Lobedaer Straße - Ortstermin

  • Saalebrücke:

    man bestätigt mir, dass Radverkehr auf der Brücke nicht erlaubt ist.

    Ich: dann würde ich persönlich an Ihrer Stelle hier Z.239 anbringen. Die Situation ist nicht eindeutig. Und wenn eine Situation nicht eindeutig ist, darf das nicht zulasten des Verkehrsteilnehmers gehen.

    Wir kommen überein, dass Radfahren auf der Brücke nur auf der Fahrbahn erlaubt ist.

    Aber man möchte eine Freigabe des Gehweges prüfen.

    Wir gehen zu 2. nebeneinander über die Brücke. Auf der Fahrbahn rauschen Autos im Regen vorbei.

    Ich nehme das als Anlass: wir können hier zu 2. kaum bequem nebeneinander hergehen. Und Sie wollen hier wirklich noch Radverkehr zulassen?

    Man will im ersten Schritt die Breite prüfen. Wenn die das hergibt, würde man wohl das Geländer erhöhen.

    Nungut.


    Wir stehen hier:

    Hier möchte man die fehlende Auffahrt wohl relativ zeitnah herstellen.

    Ich habe das Blauschild zur Diskussion gestellt.

    "ohne Z.240 besteht keine Möglichkeit, den Radverkehr in Gegenrichtung zu erlauben"

    Ich bin der Meinung, dass das sehr wohl geht. Das will man nochmal prüfen.

    Außerdem könne man Radfahrern nicht zumuten, auf der Straße zu fahren.

    Ich frage nach. Wieso müssten Radfahrer denn auf der Fahrbahn fahren, wenn das Blauschild weg ist? Es ist dann ein "sonstiger Radweg" in rot neben einem Gehweg in grau.

    Die Radverkehrsbeauftragte verneint das. Das mit der baulichen Gestaltung sei nicht so einfach.

    Ungläubig frage ich nach, was daran nicht so einfach sei? Rot für Radweg und Grau für Gehweg ist dort "standard"

    Man weist wieder darauf hin, dass ohne rechtsseitige B-Pflicht eine Freigabe in Gegenrichtung nicht möglich sei.

    Zwischenlösung: die RWBP soll an die Parkplatzzufahrt verschoben werden.

    Während wir zur Zufahrt vorlaufen, weise ich auf den Höhenunterschied Radweg-Fahrbahn hin.

    Als Nutzer der Gegenrichtung blendet mich das asymmetrische Licht der Autos. Direkt.

    unvermittelt kommt: "ja, wie an der Stadtrodaer Straße".

    "Ach, das freut mich ja, dass Sie das Problem bereits kennen!"

    Jedenfalls sei das mit dem Blenden nicht gefährlich und "woanders ja auch" X/


    An der Zufahrt weise ich darauf hin, dass die Verschwenkung und die Eckausrundung eine Gefahr für mich als Radfahrer darstellt. Hohe Abbiegegeschwindigkeiten sind gefährlich.

    "es bestehen beste Sichtverhältnisse"

    Ich: die bestehen woanders auch, dennoch passieren dort Unfälle

    Ich frage nach, wieso die rote Furtmarkierung so schmal ist.

    "wieso sollte sie breiter sein?"

    Ich: nun, wir erinnern uns, per Anordnung ist das ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Ich darf auch auf dem grauen Pflaster fahren.

    "Ja, aber die Furt ist für Radfahrer"

    "etwa die Radfahrer auf dem roten Pflaster, das gar kein Radweg ist?"

    ...

    Schwupps, Themenwechsel, der Radweg in Richtung Brücke sei ab der Einfahrt gar kein Radweg mehr, weil dort das Z.240 nicht wiederholt wird.

    Joa, das hatte ich auch überlegt. Wir einigen uns darauf, dass es eine Zufahrt und keine Einmündung ist. Der Fachdienst rudert fix dazwischen und möchte da nun nicht auch noch ein weiteres Blauschild für den linken Radweg aufstellen.

    Ich frage, warum überhaupt an der B-Pflicht festgehalten werden soll? Wo ist die konkrete Gefahrenlage?

