Radfahren auf Gehwegen

  • Richtig. Mit dem "Radfahrer frei" darf ich dort aber eben NICHT mehr fahren.

    ;) Du meinst mit NICHT mehr fahren, vermutlich: Nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren. Und das ist für dich KEIN Fahren mehr.";)

    Dann ist es ja gut, dass der Weg zur Zeit noch als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert ist, denn dann musst du nicht die ganze Zeit Schrittgeschwindigkeit fahren. Was ich mich frage, ist: Hat die zuständige Verkehrsbehörde da einen Ermessensspielraum? Und wenn ja, wie nutzt sie den?

    Die Mindestbreite für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg außerorts sind meines Wissens 2 m, die sind da gerade mal so erfüllt. (Ich bin da gerade nicht so ganz sicher, weil der Weg im Foto in beide Richtungen für den Radverkehr freigegeben ist.) Hier ein Link zum Satellitenbild: https://www.google.com/maps/@52.33886…m/data=!3m1!1e3

    Könnte die zuständige Verkehrsbehörde den Weg mit einem [Zusatzzeichen 1022-10] beschildern (in Gegenrichtung mit diesem Schild [Zusatzzeichen 1000-33] ).

    Wie in meinem mittleren Bild:

    Ich vermute, das geht nicht, weil dann der Fußgängerschutz nicht mehr im selben Maße gewährleistet ist wie bei der jetzigen Beschilderung [Zeichen 240].

    Nach meiner Beobachtung treffe ich auf dem Weg häufiger Fahrradfahrer als Fußgänger an. Aber es könnte ja eine genaue Zählung ein anderes Ergebnis bringen und dort tatsächlich ein hohes Fußgängeraufkommen herrschen. Wäre das dann ein Anlass, die Beschilderung zu ändern und den Weg mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] auszuschildern?

    Das wäre dann ja im Sinne des Fußgängerschutzes, denn so würde schneller Überholverkehr und schneller Gegenverkehr ausgeschlossen werden.

    Die Argumentation, mit der Fahrradfahrer auf diesen Weg gezwungen werden, ist die, es diene angeblich der Verkehrssicherheit aufgrund des hohen Tempos des Autoverkehrs auf der Fahrbahn (dort gilt Tempo 100). Wie hoch müsste wohl das Fußgängeraufkommen sein, dass ein reiner Fußweg ausgeschildert wird (ein Fußweg ohne Radverkehrsfreigabe). Und wie stark müsste die Höchstgeschwindigkeit auf der Fahrbahn reduziert werden, um die Fahrbahn Fahrradfahrer-freundlicher zu machen? Welche Höchstgeschwindigkeit würde dann dort angeordnet werden?

    Ja, das sind schon einige Gedankengänge. Sie sollen dazu dienen, die bereits bestehenden Optionen aufzuzeigen, aber auch der Erörterung möglicher Änderungen dienen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (13. Juli 2020 um 09:16) aus folgendem Grund: Ergänzung Eingangssatz, Rechtschreibung Satzstellung

  • Zitat

    ;) Du meinst mit NICHT mehr fahren, vermutlich: Nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren. Und das ist für dich KEIN Fahren mehr.";)

    Ich möchte irgendwann auch ankommen.

    hier

    hier

    und hier

    könnte ich mir durchaus vorstellen, auch abseits der Fahrbahn zu fahren um einfach meine Ruhe vor dem vielen Autoverkehr zu haben, aber halt nicht mit Schrittgeschwindigkeit. (Ja, das ist teilweise auch innerorts). Schlussendlich fährt hier außer mir kaum jemand auf der Fahrbahn und niemand in Schrittgeschwindigkeit.

  • Ich möchte irgendwann auch ankommen.

    hier

    hier

    und hier

    könnte ich mir durchaus vorstellen, auch abseits der Fahrbahn zu fahren um einfach meine Ruhe vor dem vielen Autoverkehr zu haben, aber halt nicht mit Schrittgeschwindigkeit.

    Diese drei Beispiele sehen so aus, dass sie zu schmal sind um [Zeichen 240]auszuschildern. Besonders wenn da innerorts dabei ist. Da müsste die Mindest-Breite dann 2,5 m sein.

