In der Rendsburger Königstraße, die vom altehrwürdigen Paradeplatz abzweigt und mal eine der etwas prächtigeren Straßen im Ensemble des Rendsburger Neuwerk darstellte, gibt es diesen tollen Radwege mit der lustigen Beschilderung:
Pardon, das richtige Foto ist natürlich das hier:
Nun berichtet die schleswig-holsteinische Landeszeitung darüber, dass sich Fußgänger über rücksichtslose Radfahrer erzürnen: Ärger über rücksichtslose Fahrradfahrer in der Königstraße
Obwohl ich gar nicht in Abrede stellen möchte, dass es auf dieser relativ engen Mischfläche mit Sicherheit Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern gibt, halte ich die Darstellung in der Landeszeitung für unglücklich, weil nur unzureichend auf die mangelhafte Infrastruktur eingegangen wird. Dort wird argumentiert, dass es früher einen separaten Gehweg und einen separaten Radweg gegeben habe, in Tempo-30-Zonen aber keine benutzungspflichtigen Radwege angelegt werden dürften — und darum nun ein freigegebener Wasauchimmerweg eingerichtet wurde. Während der erste Teil der Argumentation sicherlich stimmt, stimmte ich dem zweiten Teil nicht zu: Man kann ja auch einen so genannten anderen Radweg ohne Benutzungspflicht einrichten, wenn man in einer Tempo-30-Zone unbedingt eine Radverkehrsinfrastruktur anlegen möchte, was angesichts des Kopfsteinpflasters sicherlich eine nette Geste ist.
Dass aber die Beschilderung eindeutig wäre, wie Löblich behauptet, kann ich so nicht teilen. Ich mag mittlerweile eher die Interpretation teilen, dass es sich hier weiterhin um einen einzelnen Radweg und einen einzelnen Gehweg handelt, während der Gehweg außerdem für Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit freigegeben ist. Das ist aber offensichtlich nicht das, was angeordnet werden sollte. Und hinsichtlich der Eindeutigkeit möchte ich der Rendsburger Straßenverkehrsbehörde und der Polizei noch mal einen mitgeben: Als ich noch im benachbarten Büdelsdorf gewohnt habe, etwa 2009 oder 2010 muss das gewesen sein, fragte ich mal nach, was die Beschilderung denn bedeuten soll: Radfahrer müssten auf dem Radweg fahren, erklärte man mir, denn es wäre ja ein Fahrrad auf dem Schild abgebildet (kann aber sein, dass ich nicht wegen der Königstraße nachgefragt hatte, sondern wegen einer ähnlichen Straße? Ich weiß es nicht mehr genau).
Da diese Beschilderungen aber mittlerweile relativ häufig anzutreffen sind, wundere ich mich: Liege ich mit meiner Interpretation so sehr daneben und verwandelt ein einzelnes Zeichen 239 plötzlich doch beide Straßenteilen in einen Gehweg?