Radfahrverbot im Binsbargtunnel und Schleswiger Damm

  • Im Binsbargtunnel (nahe S-Bahn Stellingen) und Schleswiger Damm zwischen Niendorf und Schnelsen ist das Radfahren (und Zufußgehen) verboten.

    Ich wollte mal wissen, weshalb. Hier die Antwort: https://fragdenstaat.de/anfrage/radfah…hleswiger-damm/

    Weiteres Vorgehen? Antrag auf Neubescheidung?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gerhart (30. April 2021 um 19:34) aus folgendem Grund: falscher link zu schleswiger damm

  • Zuerst würde mich die Widmung interessieren. Sollten die beiden Abschnitte nur dem Kraftverkehr gewidmet sein, kann man mit einem Antrag auf Neubescheidung nur auf die Nase fallen. Dann kann man aber fragen, warum man dort durchreiten darf!

    Ich gehe davon aus, dass beide Straßen Senatsstraßen sind. Für deren Widmung ist nach § 5 StrG die höhere Straßenbaubehörde zuständig (BWI oder BVM?).

    Von der Antwort hängt dann das weitere Vorgehen ab.

  • Aha, also: Es sind Kraftfahrstraßen. Aber da die Einschränkung auf Kfz mit mind. 60 km/h nicht notwendig ist (innerorts!), sperrt man Radfahrer per Separatschild aus.

    Heißt: man darf da nicht nur reiten, sondern auch mit dem Trecker und dem S-Pedelec fahren. Richtig?

    Komisch, dass der Krohnstiegtunnel anders beschildert ist ...

  • Ist sie denn überhaupt als Kraftfahrstraße beschildert? in StreetView sind die Schilder nicht (mehr?).

    Vielleicht wurde die Kraftfahrstraße zwischenzeitlich weggeordnet.

    So wäre auf jeden Fall die Begründung des Radfahrverbots nicht (mehr?) haltbar...

  • Sonst würde ich auf jeden Fall in einem möglichen Schreiben an die StVB auch folgendes erwähnen:

    Zitat von VwV-StVO, Zu Zeichen 331.1 Kraftfahrstraße, lfd.-Nr. 1

    Voraussetzung für die Anordnung des Zeichens ist, dass für den Verkehr, der Kraftfahrstraßen nicht befahren darf, andere Straßen, deren Benutzung zumutbar ist, zur Verfügung stehen.

    Zitat von VwV-StVO, Zu § 41 Vorschriftzeichen, lfd.-Nr. 2

    Wenn durch Verbote oder Beschränkungen einzelne Verkehrsarten ausgeschlossen werden, ist dies in ausreichendem Abstand vorher anzukündigen und auf mögliche Umleitungen hinzuweisen.

    EDIT: Wenn es keine KFS ist, macht es wohl keinen Sinn damit zu begründen. Jedoch wäre so, wie gesagt, die Begründung nicht haltbar...

  • Das sind beides definitiv keine Kraftfahrstraßen. Wenn ich die Anordnung richtig interpretiere, war es vor 1971 Kraftfahrstraße, wurde dann aber umbeschildert.

    Laut OSM, Mapillary und Google Maps gilt dort keine spezielle Geschwindigkeitsbeschränkung, ist aber innerorts, somit Tempo 50.

    Zwei Spuren pro Richtung, keine Radwege, keine Fußwege. Und dazu [Zeichen 250]-Zeichen mit Fußgänger + Radfahrer drin. Leider finde ich für das Zeichen keine offizielle Nummer.

    Heißt: man darf da nicht nur reiten, sondern auch mit dem Trecker und dem S-Pedelec fahren. Richtig?

    Korrekt. Mofa darf man dort auch fahren.

    Komisch, dass der Krohnstiegtunnel anders beschildert ist ...

    Im Kronstiegtunnel darf man radfahren. Kann ich aber nur mit Gehörschutz empfehlen, weil's da unheimlich hallt. Es gibt dort kein explizites Verbot und der Paralleltunnel und die lustige Schleife oben ist nicht mehr straßenbegleitend, somit kann man die [Zeichen 240] ignorieren.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Also ist der fragliche Abschnitt nicht als Kraftfahrstraße gewidmet?

    Ich empfehle als Lektüre diesen Beschluss, daraus insbesondere die Randnummer 18:
    "Dies bedeutet, dass mit der Anordnung einer Verkehrsbeschränkung auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechts kein Zustand dauerhaft herbeigeführt werden kann, der im Ergebnis auf eine endgültige Entwidmung oder Teileinziehung hinausläuft."

  • Im Binsbargtunnel (nahe S-Bahn Stellingen) ist das Radfahren (und Zufußgehen) verboten.

    Vielleicht bald nicht mehr?

    Gestern wurde im Mobilitätsausschuss Eimsbüttel der Planungsstand zum Radschnellweg Elmshorn - Hamburg vorgestellt.

    Für den Binsbargtunnel ist ein baulich getrennter Zweirichtungsradweg vorgesehen.


    Die Präsentation ist leider nicht bar­ri­e­re­frei erreichbar. Aber über die Tagesordnung, dort unten die Anlage 4.

    Aber es fällt mir schwer an eine Realisierung zu Glauben.

    So gab es gestern Aussagen, Radfahren wäre im Tunnel wegen der schlechten Luft doch gar nicht möglich.

    Und so plant man vorsichtshalber eine Rückfallebene ein, wenn der Wiederstand zu groß wird.

  • Gestern wurde im Mobilitätsausschuss Eimsbüttel der Planungsstand zum Radschnellweg Elmshorn - Hamburg vorgestellt.


    Für den Binsbargtunnel ist ein baulich getrennter Zweirichtungsradweg vorgesehen.

    Interessant! Aber hoffentlich werden dann auch Radfahrer bedacht, die aus Richtung Hagenbeck kommen (bzw. andersrum). Da muss dann eine Lücke in diese bauliche Trennung ("Schutz") rein, und eine sinnvolle Möglichkeit, die Fahrbahn zu queren.

    So gab es gestern Aussagen, Radfahren wäre im Tunnel wegen der schlechten Luft doch gar nicht möglich.

    So schlimm ist das da gar nicht. Außerdem löst sich das Problem in paar Jahren eh von selbst auf wenn es keine Verbrenner mehr gibt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Für die Schleswiger Straße ist ne Mail an's PK24 raus, mit der Bitte, das noch mal neu zu betrachten+bescheiden. Mal schauen ob die das machen oder noch in einer bestimmten Form haben möchten.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Gerhart 6. Mai 2021 um 16:52

    Hat das Label von VD 51 auf PK 24 geändert.