Wobei das in diesem Fall eigentlich nichts anderes besagt als dass §9 (3) auch am freien Rechtsabbieger gilt.
Lustiges Rotlichtraten in Lüneburg
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StVO, was ist denn das für ein Argument. Seit wann gilt für StVB die StVO?
Da gilt hier ausschließlich der KFZ-Verkehr hat schnell und flüssig abzulaufen. Solange das nicht vorne auf dem Bucheinband steht, nimmt hier keiner die StVO in die Hand.
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Dann hätte ich für deine StVB gleich noch einen aus dem Verwaltungsvorschlag zur StVO:
ZitatDie Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Wobei die das dann vermutlich so auslegen, dass die Sicherheit des Radverkehrs der Flüssigkeit des Radverkehrs vorgeht und die Sicherheit nur durch angeordneten Vorfahrtverzicht gewährleitet werden kann.
Das dient dann ja praktischerweise auch gleich der Flüssigkeit des Autoverkehrs und der Sicherheit der Autofahrer, die dann davor geschützt sind, sich beim Schulterblick den Nacken zu verrenken.
Dann vielleicht doch lieber so?
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Du scheinst Dich sehr gut in unsere StVB hinein versetzen zu können. Sicher ist nur ein Radfahrer ohne Rechte.
Damit der Eigenverantwortung ausleben kann.
Manchmal könnte man glauben, die Mitarbeiter bekommen ihr Gehalt zum Teil von KFZ-Versicherungen.
Im Gegensatz zu dem Foto weiter oben, könnte dieses hier durchaus auch bei uns gemacht worden sein.
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Okay, nun aber noch mal im Ernst: Wie kann ich sinnvoll argumentieren, dass der obige Signalgeber nicht für den Radverkehr gilt, ohne das Argument des gesunden Menschenverstandes zu bemühen?
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Ich würde sagen: Gar nicht.
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Ich weiß ja nicht, wo der gesunde Menschenverstand für die STVB beginnt, aber ich würde argumentieren:
Der freie Rechtsabbieger hält nicht an, wenn die Ampel rot zeigt, denn das Rotlicht gilt nur für geradeaus, weil es nur die Einmündung auf der Westseite schützen soll. Die Radfurt ist also nicht ampelgeregelt, sondern nur mit und gelbem Blinklicht.
Mal abgesehen davon - was ist das für ein Irrsinn, im Abstand von vielleicht 15 Metern dann "hier beginnt eine Kraftfahrstraße" und dann aufzustellen?
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Ein darf es auf Kraftfahrstraßen aber eigentlich auch nicht geben, oder? Und auch keine Radfurten, die Kraftfahrstraßen queren.
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