Beiträge von tian

    Ich habe nun einmal selbst nachgemessen, der Abstand vom Geländer bis zur anderen Seite des Radweges beträgt 1,80m, so wie es mir die Verwaltung auch mitgeteilt hatte.

    Das bedeutet vorher war der Weg breit genug, da auf beiden Seiten ja noch ein Sicherheitsraum dazu gerechnet wird. Je nachdem wir breit dieser Sicherheitsraum auf der einen Seite des Radweges angesetzt wird, könnte der Weg auch jetzt noch breit genug sein. Es fehlt aber ein Sicherheitsraum auf der Seite mit dem Geländer. Dafür hat man es jetzt endlich geschafft dort Schilder anzubringen, die auf die neue Gefahr hinweisen.

    Die Regel zu den Kurzen Engstellen (Rdnr. 22) steht im Abschnitt zur Benutzungspflicht. Im Abschnitt zu linken Radwegen steht bei den Voraussetzungen (Rdnr. 37) keine entsprechende Ausnahme. Das halte ich für eine Spezialregel und damit in diesem Fall einschlägig.

    Wenn die Gemeinde bei 1,85 m bleiben möchte, muss sie die entsprechende Radfahrer auf die Fahrbahn fahren lassen.

    Danke, das ist ein sehr guter Hinweis!

    A propos Thema: Warum hat man die Rampe zur Haltestelle einmal ringsherum geführt und nicht auf geraden Weg? Selbst wenn man die Rampe möglichst lange möglichst weit von der Fahrbahn fernhalten wollte, hätte es Lösungen gegeben. Platz ist doch da genug und der Grünstreifen dürfte sich wohl nicht in Privatbesitz befinden, so dass erst Grunderwarb erforderlich wäre.

    Die Nutzer der Bushaltestelle dürfte doch ohnehin von den Häusern und der Gaststätte im Südosten kommen. Da wäre es auch ein Teil von Barrierefreiheit, den direkten Weg zu wählen. Ganz nebenbei hätte man dafür nicht den "Radweg" einengen müssen und hätte sich bei der Rampe ein paar Knicke gespart.

    Die potenziellen Nutzer kommen vermutlich vom "Tister Bauernmoor" mit Vogelbeobachtungsturm, was da ja um die Ecke ist und keine eigene Haltestelle hat. Glaube kaum, dass dort viele Aussteigen, aber eine nette Idee ist es ja, die Haltestellen Barrierefrei umzubauen. Nur stört dabei halt die neue Barriere die den Radfahrern auf den Weg gebaut wurde. Aber danke, dass du dir so viel Mühe gemacht hast, ich kann, wenn du einverstanden bist, deine Skizze ja mal an die zuständige Behörde schicken und um Klärung bitten, warum man ausgerechnet diese Variante gewählt hat.

    Ah, danke. Ich hatte den Link "übersehen" :)

    Ich komme aus dem Nachbar-Landkreis STD. Es ist alles zum Heulen hier oben im "Fahrradland Nr. 1".

    Ich wohne mittlerweile im Heidekreis, da läuft einiges besser als im LK ROW. Innerorts gibt es hier nur selten benutzungspflichtige gemeinsame Fuß- und Radwege, außerorts sind die die Regel aber in einem deutlich besseren Zustand als im LK ROW und auch Stade. Klar gibt es auch Negativbeispiele, aber generell entspricht man mit der Verkehrsführung deutlich eher der StvO als in anderen Landkreisen im Norden. Und dabei lobt sich der LK ROW immer wieder für seine tollen Radwege, wenn es darum geht Touristen anzulocken.

    Auf der rechten Seite des linken kleinen Fotos ist da doch noch ein Stück Wiese. Gucke ich an die falsche Stelle?

    Diese "Wiese" die du siehst (das Bild mit den Leute drauf, ich will das hier nicht direkt posten wegen evtl. Persönlichkeitsrechten, das Bild muss vergrößert werden) befindet sich zwischen dem Aufgang und der Haltestelle. Wenn du genau hinschaust siehst du, dass die rot gepflasterte Fläche direkt am Radweg beginnt und die weißen Betonklötze auf denen das Geländer befestigt ist, direkt daran anschließt.

    Man hätte den Aufgang auch ein Stück vom Radweg entfernt bauen können, dann wäre ein Sicherheitsbereich neben dem Radweg geblieben. Vielleicht wäre dann die Steigung des Aufgangs nicht zulässig gewesen, wer weiß.

    Also im Prinzip so wie überall :) Radwege, die nicht zum Radfahren sind, sondern um dem Autoverkehr freie Bahn zu schaffen.

    Wo genau ist das?

    Das geht doch aus dem verlinkten Artikel samt Foto hervor, aber ganz genau ist es hier. Die benutzungspflichtigen Radwege in dem Landkreis, speziell auch in der Samtgemeinde sind generell hundsmiserabel, da hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts zum Positiven verändert, trotz mehrfacher versuchter Intervention meinerseits. Diese neue Gefahrenstelle passt daher gut ins Bild, auch wenn es sich nicht wie sonst um einen eher üblichen "Weg zu schmal" oder "Weg kaputt" Fall handelt.

