Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht

  • Da der Thread "Landkreis Stade" RE: Landkreis Stade durch eine allgemeine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Radwegen, die mit Bodenpiktogrammen markiert sind, möglicherweise überfrachtet wird, erscheint dieser Beitrag in diesem Thread.

    Wenn allerdings für den Landkreis Stade diskutiert wird, ob durch Bodenpiktogramme gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege eine gute Alternative wären zu gemeinsamen Geh- und Radwegen, die mit [Zeichen 240] gekennzeichnet und deshalb verpflichtend sind, dann ist es nicht "Off-topic", dort über deren Vor- und Nachteile zu diskutieren.

    Denn natürlich ist es wichtig, konkrete Beispiele zu beleuchten, zum Beispiel solche im Landkreis Stade.

    Vielleicht wäre es aber auch besser, die Fahrradinfrastrukturfragen im Landkreis Stade in der Kategorie "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" zu diskutieren, wo ja ganz bestimmte Städte genannt werden.

    Städtischer Radverkehr und Infrastruktur

    Dann müsste man allerdings den Titel "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" ausweiten zu "Regionale Beispiele für Radverkehr und Infrastruktur". Denn "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" würde ja den ländlichen Raum, zum Beispiel Landkreis Stade, nicht mit umfassen.

  • Denn natürlich ist es wichtig, konkrete Beispiele zu beleuchten, zum Beispiel solche im Landkreis Stade.

    Ich möchte sogar noch weiter gehen und vorschlagen: Im "Landkreis Stade" Thread ausschließlich Beispiele aus dem Landkreis Stade und allgemeine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit solcher Regelungen bitte hier. Dann findet man es später nämlich auch mal wieder, wenn man danach sucht.

    Ich habe auch noch einen Link: Radwegenetz (schlossholtestukenbrock.de)

    Da wurde das schon vor Jahren gezeigt (NRW).

    Im Neuentwurf der VwV-StVO ist es ja genau so beschrieben, wobei mir leider Kriterien fehlen, nach denen eine solche Anordnung in Frage kommen könnte. Wenn einfach jeder Gehweg zum gemeinsamen Geh- und Radweg erklärt werden kann, dann ist das sicherlich nicht im Interesse der Verkehrssicherheit.

  • Im Neuentwurf der VwV-StVO ist es ja genau so beschrieben, wobei mir leider Kriterien fehlen, nach denen eine solche Anordnung in Frage kommen könnte. Wenn einfach jeder Gehweg zum gemeinsamen Geh- und Radweg erklärt werden kann, dann ist das sicherlich nicht im Interesse der Verkehrssicherheit.

    Sehe ich genau so! Ein Beispiel aus dem Landkreis Schaumburg, zwischen Hohnhorst und Ohndorf.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Ich sehe da einen falsch ausgeschilderten Gehweg. Nämlich ein Gehweg, der als Fuß- und Fahrradweg ausgeschildert ist. Ein einseitiger Zweirichtungsradweg, verpflichtend. ( [Zusatzzeichen 1000-33] müsste eigentlich auch noch da hängen als Zusatzschild.)

    Für einen Zweirichtungsradweg recht schmal. Aber er hat vielleicht gerade noch die 2,50 m Mindestbreite. In der VCD-Pressemeldung aus Bayern von September 2018 heißt es: "Zu beachten ist bei allen Varianten, dass gemeinsame Wege nur bei geringem Rad- und Fußverkehr zulässig sind. Radfahrer sollten dabei in der Minderzahl sein. Der Weg muss mindestens 2,50 Meter breit sein."

    Im Landkreis Schaumburg bin ich schon öfter mit dem Fahrrad gefahren. Dort gilt fast überall, dass auf den Wegen zwischen den Ortschaften das Fahrradverkehrsaufkommen gering und das Fußverkehrsaufkommen noch geringer ist.

    Im Prinzip würden die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg ohne Benutzungspflicht, der nur mit dem entsprechenden Bodenpiktogramm gekennzeichnet ist, erfüllt sein.

    Leider ist es so, dass im ländlichen Raum (in flachen Gegenden) oft das Auto an allererster Stelle steht, dann kommt ganz lange nichts, dann das Fahrrad und wieder lange nichts und dann das zu Fuß gehen.

