Das Wichtigste: Trug der Müllwagenfahrer einen Helm?
Wenn ich mir die Form dieses "Müllfahrzeuges" anschaue, dann kann man das als Helm interpretieren.
Das Wichtigste: Trug der Müllwagenfahrer einen Helm?
Wenn ich mir die Form dieses "Müllfahrzeuges" anschaue, dann kann man das als Helm interpretieren.
ZitatMüllautos ... illegal links abgebogen.
Stimmt das denn?
Zitat§ 35 Sonderrechte
6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, ...
Schau dir mal das "Müllauto" auf dem Foto an, Mueck
Die Stadtreinigung hat auch kleinere Fahrzeuge. Beispielsweise Größenordnung VW LT, mit Planenaufbau. Die fahren beispielsweise zu Papier- oder Glascontainern und nehmen das mit, was manche danebenwerfen oder als "Sperrmüll" danebenstellen, und dann gibt es diese Caddy-artigen Autos (von denen manche eine normale Mülltonne hinten drangeklemmt transportieren), mit denen man durch Parks und Seitengässchen fährt, um dort aufzuräumen. Diese kleinen Dinger haben aber weder weiß-rot-weiß noch gelbes Blinklicht, wenn ich mich nicht irre.
Was mit § 35 (6) gemeint ist, erlebe ich bei der "großen Müllabfuhr": die nehmen beide Straßenseiten gleichzeitig mit und fahren/halten dazu auch schon mal ein paar 100 Meter lang auf der linken Seite.
Stimmt das denn?
Ja! Die Sonderrechte betreffen das Fahren und Halten, nicht das Abbiegen. Man könnte teleologisch argumentieren, dass das Einbiegen in eine Einbahnstraße entgegen der Beschilderung erlaubt sei. Ein solche Situation gibt an der Unfallstelle aber nicht.