Bremer Urteil zum aufgesetzten Parken

  • Damit es in den Medienhinweisen nicht untergeht, möchte ich das Thema hier noch einmal aufgreifen.

    Urteil zum aufgesetzten Parken: 50.000 Autos in Bremen müssten umparken | heise online

    Link zum Urteil: Rubrum (heise.de)

    Bremen: Verkehrssenatorin legt Berufung ein und rettet 50.000 Gehwegparker vor Knöllchen - DER SPIEGEL

    Die Urteilsbegründung halte ich für äußerst interessant und ich frage mich, ob das auch neue Möglichkeiten eröffnet, gegen des systematischen Rechtsbruch bei der Anordnung der Radwegebenutzungspflicht vorzugehen, anstatt gegen jede einzelne Anordnung vorzugehen.

    Anwohner hatten in Bremen offenbar beantragt, dass die Verkehrsüberwachung gegen das rechtswidrige aufgesetzte Gehwegparken vorgehen müsse und die Stadt Bremen hat das abgelehnt. Gegen diesen Bescheid haben die Anwohner dann geklagt. Hat jemand eine Info oder eine Quelle, aus der der Inhalt des Antrages und/oder des Bescheides der Stadt Bremen hervorgeht? (*edit: steht zum Teil im Urteil)

    Lassen sich Parallelen zur RWBP ziehen? Was müsste man in welcher Form beantragen, wenn eine Kommune oder ein Landkreis bislang nicht einmal ansatzweise die StVO-Novelle von 1997 umgesetzt hat? Sollte einem die Behörde auf einen solchen Antrag hin bescheiden, sich -aus welchem Grund auch immer- weiterhin nicht darum zu kümmern, könnte man gegen diesen Bescheid klagen, oder nicht? Anstatt gegen Hunderte sinnloser und rechtwidriger Beschilderungen einzeln vorzugehen, könnte man damit ggf. auf einen Schlag die Behörde zum Handeln zwingen.

    Was sagen denn unsere Experten dazu?

  • Weitere interessante Frage: Wie sieht es mit (in einigen Kommunen nicht verfolgte) Privatanzeigen aus (bei eigener Betroffenheit durch Falschparker im eigenen Weg oder Engüberholer, keine systematische Knöllchen-Horst-Erfassung aller im Viertel)

  • Aus dem Urteil

    Die spannende Frage lautet also, was eine Behörde einem zur Radwegebenutzungspflicht schreiben muss, damit "erkennbar die Gestalt eines Verwaltungsaktes gegeben" wird und "eine verbindliche Entscheidung über das Nichtbestehen des geltend gemachten Anspruchs getroffen wurde".

    Mir hat mal ein leitender Angestellter der Stader Verwaltung gesagt, dass "in Stade das Paradigma gelte, dass vorhandene Radwege auch benutzt werden müssen", also dass die 1997 abgeschaffte allgemeine Radwegebenutzungspflicht hier weiterhin gilt. Außerdem, dass es im Ermessen der Verwaltung läge, die Vorgaben der VwV-StVO umzusetzen und letztlich, dass die Anwendung der StVO einen vorherigen Beschluss des Stadtrates erfordere.

    Dass das alles kompletter Blödsinn ist, hat man wohl inzwischen auch begriffen und man hat seitdem ja auch schon Einiges geändert. Aber im Prinzip hat man mir damals doch versucht weiszumachen, dass man nicht bereit sei, die StVO anzuwenden und dass ich auch keinen Anspruch darauf hätte, dass das getan wird. Allerdings habe ich das alles leider nicht schriftlich und schon gar nicht in Form eines Bescheides.

  • In der kommenden Woche habe ich übrigens wieder einen Termin mit dem Landkreis STD. Seit dem letzten Treffen im November wurden alle an Gemeindestraßen bestehenden Radwegebenutzungspflichten aufgehoben (außer in der Samtgemeinde Fredenbeck). Wir werden uns also darüber unterhalten, ab wann die StVO auch in Fredenbeck und an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises gelten wird. Falls in Frage gestellt wird, dass das irgendwann mal der Fall sein soll, werde ich also darum bitten, dass man mir das schriftlich gibt. :)