    Dabei ist es zum Beispiel von Ohndorf zum Nachbarort Hohnhorst gerade mal 2 km. Am liebsten wäre mir dass auf dem Fußweg auf dem Foto viel Fußverkehr stattfindet, auf der Fahrbahn ganz viel Fahrradverkehr und langsamer (Tempo 60) Autoverkehr (deutlich weniger als heute) und ÖPNV auf der Fahrbahn.

    Will man nicht nur den Fahrradverkehr, sondern auch den Fußverkehr fördern, dann sollte der Weg als Fußweg mit Radfahrer frei gekennzeichnet werden. Der ist dann nicht verpflichtend und schützt die Fußgänger besser, so dass das zu Fuß gehen attraktiver ist als bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg.

    Die Zukunftsvision muss doch lauten: Fußverkehr und ÖPNV und Fahrradverkehr müssen deutlich priorisiert werden gegenüber dem Autoverkehr, von dem es nur noch ganz wenig geben darf.

  • Will man nicht nur den Fahrradverkehr, sondern auch den Fußverkehr fördern, dann sollte der Weg als Fußweg mit Radfahrer frei gekennzeichnet werden. Der ist dann nicht verpflichtend und schützt die Fußgänger besser, so dass das zu Fuß gehen attraktiver ist als bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg.

    Ich sehe rechtlich keinen besseren Schutz der Fußgänger bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gegenüber [Zeichen 240]. Als Radfahrer muss man auf beiden Wegen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und gefährden darf man sowieso niemanden.

    Wenn man Fußgänger wirklich schützen möchte, muss man solche Wege breit genug machen und/oder vom Radverkehr trennen. Zufußgehen ist anders als Radfahren: Da kann man abrupt stehen bleiben, unvermittelt einen Schritt zur Seite machen, sich einfach umdrehen und in die andere Richtung gehen, ... Das geht nicht auf solchen 1,50m breiten Wegen (2,0m lichte Breite des freien Luftraumes über dem Weg), wenn da mit Fahrzeugverkehr zu rechnen ist. Sowas ist dann kein Gehweg, sondern eine Gehbahn, wo Fußgänger am besten ganz am rechten Rand im Gänsemarsch gehen können, aber sich bloß nicht wie Fußgänger verhalten dürfen.

  • Ich sehe rechtlich keinen besseren Schutz der Fußgänger bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gegenüber [Zeichen 240]. Als Radfahrer muss man auf beiden Wegen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und gefährden darf man sowieso niemanden.

    Wenn man Fußgänger wirklich schützen möchte, muss man solche Wege breit genug machen und/oder vom Radverkehr trennen. Zufußgehen ist anders als Radfahren: Da kann man abrupt stehen bleiben, unvermittelt einen Schritt zur Seite machen, sich einfach umdrehen und in die andere Richtung gehen, ... Das geht nicht auf solchen 1,50m breiten Wegen (2,0m lichte Breite des freien Luftraumes über dem Weg), wenn da mit Fahrzeugverkehr zu rechnen ist. Sowas ist dann kein Gehweg, sondern eine Gehbahn, wo Fußgänger am besten ganz am rechten Rand im Gänsemarsch gehen können, aber sich bloß nicht wie Fußgänger verhalten dürfen.

    Um das zu überprüfen, müsste man in Erfahrung bringen, wie Unfälle gerichtlich bewertet wurden. Und es müsste eine Prüfung folgen, wie die Verhältnisse vor Ort aussehen.

    Es gibt aber auch die Möglichkeit das ganze historisch zu untersuchen. Und da fällt auf, dass es früher mal dieses Verkehrsschild gab:

    Ganz vereinzelt findet man auch noch in der Stadt Hannover die Ausschilderung gemeinsamer Rad- und Fußweg, obwohl diese Schilder seit 1992 nicht mehr im Verkehrszeichenkatalog enthalten sind.

