Welchen Fahrzeugen wird durch das Zusatzschild "Ebikes frei" die Fahrt auf dem Radweg erlaubt?
https://www.adac.de/-/media/images…BE002ECE1428C0F
Gilt das dann gleichermaßen für 20er/25er/45er E-Bikes wie auch S-Pedelecs
Welchen Fahrzeugen wird durch das Zusatzschild "Ebikes frei" die Fahrt auf dem Radweg erlaubt?
https://www.adac.de/-/media/images…BE002ECE1428C0F
Gilt das dann gleichermaßen für 20er/25er/45er E-Bikes wie auch S-Pedelecs
Welchen Fahrzeugen wird durch das Zusatzschild "Ebikes frei" die Fahrt auf dem Radweg erlaubt?
https://www.adac.de/-/media/images…BE002ECE1428C0F
Gilt das dann gleichermaßen für 20er/25er/45er E-Bikes wie auch S-Pedelecs
Also ich kenn nur die 25er-Pedelecs und die 45er-SPedelecs. Erstere sind Fahrrähder, letztere Kleinkrafträder. Insofern tipp ich mal drauf, dass das Schild nur für SPedelecs relevant ist: Dürfen da fahren, wo sie normalerweise nicht fahren dürfen. E-Bikes gibts in D m.W. gar nicht...
§ 39 StVO:
"Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt – E-Bikes –"
Pedelecs sind eh dem Fahrrade gleichgestellt, inzwischen irgendwo in den Untiefen der StVZO zu finden und nicht nur in EU-RIchtlinien.
E-Roller sind nach eKFV gleichgestellt
S-Pedelecs regeln erst bei 45 km/h ab, fallen aus der Regelung also raus ...
Bleiben eigentlich also nur E-Mofas o.ä. übrig, die max. 25 km/h fahren auch völlig ohne Mittreten ...
Also eher überflüssiges Schild, weil die schon bei "Mofas frei" mit dabei sind.
Einen tieferen Sinn ergibt das also nur bei Wegen, wo lautere Mofas stören, leise E-Mofas aber nicht ...
Oder gibt es noch irgendwas bis 25 km/h, was E-Bike, aber kein (S-)Pedelec oder eKF ist und zugleich kein E-Mofa?
Für S-Pedelecs hat OB Palmer in Tübingen ein eigenes Schild erfunden und genehmigen lassen, zunächst für den Fahrradtunnel unterm Schlossberg, ging mit Bildern durch die Presse, vmtl. auch hier, geplant für weitere eigenständige Wege.
PS: Ältere S-Pedelecs haben wohl eine Zulassung als Leichtmofa oder so, die fallen unter "Mofas frei" und wären wohl auch bei E-Bike mit dabei ...
Also ich kenn nur die 25er-Pedelecs und die 45er-SPedelecs. Erstere sind Fahrrähder, letztere Kleinkrafträder. Insofern tipp ich mal drauf, dass das Schild nur für SPedelecs relevant ist: Dürfen da fahren, wo sie normalerweise nicht fahren dürfen. E-Bikes gibts in D m.W. gar nicht...
https://www.bussgeldkatalog.org/pedelec/?fbcli…VdX8H09gDTmmlXo
Zitat
- S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec. Allerdings ist es teilweise möglich, diese Fahrzeuge im Nahverkehr zu transportieren. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem jeweiligen Bundesland und Verkehrsverbund bzw. dem Verkehrsträger.
Demnach dürfen E-Bikes die 45 fahren, einen Radweg nutzen sobald dieser solch ein Schild erhält, gleichschnelle S-Pedelecs aber nicht ?!?
https://www.velototal.de/2018/10/11/h%C…%BCr-radfahrer/
Hilft aber jetzt auch nicht wirklich weiter...
https://www.velototal.de/2018/10/11/h%C…%BCr-radfahrer/
Hilft aber jetzt auch nicht wirklich weiter...
Nö, verstärkt nur die Verwirrung
Zitat3) E‐Bike frei (Zusatzzeichen 1010–65)
Die E‐Mobilität macht auch vor den Verkehrszeichen nicht halt. So gibt es seit dem letzten Jahr das Zusatzzeichen „E‐Bike frei“ – und das schafft Verwirrung. Das Verkehrszeichen gilt nicht für E‐Biker mit Tretunterstützung, so wie sie in der Praxis am häufigsten in Form von Pedelecs und S‐Pedelecs vorkommen. Pedelecs sind verkehrsrechtlich bekanntlich Fahrräder und werden auch bei den Verkehrsschildern so behandelt. Die kleinere Gruppe der S‐Pedelecs wird als Kleinkrafträder eingestuft und hat somit auf Radwegen nichts verloren. Das neue Verkehrsschild bezieht sich ausschließlich auf die ganz kleine Gruppe der reinen E‐Biker. Diese fahren anders als Pedelec-Fahrer ohne Tretunterstützung und nur mit Handgas.
