keine Chance, das durchzusetzen.

    Ich möchte an dieser Stelle kurz darauf hinweisen, dass es bereits im Jahr 1997 eine Änderung der StVO gab, bei der die allgemeine RWBP abgeschafft wurde und Radwege seitdem nur noch in seltenen Ausnahmefällen benutzungspflichtig sein dürfen.

    Man braucht also gar keine neuen Regelungen, weil es ausreichen würde, wenn sich Verkehrsbehörden an das bereits seit 26 Jahren geltende Recht halten würden.

  • Ich möchte an dieser Stelle kurz darauf hinweisen, dass es bereits im Jahr 1997 eine Änderung der StVO gab, bei der die allgemeine RWBP abgeschafft wurde und Radwege seitdem nur noch in seltenen Ausnahmefällen benutzungspflichtig sein dürfen.

    Man braucht also gar keine neuen Regelungen, weil es ausreichen würde, wenn sich Verkehrsbehörden an das bereits seit 26 Jahren geltende Recht halten würden.

    Das ist völlig richtig und macht eigentlich jede Diskussion ums "irgendwo fahren dürfen" überflüssig. Könnte man meinen...

    Aber nach meiner persönlichen Erfahrung herrscht seltsamerweise immer betretenes Schweigen, nachdem man diese einfache Wahrheit ausgesprochen hat. Und spätestens nach 30 Sekunden macht irgendein Honk dann wieder einen "Vorschlag", was "man machen könnte"...

    Es ist zum Heulen.

  • Ich möchte an dieser Stelle kurz darauf hinweisen, dass es bereits im Jahr 1997 eine Änderung der StVO gab, bei der die allgemeine RWBP abgeschafft wurde und Radwege seitdem nur noch in seltenen Ausnahmefällen benutzungspflichtig sein dürfen.

    Man braucht also gar keine neuen Regelungen, weil es ausreichen würde, wenn sich Verkehrsbehörden an das bereits seit 26 Jahren geltende Recht halten würden.

    Das Problem ist halt, dass bei den Verkehrsbehörden und den Parlamenten nicht unbedingt immer Leute sitzen, die klatschen und Hurra schreien, wenn sie mit dem Problem konfrontiert werden, dass eine StVO-Änderung in der Form umzusetzen ist, dass Fahrradwege entweder zu nicht mehr benutzungspflichtigen Fahrradwegen erklärt werden sollen.

    Dazu kommt das Problem, dass die StVO-Änderung auch beinhaltet, dass Fahrradwege dort, wo sie gebraucht werden, ausgebaut werden müssen, weil die früher einmal geltenden Standards nicht mehr erfüllt werden. Das geschieht auch nur in Zeitlupe.

    Siehe zum Beispiel hier:

    Die Fahrradwege an der Königsworther Straße sind 1 m breit (mit den roten Begrenzungs-Klinkerstreifen zusammen 1,40 m). Die Königsworther Straße ist so stark befahren, dass die Kriterien erfüllt sind für eine Fahrradwegbenutzungspflicht. Sogar so weit erfüllt, dass die an aktuellen Standards gemessenen zu schmalen Radwege als benutzungspflichtig ausgeschildert sind.

    Es ist ein bisschen gruselig, dort von einem Pedelec überholt zu werden. Das kommt aber immer häufiger vor, weil es zunehmend mehr Pedelecs gibt, die weniger schnelle Fahrradfahrer*innen wie mich dann überholen, leider auch an dafür ungeeigneten Stellen. Besonders in die eine Richtung, nämlich von der Glocksee zum Königsworther Platz kommt das sehr häufig vor, weil es dort leicht bergauf geht. Du hast ja von dir berichtet, dass du ein sehr sportlicher Fahrer bist, der in der Ebene noch jedes Pedelec hinter sich lässt. Du schaffst vermutlich diese leichte Steigung immer noch locker mit 25 km/h. Ich höchstens mit 12-15 km/h und da bin ich bei weitem nicht alleine. Ich habe hier im Forum manchmal das Gefühl, es diskutierten vor allem Leute, für die es gar kein Problem ist ohne Mühe das Tempo zu fahren, dass weniger trainierte nur mit Mühe mit einem Pedelec halten können, wenn es auf maximaler Unterstützung geschaltet ist. Deshalb weise ich da noch mal extra drauf hin.

    Und auch darauf, dass ich längst keine Ausnahmeerscheinung in dieser Hinsicht bin. Nicht nur die Leute in meinem Altersjahrgang, sondern auch jüngere Fahrradfahrer*innen fahren auch nicht schneller als ich. Darüber hinaus ist es mir stets wichtig auch Leute für's Fahrrad zu begeistern, die es nur selten oder nie benutzen und von denen die meisten noch langsamer fahren als ich.