    Der Schluss liegt nahe, dass der gemeinsame Rad- und Fußweg (Zeichen 244 in der Zeit von 1971-1992) auch deshalb ausgesondert wurde, weil der Schutz der Fußgänger weniger gut gewährleistet war als bei dem Verkehrszeichen Gemeinsamer Fuß- und Radweg. (Das hatte kurioserweise dieselbe Nummer)

    Historisch betrachtet liegt es nahe, dass der Fußgängerschutz zunehmend höher bewertet wird. Was ja auch an anderen Stellen deutlich wird (konsequenter Zebrastreifen-Vorrang).

    Deshalb wäre es konsequent nach über dreißig Jahren Abschaffung der Ausschilderung gemeinsamer Rad- und Fußweg nun auch die andere Kombination Fuß- und Radweg ad acta zu legen und nur noch Fußweg, Radfahrer frei zuzulassen auf Wegen, die von Fußgängern und Fahrradfahrern gemeinsam benutzt werden dürfen. Diese Änderung gab es ebenfalls an mehreren Stellen im Landkreis Schaumburg, hier bei der Ortsdurchfahrt Wiedensahl. Da stand vorher einmal ein Gemeinsamer Fuß- und Radweg. [Zeichen 240] Und heute (ca. seit 2019):

    Noch besser wäre eine konsequent überwachte Temporeduktion auf maximal 30 in dieser Ortsdurchfahrt und deutlich weniger Autoverkehr.

    Und um deutlich zu machen, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn erwünscht ist, während er auf dem Fußweg nur geduldet ist, könnte man diese Markierungen auf der Fahrbahn aufbringen:

  • Beim alten VZ 244 spielte es für dessen Bedeutung keine Rolle, ob das Fußgänger- oder Fahrradsymbol oben war. Warum es überhaupt zwei Varianten gab, weiß ich aber nicht.

    An Parkplätzen sieht man manchmal Hinweise, dass dort die StVO gilt. Vielleicht sollte man auch noch einmal gesondert darauf hinweisen, dass das für den öffentlichen Bereich außerhalb des Parkplatzes erst recht zutrifft? Das wäre zwar nicht im Sinne der Schilderwaldnovelle, scheint aber nötig zu sein, wenn man auch mit Piktogrammen auf der Fahrbahn darauf hinweisen muss, dass dort §2 (1) nicht nur für Kraftfahrzeuge gilt.

    In diesem Fall schien jedenfalls §45 (9) StVO für die zuständige Verkehrsbehörde neben dem Parkplatz nicht gegolten zu haben (zumindest bis kurz nach meiner Fachaufsichtsbeschwerde im letzten Jahr, bei der ich unter anderem ein nicht weit entferntes [Zeichen 240] als Beispiel für den originellen Umgang mit Verkehrsregeln und Verwaltungsvorschriften aufgeführt hatte). :saint:

    *edit und sorry für Offtopic: Die Flasche Havanna Club kostete damals im Angebot übrigens 10,99 und nicht nur 0,99. Da hat sich die 1 hinter dem Pfosten des Halteverbotsschildes versteckt. Ansonsten hätten wir an dieser Stelle vielleicht auch direkt die Erklärung gefunden, weil sich die zuständige Verkehrsbehörde bevorzugt von Cuba-Libre im Mischungsverhältnis 1:1 ernährt.

  • Beim alten VZ 244 spielte es für dessen Bedeutung keine Rolle, ob das Fußgänger- oder Fahrradsymbol oben war. Warum es überhaupt zwei Varianten gab, weiß ich aber nicht.

    Warum wurde dann die Variante auf diesem Foto abgeschafft, bei der das Fahrradsymbol oben ist? Und warum wird bei der Bodenmarkierung für den gemeinsamen Fuß- und Radweg gefordert, dass das Fußgängersymbol oben ist? Meines Erachtens liegt das klar auf der Hand: Der Fußverkehr wird als die Verkehrsart gekennzeichnet, die Priorität auf dem gemeinsamen Weg genießen soll. Ich gebe allerdings zu: Sicher wissen tu ich es auch nicht, warum es mal zwei Varianten gab. Dazu müsste man genauer untersuchen, ob es Anweisungen gab, wann die eine oder die andere zum Einsatz kommen sollte. Oder wie die Wegeverhältnisse dort sind, wo man das "Gemeinsame Rad- und Fußweg" heute noch findet.

