Gegen die Einrichtung von Fahrradstraßen auf Rad(schnell)routen wird ja in der Regel das Argument gebracht, dass der Radverkehr nicht die vorherrschende Verkehrsart ist und somit das Einrichten einer Fahrradstraße nach StVO nicht möglich ist.
Nun habe ich mich gefragt, ob man nicht auch Fahrradstraßen z.B. innerhalb von Tempo-30- Zonen baulich herstellen könnte (also vorfahrtsberechtigt, geordnete Parkplätze, Fahrbahnmarkierungen), ohne dass man das Schild aufstellt.
Beispielbild für die Gestaltung:
Bild: Kevin Steinhardt CC Attribution-Share Alike (by-sa) ⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀Bild: breunigs CC Attribution-ShareAlike 4.0 International
So würden die strengen Voraussetzungen nicht greifen und es gäbe trotzdem die Vorteile von Fahrradstraßen. Durch (Teil-)Einziehungen / Umwindmungen könnte man die Zufahrt mMn auch auf Anlieger-Kfz begrenzen.
Fahrradstraßen sind ja meiner Meinung nach sowieso nur 'bessere' Tempo-30 Zonen.
Spricht irgendetwas dagegen?
Bauliche Vorfahrtsberechtigung durch Gehwegüberfahrten sollte doch eigentlich kein Problem sein.
Parkplätze werden ja schon oft (auch in T30-Zonen) baulich angelegt.
Und da die (z.B. hamburger) Radsymbole auf der Fahrbahn keine Verkehrszeichen sind, könnte der Baulastträger sie ja eigentlich einfach markieren.