    Aber man kann die Wege im Beispiel vermutlich auch nicht einfach so ausschildern: [Zusatzzeichen 1022-10], weil dann kein Fußgängerschutz gewährleistet wäre.

    Ich würde bei den gezeigten Beispielen vermutlich entweder Fahrbahn fahren oder auf dem Weg schneller als Schrittgeschwindigkeit. Auf 25 km/h käme ich Fitnessmangel-bedingt ohnehin nicht. Und allzu buchstabengetreu sollte man nicht immer alle Regeln auslegen.

  • Ullie, noch mal der Versuch, das Problem der für Radfahrer freigegebenen Gehwege aus einer anderen Perspektive zu beleuchten:

    Neulich stritt ich mich mit einem Kollegen (also einem Polizisten) und guten Freund über die Rechte der Fahrradfahrer.

    Er führte folgendes Beispiel ins Feld, mit dem er sich ein herrliches argumentatives Eigentor schoss:

    "Ich verstehe nicht, warum die Radfahrer auf der Strecke xy auf der Fahrbahn fahren. Dort gibt es doch einen 1a-Radweg. Warum fahren die dort auf der Fahrbahn?"

    Die verkehrsrechtliche Situation sieht so aus, dass die Straßenverkehrsbehörde den Radweg mittels Warnbake quer über den Radweg gesperrt und den Gehweg mit deinem liebsten Verkehrszeichen für Radfahrer frei gegeben hat! Der Grund liegt in teilweise gefährlichen Wurzelaufbrüchen des Radweges.

    Ich fragte ihn also, ob er den Radweg nur aus der Perspektive hinter seiner Windschutzscheibe kenne und nicht wisse, dass dieser 1a-Radweg für Radfahrer gesperrt ist und man auf dem Radweg nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfe.

    Beides war ihm leider nicht bekannt.

    Ich habe ihm empfohlen, sich mal auf ein Fahrrad zu setzen und diesen aus seiner Sicht "1a-Radweg" mit selbigem zu befahren.

    Ich wiederhole mich gerne: diese für Radfahrer freigebenen Gehwege sind die Pest. Eine reine Bequemlichkeit der Straßenverkehrsbehörde(n), die Probleme der Radfahrer mal wirklich zufriedenstellend zu lösen.

    Und wie auch schon gesagt: Der Kfz-Führer wird den ein oder anderen Radfahrer, der an solchen Stellen lieber die Fahrbahn benutzt, gerne disziplinieren, weil ja aus seiner Sicht ein Radweg vorhanden ist.

    Die Pest eben!

  • Auf 25 km/h käme ich Fitnessmangel-bedingt ohnehin nicht. Und allzu buchstabengetreu sollte man nicht immer alle Regeln auslegen.

    Ich fahre inzwischen meist mit einem Pedelec. Da ist es echt anstrengender Schrittgeschwindigkeit zu fahren als mit 25km/h.

    Regeln sind Regeln und da gibt es nicht sonderlich viel zum Auslegen.

    Höchstens einen gesellschaftlich tolerierten Bereich, wie weit man diese Regeln übertreten darf. Und ja, ich fahre in einem verkehrsberuhigten Bereich auch eher 15km/h. Aber 25 bis 30km/h sind mir persönlich doch zu viel "Auslegung".

    Komisch, beim Fußball wird jeder Millimeter "über der Linie" in die Goldwage gelegt, da wo es aber wirklich auf Menschenleben ankommt ist eine durchgezogene Linie aber scheißegal.

  • Ich wiederhole mich gerne: diese für Radfahrer freigebenen Gehwege sind die Pest. Eine reine Bequemlichkeit der Straßenverkehrsbehörde(n), die Probleme der Radfahrer mal wirklich zufriedenstellend zu lösen.

    Und wie auch schon gesagt: Der Kfz-Führer wird den ein oder anderen Radfahrer, der an solchen Stellen lieber die Fahrbahn benutzt, gerne disziplinieren, weil ja aus seiner Sicht ein Radweg vorhanden ist.

    Die Pest eben!

    Nicht die für den Radverkehr freigegebenen Gehwege sind die reine Pest, sondern diejenigen Autofahrer, die meinen Radfahrer disziplinieren zu müssen, die die Fahrbahn benutzen. Das lese ich aus deinem Beitrag.

