Unter dem Titel, "Grünes Licht für Section Control", berichtet die HAZ vom 3. Februar 2021 im Hannover-Teil der Print-Ausgabe:
"Das seit Jahren umstrittene Streckenradar Section Control an der Bundesstraße 6 zwischen Gleidingen und Rethen ist rechtens: Anwalt Arne Ritter aus Hannover, der seit Langem für die Abschaltung der Anlage kämpft, ist endgültig juristisch gescheitert – und das sogar deutlich früher als angenommen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte seine Verfassungsbeschwerde nun überraschend schnell ab."
Wirklich umstritten ist die Streckenbezogene Tempokontrolle allerdings nicht. Denn selbst Autofahrer, die sonst gerne über Tempokontrollen schimpfen, (Tenor: "Die kontrollieren ja immer nur an den Stellen, wo Autofahrer leicht verführt sind zu schnell zu fahren.") erkennen in einer streckenbezogenen Tempokontrolle ein Stück mehr Gerechtigkeit.
"Section Control misst die gefahrene Geschwindigkeit auf einem 2,2 Kilometer langen Abschnitt und berechnet daraus das Durchschnittstempo. Liegt das über den erlaubten 100 km/h, blitzt es am Ende. Dafür werden die Kennzeichen erfasst." Kritiker bemängelten, dass es nicht sein dürfe, dass der "Überwachungsstaat" mit Section Control für ein bis zwei Minuten die Kennzeichen der Fahrzeuge erfasse. Daraus konstruierten sie dann eine politische Kampagne in der federführend auch die "Pseudo-Freiheitspartei" FDP mitwirkte und versuchten auf diesem Weg, Wählerstimmen bei den Rasern unter den Autofahrern gut zu machen.
Hier ein FDP-Plakat gegen Section Control in einem HAZ-Bericht vom 10.3.2019: "FDP macht Anti-Werbung gegen Section Control"
https://mar.prod.image.rndtech.de/var/storage/im…ser_article.jpg
Und hier der Link zum Artikel:
https://www.haz.de/Umland/Laatzen…Section-Control
Wer jedoch meint, mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe sei der Rechtsfrieden hergestellt, könnte daneben liegen: "Am Verwaltungsgericht Hannover liegt allerdings bereits die nächste Klage gegen das Streckenradar vor – von der Gruppe für Menschen- und Freiheitsrechte Freiheitsfoto.", heißt es am Ende des HAZ-Artikels.
Es ist eine hanebüchene Unverschämtheit, wie hier versucht wird, unter Berufung auf die Menschenrechte die "unbegrenzte Raserei von Verkehrsrowdys" schönzureden, während sogar die Mehrheit der Autofahrer Section Control, also die Form der Tempokontrolle über einen längeren Streckenabschnitt, für gerecht hält, weil nicht das zu schnelle Fahren an einer einzelnen Stelle, sondern das notorische zu schnell Fahren die Grundlage für ein Bußgeld ist.
Hier ein Link zu googlemaps: Der Kontrollabschnitt ist auf der B6 zwischen Gleidingen und Rethen. Eine vierspurig ausgebaute Bundestraße mit zwei Fahrspuren je Richtung und einer stabilen Mittelleitplanke aus Betonsteinen. Einen Fahrradweg gibt es dort nicht. Die Straße ist als Kraftfahrstraße ausgewiesen.