Aufsichtspflicht bei radelnden Kindern

  • Dummerweise ist das Risiko, auf Bordsteinwegen unter abbiegende Lkw zu geraten, höher als auf der Fahrbahn ...

    Jedenfalls wenn man nicht unvermittelt Schlenker fährt und in der Lage ist, sich zum Abbiegen zur Fahrbahnmitte hin einzufädeln. Wenn Kinder diese Fähigkeit noch nicht besitzen, würde ich sie zumindest auf stärker befahrenen Fahrbahnen auch nicht fahren lassen.

  • Könnte von mir sein. Zumindest, wenn es unbegleitet ist (was mich bei 2 Jahren überrascht). Gegenüber Kindern fahre ich immer vorsichtig, so dass ich sie keinesfalls überfahre. Aber ich lasse sie nicht vor, wenn sie nicht berechtigt sind. Denn genau so wünsche ich es mir bei meinen eigenen Kindern von anderen Autofahrern.

    Kinder sind schon genug damit beschäftigt, die Verkehrsregeln überhaupt zu verstehen. Freiwillig anhaltende und winkende Autofahrer machen es nur komplizierter. Und es besteht die Gefahr, dass sie in der nächsten Situation die falschen Schlüsse ziehen. Außerdem setzt so ein Winken unter Druck und provoziert Fehler im Verhältnis zu anderen Vorfahrtberechtigten.

    Ich glaube nicht, das ein 2 Jähriges Kind bei einem Zebrastreifen nicht Vorgangsberechtigt ist, egal ob es mit oder ohne Laufrad läuft.

    Und natürlich war er nicht unbegleitet, sonst hätte ich ja nicht diskutiert ;)

    Der Vater, also ich, war übrigens zu Fuß unterwegs und wäre auf jeden Fall vorgangsberechtigt gewesen, und habe mich ja auch durchgesetzt. Die Argumentation des KFZ-Lenkers war nur, mein Sohn hätte eben erst absteigen müssen, bevor er uns Vorgang einräumen hätte müssen.

  • Aber ich lasse sie nicht vor, wenn sie nicht berechtigt sind.

    Das Gegenteil von mir :) . Als Radfahrer lass ich alle Fußgänger vor, wo ich noch rechtzeitig bremsen kann, selbst wenn sie "mitten auf der Straße rüberwollen". Das überrascht die meisten, entspricht meiner Wunsch-Vorstellung und macht einfach ein gutes Gefühl.

    Als Autofahrer hatte ich auch schon immer den Drang, innerorts allen anderen den Vorrang zu gewähren, hab mich dabei als Fremdkörper gefühlt und den Druck der hinter mir Fahrenden verspürt, dass das nicht erwünscht ist.

    Besonders die sog. "Querungshilfen", wo wirklich niemand anhält und du auf die Gnade Gottes angewiesen bist, dass mal kein Auto kommt, sind eine Beleidigung meiner Intelligenz.

  • Dummerweise ist das Risiko, auf Bordsteinwegen unter abbiegende Lkw zu geraten, höher als auf der Fahrbahn ...

    Ja, aber pauschal lässt sich das ja nun nicht beantworten.

    Bei uns im Dorf biegen 99,9% der Lkw nicht ab sondern fahren geradeaus durch. Das kommt halt auch immer drauf an, wie viele Einfahrten und Einmündungen es gibt und wie stark die frequentiert sind.

  • Ich glaube nicht, das ein 2 Jähriges Kind bei einem Zebrastreifen nicht Vorgangsberechtigt ist, egal ob es mit oder ohne Laufrad läuft.

    Und natürlich war er nicht unbegleitet, sonst hätte ich ja nicht diskutiert ;)

    Der Vater, also ich, war übrigens zu Fuß unterwegs und wäre auf jeden Fall vorgangsberechtigt gewesen, und habe mich ja auch durchgesetzt. Die Argumentation des KFZ-Lenkers war nur, mein Sohn hätte eben erst absteigen müssen, bevor er uns Vorgang einräumen hätte müssen.

    Absolut idiotisch, bei einem Kleinkind mit "Regelungen" darherzukommen. Auf deutsch übersetzt heißt das: Wer sich nicht an Regeln halten kann ist Freiwild.

    Es gab mal eine Polizeimeldung in Gröbenzell, dass ein Autofahrer in einer Wohnsiedlung nachts über ein auf der Fahrbahn liegendes Fahrrad gefahren ist, und die Polizei jetzt nach dem Fahrradbesitzer fandet, damit er dem Autofahrer den Schaden ersetzt. Ich hab mich spontan gefragt: Wenn er stattdessen über ein auf der Straße liegendes Kind gefahren wäre, wozu er ja offensichtlich in der Lage ist, müssten jetzt die Eltern für den Schaden an seinem Scheiß-Auto aufkommen?