    Und natürlich stimme ich dir zu, dass es absolut nicht hinnehmbar ist, wenn eine Straßenverkehrsbehörde aus Bequemlichkeit die Probleme der Fahrradfahrer nicht zufriedenstellend löst.

    Aber ich befürchte du greifst zu kurz, wenn du immer dann der Straßenverkehrsbehörde Bequemlichkeit unterstellst, wenn mal wieder irgendwo ein Fußweg für den Radverkehr frei gegeben ist.

    Und die Straßenverkehrsbehörde ist auch nicht daran Schuld, wenn Autofahrer sich nicht über aktuelle Straßenverkehrsregeln informieren und deshalb Radfahrer anpflaumen, die nach Gusto mancher Autofahrer nichts auf der Fahrbahn verloren haben.

    Man könnte vielleicht den Straßenverkehrsbehörden mangelnden Aufklärungswillen unterstellen. Aber auch das trifft nicht zu, wie dieses Gegenbeispiel aus Hannover zeigt:

    Oder dieses aus Braunschweig:

    Und noch mal nach Hannover:

    https://www.google.com/maps/@52.36650…!7i13312!8i6656

    Auf der Davenstedter Straße stadteinwärts gibt es einen Hochbordradweg, der bis vor wenigen Jahren noch benutzungspflichtig ausgeschildert war. Das sieht man auf dem googlestreetview-Bild von 2008.

    Heute ist das ein Angebotsradweg:

    Hier noch ein aktueller Satellitenfoto-Link:

    https://www.google.com/maps/@52.36657…t/data=!3m1!1e3

    Sollte dort einmal neu gepflastert werden, dann steht die Verkehrsbehörde vor der Frage, ob sie den für einen Hochbordradweg zu schmalen Streifen wieder als Radweg pflastert, oder ob sie ein einheitliches Pflaster macht. Dann wäre es freilich vorbei mit dem Hochbordradeln und die Fahrradfahrer hätten keine Wahl mehr. Sie müssten dann entweder in der Dooringzone auf der Fahrerseite fahren mit dem Straßenbahngleis links. Oder sie müssten zwischen dem Gleispaar fahren. Meine bevorzugte Variante. (Die Zahl meiner Fans ist begrenzt. Und wenn die Straßenbahn sich von hinten nähert, dann fahre ich an den Rand und lasse passieren, da sitzen schließlich Dutzende von Leuten drin, die ich nicht ausbremsen möchte.)

    Es gibt Leute in der Verkehrsbehörde, die gerne den Auto-Parkstreifen in einen komfortablen geschützten Radfahrweg umwandeln würden, aber die werden von der Politik ausgebremst.

    Sollte die Verkehrsbehörde tatsächlich bei einer Erneuerung des Gehweges anordnen, dass dort kein Angebotsradweg mehr gepflastert wird, dann wird der Wunsch nach einer Radverkehrsfreigabe auftauchen. Ob das zulässig wäre, weiß ich nicht, aber ich hätte Verständnis für den Wunsch.

    (Vielleicht hat die Verkehrsbehörde da auch gar keinen Spielraum und dürfte gar nicht den Angebotsradweg erneuern lassen?)

    Man könnte an der Stelle natürlich auch sagen: Für den Radverkehr freigegebene Fußwege sind die Pest, deswegen müssen alle Radfahrer in der Dooring-Zone oder zwischen den Gleisen fahren, das erhöht dann das Protestpotenzial gegen die parkenden Autos.

    Oder es führt halt einfach nur dazu, dass diese ganze Situation, wie so viele andere Verkehrssituationen in Hannover, von vielen Radfahrern komplett gemieden wird.

    So oder so, sehe ich da keine einfache Antworten. Und der Slogan, "Für Radfahrer freigegebene Gehwege sind die Pest.", greift zu kurz.

    Vielleicht bist du so drauf, dass du dir sagst: Als Radfahrer ist es mir wichtig, dass ich die mir zustehenden Fahrräume auch in Anspruch nehme, auch dann, wenn ich damit bei anderen anecke, obwohl ich im Recht bin.