    - viele Autos

    "Die sind auch auf der Brücke. Und in Richtung Winzerla, wo gar kein Radweg existiert"

    - Kreuzung ist Unfallschwerpunkt!

    "die Kreuzung ist vollständig signalisiert! Was für Unfälle passieren da?"

    "Seit wir an der Kreuzung die Furten markiert haben, gibt es deutlich weniger Unfälle mit Radfahrern"

    "Also waren das Abbiegeunfälle?"

    "mit Radfahrerbeteiligung ja."

    "aber es sind doch beste Sichtverhältnisse! und der Knoten ist vollständig signalisiert!

    ...

    außerdem gäbe es noch viele Unfälle auf der Fahrbahn zwischen KFZ. Auffahrunfälle und Spurwechsel. und da könne man den Radfahrern nicht zumuten, dort auch noch zu fahren.

    Wieder mein Einwand: ohne B-Pflicht werden weiterhin die meisten auf dem Hochbord fahren. Aber wer auf der Fahrbahn direkt links abbiegen will oder geradeaus möchte, darf das dann eben legal machen.

    Als wir an besagter Kreuzung stehen, spreche ich noch Abbiegesituationen an, die mit der linksseitigen B-Pflicht nicht vereinbar sind. Man stimmt mir zu.

    Eigentlich möchte man hier so ein wenig das Gespräch mit mir beenden.

    Ich bitte noch kurz zur Bushaltestelle.

    MTL wird wissen, was ich meine und wenn ich mal den 2. Abschnitt hier besprochen hab, wird das auch klar werden.

    ein 1,5m schmaler Radweg direkt hinter dem Wetterschutzhaus.

    "Schmal, oder? Zur Erinnerung: das ist ein 2-Richtungsradweg."

    Man erkennt Handlungsbedarf. Überlegt Alternativrouten.

    Die Radverkehrsbeauftragte spricht von sich aus die unbefriedigende Lösung mit den Drängelgittern an den Straßenbahngleisen an. Ich: "joa. Ist doof. Und auch noch falsch aufgestellt. Nämlich gerade so, wie man es nicht machen soll"

    "ich bin froh, wenn ich nur einmal im Jahr darauf angesprochen werde!"

    "Sagen Sie, sind die Gitter eigentlich fest montiert?"

    "Die sind erst vor ein paar Jahren gemacht worden. Die sind nicht tauschbar."

    "Wie machen Sie da eigentlich Winterdienst?

    "gar nicht. oder per Hand"

    ...

    Stellt sich raus, dass die Forderung nach Signalisierung wohl nicht durchgesetzt wurde, weil: kostet zu viel.

    Ich wende ein, dass 20m neben den Drängelgittern eine Querung besteht, bei der ich Schussfahrt über die Gleise machen kann und noch weniger sehe.

    Man stimmt mir zu und ist von der Situation alles andere als begeistert.

    Hier möchte man wohl dazu übergehen, den Radweg irgendwie anders zu führen. Nunja. Was ist mit der B-Pflicht?!

    Die wird geprüft. Aber die vielen Autos.

    Das war der Punkt, wo ich dann mal deutlich wurde:

    "ich spiele jetzt mal Richter am Verwaltungsgericht. Und Sie sagen mir, dass das Fahren auf der Fahrbahn gefährlich ist wegen der vielen Autos. Dann wäre das erste, was ich Sie fragen würde: Welche Maßnahmen haben Sie denn ergriffen, um den Radverkehr auf den Abschnitten zu schützen, in denen gar keine Radwege vorhanden sind? Was haben Sie da unternommen?"

    Wenn ich die Blicke, die da zwischen Fachdienst und Radverkehrsbeauftragten ausgetauscht wurden, richtig deute, hat das Argument etwas gebracht. Ich hoffe es zumindest.

    Die Radverkehrsbeauftragte hat nochmal betont, dass man attraktive Alternativrouten anbieten will, mit denen sogar Knotenpunkte umgangen und Wartezeiten wegfallen würden.

    Das begrüße ich und bin da voll auf ihrer seite. Aber ich frage erneut: was ist mit Radfahrern, die nicht auf Ausweich- und Alternativrouten fahren wollen, sondern weiter den direkten Weg nehmen? Sollen die weiterhin auf diese unmöglichen Radwege gezwungen werden?