    Und jetzt kommen auch noch die Pedelecs ins Spiel. Es verletzt nicht meinen Stolz, von einem Pedelec überholt zu werden. Wenn ich aber wieder und wieder erlebe, dass auf dafür nicht geeigneten, weil zu schmalen Fahrradwegen, Pedelec-Nutzer (manchmal auch einfach nur sportliche Fahrradfahrer*innen) langsamere Fahrradfahrer*innen überholen, dann wünsche ich mir schon, dass denen die Möglichkeit gegeben wird, auf der Fahrbahn zu fahren.

    Mit der Fahrbahnfreigabe für alle Fahrradfahrer*innen in allen Straßen hat es bisher nicht geklappt. Leider gibt es sogar noch viele Straßen, in denen zu Recht (manchmal aber auch rechtswidrig) Fahrradwege als benutzungspflichtig ausgeschildert sind.

    Warum also nicht das Problem in der Form abmildern, Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h von der Fahrradwegbenutzungspflicht zu entbinden?

  • Das ist völlig richtig und macht eigentlich jede Diskussion ums "irgendwo fahren dürfen" überflüssig. Könnte man meinen...

    Aber nach meiner persönlichen Erfahrung herrscht seltsamerweise immer betretenes Schweigen, nachdem man diese einfache Wahrheit ausgesprochen hat. Und spätestens nach 30 Sekunden macht irgendein Honk dann wieder einen "Vorschlag", was "man machen könnte"...

    Es ist zum Heulen.

    Den "Honk" beziehe ich jetzt mal nicht auf mich. Und da ich ja weiß, dass du Übertreibungen und Zuspitzungen liebst, erkläre ich dich auch nicht zu einem "Vollhonk".

    Es wäre allerdings, meine ich, wirklich ein "Honk", der zum Beispiel in so einem Fall wie auf dem Foto einfach nur erklärt, die Benutzungspflicht ist ja aufgehoben, der Radweg ist zwar immer noch zu schmal, aber das macht nichts, denn es ist ja niemand gezwungen drauf zu fahren.

    Für den aktuellen Zustand der Verkehrsanlage zusammen mit der aktuellen Autoverkehrsbelastung ist es m.E. erst mal das Beste, was man machen kann. Aber noch besser ist ein breiter geschützter Radverkehrsstreifen dort, wo jetzt die parkenden Autos stehen. Leider gibt es bei solchen Diskussionen aber immer wieder die "Vollhonke", die erklären, auf die Autoparkplätze könne man nicht verzichten.

    Hier ist der streetview-Link zu der Stelle der Aufnahme:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Die Verwaltung hat also im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Stelle bereits dafür gesorgt, dass schnelle Fahrradfahrer*innen, die den Radweg nicht gerne benutzen, (zum Beispiel, weil sie dort vernünftigerweise das Tempo reduzieren müssten) nicht gezwungen werden, auf dem Hochbordradweg zu fahren.

    Würde grundsätzlich gelten, dass Pedelec-Fahrerinnen nicht den Radweg benutzen müssen, auch dann nicht, wenn er mit Blauschildern ausgeschildert ist, dann gäbe es keine Warten darauf, dass eine Verkehrsverwaltung eine gute Zwischenlösung anbietet, wie in dem gezeigten Fall in der Davenstedter Straße.

  • Wie bitte? Man dürfte keine Fahrbahnen mehr bauen, auf denen schneller als erlaubt gefahren wird?

    *edit: Dann dürfte man sicherlich auch keine Gehwege mehr bauen, auf denen unerlaubt Fahrrad gefahren wird und keine Radwege, auf denen unerlaubt in der falschen Richtung gefahren wird?

    Die Straßenverkehrsordnung ist dazu da, das Töten zu legalisieren. Im Namen des automobilen Fortschritts. Wie schnell ist es passiert, dass du mit dem Auto bei Tempo 50 einen Fußgänger überfährst, der unvorsichtig und für dich als Fahrer unsichtbar unmittelbar vor dir zwischen zwei parkenden Autos hervortritt?

    Und jetzt kommt es darauf an, wie das rechtlich geregelt ist. Es gibt nicht viele Fortbewegungsmöglichkeiten, die so unfallträchtig sind. Und wenn es dann mal passiert, dann soll ja nicht die ganze Schuld am Autofahrer hängen bleiben. Schließlich leben wir in einem Autoland. Deshalb steht in der Straßenverkehrs(Unrechts-)ordnung, §25, der Fußgänger muss den Gehweg benutzen. Zum Queren der Fahrbahn gibt es auch noch zahlreiche Einschränkungen. Nur im rechten Winkel, bei Sichteinschränkungen, sowie starken und/oder schnellen Verkehr nur an Fußgängerüberwegen usw.