  • Kind, keine Ahnung, Hund oder Katze -> ja

    Hätte erwartet, dass die Behörden ihn unter die Lupe nehmen und hochnotpeinlich befragen: In einer Wohnsiedlung? Über etwas fahren, das auf der Fahrbahn liegt? Sind Sie noch ganz bei Trost? Warum bleiben Sie nicht einfach stehen? Irgendwie ist das alles krank.

  • Die Argumentation des KFZ-Lenkers war nur, mein Sohn hätte eben erst absteigen müssen, bevor er uns Vorgang einräumen hätte müssen.

    Heißt also: wenn ein Zweijähriger sich nicht an bestimmte Regeln hält, hält der drauf und fährt so weit vor, bis die Vorderfront auf Handbreit dran ist?

    Klingt nach MPU.

  • Besonders die sog. "Querungshilfen", wo wirklich niemand anhält und du auf die Gnade Gottes angewiesen bist, dass mal kein Auto kommt, sind eine Beleidigung meiner Intelligenz.

    Ich hatte mich kürzlich mit jemandem unterhalten, der behauptete, dass in Bremen an Fußgänger-Querungshilfen mit Mittelinseln die Fußgänger vorrangberechtigt seien genau wie an einem Zebrastreifen.

    Bild von einer Fußgänger-Querungshilfe mit Mittelinsel:

    https://www.berlin.de/imgscaler/W1xSMQFOXCuw6nrC1vuLFBhqE8Qz3myzt5ScJyUL0Ns/textbildbreit/L3N5czExLXByb2Qvc2VuL3V2ay9fYXNzZXRzL3ZlcmtlaHIvdmVya2VocnNwbGFudW5nL2Z1c3N2ZXJrZWhyL2luZnJhc3RydWt0dXIvbW9iaWxpdGFldC1sb2htdWVobGVuYnJ1ZWNrZV9taXR0ZWxpbnNlbC5qcGc.jpg

    Wollte der mich veräppeln, oder wurde er von jemandem veräppelt?

  • Wahrscheinlich beides.

    Freundliche Fahrzeuge lassen die Fußgänger natürlich trotzdem ziehen.

    Diese Übergänge sind eindeutig nicht Vorrangberechtigt, sieht man doch schon an der Gestaltung. Mit Glück ist der Randstein der Insel und der Gehwege auf Fahrbahnniveau.

  • Heißt also: wenn ein Zweijähriger sich nicht an bestimmte Regeln hält, hält der drauf und fährt so weit vor, bis die Vorderfront auf Handbreit dran ist?

    Klingt nach MPU.

    Nein, der wollte einfach durchfahren. Da wir da schon an die 2 Minuten standen wars mir zu blöd, will ja auch irgendwann am Kindergarten ankommen und bin einen halben Schritt vor und mein Radl (saß ich nicht drauf) stand halt deutlich auf dem ZS, und er musste bremsen. Danach gab es eine nur halb entspannte Diskussion von beiden Seiten durchs geöffnete Beifahrer-Fenster.

    Er meinte ich habe ihn genötigt und solange das Kind auf dem Laufrad sitzt, hat er Vorfahrt.

  • Wahrscheinlich beides.

    Freundliche Fahrzeuge lassen die Fußgänger natürlich trotzdem ziehen.

    Diese Übergänge sind eindeutig nicht Vorrangberechtigt, sieht man doch schon an der Gestaltung. Mit Glück ist der Randstein der Insel und der Gehwege auf Fahrbahnniveau.

    Das hab' ich meinem Gesprächspartner auch gesagt. Aber der war sich absolut sicher, in Bremen sei das nicht nur im Sinne von "Autofahrer sind dort freundlicher gegenüber Fußgängern" anders als in den anderen Bundesländern.

    Er meinte ernsthaft das sei dort auch rechtlich anders geregelt, nämlich so, dass Fußgänger*innen vorrangberechtigt gegenüber dem Fahrzeugverkehr seien, wenn sie an einer Querungshilfe mit Mittelinsel die Fahrbahn queren. Auch dann wenn dort kein Zebrastreifen ist. Das hatte ich extra noch mal nachgefragt.

    Mir geht es allerdings so wie dir, ich kann mir nicht vorstellen, das das stimmt. Bin aber leider zu selten in Bremen, um das vor Ort zu überprüfen.