Aus diversen Urteilen und Verwaltungsanordnungen ist ja bekannt, dass blau beschilderte Radwege nur dann benutzungspflichtig sein können, wenn sie Teil der Straße sind, also weniger als 5 Meter abgesetzt sind und deren Vorrangsregeln teilen. Das ist relativ simpel - ich sehe einen Weg, der direkt an die Fahrbahn grenzt und keine kleinen hat, sondern im Gegenteil diese dem Querverkehr zugedacht werden (noch verbessert roten Furten und beschildert mit , also eindeutig). Also muss ich darauf fahren - so weit, so einfach.
Was ist aber der Fall, wenn der Weg (gehen wir von linksseitiger Benutzungspflicht zusätzlich aus) am einen Ende plötzlich von der Fahrbahn wegführt und/oder ein erhält, am anderen Ende aber nicht? Und auf der geraden Strecke dazwischen sieht alles nach Fahrbahnbegleitung aus, wovon muss ich da ausgehen? Folgende Ansätze wären denkbar:
- Es zählen nur die Schilder für meine Fahrtrichtung, also ist er in der Richtung ohne benutzungspflichtig und in der Gegenrichtung als eigenständiger Radweg frei wählbar. Dass auch beim eigenständigen Radweg der Querverkehr warten muss, ist eine nette Geste der Verwaltung, die ich gerne annehme, falls ich mich für den Weg entscheiden sollte.
- Es ist offensichtlich ein Versehen, dass das aufgestellt wurde. Ich sollte die Entfernung fordern, muss mich in der Zwischenzeit aber daran halten und den Weg in beide Richtungen befahren - auf der anderen Seite kann ich auch jetzt schon problemlos einscheren.
- Es ist offensichtlich ein Versehen, dass das zweite vergessen wurde, der Weg ist also nicht fahrbahnbegleitend. Ich sollte die Aufstellung fordern, ansonsten bleibt mir wieder die freie Wahl in beide Richtungen.
- Es sind in Wirklichkeit zwei Wege: der gerade Teil mit der Vorfahrtsregelung gehört zur Straße und ist in beide Richtungen benutzungspflichtig. Der letzte kurze Teil führt weg und ist dementsprechend nicht mehr pflichtig, was auch das Schild verdeutlicht. Ich muss nur den geraden Teil von/bis zur letzten sicheren Auffahrt (abgesenkter Bordstein, einmündende Straße) benutzen.
- Sonderfall: Was für mich gilt, liegt an meiner Route: möchte ich der Straße weiter folgen, so würde mich das am Ende betreffen und ich könnte mangels Zugehörigkeit auf der Fahrbahn fahren. Liegt mein Ziel aber vor dem Schild, habe ich es ja nie erreicht und der restliche Weg ist verpflichtend, da eindeutig der Straße zugehörig. Bonuspunkte für die Antwort auf die Frage, ob ein jeweils am Anfang und Ende aufgestelltes an der Sachlage etwas ändern würden.
Was würdet ihr in so einem Fall machen?