    Das finde ich gut und richtig und unterstützenswert, aber es ist eben längst nicht jedermanns Ding, zumal es tatsächlich Beschäftigung mit der Materie bedarf, um genau rauszukriegen, was alles geht. Andere beschäftigen sich möglicherweise mit ähnlichen Strukturen aber in einem ganz anderen Gebiet, von dem ich wiederum möglicherweise keinen Plan habe. Deshalb halte ich es auch für verfehlt, andere wegen ihrer "Trägheit" in Radverkehrsfragen zu kritisieren.

    Manchmal hemmen auch einfach nur mangelnde Übung oder schlechte Erfahrungen. Ich vermute fast jeder Radfahrer, der schon häufiger im Bereich von Straßenbahngleisen gefahren ist, hat sich dabei auch schon mal verlenkt und ist zu Fall gekommen. Und nicht jeder von denen ist einfach wieder aufgestanden und hat sich gesagt, das nächste mal passe ich besser auf, sowas wird mir nicht noch mal passieren. Bei manchen Fahrradfahrern lösen Straßenbahngleise übelste Aversionen aus. Die U-Bahn-Befürworter jedenfalls nutzen das immer, wieder um für den U-Bahnbau zu werben.

  • Die verkehrsrechtliche Situation sieht so aus, dass die Straßenverkehrsbehörde den Radweg mittels Warnbake quer über den Radweg gesperrt und den Gehweg mit deinem liebsten Verkehrszeichen für Radfahrer frei gegeben hat! Der Grund liegt in teilweise gefährlichen Wurzelaufbrüchen des Radweges.

    Was sollte denn die Straßenverkehrsbehörde in einem solchen Fall machen? Ich schreibe dann an die Beschwerdestelle und verlange eine akzeptable Umleitung des Radverkehrs über die Fahrbahn.

    Die Reaktion ist entweder, 1. sie können doch gerne die Fahrbahn benutzen, sie sind ja nicht verpflichtet auf dem Fußweg zu fahren, der für den Radverkehr freigegeben ist.

    Oder, manchmal ergänzend, manchmal alternativ zu 1.: Die Fahrbahnen werden alle für die Abwicklung des an dieser Stelle sehr starken Autoverkehrs benötigt. (Entsprechend, wenn ich den temporären Wegfall von Parkplätzen einfordere: Der "Parkdruck" ist dort sehr hoch.)

    Was ich mir wünsche ist eine Verkehrsbehörde, die jede solcher Gelegenheiten nutzt, um dauerhaft Parkplätze abzubauen und Fahrspuren zurückzubauen. Und es gibt da auch Leute, die in diese Richtung arbeiten. Aber es gibt auch andere und es gibt dafür viel zu wenig Rückendeckung aus der Politik und von den Medien.

  • Oder, manchmal ergänzend, manchmal alternativ zu 1.: Die Fahrbahnen werden alle für die Abwicklung des an dieser Stelle sehr starken Autoverkehrs benötigt. (Entsprechend, wenn ich den temporären Wegfall von Parkplätzen einfordere: Der "Parkdruck" ist dort sehr hoch.)

    VwV-StVO zu den §§39 - 43, Randnummer 5

    Zitat

    Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Da steht nicht, dass die Flüssigkeit des Autoverkehrs auf Kosten der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gehen darf. Die VwV-StVO ist eine Vorschrift und kein Vorschlag. Sie ist für die Verkehrsbehörden und für die Polizei bindend.

    Wisst ihr, ob schon einmal jemand auf Grundlage dieses Satzes gegen eine vorsätzliche Gefährdung von Radfahrern und Fußgängern geklagt hat?

  • Geklagt weiß ich nicht, aber in Hannover gibt es eine verbindliche Absprache, dass bei Baustellenausschilderungen keine [Zusatzzeichen 1012-32] aufgehängt werden sollen, die weitgehend eingehalten wird.

    Das Problem:

    Viele Fahrradfahrer sehen sich dadurch berechtigt, auf dem Fußweg eine Baustelle zu umfahren. (Na ja das hatten sie auch schon getan als es diese Schilder noch gab: [Zusatzzeichen 1012-32])

    Und die Verkehrsbehörde ihrerseits wiederum ist nur selten bereit, eine Umwegung auf die Fahrbahn auszuschildern und zu markieren.

