Hallo. Hoffentlich bin ich hier richtig mit meiner Frage, sonst bitte verschieben.
In diesem Jahr wurden rund um ein Dorf alle Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Eine dieser Bushaltestellen liegt außerorts zwischen einer Landstraße und einem benutzungspflichtigen Radweg, praktisch im Grünstreifen. Dort hat man ein Geländer und einen Aufgang zur Bushaltestelle parallel zum Radweg gebaut, allerdings ohne jeden Sicherheitsabstand und ohne jegliche optische Absicherung. Dieses Geländer ist im Dunkeln nicht zu sehen und so hoch, dass man dort sehr leicht mit dem Fahrradlenker gegenstoßen kann.
Eine Anfrage an die Gemeinde brachte mir die Information, dass man das Geländer noch mit Reflektoren absichern will, dies ist aber auch drei Monate nach meiner Meldung noch nicht geschehen weil diese noch nicht geliefert worden sein sollen. Ich habe den Radweg selbst nicht vermessen, laut Auskunft der Gemeinde soll dieser an der Stelle nun nur noch 1,85m breit sein, was an kurzen Engstellen ausreichend sein soll.
Ich bin der Meinung, dass diese Aussage so nicht ganz korrekt ist. An Engstellen darf zwar von der 2m Mindestbreite abgewichen werden, ein Sicherheitsraum scheint mir aber in jedem Fall erforderlich zu sein, egal wie Eng die Engstelle ist. Muss man als Radfahrer wirklich damit rechnen, dass im Jahr 2021 ein Geländer direkt an einen benutzungspflichtigen Radweg rangebaut wird?