Straßenbegleitender Radweg wird plötzlich nicht mehr begleitend

  • Aus diversen Urteilen und Verwaltungsanordnungen ist ja bekannt, dass blau beschilderte Radwege nur dann benutzungspflichtig sein können, wenn sie Teil der Straße sind, also weniger als 5 Meter abgesetzt sind und deren Vorrangsregeln teilen. Das ist relativ simpel - ich sehe einen Weg, der direkt an die Fahrbahn grenzt und keine kleinen [Zeichen 205] hat, sondern im Gegenteil diese dem Querverkehr zugedacht werden (noch verbessert roten Furten und beschildert mit [Zusazzeichen 1000-32], also eindeutig). Also muss ich darauf fahren - so weit, so einfach.

    Was ist aber der Fall, wenn der Weg (gehen wir von linksseitiger Benutzungspflicht zusätzlich aus) am einen Ende plötzlich von der Fahrbahn wegführt und/oder ein [Zeichen 205] erhält, am anderen Ende aber nicht? Und auf der geraden Strecke dazwischen sieht alles nach Fahrbahnbegleitung aus, wovon muss ich da ausgehen? Folgende Ansätze wären denkbar:

    1. Es zählen nur die Schilder für meine Fahrtrichtung, also ist er in der Richtung ohne [Zeichen 205] benutzungspflichtig und in der Gegenrichtung als eigenständiger Radweg frei wählbar. Dass auch beim eigenständigen Radweg der Querverkehr warten muss, ist eine nette Geste der Verwaltung, die ich gerne annehme, falls ich mich für den Weg entscheiden sollte.
    2. Es ist offensichtlich ein Versehen, dass das [Zeichen 205] aufgestellt wurde. Ich sollte die Entfernung fordern, muss mich in der Zwischenzeit aber daran halten und den Weg in beide Richtungen befahren - auf der anderen Seite kann ich auch jetzt schon problemlos einscheren.
    3. Es ist offensichtlich ein Versehen, dass das zweite [Zeichen 205] vergessen wurde, der Weg ist also nicht fahrbahnbegleitend. Ich sollte die Aufstellung fordern, ansonsten bleibt mir wieder die freie Wahl in beide Richtungen.
    4. Es sind in Wirklichkeit zwei Wege: der gerade Teil mit der Vorfahrtsregelung gehört zur Straße und ist in beide Richtungen benutzungspflichtig. Der letzte kurze Teil führt weg und ist dementsprechend nicht mehr pflichtig, was auch das Schild verdeutlicht. Ich muss nur den geraden Teil von/bis zur letzten sicheren Auffahrt (abgesenkter Bordstein, einmündende Straße) benutzen.
    5. Sonderfall: Was für mich gilt, liegt an meiner Route: möchte ich der Straße weiter folgen, so würde mich das [Zeichen 205] am Ende betreffen und ich könnte mangels Zugehörigkeit auf der Fahrbahn fahren. Liegt mein Ziel aber vor dem Schild, habe ich es ja nie erreicht und der restliche Weg ist verpflichtend, da eindeutig der Straße zugehörig. Bonuspunkte für die Antwort auf die Frage, ob ein jeweils am Anfang und Ende aufgestelltes [Zeichen 205] an der Sachlage etwas ändern würden. ;)

    Was würdet ihr in so einem Fall machen?

  • Was würdet ihr in so einem Fall machen?

    Ganz schlau werde ich aus der Schilderung nicht. Ist es ein hypothetisches Gedankenspiel mehrerer Möglichkeiten oder ein konkreter Fall? Gibt es Bilder?

    Wenn konkreter Fall: Die Verkehrsbehörde fragen, was die so meint. Es ist eigentlich gleich, was sie antwortet, so oder so wird sie sich den Strick drehen, an dem sie sich anschließend aufhängen kann.

    Es sei denn natürlich, sie entfernt freiwillig alle Blauschilder und 205er.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Was würdet ihr in so einem Fall machen?

    Hier Bilder einstellen und die Örtlichkeit verlinken ;)

    Ist eine spannende Frage ...

    M.W.n. auch noch nie so recht durchgeklagt worden, Kettler hat in seinem Buch 3. Aufl jedenfalls für seine These, die ich teile, kein Urteil referenziert ... Nur ein Urteil vom Hammer OLG:

    OLG Hamm, 8.6.2000, 27 U 29/00: „... wartepflichtig, weil der Radweg aufgrund seiner baulichen Gestaltung im Einmündungsbereich nicht mehr der übergeordneten X-Straße zuzuordnen ist.“

    ... und folgert daraus, dass er so nicht mehr b-pfl. sein kann.

    Seine Einleitung sollte man aber auch lesen ...

  • Was würdet ihr in so einem Fall machen?