    ...

    Das Gespräch war konstruktiv und fair auf beiden Seiten.

    Ich kann und konnte vorher auch verstehen, dass der Fachdienst sich schwer damit tut, den Radverkehr dort auf die Fahrbahn zu lassen. Auch verstehe ich, dass bauliche Maßnahmen nicht "mal eben" umgesetzt werden. (Ist ja nicht so, dass ich im Gewerbe "Planung" arbeiten würde...)

    hm.

  • Trotz des insgesamt nicht idealen Gesamtergebnisses ("Sie haben in allen Punkten recht und wir werden das zeitnah anpassen") sehe ich zumindest einen Gesprächspartner der zügig einen Ortstermin gemacht hat und Argumenten nicht verschlossen ist. Dass die Damen und Herren eine andere Ansicht vortragen ist nicht verwerflich - solange sie nicht sofort sagen "aber was Sie sagen ist nicht möglich/kostet zu viel/geht in x nicht, weil ...".

    Im Gegensatz zu Hamburg und Fürstenfeldbruck hätte ich absolut noch Hoffnung. Nicht aufgeben? Bitte?

  • Besten Dank für die Zusammenfassung :thumbup:

    Ich bin mal gespannt, ob und wie schnell sich jetzt etwas ändert. An Problembewusstsein mangelt es den entsprechenden Stellen in Jena ja meistens nicht, wenn man etwas anspricht, bloß gewinnt man häufig den Eindruck, dass das Ansprechen das eigentliche Problem ist, weil das so unangenehm bohrt und man keine Lösung anbieten kann oder will.

    Etwas enttäuscht bin ich ja, dass bei dem Aufgebot keiner etwas zum Wegbreitenmessen dabei hatte. Ein handelsüblicher 2m-Gliedermaßstab hätte ja eigentlich überall gereicht ^^

    Haben sich die städtischen Vertreter dazu geäußert, wie man in Fahrtrichtung Osten am Ende des Radwegs vor der Brücke vom linksseitigen Radweg auf den Fahrbahn kommt, wenn wie festgestellt nicht auf dem Brückengehweg weitergefahren werden darf?

    Eine Absenkung an der Stelle ist ja gut und schön, aber noch ist da ja eine durchgezogene Linie und meist auch ein recht durchgängiger Fahrzeugstrom, weil sich kurz ja alle von zwei auf einen Fahrstreifen zusammenfädeln müssen. Wäre man von vornherein Teil dieses Stroms, wäre das aus meiner Sicht leichter.

  • dochdoch, Gliedermaßstab wurde mitgebracht. an der Bushaltestelle mit dem ultra-schmal-wegelchen wollte die Radverkehrsbeauftrage gar nicht, dass nachgemessen wird. Da war sie schnell zur Stelle mit den Maßen der Steine.

    Gut, dann zähl ich eben schnell... :S

    An anderer Stelle erübrigte sich das Nachmessen. Denn wenn man [Zeichen 240] an rot|grau gepflasterten Wegen anordnet, dann der Meinung ist, das dann alles ein Radweg sei, nicht nur der rote Teil, dann bringt Nachmessen nix. :rolleyes:


    Zum Ende des linksseitigen Radweges vor der Brücke:

    ich habe gefragt, ob der FD mir zustimmt, dass bei Ende des linksseitigen BPflicht-Radweges hier eine sichere Querungsmöglichkeit vorzusehen ist, damit ich auf der rechten Fahrbahn weiterfahren kann: "ja, da müsste dann eine hin".

    Ich vermute daher, dass man sich einfach auf den Klassiker "Lückenschluss über Gehweg" (also zu Fuß über die Brücke) berufen wird, aber irgendwie dann doch auf die linksseitige B-Pflicht bis zu dieser Stelle verzichten wird.

    Eine Auffahrt zu der Rampe runter zum Saaleradweg möchte man im Prinzip jetzt auch prüfen. Wobei die Radverkehrsbeauftragte klar gemacht hat, dass das keine "bevorzugte" Zufahrt zum Saaleradweg sei, das auch nicht ausgeschildert ist; sie auch hier keine Wegweiser aufstellen würde, da es bessere Zugänge gibt.

