Gerade mal angerufen und noch niemanden erreicht. Wäre schön, wenn das PK kampflos die Flagge streicht.
Erfahrungen mit dem Transparenzgesetz?
-
-
Zitat von PK23
Sehr geehrte flinker,
ich möchte Ihnen zu Ihrer Anfrage nach dem HTG [flinker: im Knoten Ludolfstraße/Kellinghusenstraße] folgende Ausführungen machen.
Die Räumzeiten für den Radfahrer auf der Fahrbahn sind nicht berücksichtigt.
Eine Anordnung bezüglich der Aufstellung der VZ 237 liegen weder bei der VD 52 noch beim Polizeikommissariat 23 vor. Die Anordnung stammt aus der Zeit, als die Radwegebenutzungspflicht mit Änderung der StVO für alle Radwege angeordnet wurden.Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.11.2012 zur Umschaltung der Lichtzeichenanlage Ludolfstraße/Kellinghusenstraße wurde bisher nicht umgesetzt, da eine Planung für eine Busbeschleunigungsmaßnahme im Bereich des Eppendorfer Marktplatzes anhängig ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Leiter Prävention und Verkehr PK 23Da haben wir es schwarz-auf-weiß: "als die Radwegebenutzungspflicht mit Änderung der StVO für alle Radwege angeordnet wurde." Legal? Illegal? Scheißegal!
Jetzt möchte ich natürlich gerne wissen, was denn in der Anordnung vom 29.11.2012 genau drinsteht -- ist vielleicht kein Zufall, dass mir davon nur erzählt aber nicht das Schriftstück selbst gegeben wird...
Und ich frage mich so langsam, für wieviele VZ237 eine gültige Anordnung besteht -- bisher 4 Schilder angefragt und für keines(!) der Schilder gab es eine explizite Anordnung!
Und ich frage mich so langsam, für wieviele VZ237 eine gültige Anordnung besteht -- bisher 4 Schilder angefragt und für keines(!) der Schilder gab es eine explizite Anordnung!
Ich warte ja bisher ohne Erfolg auf meinen ersten Strafzettel für Fahrbahnradeln. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang?
-
Ich bin tief im Innersten ziemlich sicher, dass es mit viel Glück gerade einmal für die Schilder, die nach 1997 aufgestellt wurden, sowas wie eine Anordung geben wird. Und von denen werden die meisten Anordnungen rechtswidrig sein.
-
Oha, jetzt zieren sie sich langsam. Wahrscheinlich gibt es für unten markiertes VZ auch keine Anordnung. Es steht hinter der noch nicht umgeschalteten Ampel (Widerspruch dazu ist raus), das heißt die Räumzeit ist unerheblich. Das PK23 mag mir dazu nichts mehr sagen (hat wohl auf den Deckel bekommen?) sondern behauptet, dafür sei VD52 zuständig -- warum wird diese Straßenakte in der VD geführt während alle anderen im PK liegen? Die VD52 fühlt sich nicht zuständig, immerhin ist es keine Ampel sondern ein VZ, man sprach von "Grundsatzangelegenheiten" und mein Nachname scheint langsam bekannt zu sein. Der Leiter der VD52 ist erstmal "auswärtig", mal sehen wie die eine fristgerechte Beantwortung hinkriegen wollen...
-
mein Nachname scheint langsam bekannt zu sein.
Gratulation!
Wenn Du bislang gut begründete und in der Sache zutreffende Schreiben abgeliefert hast, könnte das den Fortgang zukünftig beschleunigen.Oder die Verweigerungshaltung der Behörden zementieren. Man weiß ja nie.
-
Das PK23 mag mir dazu nichts mehr sagen (hat wohl auf den Deckel bekommen?) sondern behauptet, dafür sei VD52 zuständig -- warum wird diese Straßenakte in der VD geführt während alle anderen im PK liegen?
Könnte es sein, dass VD52 hier zuständig ist, weil es sich um eine Bundesstraße handelt?
-
Könnte es sein, dass VD52 hier zuständig ist, weil es sich um eine Bundesstraße handelt?
Eigentlich nicht. Ludolfstraße ist genauso B5 und Wartenau ebenso. Ich glaub es ist einfach unbequem, dafür zuständig zu sein...
-
Neues vom Überseering.