    Ich weiß nicht was passieren würde, wenn die Verkehrswbehörde solche Schilder aufstellen ließe an Stelle von [Zusatzzeichen 1012-32]: "Radfahrer auf Fahrbahn ausweichen!"

  • Was sollte denn die Straßenverkehrsbehörde in einem solchen Fall machen? Ich schreibe dann an die Beschwerdestelle und verlange eine akzeptable Umleitung des Radverkehrs über die Fahrbahn.

    Wenn es keine akzeptable Alternative gibt - und das ist für mich eine Alternative, die der Sicherheit und dem Vorwärtskommen auf der Fahrbahn entspricht - ist ein Benutzungsverbot der Fahrbahn rechtlich ausgeschlossen. So verstehe ich den "tieferen Sinn" der STVO seit der Novelle 1998. Zumindest innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es keinen Grund, Radfahrern die Benutzung der Fahrbahn zu verweigern.

    Akzeptable Wege werden von Radfahrern gerne freiwillig genutzt. Eine Verpflichtung, sie zu nutzen, ist völlig überflüssig und nach STVO sogar verboten. M.W. ist das "Stand der Dinge", durch Gerichtsurteile mehrfach bestätigt.

    Ich habe im Übrigen überhaupt keine Lust, eine Behörde darauf aufmerksam machen zu müssen, dass sie falsche Schilder aufgestellt hat.

    Sollte ich mit meiner laienhaften "Einschätzung der Rechtslage" falsch liegen, bitte korrigieren.

  • Ich habe im Übrigen überhaupt keine Lust, eine Behörde darauf aufmerksam machen zu müssen, dass sie falsche Schilder aufgestellt hat.

    Das "Radfahrer absteigen" ist kein falsches Schild. Man könnte es an dieser Stelle aufstellen. Wenn zum Beispiel der "Durchschlupf" zwischen Hauswand und Baustellenabsperrung noch sehr viel kleiner wäre. Und wenn die Verkehrsbehörde ein Ausweichen vom Hochbordradweg (an dieser Stelle so ausgeschildert [Zeichen 241-30], also verpflichtend) auf die Fahrbahn als zu gefährlich einstuft, könnte sie zumindest versucht sein, [Zusatzzeichen 1012-32] aufzustellen. Ich bezweifle das das Gerichtsfest wäre, aber es müsste ja auch erst mal wer kommen und klagen.

    Im gegebenen Fall ist das Problem, dass nur die wenigsten Radfahrer*innen auf die Fahrbahn ausweichen. Die meisten fahren ordnungswidrig auf dem Fußweg weiter.

    Die Verkehrsbehörde schildert in solchen Fällen oft so aus: [Zeichen 240]. Dagegen wird vermutlich auch kein Klagen helfen (wenn der Durchschlupf breit genug ist), weil der Hochbordradweg ja so ausgeschildert ist: [Zeichen 241-30]. Die Verkehrsbehörde also bereits einen Grund konstruiert hat, das Fahrbahnradeln zu untersagen.

    Und das ordnungswidrig auf der Fahrbahn fahren geht zu Lasten der Sicherheit der Fußgänger.

    Und um die zu entlasten würde es Sinn machen ein "Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen" aufzustellen. Dann wüsste jeder Radfahrer, wenn ich hochbord an der Baustelle vorbei will, dann muss ich absteigen und schieben.

    man könnte natürlich auch den Durchschlupf (wenn er noch etwas enger wäre) vermutlich zu Recht mit einem Fußwegschild kennzeichnen.

  • Ich bezweifle das das Gerichtsfest wäre, aber es müsste ja auch erst mal wer kommen und klagen.

    Dagegen muss man nicht klagen, weil das alleine stehende Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1012-32] keine Bedeutung hat. Man kann einfach daran vorbeifahren, sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass die zuständige Verkehrsbehörde damit versucht, im Schadensfall die Verantwortung auf den Radfahrer abzuwälzen.