    Zum Beispiel ist mir die auf dem Foto (von 2021) oben gezeigte Ausschilderung in Okriftel im Main-Taunus-Kreis aufgefallen. Auffällig ist, dass es sich um einen ausgeschilderten Radwanderweg handelt, auf dem das alte Schild Gemeinsamer Rad- und Fußweg zum Einsatz kommt.

    Hier der Link zu Google-Satellit:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Der "gemeinsame Rad- und Fußweg" verläuft zwischen der Autowerkstatt Walter Hansen und dem Waldstück. Die Aufnahme ist vom unteren Bildrand etwas rechts von der Mitte.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (11. November 2021 um 06:24) aus folgendem Grund: Foto und Erläuterung ergänzt

  • Warum wurde dann die Variante auf diesem Foto abgeschafft, bei der das Fahrradsymbol oben ist?

    Weil man nicht beide Versionen gleichzeitig abschaffen konnte.

    warum wird bei der Bodenmarkierung für den gemeinsamen Fuß- und Radweg gefordert, dass das Fußgängersymbol oben ist?

    Weil das beim aktuellen VZ 240 auch so ist.

    Es mag ja sein, dass man sich beim aktuellen Verkehrszeichen dafür entschieden hat, das Fußgängersymbol nach oben zu machen, weil man damit die Bedeutung des Fußgängerverkehrs hervorheben wollte, aber vielleicht hat man auch gewürfelt oder ein Designer fand es so herum schöner. Fakt ist, dass Radfahrer auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg nicht mehr oder weniger Rechte und Pflichten haben als auf einem Weg, der mit dem alten VZ beschildert ist, wo das Fahrrad oben ist.

    Sie können ja hier mal einen Fußgänger plattfahren und hinterher behaupten, dass sie das durften, weil das Fahrradsymbol oben stand und sich der Fußgänger unterordnen musste. Bitte sagen Sie bescheid, wann und wo die Gerichtsverhandlung stattfindet. Da wäre ich gerne dabei.

    Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht haben Radfahrer auch nicht mehr Rechte oder weniger Pflichten gegenüber Fußgängern. Sie dürfen sich nur aussuchen, stattdessen auch auf der Fahrbahn zu fahren.

  • Nur müsste man vorher, bevor man legal auf der Fahrbahn fährt, den Kraftfahrern erklären, dass auch DIE wiederum kein Recht haben, Radfahrer zu maßregeln, zu sanktionieren, zu gefährden oder gar zu töten.

    (Natürlich bestehen diese Rechte auch dann nicht, wenn Radfahrer illegal auf der Fahrbahn unterwegs sind. Was natürlich nicht heißt, dass Radfahrer nicht auf ihren Irrtum neutral freundlich hingewiesen werden sollten.)

  • Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht haben Radfahrer auch nicht mehr Rechte oder weniger Pflichten gegenüber Fußgängern. Sie dürfen sich nur aussuchen, stattdessen auch auf der Fahrbahn zu fahren.

    Also ich würde das "nur" in dem Satz definitiv gegen ein "aber" austauschen. Mir käms eher vor wie ein Quantensprung. :) Aber ich bin ja auch in der bayerischen Provinz unterwegs...

    Einmal editiert, zuletzt von Pepschmier (11. November 2021 um 16:58)

  • Nur müsste man vorher, bevor man legal auf der Fahrbahn fährt, den Kraftfahrern erklären, dass auch DIE wiederum kein Recht haben, Radfahrer zu maßregeln, zu sanktionieren, zu gefährden oder gar zu töten.

    Warum "vorher"? Willst du tatsächlich erst eine Aufklärungskampagne, bevor jemand legal auf der Fahrbahn radeln darf? Wann soll die denn zu Ende sein? Und vor allem, was soll sie bringen, wenn doch währenddessen keiner legal auf der Fahrbahn radeln darf? Nichts gegen Aufklärungskampagne, aber dann doch bitte MIT der "Freigabe" (= Umsetzung der Vorschriften der StVO) des Radelns auf der Fahrbahn.

