Folgende Situation: Blau fährt geradeaus über eine Kreuzung. Rot steht anfangs (schon etwas länger) am linken Fahrbahnrand, setzt dann rückwärts zurück (gestrichelte Linie) und fährt anschließend genau in dem Moment vorwärts los, als Blau die Kreuzung erreicht.
Was gilt hier?
- Hat Rot Vorfahrt vor Blau wegen der Vorfahrtregel rechts-vor-links und muss Blau damit rechnen, dass Rot nach dem Zurücksetzen gleich vorwärts losfährt?
- Oder gilt das Manöver von Rot als Anfahren vom Fahrbahnrand, so dass dabei Blau gemäß §10 nicht gefährdet werden darf? Beim Zurücksetzen in die Seitenstraße lag noch keine Gefährdung vor, sondern erst beim Losfahren über die Kreuzung.
- Oder gilt noch etwas ganz anderes?
Die Kreuzung ist gut einsehbar.