Woche 49 vom 6. bis zum 12. Dezember 2021

  • Zitat

    Müllautos ... illegal links abgebogen.

    Stimmt das denn?

    Zitat

    § 35 Sonderrechte

    6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, ...

  • Die Stadtreinigung hat auch kleinere Fahrzeuge. Beispielsweise Größenordnung VW LT, mit Planenaufbau. Die fahren beispielsweise zu Papier- oder Glascontainern und nehmen das mit, was manche danebenwerfen oder als "Sperrmüll" danebenstellen, und dann gibt es diese Caddy-artigen Autos (von denen manche eine normale Mülltonne hinten drangeklemmt transportieren), mit denen man durch Parks und Seitengässchen fährt, um dort aufzuräumen. Diese kleinen Dinger haben aber weder weiß-rot-weiß noch gelbes Blinklicht, wenn ich mich nicht irre.

    Was mit § 35 (6) gemeint ist, erlebe ich bei der "großen Müllabfuhr": die nehmen beide Straßenseiten gleichzeitig mit und fahren/halten dazu auch schon mal ein paar 100 Meter lang auf der linken Seite.