    Und wenn schon Aufklärung, dann bitte darüber, dass die Entfernung der "Radweg"schilder kein Gnadenakt ist, sondern dass diese schlicht und ergreifend über 20 Jahre lang illegal waren. Dass man in den StVBs verzweifelt auf Amnestie hofft. Und dass jedes "Radweg"schild, das nicht die Voraussetzungen des §45(9) erfüllt, ein krimineller Akt ist. Das Ganze ein Jahr lang jeden Abend in den "Systemmedien" verbreitet und die Sache ist m.E. erledigt. Wird natürlich nicht passieren :)

    Wenn ich's mir überlege: Man könnte das im ÖR gut täglich zwischen dem idiotischen Vorlesen der Bundesligatabelle und dem Vorlesen der Lottozahlen in den "Nachrichten" unterbringen. Viele würden es kotzend über sich ergehen lassen, weil sie noch den Wetterbericht sehen wollen...

    Einmal editiert, zuletzt von Pepschmier (11. November 2021 um 19:00)

  • Was sagt Fuss e.V. zu gemeinsamen Geh- und Radwegen ohne Benutzungspflicht, die mit einem Bodenpiktogramm als solche gekennzeichnet sind?

    "Eine neue Regelung erhöht potenziell den Konflikt um Verkehrsfläche zwischen den Unmotorisierten, zum Glück ist sie noch kaum bekannt: Erst seit rund einem Jahr (Mai 2017) gibt es in der Bundesrepublik Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht. Die Vorgaben lassen ein in regelmäßigen Abständen am Boden aufgebrachtes Piktogramm zu: Oben ist das Zeichen für Fußverkehr, unten das für Radverkehr. Beide werden durch einen Querstrich getrennt, aber ohne umschließenden Kreis, der das blaue Schild (Zeichen 240) mit Benutzungspflicht kennzeichnet.

    Aus Sicht des FUSS e.V. darf ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht innerörtlich allenfalls einen bisher benutzungs­pflich­tigen Geh- und Radweg mit Verkehrszeichen 240 ersetzen."

    https://www.fuss-ev.de/?view=article&…0240%20ersetzen.

    Das heißt: keine zusätzlichen gemeinsamen Geh- und Radwege, und schon gar kein Ersetzen bisheriger Gehwege mit „Radfahrer frei“. Fahrräder dürfen auf solchen Gehwegen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn Fußverkehr unterwegs ist. Diese „Höchstgeschwindigkeit“ auf keinen Fall im Rahmen der Umwidmung per Piktogramm erhöht werden." Im Prinzip heißt das, dass allenfalls ein mit Fußweg + Radfahrer frei ([Zeichen 239]+ [Zusatzzeichen 1022-10]) ausgeschilderter Wege mit dem Boden-Piktogramm Gemeinsamer Fuß- und Radweg versehen werden darf. (Aus Sicht von Fuß e.V.)

    Hier ein Link zu diesem Bodenpiktogramm:

    http://vcd-bayern.de/images/Geh-und-Radweg-oB.jpg

    Bild aus:

    Pressemitteilung VCD 9/2018

    VCD-PM 09/2018 - Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können nun eindeutig gekennzeichnet werden

  • Aus Sicht des FUSS e.V. darf ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht innerörtlich allenfalls einen bisher benutzungs­pflich­tigen Geh- und Radweg mit Verkehrszeichen 240 ersetzen.

    Wer was anderes fordert, hat m.E. einen an der Waffel. Es geht dabei ausschließlich darum, Radfahrer nicht mehr länger auf Gehwege zu zwingen. Nicht darum, bisherige ausschließliche Gehwege für Radfahrer zu öffnen.

    Der FUSS e.V. hat allerdings recht, wenn er skeptisch ist und den StVBs jeden dreckigen Mist zutraut. Das hat allerdings m.E. rein gar nichts mit dem Piktogramm zu tun, sondern mit den Trotteln, die in den StVBs hocken.

  • Erst seit rund einem Jahr (Mai 2017) gibt es in der Bundesrepublik Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht.

    Falsch.

    Es gibt sie schon seit 1998 in § 2.

    Man hat sich 2017 nur verständigt, diese vorrangig per Piktogramm zu kennzeichnen.

    Wie schon zuvor gehen auch andere Möglichkeiten, da diese Übereinkunft nicht in der StVO verankert wurde.

