Saalebrücke:
man bestätigt mir, dass Radverkehr auf der Brücke nicht erlaubt ist.
Ich: dann würde ich persönlich an Ihrer Stelle hier Z.239 anbringen. Die Situation ist nicht eindeutig. Und wenn eine Situation nicht eindeutig ist, darf das nicht zulasten des Verkehrsteilnehmers gehen.
Wir kommen überein, dass Radfahren auf der Brücke nur auf der Fahrbahn erlaubt ist.
Aber man möchte eine Freigabe des Gehweges prüfen.
Wir gehen zu 2. nebeneinander über die Brücke. Auf der Fahrbahn rauschen Autos im Regen vorbei.
Ich nehme das als Anlass: wir können hier zu 2. kaum bequem nebeneinander hergehen. Und Sie wollen hier wirklich noch Radverkehr zulassen?
Man will im ersten Schritt die Breite prüfen. Wenn die das hergibt, würde man wohl das Geländer erhöhen.
Nungut.
Wir stehen hier:
Hier möchte man die fehlende Auffahrt wohl relativ zeitnah herstellen.
Ich habe das Blauschild zur Diskussion gestellt.
"ohne Z.240 besteht keine Möglichkeit, den Radverkehr in Gegenrichtung zu erlauben"
Ich bin der Meinung, dass das sehr wohl geht. Das will man nochmal prüfen.
Außerdem könne man Radfahrern nicht zumuten, auf der Straße zu fahren.
Ich frage nach. Wieso müssten Radfahrer denn auf der Fahrbahn fahren, wenn das Blauschild weg ist? Es ist dann ein "sonstiger Radweg" in rot neben einem Gehweg in grau.
Die Radverkehrsbeauftragte verneint das. Das mit der baulichen Gestaltung sei nicht so einfach.
Ungläubig frage ich nach, was daran nicht so einfach sei? Rot für Radweg und Grau für Gehweg ist dort "standard"
Man weist wieder darauf hin, dass ohne rechtsseitige B-Pflicht eine Freigabe in Gegenrichtung nicht möglich sei.
Zwischenlösung: die RWBP soll an die Parkplatzzufahrt verschoben werden.
Während wir zur Zufahrt vorlaufen, weise ich auf den Höhenunterschied Radweg-Fahrbahn hin.
Als Nutzer der Gegenrichtung blendet mich das asymmetrische Licht der Autos. Direkt.
unvermittelt kommt: "ja, wie an der Stadtrodaer Straße".
"Ach, das freut mich ja, dass Sie das Problem bereits kennen!"
Jedenfalls sei das mit dem Blenden nicht gefährlich und "woanders ja auch"
An der Zufahrt weise ich darauf hin, dass die Verschwenkung und die Eckausrundung eine Gefahr für mich als Radfahrer darstellt. Hohe Abbiegegeschwindigkeiten sind gefährlich.
"es bestehen beste Sichtverhältnisse"
Ich: die bestehen woanders auch, dennoch passieren dort Unfälle
Ich frage nach, wieso die rote Furtmarkierung so schmal ist.
"wieso sollte sie breiter sein?"
Ich: nun, wir erinnern uns, per Anordnung ist das ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Ich darf auch auf dem grauen Pflaster fahren.
"Ja, aber die Furt ist für Radfahrer"
"etwa die Radfahrer auf dem roten Pflaster, das gar kein Radweg ist?"
...
Schwupps, Themenwechsel, der Radweg in Richtung Brücke sei ab der Einfahrt gar kein Radweg mehr, weil dort das Z.240 nicht wiederholt wird.
Joa, das hatte ich auch überlegt. Wir einigen uns darauf, dass es eine Zufahrt und keine Einmündung ist. Der Fachdienst rudert fix dazwischen und möchte da nun nicht auch noch ein weiteres Blauschild für den linken Radweg aufstellen.
Ich frage, warum überhaupt an der B-Pflicht festgehalten werden soll? Wo ist die konkrete Gefahrenlage?
- viele Autos
"Die sind auch auf der Brücke. Und in Richtung Winzerla, wo gar kein Radweg existiert"
- Kreuzung ist Unfallschwerpunkt!
"die Kreuzung ist vollständig signalisiert! Was für Unfälle passieren da?"