    Hab dann gesagt, dass das aber immer noch nichts daran ändert, dass ich von Lobeda-Altstadt über den B88-Arm immer noch am schnellsten auf den Saaleradweg komme, anstatt die Bettelampel beim Gartencenter und durch die Straßenbahnhaltestelle...

  • Ich habe das Blauschild zur Diskussion gestellt.

    "ohne Z.240 besteht keine Möglichkeit, den Radverkehr in Gegenrichtung zu erlauben"

    Ich bin der Meinung, dass das sehr wohl geht. Das will man nochmal prüfen.

    2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.

    Voraussetzung ist laut VwV-StVO nur "baulich angelegte Radwege".

    Was das ist, da haben zwar manche Radfahrer in Foren stark eingeschränkte Ansichten (nur Bordstein zum Gehweg, kein Strich oder andersfarbiges Pflaster), aber Verwaltungen sehen das wohl nur als Unterschied zu Radspuren = baulich zur Fahrbahn abgegrenzt, und das ist da. Blauschilder kommen erst in der 2. Hälfte des Satzes und bezieht sich daher nur auf linksseitig. Benutzungsrecht linksseitig ginge demnach auch bei nur Benutzungsrecht rechtsseitig.

  • habs mir jetzt mehrfach durchgelesen und bin offensichtlich zu blöde...

    Das Teil hier: [link mapillary]

    ist mit [Zeichen 240] auf voller Breite ein Geh- und Radweg

    er ist baulich angelegt. Er ist eine "Nebenfläche" und gedacht und geplant für das Radfahren.

    "auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die B-Pflicht oder ein B-Recht angeordnet werden"

    ich verstehe nicht, wo da ein rechtsseitiges B-Recht abgeleitet wird. :|

  • ich verstehe nicht, wo da ein rechtsseitiges B-Recht abgeleitet wird.

    Wenn linksseitig nur mit [Zusatzzeichen 1022-10] und nicht mit [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ein Benutzungsrecht angeordnet wird, dann handelt es sich offenbar (auch) um einen Radweg ohne Zeichen 237 oder 240. Und rechtsseitige Radwege dürfen benutzt werden.

    Ich kann mir zwar inzwischen jede Absurdität vorstellen, aber dass man einen "Radweg" auf der falschen Straßenseite freigibt, der selbe Weg aber auf der rechten Straßenseite nicht benutzt werden darf, wäre schon äußerst skurril: Hier nur Geisterradler, bitte. 8)

  • Wenn linksseitig nur mit [Zusatzzeichen 1022-10] und nicht mit [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ein Benutzungsrecht angeordnet wird, dann handelt es sich offenbar (auch) um einen Radweg ohne Zeichen 237 oder 240. Und rechtsseitige Radwege dürfen benutzt werden.

    Ich kann mir zwar inzwischen jede Absurdität vorstellen, aber dass man einen "Radweg" auf der falschen Straßenseite freigibt, der selbe Weg aber auf der rechten Straßenseite nicht benutzt werden darf, wäre schon äußerst skurril: Hier nur Geisterradler, bitte. 8)

    Sachen gibts... GOOGLE MAPS

    Hier macht es aber nur Sinn, da es eine Alternative in 'richtiger' Richtung gibt...

  • Wenn linksseitig nur mit [Zusatzzeichen 1022-10] und nicht mit [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ein Benutzungsrecht angeordnet wird, dann handelt es sich offenbar (auch) um einen Radweg ohne Zeichen 237 oder 240. Und rechtsseitige Radwege dürfen benutzt werden.

    ja, wenn in obigem Mapillary-link das [Zeichen 240] weggenommen wird, handelt es sich in Fahrtrichtung (Blickrichtung) um einen rechten "sonstigen" Radweg in rot. Dieser könnte mir [Zusatzzeichen 1022-10] auch im Gegenverkehr freigegeben werden.

    aber den einwand von Mueck hab ich immer noch nicht verstanden. ?(

  • Hier macht es aber nur Sinn, da es eine Alternative in 'richtiger' Richtung gibt...