Demnach dürfen E-Bikes die 45 fahren, einen Radweg nutzen sobald dieser solch ein Schild erhält, gleichschnelle S-Pedelecs aber nicht ?!?
Das wär ja nun wirklich ziemlich doof. Aber wie gesagt: M.W. gibt es in D keine "E-Bikes", also Fahrräder, die rein mit "Handgas" und ohne Tretunterstützung fahren. Nur die "Schiebunterstützung" bis max. 6 km/h ist ohne Treten erlaubt. Die aktiviert man mit einer entsprechenden Taste, ist gedacht um das Ding eine steile Böschung raufzuschieben...
Das, was "E-Bike" heißt, ist - soweit ich weiß - entweder EMofa/ERoller und fällt dann in die entsprechende Kategorie des Verbrenner-Pendants. Also weder Pedelec noch SPedelec, weil diese für den Antrieb ja immer zusätzlich das Treten brauchen.
Dann gibts noch die "elektrischen Kleinfahrzeuge", die E-Tretroller, die ohne Treten auskommen. Für die gelten aber wieder Spezial-Vorschriften.
M.W. ist "E-Bike" ein umgangssprachlicher Begriff für Pedelecs und SPedelecs. Eigentlich wäre das ein Fahrrad, das auch ohne Treten elektrisch angetrieben wird. Das ist m.W. in D aber gar nicht zugelassen.
Doch gibt es. Denk mal an die E-Scooter mit Sitz drauf. Die fahren ohne Körpereinsatz nur durch drücken eines Knopfes.
Falls dieses Zeichen E‐Bike frei (Zusatzzeichen 1010–65) im offiziellen Schilderkatalog ist, bleibt die Frage
Werden wir es je erfahren?
Doch gibt es. Denk mal an die E-Scooter mit Sitz drauf. Die fahren ohne Körpereinsatz nur durch drücken eines Knopfes.
Ich tippe mal, das fällt unter Scheuers eKFV:
https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html
und darf deshalb nicht schneller als 20 km/h fahren.
Ich *vermute* mal: Ist wohl so, wie es jahrelang mit dem Segway-Roller war: Solange du das Ding nur auf deinem Privatgrund benutzt, ist es ok. Aber soweit ich weiß: Auf öffentlichen Straßen ist es *bei uns* nicht erlaubt. In einem "deutschen Laden" wirst du es deshalb auch gar nicht kaufen können.
Geschäftsadresse:
Ob das in D zulassungfähig ist, steht auf einem anderen Blatt, aber der Technik nach ist das ein EBike <45kmh mit Gashebel. Das fährt ohne Treten zu müssen
Nebenan im VP (Adblocker vorher gut ölen ...) gab's parallel zur passenden StVO-Änderung eine längere 8-seitige Diskussion über alles darin incl. E-Bikes, evtl.findet sich da ja was erleuchtendes, bspw. in #58
Mein Kenntnisstand aus dem Pedelecforum (ist aber lange her):
S-Pedelec muss immer auf die Fahrbahn, darf also weder inner- noch außerorts auf Radwege (auch nicht mit "Mofa" oder "E-Bike frei"); Ausnahme: neues Spezialschild wie in Tübingen (s. o.)
Pedelec: wie oben geschrieben, identische Regelung wie bei Fahrrädern: muss nur benutzungspflichtige Radwege benutzen, im Übrigen Wahl zwischen Fahrbahn oder Radweg
E-Bike: muss Fahrbahn fahren, außer bei "E-Bike frei"
Elektrotretroller müssen immer Radwege benutzen, wenn welche vorhanden (auch nicht benutzungspflichtige), im Übrigen Fahrbahn
Wer viel Zeit hat: https://www.pedelecforum.de/wiki/doku.php?id=rechtliches:start
Völlig gaga, ebenso könnte man PKWs an bestimmte Wege koppeln, also kw Grenzen für bestimmte Straßen festlegen. Autobahnen wären offen für alle, Bundesstraßen nur bis max 100kw, Landstraßen 50kw, Kreisstraßen 30kw und innerstädtisch 15kw. (Werte sind natürlich völlig willkürlich festgelegt).
