Kein Sicherheitsraum und Radweg zu schmal, zulässig?

  • Hallo. Hoffentlich bin ich hier richtig mit meiner Frage, sonst bitte verschieben.

    In diesem Jahr wurden rund um ein Dorf alle Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Eine dieser Bushaltestellen liegt außerorts zwischen einer Landstraße und einem benutzungspflichtigen Radweg, praktisch im Grünstreifen. Dort hat man ein Geländer und einen Aufgang zur Bushaltestelle parallel zum Radweg gebaut, allerdings ohne jeden Sicherheitsabstand und ohne jegliche optische Absicherung. Dieses Geländer ist im Dunkeln nicht zu sehen und so hoch, dass man dort sehr leicht mit dem Fahrradlenker gegenstoßen kann.

    Eine Anfrage an die Gemeinde brachte mir die Information, dass man das Geländer noch mit Reflektoren absichern will, dies ist aber auch drei Monate nach meiner Meldung noch nicht geschehen weil diese noch nicht geliefert worden sein sollen. Ich habe den Radweg selbst nicht vermessen, laut Auskunft der Gemeinde soll dieser an der Stelle nun nur noch 1,85m breit sein, was an kurzen Engstellen ausreichend sein soll.

    Ich bin der Meinung, dass diese Aussage so nicht ganz korrekt ist. An Engstellen darf zwar von der 2m Mindestbreite abgewichen werden, ein Sicherheitsraum scheint mir aber in jedem Fall erforderlich zu sein, egal wie Eng die Engstelle ist. Muss man als Radfahrer wirklich damit rechnen, dass im Jahr 2021 ein Geländer direkt an einen benutzungspflichtigen Radweg rangebaut wird?

  • Hallo tian!

    Bist du derselbe tian, der bei mapillary fleißig Aufnahmen einstellt?

    2m Mindestbreite

    Mindestbreite ist 1.5m. Oder ist das ein Zweirichtungsradweg? Dann wären das tatsächlich 2m Mindestbreite und 2.4m Regel.

    Außerorts sind außerdem gemeinsame Rad- und Fußwege populär. Oder ist das hier tatsächlich getrennt?

    Ich habe den Radweg selbst nicht vermessen, laut Auskunft der Gemeinde soll dieser an der Stelle nun nur noch 1,85m breit sein

    Miss es selbst nach. Lichte Breite ist die Breite, wo sich der Lenker befinden kann. Das Geländer ist ne Grenze, den Luftraum über einem angrenzenden Fußweg darfst du auch nicht nutzen.

    Fotos würden wirklich helfen.

    Eine Anfrage an die Gemeinde brachte mir die Information, dass man das Geländer noch mit Reflektoren absichern will, dies ist aber auch drei Monate nach meiner Meldung noch nicht geschehen weil diese noch nicht geliefert worden sein sollen.

    Dann sollen die da zur Not erstmal rot-weißes Flatterband anbinden. Hat die örtliche Polizei bestimmt rumliegen.

    Du kannst da nochmal schriftlich Druck ausüben, sie auf ihre Verkehrssicherunspflicht aufmerksam machen.

    Wenn du rechtlich gegen die RWBP angehen willst, musst du bereit sein, da viel Geld und Zeit zu investieren, um das ggfs. über mehrere Instanzen durchzuklagen. Für paar Meter unter Mindestbreite, wenn der Rest OK ist, würde ich das sein lassen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • In der VwV-StVO steht zur Mindestbreite von Radwegen (zu §2, Randnummer 22):

    Zitat

    Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) (verwaltungsvorschriften-im-internet.de)

    Wenn die Mindestbreite nur im Bereich der Bushaltestelle unterschritten ist, handelt es sich wohl um einen kurzen Abschnitt und wenn der Weg ansonsten die Mindestbreite einhält, auch um eine Ausnahme. Aufgrund der Haltestelle kann es auch erforderlich und verhältnismäßig sein.

    Aber: Die Wahrung der Verkehrssicherheit scheint nicht gegeben, wenn man an dem Geländer hängen bleiben kann und dies nicht kenntlich gemacht ist.

    Die zweite Frage ist, ob der Weg nicht auf der anderen Seite verbreitert werden kann. Dann wäre es auch nicht verhältnismäßig, das nicht zu tun.

  • Hallo tian!

    Bist du derselbe tian, der bei mapillary fleißig Aufnahmen einstellt?

    Nein, das muss ein anderer sein.

    Mindestbreite ist 1.5m. Oder ist das ein Zweirichtungsradweg? Dann wären das tatsächlich 2m Mindestbreite und 2.4m Regel.

    Außerorts sind außerdem gemeinsame Rad- und Fußwege populär. Oder ist das hier tatsächlich getrennt?