  • Ja, sind in KA häufiger geworden.

    Auch bspw. in der Erzbergerstr. in der 30er Zone.

    In Ettlingen wird dagegen lieber ein einsames "Radfahrer frei" auch rechts aufgestellt,bspw ins Albtal hoch. Irgendwo auf stvo2go liest es sich so, als wäre das vom Land abgesegnet.

  • Nach Jahren im Homeoffice habe ich den ersten gesichtet!

    sogar schon im Luftbild bei Google zu sehen :S

    Einen ausführlichen Artikel dazu habe ich in den Badischen Neuesten Nachrichten vom 28.4.21 gefunden:

    Kein Platz für Radwege: Karlsruhe reagiert auf Vorwürfe von Anwohnern
    Die Bewohner des Quartiers „Am Albgrün“ fordern seit Jahren eine fahrradfreundliche Durmersheimer Straße. Nun hat die Stadt Stellung genommen.
    bnn.de

    Angeblich fordern die Anwohner eine eindeutige Lösung und beklagen es, dass es für Fahrradfahrer möglich ist, entweder Hochbord zu fahren oder auf der Fahrbahn zu fahren.

    „Eine Wahlfreiheit würde die Unsicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen. Weder Fußgänger noch Autofahrer können erahnen, wo sie mit Radfahrern rechnen müssen“, so wird der Sprecher von einem "Verein von Anwohnern des Albgrün-Quartiers" zitiert.

    Besonders krass fand ich diesen Absatz in dem Artikel, in dem darüber berichtet wird, wie das Regierungspräsidium gegenüber der Stadt darauf reagiert hat, dass die Stadt Tempo 30 auf der Dürheimer Straße einführen will, um die FahrradfahrerInnen besser zu schützen: "Die Umsetzung hatte sich allerdings verzögert. Laut Pressestelle der Stadt lag das daran, dass das Regierungspräsidium eine Begründung gefordert hatte, warum es bei Tempo 30 „nicht zu einer Verschlechterung der lokalen Luftsituation kommt“."

    Zum Beispiel in Mainz gilt auf den Hauptverkehrsstraßen der Stadt nun schon seit mehreren Jahren Tempo 30 Höchstgeschwindigkeit. Grund war nicht der Fahrradfahrer*innen-Schutz, sondern weil die Schadstoffbelastung des Autoverkehrs dadurch so weit gemindert wird, dass keine Fahrverbote für Diesel-PKW verhängt werden müssen.

    "Das für die stark belastete Rheinachse drohende Fahrverbot für Dieselautos bis Euro-5-Norm ist vorerst vom Tisch. Das neue Konzept, das offiziell den Titel „Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2016–2020“ trägt, sieht dagegen vor, in der Mainzer Innenstadt künftig nahezu flächendeckend Tempo 30 vorzuschreiben und mittels moderner Ampelsteuerungen dafür zu sorgen, dass der Verkehr auf den Hauptachsen, wenngleich langsamer als bisher, möglichst ungestört fließen kann." FAZ vom 20.6.2020

    Mainzer Innenstadt:Tempo 30 statt Fahrverbote
    Besitzer von Dieselautos können vorerst aufatmen – zumindest in Mainz. Die Stadt setzt auf eine Umweltspur, Pförtnerampeln und Tempolimits, um die…
    www.faz.net
  • Einen ausführlichen Artikel dazu habe ich in den Badischen Neuesten Nachrichten vom 28.4.21 gefunden:

    Da waren die Piktogramme m.E.n. noch nicht hingemalt. Teils waren die getrennten Geh- und Radwege, deren B-Pflicht schon länger aufgehoben war, aber noch erkennbar, nach Baustellen (bspw. im Artikelbild) wegen durchgehender neuer Pflasterung aber teils nicht mehr. Die neue VwV-StVO, die die ältere Empfehlung der Verkehrsministerrunde mit den Piktogrammen umgesetzt hat, hat danach dann die nun genutzte Möglichkeit eröffnet. Vorher war nicht ganz klar, ob § 2 Abs. 4 Satz 3 wegen der glaub immer noch draufzuführenden Radfurten noch auf die neu gepflasterten Bereiche anwendbar war.