Ich fahre mit dem CX und dem RR regelmäßig auch Ü30 und das auf Radwegen hier, auf dem Crosser sind's dann eher 26-28kmh und der Trekker mit der aufrechtesten Haltung möchte gemütlich gefahren werden @ 18-22kmh (meine Wege sind zu 95% außerorts). Hätte ich nun statt vier Fahrräder, 4 elektrische irgendwas (E-Scooter, E-Bike, Pedelec und S-Pedelec) müsste ich immer gucken wie ich wo hin auf welchem Weg komme.
Den Ansatz von OB Palmer in Tübingen finde ich top. Freigabe und Tempolimit. 45sin auch echt zu viel für 99% der Radwege. Mir fällt genau 1 Radweg der dazu geeignet wäre. Der entlang der Landstraße von Kempen via Wachtendonk nach Venlo
https://www.google.de/maps/dir/51.41…4b1!4m2!4m1!3e1
https://www.mapillary.com/app/?lat=51.40…true&menu=false
Leider sind die Aufnahmen hier wie da nicht aktuell. Fahrbahn und Geh-/Radweg wurden 2019 zeitgleich saniert. Der Zweirichtungsgeh- und Radweg ist , glatt wie die Fahrbahn, jetzt 3-4m breit und die paar Fußgänger die da am Tag langlaufen sieht man weit vorher. Eng habe ich es da noch nie erlebt
In den Orten wechsle ich auf die Fahrbahn und hinterher wieder (freiwillig) auf den bpfl. Seitenweg.
Ich glaub ich mach mal ein paar Updates bei mapillary (wofür hab ich eine Actioncam?) von besonders schlechten/guten Wegen.
Völlig gaga, ebenso könnte man PKWs an bestimmte Wege koppeln, also kw Grenzen für bestimmte Straßen festlegen. Autobahnen wären offen für alle, Bundesstraßen nur bis max 100kw, Landstraßen 50kw, Kreisstraßen 30kw und innerstädtisch 15kw. (Werte sind natürlich völlig willkürlich festgelegt).
Auch bei KFZ gibt es Festlegungen, mit welche minimale zulässige Höchstgeschwindigkeit ein Fahrzeug mindestens haben muss um eine Straße zu nutzen. Zum Beispiel Autobahn (VZ330) und Kraftfahrstraßen (VZ331).
Es liegt doch nahe und ich finde es völlig ok, wenn Radler mit Gefährten, die deutlich schneller fahren können als sinnvoll und den baulichen Gegebenheiten tunlich, eben da nicht fahren dürfen. Solange angebliche Radwege für solche Geschwindigkeiten nicht entsprechende Qualität aufweisen, ist es richtig, diese Radler bzw. Gefährte auszuschließen. Falls doch, gibts dann dieses komische Schild. Vorteil: hängt das plötzlich an einem ungeeigneten Weg, kann man gleich dagegen angehen. Also gegen die Radwegpflicht allgemein, wegen Neubescheidung, so zumindest mein unzureichender Kenntnisstand.
Merks ich ja an mir selber, fahre oft schneller, als es für einen 2m breiter gemeinsamen Geh-/Radweg vernünftig ist, also fahr ich dann auf der Fahrbahn, bevor ich andere, langsamere Verkehrsteilnehmer gefährde.
Man sollte generell jedem Radler, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 17km/h überschreiten kann, das benutzen von Radwegen untersagen.
Analog zum KFZ.
Man sollte generell jedem Radler, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 17km/h überschreiten kann, das benutzen von Radwegen untersagen.
Dann werden ja fast alle zu Fahrbahnradlern
LOL, für Autos gibts da nur >60kmh für Schnellstraßen und Autobahnen. Und jedem Porsche und Ferarri Fahrer wird zugestanden auch in Wohnstraßen zu fahren oder auf Kreisstraßen wo es zu Begegnungen mit deutlich langsameren Traktoren kommt, zu fahren. Jeder Autofahrer kann also auch langsam fahren
Auf der anderen Seite gruppiert man Fahrräder und Pedelecs in eine Gruppe, S-Pedelecs sind eine eigene und E- Scooter noch eine andere. Ebikes wieder eine andere. Ganz genau betrachtet dürfte man selbst ein Pedelec nicht auf einem Radweg fahren, wenn man die Schiebehilfe aktiviert. Ein S-Pedelec ganz und gar nicht ein EBike mit 25kmh Limit wiederum nur mit Zusatzschild und dann waren da ja noch Mopeds mit und ohne E.
Warum kann ein Autofahrer langsam fahren und ein S-Pedelec-Fahrer kann das nicht?
Wieso Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen von 17kmh?