    Um korrekt zu sein, es ist ein gemeinsamer Rad- und Fußweg, außerorts. Vor dem Umbau befand sich die Bushalte neben dem Rad- und Fußweg und Fahrgäste mussten erst den Rad- und Fußweg queren, dann durch den Grünstreifen laufen (war war aber gepflastert an der Stelle) um in den Bus einsteigen zu können. Jetzt wurde die Haltestelle inkl. Wartehäuschen zwischen Straße und Rad- und Fußweg, also in den Grünstreifen gebaut, wo sie der Logik nach auch hingehört.

    Aber: Die Wahrung der Verkehrssicherheit scheint nicht gegeben, wenn man an dem Geländer hängen bleiben kann und dies nicht kenntlich gemacht ist.

    Die zweite Frage ist, ob der Weg nicht auf der anderen Seite verbreitert werden kann. Dann wäre es auch nicht verhältnismäßig, das nicht zu tun.

    Das ist ein guter Hinweis, danke. Auf der anderen Seite befindet sich ja das alte Wartehäuschen, da könnte man den Weg vielleicht in die Richtung verbreitern. Mir geht es hier auch eher nicht um die unterschrittene Mindestbreite, sondern um die Verkehrssicherheit. Auch wenn der Weg 3 Meter breit wäre finde ich es unsicher keinen Sicherheitsraum zu einem Hindernis in Lenkerhöhe zu lassen, da muss doch immer ein Grünstreifen oder eine andere erkennbare Trennung kommen, damit man mit dem Lenker nicht dagegen gerät. An der Straße gibt es doch auch immer Links und Rechts einen Abstand von der Fahrbahn zu Schildern/Bäumen/Gebäuden, damit Autofahrer nicht ständig ihre Seitenspiegel abfahren. Ein Foto gibt es hier in diesem Artikel. Die weißen Kantsteine befindet sich direkt am Radweg, ohne Abstand. Der Holzhandlauf in Lenkerhöhe ist auf den Kantsteinen montiert. Innerorts bei guter Beleuchtung würde ich das auch wesentlich wenig kritisch sehen als außerorts, ohne Beleuchtung, wo man dann doch mal etwas schneller fährt. Einen einfachen Reflektor anzubringen, wie es die Gemeine vor hat, reicht meiner Meinung nach nicht aus.

    Nur ein paar Meter weiter kommt an diesem Radweg dann auch das Schild "Radfahrer absteigen", da man dort vor einigen Jahren eine Holzbrücke gebaut hat und wenig später festgestellt hat, dass Holz rutschig sein kann. Nochmal wenige Meter weiter führt der benutzungspflichtige Radweg über eine ~20 Meter lange unbefestigte Strecke. Hinter der dann folgenden Kurve hört der Radweg auf und die nächsten 10km gibt es entlang der Landstraße an der 100 gefahren werden darf, keinen Rad oder Fußweg.

  • In der VwV-StVO steht zur Mindestbreite von Radwegen (zu §2, Randnummer 22):

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) (verwaltungsvorschriften-im-internet.de)

    Unterscheiden die denn eigentlich nicht zwischen reinen Radwegen/gemeinsamen/getrennten Gehwegen? Das ist doch irre.

    Wenn ich für einen "Radweg" eine Mindestbreite vorgebe, kann ich doch nicht dieselbe Mindestbreite für einen gemeinsamen Rad/Gehweg vorschreiben?

    Sorry, habs gefunden,Nummer 18

  • Aber bei der Freigabe "linker Radwege" wird nur eine Mindestbreite von 2 Metern gefordert, unabhängig davon, ob da auch noch ein Gehweg dabei ist. Das widerspricht doch schon dem Mindestmaß von 2,50 für gemeinsame Geh/Radwege. Komplett unverständlich, finde ich.

  • Also im Prinzip so wie überall :) Radwege, die nicht zum Radfahren sind, sondern um dem Autoverkehr freie Bahn zu schaffen.

    Wo genau ist das?

    Das geht doch aus dem verlinkten Artikel samt Foto hervor, aber ganz genau ist es hier. Die benutzungspflichtigen Radwege in dem Landkreis, speziell auch in der Samtgemeinde sind generell hundsmiserabel, da hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts zum Positiven verändert, trotz mehrfacher versuchter Intervention meinerseits. Diese neue Gefahrenstelle passt daher gut ins Bild, auch wenn es sich nicht wie sonst um einen eher üblichen "Weg zu schmal" oder "Weg kaputt" Fall handelt.

    Also wäre die Gemeinde raus wenn sie den Radweg an der Stelle verbreitern und das Geländer mit Reflektoren absichern, ein richtiger optisch wahrnehmbarer Sicherheitsbereich muss nicht geschaffen werden?