"Seit wir an der Kreuzung die Furten markiert haben, gibt es deutlich weniger Unfälle mit Radfahrern"
"Also waren das Abbiegeunfälle?"
"mit Radfahrerbeteiligung ja."
"aber es sind doch beste Sichtverhältnisse! und der Knoten ist vollständig signalisiert!
...
außerdem gäbe es noch viele Unfälle auf der Fahrbahn zwischen KFZ. Auffahrunfälle und Spurwechsel. und da könne man den Radfahrern nicht zumuten, dort auch noch zu fahren.
Wieder mein Einwand: ohne B-Pflicht werden weiterhin die meisten auf dem Hochbord fahren. Aber wer auf der Fahrbahn direkt links abbiegen will oder geradeaus möchte, darf das dann eben legal machen.
Als wir an besagter Kreuzung stehen, spreche ich noch Abbiegesituationen an, die mit der linksseitigen B-Pflicht nicht vereinbar sind. Man stimmt mir zu.
Eigentlich möchte man hier so ein wenig das Gespräch mit mir beenden.
Ich bitte noch kurz zur Bushaltestelle.
MTL wird wissen, was ich meine und wenn ich mal den 2. Abschnitt hier besprochen hab, wird das auch klar werden.
ein 1,5m schmaler Radweg direkt hinter dem Wetterschutzhaus.
"Schmal, oder? Zur Erinnerung: das ist ein 2-Richtungsradweg."
Man erkennt Handlungsbedarf. Überlegt Alternativrouten.
Die Radverkehrsbeauftragte spricht von sich aus die unbefriedigende Lösung mit den Drängelgittern an den Straßenbahngleisen an. Ich: "joa. Ist doof. Und auch noch falsch aufgestellt. Nämlich gerade so, wie man es nicht machen soll"
"ich bin froh, wenn ich nur einmal im Jahr darauf angesprochen werde!"
"Sagen Sie, sind die Gitter eigentlich fest montiert?"
"Die sind erst vor ein paar Jahren gemacht worden. Die sind nicht tauschbar."
"Wie machen Sie da eigentlich Winterdienst?
"gar nicht. oder per Hand"
...
Stellt sich raus, dass die Forderung nach Signalisierung wohl nicht durchgesetzt wurde, weil: kostet zu viel.
Ich wende ein, dass 20m neben den Drängelgittern eine Querung besteht, bei der ich Schussfahrt über die Gleise machen kann und noch weniger sehe.
Man stimmt mir zu und ist von der Situation alles andere als begeistert.
Hier möchte man wohl dazu übergehen, den Radweg irgendwie anders zu führen. Nunja. Was ist mit der B-Pflicht?!
Die wird geprüft. Aber die vielen Autos.
Das war der Punkt, wo ich dann mal deutlich wurde:
"ich spiele jetzt mal Richter am Verwaltungsgericht. Und Sie sagen mir, dass das Fahren auf der Fahrbahn gefährlich ist wegen der vielen Autos. Dann wäre das erste, was ich Sie fragen würde: Welche Maßnahmen haben Sie denn ergriffen, um den Radverkehr auf den Abschnitten zu schützen, in denen gar keine Radwege vorhanden sind? Was haben Sie da unternommen?"
Wenn ich die Blicke, die da zwischen Fachdienst und Radverkehrsbeauftragten ausgetauscht wurden, richtig deute, hat das Argument etwas gebracht. Ich hoffe es zumindest.
Die Radverkehrsbeauftragte hat nochmal betont, dass man attraktive Alternativrouten anbieten will, mit denen sogar Knotenpunkte umgangen und Wartezeiten wegfallen würden.
Das begrüße ich und bin da voll auf ihrer seite. Aber ich frage erneut: was ist mit Radfahrern, die nicht auf Ausweich- und Alternativrouten fahren wollen, sondern weiter den direkten Weg nehmen? Sollen die weiterhin auf diese unmöglichen Radwege gezwungen werden?
...
Das Gespräch war konstruktiv und fair auf beiden Seiten.
Ich kann und konnte vorher auch verstehen, dass der Fachdienst sich schwer damit tut, den Radverkehr dort auf die Fahrbahn zu lassen. Auch verstehe ich, dass bauliche Maßnahmen nicht "mal eben" umgesetzt werden. (Ist ja nicht so, dass ich im Gewerbe "Planung" arbeiten würde...)
hm.