    Also wäre die Gemeinde raus wenn sie den Radweg an der Stelle verbreitern und das Geländer mit Reflektoren absichern, ein richtiger optisch wahrnehmbarer Sicherheitsbereich muss nicht geschaffen werden?

    Hallo tian!

    Bist du derselbe tian, der bei mapillary fleißig Aufnahmen einstellt?

    Nein, das muss ein anderer sein.

    Mindestbreite ist 1.5m. Oder ist das ein Zweirichtungsradweg? Dann wären das tatsächlich 2m Mindestbreite und 2.4m Regel.

    Außerorts sind außerdem gemeinsame Rad- und Fußwege populär. Oder ist das hier tatsächlich getrennt?

    Um korrekt zu sein, es ist ein gemeinsamer Rad- und Fußweg, außerorts. Vor dem Umbau befand sich die Bushalte neben dem Rad- und Fußweg und Fahrgäste mussten erst den Rad- und Fußweg queren, dann durch den Grünstreifen laufen (war war aber gepflastert an der Stelle) um in den Bus einsteigen zu können. Jetzt wurde die Haltestelle inkl. Wartehäuschen zwischen Straße und Rad- und Fußweg, also in den Grünstreifen gebaut, wo sie der Logik nach auch hingehört.

    Aber: Die Wahrung der Verkehrssicherheit scheint nicht gegeben, wenn man an dem Geländer hängen bleiben kann und dies nicht kenntlich gemacht ist.

    Die zweite Frage ist, ob der Weg nicht auf der anderen Seite verbreitert werden kann. Dann wäre es auch nicht verhältnismäßig, das nicht zu tun.

    Das ist ein guter Hinweis, danke. Auf der anderen Seite befindet sich ja das alte Wartehäuschen, da könnte man den Weg vielleicht in die Richtung verbreitern. Mir geht es hier auch eher nicht um die unterschrittene Mindestbreite, sondern um die Verkehrssicherheit. Auch wenn der Weg 3 Meter breit wäre finde ich es unsicher keinen Sicherheitsraum zu einem Hindernis in Lenkerhöhe zu lassen, da muss doch immer ein Grünstreifen oder eine andere erkennbare Trennung kommen, damit man mit dem Lenker nicht dagegen gerät. An der Straße gibt es doch auch immer Links und Rechts einen Abstand von der Fahrbahn zu Schildern/Bäumen/Gebäuden, damit Autofahrer nicht ständig ihre Seitenspiegel abfahren. Ein Foto gibt es hier in diesem Artikel. Die weißen Kantsteine befindet sich direkt am Radweg, ohne Abstand. Der Holzhandlauf in Lenkerhöhe ist auf den Kantsteinen montiert. Innerorts bei guter Beleuchtung würde ich das auch wesentlich wenig kritisch sehen als außerorts, ohne Beleuchtung, wo man dann doch mal etwas schneller fährt. Einen einfachen Reflektor anzubringen, wie es die Gemeine vor hat, reicht meiner Meinung nach nicht aus.

    Nur ein paar Meter weiter kommt an diesem Radweg dann auch das Schild "Radfahrer absteigen", da man dort vor einigen Jahren eine Holzbrücke gebaut hat und wenig später festgestellt hat, dass Holz rutschig sein kann. Nochmal wenige Meter weiter führt der benutzungspflichtige Radweg über eine ~20 Meter lange unbefestigte Strecke. Hinter der dann folgenden Kurve hört der Radweg auf und die nächsten 10km gibt es entlang der Landstraße an der 100 gefahren werden darf, keinen Rad oder Fußweg.

    Hallo. Hoffentlich bin ich hier richtig mit meiner Frage, sonst bitte verschieben.

    In diesem Jahr wurden rund um ein Dorf alle Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Eine dieser Bushaltestellen liegt außerorts zwischen einer Landstraße und einem benutzungspflichtigen Radweg, praktisch im Grünstreifen. Dort hat man ein Geländer und einen Aufgang zur Bushaltestelle parallel zum Radweg gebaut, allerdings ohne jeden Sicherheitsabstand und ohne jegliche optische Absicherung. Dieses Geländer ist im Dunkeln nicht zu sehen und so hoch, dass man dort sehr leicht mit dem Fahrradlenker gegenstoßen kann.

    Eine Anfrage an die Gemeinde brachte mir die Information, dass man das Geländer noch mit Reflektoren absichern will, dies ist aber auch drei Monate nach meiner Meldung noch nicht geschehen weil diese noch nicht geliefert worden sein sollen. Ich habe den Radweg selbst nicht vermessen, laut Auskunft der Gemeinde soll dieser an der Stelle nun nur noch 1,85m breit sein, was an kurzen Engstellen ausreichend sein soll.

    Ich bin der Meinung, dass diese Aussage so nicht ganz korrekt ist. An Engstellen darf zwar von der 2m Mindestbreite abgewichen werden, ein Sicherheitsraum scheint mir aber in jedem Fall erforderlich zu sein, egal wie Eng die Engstelle ist. Muss man als Radfahrer wirklich damit rechnen, dass im Jahr 2021 ein Geländer direkt an einen benutzungspflichtigen Radweg rangebaut wird?