Ich hatte damals einen Gebührenbescheid für die angebliche Übermittlung der geforderten Daten erbeten (weil die sich nicht einigen konnten, ob das Benutzungsrecht von 1984 eine Benutzungspflicht ab 1997 begründe). Darauf natürlich Widerspruch, dem heute abgeholfen worden ist. Ich hatte also doch keine Dokumente bekommen, die eine RWBP im Überseering begründen. Jetzt wieder von vorne: dem PK und der VD schreiben, dass ich diesmal wirklich Dokumente haben möchte, die die RWBP begründen (oder alternativ eben die Aussage, dass es solche Dokumente nicht gebe). Diesmal hab ich immerhin den Informationsfreiheitsbeauftragten ins CC gesetzt, mal sehn ob's hilft.
-
Widerspruch dazu ist raus
Für die Hudtwalckerstraße liegt bereits eine Klage beim Verwaltungsgericht.
und mein Nachname scheint langsam bekannt zu sein
Willkommen im Club!
-
Neues vom Überseering:
Heute hab ich endlich mal eine in sich schlüssige Anordnung zur RWBP im Überseering und angrenzenden Straßen erhalten (erst nach Einschreiten der VD51). Dass der Überseering (Ost) tatsächlich eine große ungemütliche Fahrbahn ist kann man vielleicht sogar durchgehen lassen, schließlich erkennen sie ja auch an, dass der Nord- und Westbereich kaum befahren sind. Und dass die bestehenden Radwege nicht regelgerecht sind, erkennen sie auf einmal auch.
Interessant an der Anordnung ist aber, dass zwar angeordnet wird, die Radwege gemäß VwV-StVO auszubauen, dies aber bei den durchzuführenden Maßnahmen nicht weiter auftaucht. Ich fürchte das könnte am Ende jemand vergessen...
-
hahahahahahahaha.
Na also Herbstchen sagt nur: Radweg so hinbauen, dass er den Vorgaben VwV-StVO entspricht.Und damit liegt der schwarze Peter beim Bezirk. Wenn überhaupt. Denn: der Abschnitt im Überseering zählt (hat Herbst auch geschrieben) zu den Hauptverkehrsstraßen. Da ist glaub ich der Bezirk gar nicht mehr involviert, nicht mitspracheberechtigt. Oder war das nur bei Bundesstraßen? hmm.
Was in dem Schreiben aber nicht steht: wann der Umbau umgesetzt wird. Aber das muss er auch nicht schreiben, weil das nicht sein Problem ist.
Der Witz ist also:
StVB sagt: blau bleibt, Zustand wird verbessert. Aber nicht von uns.
Bezirk sagt: wir haben kein Geld
Radfahrer sagen: ist scheiße so, das Blau darf keinen Bestand haben. StVB, ordne das weg.
StVB sagt: machen wir nicht, weil der Radweg ja umgebaut werden soll. Siehe erste Antwort von uns. -
Perfekt, keiner ist Schuld und alle sind glücklich. Oder doch andersherum?
-
Was passiert denn, wenn ein rechtsschutzversicherter Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs ist und von der Polizei eine Anzeige bekommt? Geht's dann bis zum Bundesverwaltungsgericht?
-
hahahahahahahaha.
Na also Herbstchen sagt nur: Radweg so hinbauen, dass er den Vorgaben VwV-StVO entspricht.Und damit liegt der schwarze Peter beim Bezirk. Wenn überhaupt. Denn: der Abschnitt im Überseering zählt (hat Herbst auch geschrieben) zu den Hauptverkehrsstraßen. Da ist glaub ich der Bezirk gar nicht mehr involviert, nicht mitspracheberechtigt. Oder war das nur bei Bundesstraßen? hmm.
Was in dem Schreiben aber nicht steht: wann der Umbau umgesetzt wird. Aber das muss er auch nicht schreiben, weil das nicht sein Problem ist.
Der Witz ist also:
StVB sagt: blau bleibt, Zustand wird verbessert. Aber nicht von uns.
Bezirk sagt: wir haben kein Geld
Radfahrer sagen: ist scheiße so, das Blau darf keinen Bestand haben. StVB, ordne das weg.