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html

    *edit: Wenn man möchte, dass Radfahrer auf einem Weg nicht fahren, sondern schieben, gehört da ein [Zeichen 239] hin. Dann bleibt die Wahl, auf dem Gehweg zu schieben oder auf der Fahrbahn zu fahren.

  • Dagegen muss man nicht klagen, weil das alleine stehende Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1012-32] keine Bedeutung hat. Man kann einfach daran vorbeifahren, sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass die zuständige Verkehrsbehörde damit versucht, im Schadensfall die Verantwortung auf den Radfahrer abzuwälzen.

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html

    *edit: Wenn man möchte, dass Radfahrer auf einem Weg nicht fahren, sondern schieben, gehört da ein [Zeichen 239] hin. Dann bleibt die Wahl, auf dem Gehweg zu schieben oder auf der Fahrbahn zu fahren.

    ""Radfahrer absteigen" ist die in Blech gestanzte Ausrede der zuständigen Verkehrsbehörde oder auch mal einer unzuständigen Baufirma. Sie wird dann verwendet, wenn die Anlagen, auf die man den Radverkehr gelockt hat, für ihn tatsächlich ungeeignet sind. Statt sinnvolle Alternativen anzubieten, wird dann "Radfahrer absteigen" aufgestellt."

    Deshalb ist es gut, dass in Hannover die Verkehrsbehörde zugesagt hat, von dem Schild "Radfahrer absteigen" keinen Gebrauch zu machen. Allerdings klappt das nicht immer in dem Sinne, wie es in dem oben angegebenen Zitat angedeutet wird.

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html

    Dass das Schild "Radfahrer absteigen" nicht benutzt wird, bedeutet ja noch nicht, dass eine erlaubte und komfortable Umleitung eingerichtet wird. Das Schild [Zusatzzeichen 1012-32] ärgert viele Radfahrer, es zeigt die Ignoranz der Verkehrsbehörden oder der mit der Ausschilderung beauftragten Firma gegenüber dem Radverkehr.

    Hängt es dennoch irgendwo, dann wird es von den meisten Fahrradfahrern ignoriert. Die Befahren dann aber nicht die Fahrbahn, um die Baustelle zu umfahren. Denn das ist auch oft mit Hindernissen verbunden, vom Bordstein runter, zwischen parkenden Autos durchzwängen, Lücke im Verkehr abwarten ... jedenfalls gibt es die Möglichkeit "Fahrbahn zu fahren" oft nicht als die "sinnvolle Alternative", die von Sluka zu Recht gefordert wird!

    Deshalb verknüpfe ich stets meine Einwände an die Verkehrsbehörde, wenn es um ein "Radfahrer absteigen"-Schild geht mit der Forderung nach einer sinnvollen Alternative und das ist meistends eine sichere Umleitung des Radverkehrs über die Fahrbahn.

    Von vielen Radfahrern wird die Baustelle aber meistens auf dem Bürgersteig umfahren. Daher wäre es konsequent dort ein Fußwegschild hinzustellen, wie du es vorschlägst. Aber so eng ist die Lücke dann oft doch wieder nicht, so dass Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit daran vorbeifahren kann. Also kommt zu dem von dir vorgeschlagenen [Zeichen 239] als Solo-Schild oft der Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10] als Ergänzung. Das ist oft nicht besonders gut, eine richtig gute Umleitung über die Fahrbahn ist besser. Aber gar keine Ausschilderung führt eben i.d. R. auch nicht zu dem gewünschten Ergebnis, nämlich dass Radfahrer über die Fahrbahn die Baustelle umfahren.

    Tatsächlich habe ich in Hannover eine Stelle entdeckt, an der im Sinne des Fußgängerschutzes der Radverkehr gebeten wird, vom verpflichtenden Hochbord-Radweg auf die Fahrbahn zu wechseln. Und zwar an den Markttagen:

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (15. Juli 2020 um 23:32) aus folgendem Grund: Bild mit Text eingefügt Textkorrektur: "wenn es um ein "Radfahrer absteigen"-Schild geht"

  • Darf ich (wahrscheinlich erneut) darum bitten kurz über den Horizont als Kampfradler hinaus zu blicken?

