https://www.spiegel.de/panorama/justi…bc-dadb1db00fbd
... »Unfall«serie ...
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... »Unfall«serie ...
... »Unfall«serie ...
Wurde schon über die religiöse Orientierung der Amokfahrerin spekuliert?
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... »Unfall«serie ...
Ist ja nichts passiert...
Das böse Trafohäuschen ... zieht plötzlich eine Binde über die Augen des Autofahrers ...
Und dann haben wir noch einen fürsorglichen Schuldirektor. Um Kinder vor Unbill zu bewahren, droht er die Konfiszierung von Elterntaxis an, die bis direkt vor die Schule fahren ... oh wait ...!
Und wenn man die Fotos vergleicht, wurde zwischen 2015 und heute aus Sicherheitsgründen die linksseitige RWBP angeordnet. Vorher war da ein
Und dann haben wir noch einen fürsorglichen Schuldirektor. Um Kinder vor Unbill zu bewahren, droht er die Konfiszierung von Elterntaxis an, die bis direkt vor die Schule fahren ... oh wait ...!
Meines Wissens ist die Rechtslage eindeutig: Die Schulleitung darf nicht die Benutzung eines Verkehrsmittels auf dem Weg zur Schule verbieten. Sie könnte lediglich verbieten, dieses auf dem Schulgelände abzustellen (Hausrecht).
Mein Schulleiter hat einmal ein Verbot von Longboards für den Schulweg verfügt, weil diese in der Schule tatsächlich und nachvollziehbar zu einer höheren Unfallgefahr führten. Das hat er aus rechtlichen Gründen wenig später zurückgenommen.
Mein Schulleiter ist übrigens cool; hat sich von mir sogar anstecken lassen und sich als dezidierter Autofan ein Lastenrad angeschafft, mit dem er nun seit ca. 1 Jahr fast täglich erst seine Tochter zur Kita und dann sich zur Schule fährt.