    Gäbe es diese Einschränkungen nicht, dann würde ja für den Fußgänger das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit gelten und er würde völlig zu Recht zwischen zwei parkenden Autos auf die Fahrbahn treten und der da lang fährt, der begeht zweifelsfrei eine Körperverletzung oder schlimmeres mit Vorsatz, weil er ja damit rechnen muss, dass da plötzlich wer zwischen den parkenden Autos auf die Fahrbahn tritt. Der Straßenverkehrs(Unrechts-)ordnung sei Dank, muss der Autofahrer nicht damit rechnen, dass da ein Fußgänger auf die Fahrbahn stürmt. Tut er's doch, dann hat er gegen die StVO verstoßen.

    Mit dem Fahrradverkehr sähe das vermutlich ein bisschen anders aus, zumindest dann, wenn es sich um langsamen Fahrradverkehr handelt. Aber natürlich, sobald es ein bisschen schneller zugeht, würde dasselbe Problem auftreten.

    Man dürfte Gehwege bauen und darauf hoffen, dass Fahrradfahrenden und Fußgänger*innen es gelingt miteinander auszukommen. Ähnlich wie in einer Fußgängerzone mit Radverkehrsfreigabe oder in einem verkehrsberuhigten Bereich. Radwege zu bauen machte keinen Sinn, denn ohne Autos wird sich der Verkehr voraussichtlich so entwickeln, dass der Fahrradverkehr sich auf der bisherigen Fahrbahn abspielt, die für Autos vorbehalten war. Deshalb sehe ich auch gute Chancen, dass auf den Fußwegen keiner mit dem Fahrrad fährt. Das ist jetzt allerdings alles recht hypothetisch gedacht.

    Jetzt hätte ich fast die Pedelecs vergessen. Die müssten in so einer Welt ohne Autos und andere schnelle Individualverkehrsmittel schon bei einer niedrigeren Geschwindigkeit als 25 km/h mit der Tretunterstützung aufhören.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (22. März 2024 um 22:28) aus folgendem Grund: Pedelecs im letzten Absatz vergessen

  • Niemand zwingt die Vollhonks vor Ort, bei den innerörtlichen Strassenverkehrsplanungen den alten Krampff in neuen Gewändern zu wiederholen, die Strassenverkehrsordnung schon gar nicht.

    Was soll denn schon rauskommen, wenn, wie hier in FFB, die Planungen an externe Planungsbüros vergeben werden, die vermutlich schon die Strassenplanungen der 1970er Jahre erfolgreich versaut haben?

    Und bei der "Feinkonzept-Besprechung" im Stadtrat, wo mit Entsetzen festgestellt wird, dass es an einer Stelle "eng wird", da fehlt sicherlich nicht der Total-Honk, der vorschlägt, die Scheiß-Radfahrer könnten ja auch woanders fahren, z.B. "hintenrum", "ganz woanders", oder "aufm Gehweg, da mach' ma' einfach an' Radweg draus", was dann mit Begeisterung diskutiert und beschlossen wird, natürlich nicht ohne "gewisse Bauchschmerzen", aber "es geht ja leider nicht anders", usw. usw.

    Nein, an der Strassenverkehrsordnung liegt es nach meiner Erkenntnis nicht, dass keiner auf die Idee kommt, eine innerörtliche Strasse könnte zukünftig ganz anders aussehen als heute.

  • Und bei der "Feinkonzept-Besprechung" im Stadtrat, wo mit Entsetzen festgestellt wird, dass es an einer Stelle "eng wird", da fehlt sicherlich nicht der Total-Honk, der vorschlägt, die Scheiß-Radfahrer könnten ja auch woanders fahren, z.B. "hintenrum", "ganz woanders", oder "aufm Gehweg, da mach' ma' einfach an' Radweg draus", was dann mit Begeisterung diskutiert und beschlossen wird, natürlich nicht ohne "gewisse Bauchschmerzen", aber "es geht ja leider nicht anders", usw. usw.

    Nein, an der Strassenverkehrsordnung liegt es nach meiner Erkenntnis nicht, dass keiner auf die Idee kommt, eine innerörtliche Strasse könnte zukünftig ganz anders aussehen als heute.