    Leider gibt es das Schild "Radler absteigen" auch in Nürnberg. Nicht mehr sehr häufig, auch bei uns hat sich seit @Nürnberg-steigt-ab (und vermutlich vielen Anderen) etwas bewegt, aber es gibt immer noch Stellen.

    Eine Einzige davon kann ich nachvollziehen. Diese liegt auf der Fernradwegverbindung Paris-Prag (die läuft gerade an der Pegnitz durch Nürnberg). Dort gibt es eine relativ alte Holzbrücke mit Verschwenkung. Ich persönlich würde sagen: mit dem Radl alles kein Problem. Ich kenne die Stelle aber und würde dort langsam fahren - bei gleichzeitigen Fußverkehr wird es aber wirklich eng und das ist halt Naherhohlungsgebiet (Fußgänger, Hunde, Schafherden, Kinderwagen, alles dabei). Die "gemeine, finstre, bösartige" Verkehrsbehörde hat ja nicht immer nur im Blick, das Leben für Radler möglichst schlecht zu gestalten. Manchmal gibt es da durchaus auch andere Interessen. Tut uns das weh?

    Ich meine, wenn da gerade keine Schafherde meine Brücke überquert ist mir das Schild halt egal. Wenn drei Familien mit Kindern und Rollern und einem kleinen Hund unterwegs sind warte ich halt - oder steige zur Not auch mal ab.

    Ich befürchte, diese Vorgehensweise entspricht aber eher der Liberalitas Bavariae, die hier im Forum ja schon beschrieben wurde. Ob sich das auf Hamburg übertragen lässt scheint zweifelhaft.

  • Gefühlt drehen wir uns hier immer im Kreis.

    Hier noch ein Beispiel aus Hamburg. [Zusatzzeichen 1022-10] im Bereich einer Bushaltestelle, da der Radweg nicht durchgängig ist.

    Fragen, auf die ich keine Antwort möchte, da es keine eindeutige gibt: Wie weit gilt diese Freigabe denn? Wie schnell darf ich bis da hin fahren?

  • Wie schnell darf ich bis da hin fahren?

    Das [Zusatzzeichen 1022-10] beinhaltet keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer, sondern das [Zeichen 239], wenn auf dem Gehweg durch das Zusatzzeichen Radfahren erlaubt ist.

    Zitat

    Zeichen 239

    Ge- oder Verbot

    1.Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen.
    2.Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Ansonsten gilt immer und überall §3 http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

  • Gefühlt drehen wir uns hier immer im Kreis.

    Hier noch ein Beispiel aus Hamburg. [Zusatzzeichen 1022-10] im Bereich einer Bushaltestelle, da der Radweg nicht durchgängig ist.

    Fragen, auf die ich keine Antwort möchte, da es keine eindeutige gibt: Wie weit gilt diese Freigabe denn? Wie schnell darf ich bis da hin fahren?

    Nach meinen Beobachtungen in Hannover gehe ich davon aus, dass es eine solche Ausschilderung, die du in deinem Beispiel an der Bushaltestelle zeigst, in Hannover nicht gibt und nicht vorgenommen werden würde.

    Das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] oder das Schild [Zusatzzeichen 1000-33] werden in Hannover nur benutzt für Wege, die auch im Pflaster eindeutig als Angebotsradweg erkennbar sind. Am häufigsten dann, wenn es darum geht einen Zweirichtungs-Angebotsradweg zu kennzeichnen. (Ich hatte weiter oben schon Beispiele gezeigt. Wenn gewünscht kann ich auch noch mehr zeigen.)

    Nach meinem Dafürhalten verbietet es sich an der Stelle, die auf deinem Foto zu sehen ist, ein Solo-Schild Radfahrer frei aufzustellen. Die Botschaft ist nicht eindeutig. Rechtlich ist es vermutlich so, dass Radfahrer dort im selben hohen Maße zur Rücksicht gegenüber Fußgängern verpflichtet sind, als wenn dort

    [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    stehen würde.

    Aber dann sollte es dort auch aufgestellt werden, anstatt Fahrradfahrer dazu zu ermuntern, den Fußgängerschutz zu vernachlässigen.

    Kann es sein, dass in Hamburg das [Zusatzzeichen 1022-10] nach anderen Grundsätzen aufgestellt wird als in Hannover?

