Rendsburg: Freigegebener Geh- und Radweg in der Königstraße

  • In der Rendsburger Königstraße, die vom altehrwürdigen Paradeplatz abzweigt und mal eine der etwas prächtigeren Straßen im Ensemble des Rendsburger Neuwerk darstellte, gibt es diesen tollen Radwege mit der lustigen Beschilderung[Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]:

    Pardon, das richtige Foto ist natürlich das hier:

    Nun berichtet die schleswig-holsteinische Landeszeitung darüber, dass sich Fußgänger über rücksichtslose Radfahrer erzürnen: Ärger über rücksichtslose Fahrradfahrer in der Königstraße

    Obwohl ich gar nicht in Abrede stellen möchte, dass es auf dieser relativ engen Mischfläche mit Sicherheit Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern gibt, halte ich die Darstellung in der Landeszeitung für unglücklich, weil nur unzureichend auf die mangelhafte Infrastruktur eingegangen wird. Dort wird argumentiert, dass es früher einen separaten Gehweg und einen separaten Radweg gegeben habe, in Tempo-30-Zonen aber keine benutzungspflichtigen Radwege angelegt werden dürften — und darum nun ein freigegebener Wasauchimmerweg eingerichtet wurde. Während der erste Teil der Argumentation sicherlich stimmt, stimmte ich dem zweiten Teil nicht zu: Man kann ja auch einen so genannten anderen Radweg ohne Benutzungspflicht einrichten, wenn man in einer Tempo-30-Zone unbedingt eine Radverkehrsinfrastruktur anlegen möchte, was angesichts des Kopfsteinpflasters sicherlich eine nette Geste ist.

    Dass aber die Beschilderung eindeutig wäre, wie Löblich behauptet, kann ich so nicht teilen. Ich mag mittlerweile eher die Interpretation teilen, dass es sich hier weiterhin um einen einzelnen Radweg und einen einzelnen Gehweg handelt, während der Gehweg außerdem für Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit freigegeben ist. Das ist aber offensichtlich nicht das, was angeordnet werden sollte. Und hinsichtlich der Eindeutigkeit möchte ich der Rendsburger Straßenverkehrsbehörde und der Polizei noch mal einen mitgeben: Als ich noch im benachbarten Büdelsdorf gewohnt habe, etwa 2009 oder 2010 muss das gewesen sein, fragte ich mal nach, was die Beschilderung denn bedeuten soll: Radfahrer müssten auf dem Radweg fahren, erklärte man mir, denn es wäre ja ein Fahrrad auf dem Schild abgebildet (kann aber sein, dass ich nicht wegen der Königstraße nachgefragt hatte, sondern wegen einer ähnlichen Straße? Ich weiß es nicht mehr genau).

    Da diese Beschilderungen aber mittlerweile relativ häufig anzutreffen sind, wundere ich mich: Liege ich mit meiner Interpretation so sehr daneben und verwandelt ein einzelnes Zeichen 239 plötzlich doch beide Straßenteilen in einen Gehweg?

  • Wenn man rein vom Gesetz ausgeht, dann gilt ja, dass offensichtliche Situationen nicht nochmal beschildert werden dürfen. Ein normaler Gehweg darf also sowieso kein [Zeichen 239] erhalten, nur in unklaren Zweifelsfällen (z. B. am Ende eines vorherigen [Zeichen 240], auf alleinstehenden Wegen/Straßen oder wenn es durch Missachtung zu mehreren Unfällen gekommen ist). Weiter stehen die Verkehrszeichen "regelmäßig rechts", d. h. man kann davon ausgehen, dass sie links des geregelten Raums stehen. Schließlich können Bodenmarkierung, unterschiedliche Farben, Trennstriche, Absätze usw. Indizien auf eine bestimmte Regelung sein, aber für sich allein sind sie bedeutungslos, es zählen allein die Schilder.

    In diesem Fall ist also relativ eindeutig: Normaler Radverkehr auf der Fahrbahn (mit Kopfsteinpflaster), dann Parkstreifen, dann ein sehr schmaler Gehweg mit Radfreigabe in Schrittgeschwindigkeit für Leute ohne Zeitdruck, aber mit Rückenschmerzen, und schließlich noch ein etwas breiterer klassischer Gehweg, auf dem nur Kinder fahren dürfen. So gesehen eigentlich eine recht gute Regelung - wenn sich alle dran halten. Ich kann den Artikel wegen Paywall nicht lesen, aber das scheint ja auch das Problem dort zu sein, dass die Leute das eben nicht wissen, oder? Da würde vielleicht ein Hinweisschild helfen, wenn man schon keine Polizeikontrollen machen will.

  • In der Rendsburger Königstraße, die vom altehrwürdigen Paradeplatz abzweigt und mal eine der etwas prächtigeren Straßen im Ensemble des Rendsburger Neuwerk darstellte, gibt es diesen tollen Radwege mit der lustigen Beschilderung[Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]:

    Pardon, das richtige Foto ist natürlich das hier:

    Nun berichtet die schleswig-holsteinische Landeszeitung darüber, dass sich Fußgänger über rücksichtslose Radfahrer erzürnen: Ärger über rücksichtslose Fahrradfahrer in der Königstraße

    Ich hatte ja auch schon an anderer Stelle diese Ausschilderung für ehemals benutzungspflichtige Radwege vorgestellt:

    Zusatzzeichen 1010-52

    Radverkehr;

    neues Zusatzzeichen

    Quelle Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…hland_seit_2017

    Und so sieht das aus:

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/comm…VO_2017.svg.png

    Vielleicht sollte man das Zeichen mal unten aufnehmen in die Verkehrszeichenliste.

    In Hannover kommt es bereits recht häufig zur Anwendung.

    Aber immer nur dann, wenn eindeutig ein Radweg erkennbar ist. Häufig an solchen Radwegen, die ehemals benutzungspflichtige Hochbordradwege waren und die jetzt nicht mehr benutzungspflichtig sind. Und wenn dieser Radweg ausreichend breit und der Weg für Fußgänger daneben ebenfalls ausreichend breit ist.

    Das ist vermutlich bei dem von dir gezeigten Beispiel nicht der Fall, dass da jeweils genug Platz für Fahrradfahrer und daneben extra Platz für Fußgänger ist.

    Außerdem ist unklar, was die blaue Linie soll. Wenn es eine weiße Linie wäre, dann könnte man es für eine Begrenzungslinie für einen Radweg halten. Auf jeden Fall nicht für eine Begrenzungslinie für einen Fußweg, auf dem Radverkehr erlaubt ist und der direkt neben einem nicht extra ausgezeichneten Fußweg liegt, auf dem Radverkehr verboten ist.