  • In der Tat: Die Mindestbreite für einen kombinierten Geh- / "Radweg" außerorts beträgt 2,0m und Zweirichtungsradverkehr ist darauf die Regel. 2,0m ist auch die Mindestbreite für einen Zweirichtungs-"Radweg" innerorts (ohne Fußgänger). Bei 70cm Lenkerbreite haben beide noch an jeder Seite 15cm Platz zur Verfügung, denn die Mindestmaße beziehen sich auf die lichte Breite inkl. freier Luftraum über dem Weg und nicht auf die Breite des Asphalts. Das wird immer dann interessant, wenn es über / neben dem Weg harte Anschläge gibt (Mauer rechts, Schilderpfosten links).

    Die Mindestbreite für [Zeichen 240] beträgt innerorts 2,50m. Sind Fußgänger, die außerhalb geschlossener Ortschaften gehen und Radfahrer, die außerhalb geschlossener Ortschaften fahren, schmaler als innerorts? Sobald es nicht nur einzelne Fußgänger sind, sondern zwei, die es wagen, nicht im Gänsemarsch hintereinander ganz am Rand zu gehen, passt es sowieso nicht mehr. Von Menschen mit Hund an der Leine reden wir erst gar nicht.

  • Das geht doch aus dem verlinkten Artikel samt Foto hervor, aber ganz genau ist es hier. Die benutzungspflichtigen Radwege in dem Landkreis, speziell auch in der Samtgemeinde sind generell hundsmiserabel, da hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts zum Positiven verändert, trotz mehrfacher versuchter Intervention meinerseits.

    Ah, danke. Ich hatte den Link "übersehen" :)

    Ich komme aus dem Nachbar-Landkreis STD. Es ist alles zum Heulen hier oben im "Fahrradland Nr. 1".

  • Eigentlich witzig, dass die neue barrierefreie Haltestelle von einer Holzbarriere umgeben ist. Vermutlich ist die einzige Möglichkeit, dort barrierefrei hin und wieder weg zu kommen, der Bus.

  • Ah, danke. Ich hatte den Link "übersehen" :)

    Ich komme aus dem Nachbar-Landkreis STD. Es ist alles zum Heulen hier oben im "Fahrradland Nr. 1".

    Ich wohne mittlerweile im Heidekreis, da läuft einiges besser als im LK ROW. Innerorts gibt es hier nur selten benutzungspflichtige gemeinsame Fuß- und Radwege, außerorts sind die die Regel aber in einem deutlich besseren Zustand als im LK ROW und auch Stade. Klar gibt es auch Negativbeispiele, aber generell entspricht man mit der Verkehrsführung deutlich eher der StvO als in anderen Landkreisen im Norden. Und dabei lobt sich der LK ROW immer wieder für seine tollen Radwege, wenn es darum geht Touristen anzulocken.

    Auf der rechten Seite des linken kleinen Fotos ist da doch noch ein Stück Wiese. Gucke ich an die falsche Stelle?

    Diese "Wiese" die du siehst (das Bild mit den Leute drauf, ich will das hier nicht direkt posten wegen evtl. Persönlichkeitsrechten, das Bild muss vergrößert werden) befindet sich zwischen dem Aufgang und der Haltestelle. Wenn du genau hinschaust siehst du, dass die rot gepflasterte Fläche direkt am Radweg beginnt und die weißen Betonklötze auf denen das Geländer befestigt ist, direkt daran anschließt.

    Man hätte den Aufgang auch ein Stück vom Radweg entfernt bauen können, dann wäre ein Sicherheitsbereich neben dem Radweg geblieben. Vielleicht wäre dann die Steigung des Aufgangs nicht zulässig gewesen, wer weiß.

  • 2,0m ist auch die Mindestbreite für einen Zweirichtungs-"Radweg" innerorts (ohne Fußgänger).

    Woher nimmst du das "ohne Fußgänger"? Ich lese in der VwV einfach nur 2m Mindestbreite für Zweirichtungs-"Radwege", unabhängig davon, ob Fußgänger dabei sind oder nicht.

    Übrigens kotzt mich dieses dumme Wort "Freigabe" als Synonym für ein Fahrbahnverbot total an, falls ichs noch nicht erwähnt haben sollte. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Pepschmier (26. Oktober 2021 um 14:49)

  • Mindestbreite für Zweirichtungs-"Radwege" innerorts = 2,0m. Also nicht für kombinierte Geh- / Radwege.

    Also kommt deines Erachtens in der VwV eine Mindestbreite für kombinierte Zweirichtungs-Geh/"Radwege" gar nicht vor? Heißt das dann, die StVB muss sich an gar nichts halten, wenn sie so ein Ding erzeugt?