    Das ist doch die Bus-Haltestelle Berner Heerweg, in Richtung U-Bahnhaltestelle Berne, auf deinem Foto?

    Auf googlestreetview kann man sehen, dass dort früher [Zeichen 240] ausgeschildert war: https://www.google.com/maps/@53.61848…!7i13312!8i6656

    Das halte ich auch für eine mögliche Ausschilderung, das [Zusatzzeichen 1022-10] solo dagegen nicht.

    Darf ich dein Foto herunterladen und es benutzen, um eine Anfrage an die Hamburger und Hannoveraner Verkehrsbehörden zu stellen?

    Darf ich es herunterladen und einen im Pflaster erkennbaren Angebotsradweg dort einzuzeichnen und hier im Forum zu veröffentlichen?

    Außerdem würde ich das Foto gerne an Fuß e.V. senden. Ich bin gespannt, was die dazu sagen werden. Ist es in Ordnung, wenn ich als Fotografen "Schlau Meier" angebe?

  • *edit: Wenn man möchte, dass Radfahrer auf einem Weg nicht fahren, sondern schieben, gehört da ein [Zeichen 239] hin. Dann bleibt die Wahl, auf dem Gehweg zu schieben oder auf der Fahrbahn zu fahren.

    Auch wenn dort ein [Zeichen 239] +[Zusatzzeichen 1022-10] stehen würde, hättest du die Wahl, dort auf dem Gehweg zu schieben oder auf der Fahrbahn zu fahren. Du hättest darüber hinaus aber auch noch die Möglichkeit auf dem Gehweg in Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

    Ich sehe dabei den Vorteil der größeren Wahlfreiheit für Fahrradfahrer*innen. Warum willst du die einschränken, indem du nur [Zeichen 239] aufstellst ohne den Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10]? Es sei denn es ist dort wirklich sehr gefährlich, wenn dort Radfahrer fahren, anstatt ihr Rad zu schieben.

    In Hannover sind solche Stellen, die man mit einem [Zeichen 239] beschildern kann, manchmal mit einem [Zeichen 254] gekennzeichnet. Zum Beispiel dann wenn ein Gehweg einmal freigegeben war, für das Fahrradfahren, dann aber diese Freigabe zurückgenommen wurde, z. B. weil es zu Konflikten kam.

    In solchen Fällen fände ich allerdings das [Zeichen 239] besser.

  • Moin,

    ja, das ist Berner Heerweg.

    Ich finde es grundsätzlich einmal gut, dass der Radweg nicht einfach aufhört, sondern man sich darüber Gedanken gemacht hat, wie Radfahrer legal über diese Fläche kommen. Das finde ich schon einen deutlichen Fortschritt gegenüber anderen Städten.

    Dieser "shared space" ist aus meiner Sicht auch besser als einfach den Radweg durchzuführen, da das eher Konflikte zu Busfahrgästen provoziert, wenn Radfahrer nicht abbremsen und Busfahrgäste einfach gedankenlos über den Radweg schlendern. So ist klar, dass Radfahrer hier aufpassen müssen und keine "freie Bahn" haben.

    Ich wüsste auch nicht, wie man ein "Ende" dieses Abschnittes verständlich beschildern könnte, [Zusatzzeichen 1022-10][Zusatzzeichen 1012-31] könnte da zu Irritationen führen.

    [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] würde rechlich eindeutig eine Schrittgeschwindigkeit vorschreiben, was auch - meiner Meinung nach - übertrieben ist, wenn die Bushaltestelle wie im Foto leer ist.

    Kurz: Ich hätte diese Stelle auch nicht anders gelöst.

    Zitat

    Darf ich dein Foto herunterladen und es benutzen, um eine Anfrage an die Hamburger und Hannoveraner Verkehrsbehörden zu stellen?

    Darf ich es herunterladen und einen im Pflaster erkennbaren Angebotsradweg dort einzuzeichnen und hier im Forum zu veröffentlichen?

    Außerdem würde ich das Foto gerne an Fuß e.V. senden. Ich bin gespannt, was die dazu sagen werden. Ist es in Ordnung, wenn ich als Fotografen "Schlau Meier" angebe?

    ja, Quelle musst Du nicht angeben.