- Ort
- Braunschweig, Konrad-Adenauer-Strasse
Hallo Forum,
Die Polizei Braunschweig hat mich angehalten wegen Missachtung von Fußgänger-Rot (ich bin in Richtung des Radfahrers unterwegs gewesen; vor der Ampel ein Zweirichtungsradweg; Fußwegschild in Kombination mit"radfahrerabsteigen") an folgender Stelle:
Mein Einspruch zu dem Vorwurf der Missachtung von Rotlicht der Lichtzeichenanlage Konrad-Adenauer-Strasse:
"Bei der Furt Konrad-Adenauer-Strasse handelt es sich um eine stark frequentierte und um die kürzeste Verbindung Braunschweig Süd – Zentrum.
Bei Annäherung an die Furt Konrad-Adenauer-Strasse(Einbahnstrasse) ist ein Ende der Radverkehrsführung Richtung Innenstadt nicht zu erkennen.
Seit Auslaufen der Ausnahmeregelung in § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO, d.h. seit 1. Januar 2017, gilt streng laut den Vorschriften, dass bei Benutzung der Radverkehrsführung und eine Fußgängerampel vorhanden ist für den Radverkehr die Fahrbahnampel.
Ich beantrage das Bußgeldverfahren, bezüglich dem Vorwurf Rotlichtverstoß, einzustellen.
Einspruch zu dem Vorwurf am Bruchtorwall vorschriftswidrig den Gehweg benutzt zu haben:
Die Verwendung des Zusatzschildes „Radfahrer absteigen“ im Zusammenhang mit dem Verkehrszeichen 239 (Fußgänger) verstößt gegen § 39 Abs. 1 StVO und ist somit rechtswidrig.
Das Zeichen 239 gilt an dieser Stelle nur in eine Richtung. Deswegen ist es offenkundlich sinnwidrig.
Ich beantrage das Bußgeldverfahren, bezüglich dem Vorwurf am Bruchtorwall vorschriftswidrig den Gehweg benutzt zu haben, einzustellen."
Antwort:
Auf Nachfrage behauptet die Bussgeldstelle das ich an der Furt hätte absteigen müssen und für mich dann das Rotlicht gegolten hätte.
Wie seht Ihr das?
mit freundlichen Grüßen
Alex