    Sicherlich weiter als 5m abgesetzt und daher nicht fahrbahnbegleitend, sondern eigenständig. Also kein rechter Radweg.

    Und jetzt wieder zurück nach Jena. :saint:

  • aber den einwand von Mueck hab ich immer noch nicht verstanden.

    Ich verstehe seinen Beitrag als Zustimmung, dass man den Weg auch ohne rechtsseitiges [Zeichen 240] in Gegenrichtung freigeben kann.

    Benutzungsrecht linksseitig ginge demnach auch bei nur Benutzungsrecht rechtsseitig.

    Im Gegensatz zur Behörde:

    Zitat

    "ohne Z.240 besteht keine Möglichkeit, den Radverkehr in Gegenrichtung zu erlauben"

  • Weil's so schön ist, spiele ich jetzt mal Verwaltungsrichter: wieso ist das auf ganzer Breite ein Geh- und Radweg? Da sind doch baulich getrennt eine rote Piste und eine graue Piste. Normalweise bedeutet das: rot = Fahrrad, grau = Füße.

    Sollen Fußgänger nur auf dem grauen Belag latschen? Hat man was rot gemacht, damit Radfahrer sich auf einem [Zeichen 240] an ein gewisses Rechtsfahrgebot halten? Was passiert, wenn das Ding in Gegenrichtung freigegeben ist? Radfahrer rechts (auf grau) oder auf rot (also halblinks) oder in ganzer Breite?

    Also ich würde da als unbefangener Nutzer sagen: "da hat wohl einer das falsche Schild benutzt, hier hätte [Zeichen 241-30] stehen sollen" (seitenverkehrt natürlich).

    Und zu dem Zitat von oben möchte ich anmerken: Es lautet

    Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.

    und nicht etwa

    Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung auch für den Radverkehr in Gegenrichtung die Benutzungspflicht mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.

    Meines Erachtens müsste, wenn man ein linksseitiges Benutzungsrecht definieren will, die zweite Version verwendet werden und nicht die erste, denn die behandelt das Linksradeln nur als Unterfall der Benutzungspflicht (man beachte das "auch"!); nach dem "oder" kommt "ein" Benutzungsrecht (auffällig: unbestimmter Artikel im Gegensatz zum bestimmten bei der Benutzungspflicht), aber kein Hinweis darauf, dass das "auch ... in Gegenrichtung" gelten soll.

  • möglicherweise wird am morgigen Dienstag, 09.03.2021 im "Radverkehrsbeirat" die Chose der Lobedaer Straße im behandelt. Denn laut Tagesordnung gibt es das Thema

    • "Benutzungspflicht auf nicht regelkonformen Radwegen"

    Und ich weiß schon wieder nicht, ob ich weinen oder lachen soll.

    Wenn ein Radweg nicht regelkonform ist, dürfte die B-Pflicht nur in sehr seltenen Fällen aufrechtzuerhalten sein. Was möchte man da denn bitte noch diskutieren? fast ein Vierteljahrhundert nach Aufhebung der allgem. B-Pflicht?!

    Ich glaub, den Spaß tu ich mir mal an morgen. Direkt mal als Termin eingetragen.

    /edit: Datum korrigiert

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (8. März 2021 um 09:44)

  • Es gibt ein sehr interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig, wo es um die Ermessensausübung der Verkehrsbehörden geht, wenn die baulichen Voraussetzungen nicht vorliegen, aber aufgrund der Verkehrsbelastung eine besondere Gefahrenlage angenommen werden kann.

    VG Braunschweig, Urteil vom 16.04.2013 - 6 A 64/11 - openJur

    Dabei geht es um einen Abschnitt des äußeren Rings in Braunschweig, wo 3 Bundesstraßen (B1, B4 und B248) zusammenfallen, mit einer Spitzenbelastung bis 2750 Kfz/Std. Im Urteil wird ausführlich begründet, warum die Entscheidung der Behörde in mehreren Punkten ermessensfehlerhaft ist, auch wenn anerkannt wurde, dass dort eine Radwegebenutzungspflicht grundsätzlich vertretbar ist.