StVB sagt: machen wir nicht, weil der Radweg ja umgebaut werden soll. Siehe erste Antwort von uns.Ich bin kein Jurist, aber gibts nicht sowas wie Untätigkeit oder Verschleppung? Klar, jedes Amt wird sich auf Personalmangel, Softwareumstellung oder Schaltjahr berufen, aber irgendwas muss es doch geben...
-
Ich bin kein Jurist, aber gibts nicht sowas wie Untätigkeit oder Verschleppung? Klar, jedes Amt wird sich auf Personalmangel, Softwareumstellung oder Schaltjahr berufen, aber irgendwas muss es doch geben...
Warten wir doch erstmal ab, wie lange sie brauchen wollen (freundliche Mail ist schon geschrieben). Nach der (zu erwartenden) Auskunft, dass die da garnichts machen, weil sie den Überseering demnächst (anders) umgestalten wollen kann man ja noch weitersehen.
Merk: Ämter brauchen Zeit und man muss sie ihnen wohldosiert auch lassen.
-
Warten wir doch erstmal ab, wie lange sie brauchen wollen (freundliche Mail ist schon geschrieben). Nach der (zu erwartenden) Auskunft, dass die da garnichts machen, weil sie den Überseering demnächst (anders) umgestalten wollen kann man ja noch weitersehen.
Und wenn sie dann merken, dass die Planung der U5 die Überlegungen zur Umgestaltung des Überseeringes tangieren, wird die Umgestaltung des Überseeringes erstmal zurückgestellt bis die U5-Trasse feststeht.
-
Und wenn sie dann merken, dass die Planung der U5 die Überlegungen zur Umgestaltung des Überseeringes tangieren, wird die Umgestaltung des Überseeringes erstmal zurückgestellt bis die U5-Trasse feststeht.
Die ist schon stärker festgelegt als Du denkst. Zur Auswahl stehen nur die Westseite (derzeit favorisiert) und der Weg durch den Park (aus Landschaftsschutzgründen dispräferiert).Das tut hier aber auch nichts zur Sache. Es geht ja eher darum, ob der Bezirk sagt er plant das in den nächsten Monaten (was wohl eine angemessene Zeit wäre) oder nicht (was unangemessen wäre). Ich hab keine Lust vorher zu spekulieren was wäre wenn.
-
Wie wäre es denn, die Z 237 für kleines Geld zu demontieren und dann amtlicherseits zu warten, bis das große Geld vom Himmel gefallen ist, um die Radverkehrsanlagen StVO-konform auszubauen. Dann kann man für kleines Geld die Z 237 wieder anbringen oder es gleich bleiben lassen, da gute Radwege freiwillig benutzt werden.
-
Wie wäre es denn, die Z 237 für kleines Geld zu demontieren und dann amtlicherseits zu warten, bis das große Geld vom Himmel gefallen ist, um die Radverkehrsanlagen StVO-konform auszubauen. Dann kann man für kleines Geld die Z 237 wieder anbringen oder es gleich bleiben lassen, da gute Radwege freiwillig benutzt werden.
wenn man jetzt VZ237 abschraubte, gestünde man ja ein, dass das Radfahren auf der Fahrbahn nicht so gefährlich ist. Dann hätte man argumentative Probleme, die B-Pflicht dann x Monate/Jahre später plötzlich wieder anordnen zu wollen.
-
Sehe ich anders. Die Gefährlichkeit des Radelns auf der Fahrbahn berechtigt die Behörde ja nicht dazu, die Radler auf untaugliche Wege zu schicken, wo die Gefährdung weder wirksam verringert, sondern sogar erhöht wird.
Vielmehr muss sie erst abwarten, bis geeignete Wege hergestellt sind, auf die sie die Radler verweisen kann. Diese müssen geeignet sein, der Gefahr zu begegnen, zumutbar, stetig etc.pp.
Bis dahin steht es der Behörde frei, den übrigen Verkehr, von dem höchstwahrscheinlich die Gefährdung ausgeht, zu belasten. Z.B. mit Tempo 30 oder ähnlichem.
Existieren dann am St. Nimmerleinstag die besagten geeigneten Radverkehrsführungen, kann die Behörde die Belastung des übrigen Verkehrs wieder aufheben, damit dieser wieder die Radler gefährden kann damit diese dann endlich der Fahrbahn verbannt auf ihre geeigneten Wege verwiesen werden. -