    Die Situation kenne ich hier an drei Stellen: Straßenbegleitender Rad Gehweg (jeweils auch linksseitig) und trotzdem Vorfahrt-Achten, obwohl der KfZ-Verkehr auf der Straße Vorfahrt hat. Vorfahrtachten-Zeichen für mich allerdings in beiden Richtungen.

    Begründung der SV-Behörde: "Aufgrund von Sicherheitsbedenken wurde entschlossen, den Radverkehr hier untergeordnet zu führen." Was immer das heißt.

    Ich muss dennoch jeden Tag dort fahren und anhalten. Manchmal bleibt sogar ein querendes Auto stehen und will mir Vorfahrt gewähren. Dann wink ich den Fahrer durch und denk mir: "Hey, ich bin untergeordnet, also behandelt mich gefälligst auch so."

  • Ganz schlau werde ich aus der Schilderung nicht. Ist es ein hypothetisches Gedankenspiel mehrerer Möglichkeiten oder ein konkreter Fall? Gibt es Bilder?

    Wenn konkreter Fall: Die Verkehrsbehörde fragen, was die so meint. Es ist eigentlich gleich, was sie antwortet, so oder so wird sie sich den Strick drehen, an dem sie sich anschließend aufhängen kann.

    Es sei denn natürlich, sie entfernt freiwillig alle Blauschilder und 205er.

    Konkreter Fall, Anfrage ist schon raus und auch in Bearbeitung, habe aber noch kein Ergebnis erhalten.

    Hier Bilder einstellen und die Örtlichkeit verlinken

    Ungern, da ich online und offline doch einigermaßen trennen will. Ich werde aber nachher mal kurz eine entsprechende Zeichnung einfügen. Fotos sind da eher unspektakulär, ein bisschen Grün und ein paar Häuser, und der Weg hat auch nicht das Potential zum Pannenflicken 2020. Geht mir auch eher ums Prinzip bzw. um den Spezialfall, was ist, wenn das Schild nur in eine Richtung steht, nicht in beide.

    Ich muss dennoch jeden Tag dort fahren und anhalten. Manchmal bleibt sogar ein querendes Auto stehen und will mir Vorfahrt gewähren. Dann wink ich den Fahrer durch und denk mir: "Hey, ich bin untergeordnet, also behandelt mich gefälligst auch so."

    Je nach Situation weiß das der Fahrer aber gar nicht, weil er dazu eigene Schilder bräuchte oder die Rückseiten der Schilder auf dem Radweg erkennen müsste (was er wieder gar nicht dürfte). Außerdem könntest du einfach absteigen und schieben/rollern und du hättest wieder Vorrang - dieses Risiko geht man als Kraftfahrer mit dem sowieso schon höheren Haftungsrisiko aus der Betriebsgefahr dann ungern zusätzlich ein.

    So kann man übrigens außerörtliche Kreisverkehre "hacken", die hier üblicherweise recht schmale Ein-/Ausfahrten mit Inseln dazwischen haben - einseitig absteigen und die drei Meter rüberrollern oder rennen und schwupps hat man Vorrang vor allen Ausfahrenden (leider aber Nachrang zu den Einfahrenden, die aber sowieso üblicherweise wegen der Kreisbahn abbremsen müssen).

  • Hier mal die versprochene Skizze mit den jeweils interessanten Punkten A bis E und die Varianten

    • Rot: nur Fahrbahn
    • Gelb: auf zwei Bereiche geteilter Weg
    • Blau: nur Radweg

    mit Pfeilen markiert (in beide Richtungen jeweils, inkl. dem notwendigen Stop bei [Zeichen 205]. Ganz rechts ist noch ein [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1012-31], das hat nicht mehr richtig reingepasst, dürfte aber ja nichts an der Sache ändern, da auf der gegenüberliegenden Seite nichtmal mehr ein Gehweg vorhanden ist.

  • Beitrag von krapotke (25. Juni 2020 um 14:26)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:54).
  • Die linksseitige Benutzungspflicht beginnt erst ab Einmündung C, da fehlt aber eine von der ERA vorgesehene Querungshilfe und wenn das igO ist sagt die Verwaltungsvorschrift

    Zitat

    1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.

    @ Müeck: Das ist ja ähnlich wie in Ettlingen , nur das dort noch ein [Zeichen 254] zusätzlich aufgebaut wurde

  • Das ist ja ähnlich wie in Ettlingen , nur das dort noch ein [Zeichen 254] zusätzlich aufgebaut wurde

    =ONa dann ab in den Wald, Radling!

    Dinge gips

    Christoph

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com

  • Ach, stimmt ...

    In die Richtung bin ich schon länger nicht mehr geradelt ...

    In der anderen Richtung steht kein Verbotsschild als Argumentationshilfe für den wegen 205er nicht straßenbegleitenden Radweg ...