    Dreh die Sache doch mal anders rum: Da wird einmal mehr als Begründung für die "unvermeidbaren Engstellen" am Radweg auf "höhere Werte" verwiesen. Oft genügt ja bereits der Hinweis darauf dass Parkplätze zurückgebaut werden müssten, um eine Mehrheit zusammenzuschweißen, die beschließt den Radverkehr gemeinsam mit dem Fußverkehr mit diesem Schild [Zeichen 240] zur "Engtanzparty" zu zwingen.

    Gar keine Radweg bauen will man aber auch nicht, denn ein paar unverdrossene sind ja schon "mit dem Radl da". Und die sollen sich gefälligst im Seitenraum tummeln.

    Und jetzt kommt die StVO ins Spiel: Es gibt Beobachter, die davon ausgehen, dass in absehbarer Zeit ein Fahrrad ohne elektrischen Hilfsmotor zur Tretunterstützung ungefähr so selten sein wird, wie heutzutage ein Fahrrad ohne Gangschaltung.

    Das wissen aber die von dir so reizend beschriebene "Vollhonke" im Gemeinderat nicht. Kommt jetzt eine Änderung der StVO um Pedelec-Fahrern die Fahrbahnnutzung auch dann zu erlauben, wenn der Fahrradweg benutzungspflichtig ist, dann trifft das möglicherweise auf wenig Widerstand, weil viele noch gar nicht mitbekommen haben, dass das Pedelec zunehmend zum Standard-Fahrrad wird.

    Ist dann aber der benutzungspflichtige viel zu schmale Fahrradweg fertig gestellt, dann ist der Fahrradverkehr von heute ein Pedelec-Verkehr und die dürfen (vorausgesetzt mein Vorschlag würde umgesetzt) eh auf der Fahrbahn fahren.8)

  • Ullie Das grundsätzliche Problem mit der Radwegbeschilderung ist die damit verbundene Benutzungspflicht.

    Denn Stand der Unfallforschung ist das fahrbahnbegleitende Radwege nicht dazu geeignet sind das Unfallrisiko von Radfahrern im Vergleich zur Fahrbahn daneben zu senken. Keine Vergleichsuntersuchung kam bisher zu dem Ergebnis, das es auf dem Radweg objektiv sicherer ist.

    Radfahrer zu zwingen, einen objektiv unsichererern Weg zu benutzen ist m.E. aber nicht vereinbar mit Art. 2 Abs.2 GG:

    Zitat

    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Art.20 Abs. 3 GG Rechtstaatsgebot fordert

    Zitat

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    Es ist damit die Pflicht der Verwaltung, bei jeder Anordnung einer Benutzungspflicht nachzuweisen , das sie rechtmäßig ist ( also das Unfallrisiko nicht erhöht) sobald ein Bürger Zweifel daran hat. Und dazu ist für die Unfallrisikoabschätzung ein von der Unfallforschung anerkanntes Verfahren zu benutzen. Und nicht nur Beweis durch Behauptung.

    In deinem Beispiel eines linksseitigen gemeinsamen Geh- und Radweges muss man zusätzlich auch abwägen, ob ein erhöhtes Risiko für Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern ( das aufgrund der der Breite des Weges und der damit verbundenen Unmöglichkeit , ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten, wahrscheinlich ist) den Fußgängern zuzumuten ist. Für die ja eine Gehwegbenutzungspflicht gilt.

  • Das grundsätzliche Problem mit der Radwegbeschilderung ist die damit verbundene Benutzungspflicht.

    Für selbst Radfahrende: ja.

    Das "noch grundsätzlichere" Problem ist m.E., dass die nicht selbst Radfahrenden Stadt/Gemeinderats/Verwaltungs-Leute tatsächlich daran glauben, mit solchen Schein-Radwegen etwas Gutes zu tun. Meine Erfahrungen:

    Aussage: "Mit einem Blauschild wird den Radfahrern automatisch die Benutzung der Fahrbahn verboten, sie wird sozusagen für KfZs reserviert. Wollt ihr das wirklich?"

    Antwort: "Das ist OK für uns."

    Aussage: "Dieses sog. "Angebot" für Radfahrer kommt nicht im entferntesten an die Reisequalität auf der Fahrbahn ran. Das ist ein Hindernisparkour mit Unfall-Ansage, an jeder Einmündung lauert der Tod. Wer sollte sich darüber freuen, warum sollte unter diesen Umständen jemand vom Auto aufs Fahrrad wechseln?"

    Antwort: "Das sehen wir nicht so. Für Radfahrer tuts das schon."

    Diese Einstellung wird m.W. auch von den Verbänden gestützt, es ist wie eine Religion. Wir sollten uns einen Namen ausdenken und Messen abhalten...