Nochmal: Das hier steht bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO.
ZitatDie Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Die VwV-StVO ist kein Vorschlag und keine unverbindliche Empfehlung, sondern eine Vorschrift. Das heißt, dass die StVO von den Behörden nicht so ausgelegt werden darf, dass der ungehinderte Kfz-Verkehr auf Kosten der Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern ermöglicht wird.
Hier ist die Missachtung dieser Vorschrift in einem einzigen Bild zusammengefasst: Ein benutzungspflichtiger kombinierter Geh- und Radweg, der an dieser Straße und in dieser Form gar nicht angeordnet werden dürfte, führt mitten durch den Warte, Ein- und Ausstiegsbereich einer Bushaltestelle, die als Haltebucht ausgeführt wurde, damit der Kfz-Verkehr ungehindert an haltenden Bussen vorbeifahren kann.