Damit es in den Medienhinweisen nicht untergeht, möchte ich das Thema hier noch einmal aufgreifen.
Urteil zum aufgesetzten Parken: 50.000 Autos in Bremen müssten umparken | heise online
Link zum Urteil: Rubrum (heise.de)
Die Urteilsbegründung halte ich für äußerst interessant und ich frage mich, ob das auch neue Möglichkeiten eröffnet, gegen des systematischen Rechtsbruch bei der Anordnung der Radwegebenutzungspflicht vorzugehen, anstatt gegen jede einzelne Anordnung vorzugehen.
Anwohner hatten in Bremen offenbar beantragt, dass die Verkehrsüberwachung gegen das rechtswidrige aufgesetzte Gehwegparken vorgehen müsse und die Stadt Bremen hat das abgelehnt. Gegen diesen Bescheid haben die Anwohner dann geklagt. Hat jemand eine Info oder eine Quelle, aus der der Inhalt des Antrages und/oder des Bescheides der Stadt Bremen hervorgeht? (*edit: steht zum Teil im Urteil)
Lassen sich Parallelen zur RWBP ziehen? Was müsste man in welcher Form beantragen, wenn eine Kommune oder ein Landkreis bislang nicht einmal ansatzweise die StVO-Novelle von 1997 umgesetzt hat? Sollte einem die Behörde auf einen solchen Antrag hin bescheiden, sich -aus welchem Grund auch immer- weiterhin nicht darum zu kümmern, könnte man gegen diesen Bescheid klagen, oder nicht? Anstatt gegen Hunderte sinnloser und rechtwidriger Beschilderungen einzeln vorzugehen, könnte man damit ggf. auf einen Schlag die Behörde zum Handeln zwingen.
Was sagen denn unsere Experten dazu?