Hier hingegen regelt die Ampel den Radweg in keinster Weise, sondern nur die Auf- und Abfahrt zur/von der Autobahn.
Da würde ich bei Rot nicht halten auf dem Radweg.
Hier hingegen regelt die Ampel den Radweg in keinster Weise, sondern nur die Auf- und Abfahrt zur/von der Autobahn.
Da würde ich bei Rot nicht halten auf dem Radweg.
In deinem Sinne wäre der Fahrradfahrer auf diesem Bild also haltepflichtig, wenn die Ampel auf Rot umspringt. Das habe ich doch richtig verstanden?
Nein, Sie haben das nicht richtig verstanden, denn in dem gezeigten Fall kann man darüber streiten, ob der Radweg durch den Schutzbereich der Ampel verläuft. Das hat aber nichts mit dem Fehlen einer Haltelinie zu tun, sondern damit, dass zwischen Fahrbahn und Radweg Platz für Fußgänger ist.
Trotzdem würde ich da in jedem Fall vorsichtig fahren und Fußgänger, die den Radweg queren wollen, durchlassen.
Siehe Post vorherige Seite: Es gibt dort Radverkehr von links mit Grün.
Es gibt dort Radverkehr von links mit Grün.
Dann gibt es auf dem Radweg folglich auch eine Kreuzung und man muss bei rot anhalten.
war da nicht mal was mit "leicht erkennbar" bei den Regeln der StVO?
Es hält dort vermutlich niemand an. Und wenn selbst die Polizei Hannover erzählt, dass man das auch gar nicht muss, scheint wohl auch Optimierungspotenzial beim §37 selbst zu liegen. Eindeutig wäre es auf jeden Fall, wenn es auf getrennten Radverkehrsanlagen auch immer eine getrennte Signalisierung des Radverkehrs geben würde / müsste.
Oder alternativ zum Grünpfeil für rechtsabbiegende Radfahrer auch einen grünen Geradeauspfeil, der verdeutlicht, wann eine Ampel nicht für den Radverkehr gilt, sondern dass man nur auf bevorrechtigten querenden Fuß- und Radverkehr achten muss. Das funktioniert anderswo ja auch.
war da nicht mal was mit "leicht erkennbar" bei den Regeln der StVO?
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Andererseits. Grundannahme: Ampel ist zu beachten.
Wenn sie rot ist, hat man ja Zeit, die Situation zu analysieren
Es gibt nämlich für Hannover keine eigene Straßenverkehrsordnung.
Ich habe eher den Eindruck, das sich jeder Bürgermeister und jeder Verkehrsausschuß eine eigene Version baut. Warum sollte das in Hannover anders sein. Und es gilt nunmal das, wogegen die staatlichen Institutionen nicht vorgehen.
Sollen all diese Radfahrer am Rhein die Polizei anrufen und um eine Weisung bitten?
Ja bitte, unbedingt. Nur um zu zeigen, das sie den ständigen Müll nicht mehr akzeptieren. Erst wenn das passiert, ist auch in Deutschland eine Revolution nicht mehr ausgeschlossen.
Es hält dort vermutlich niemand an. Und wenn selbst die Polizei Hannover erzählt, dass man das auch gar nicht muss, scheint wohl auch Optimierungspotenzial beim §37 selbst zu liegen. Eindeutig wäre es auf jeden Fall, wenn es auf getrennten Radverkehrsanlagen auch immer eine getrennte Signalisierung des Radverkehrs geben würde / müsste.
Oder alternativ zum Grünpfeil für rechtsabbiegende Radfahrer auch einen grünen Geradeauspfeil, der verdeutlicht, wann eine Ampel nicht für den Radverkehr gilt, sondern dass man nur auf bevorrechtigten querenden Fuß- und Radverkehr achten muss. Das funktioniert anderswo ja auch.
Das mit dem "Optimierungspotenzial" ist vermutlich richtig. Aber es halt auch immer die Gefahr einer Überregulierung zu beachten.
Allerdings ist es so, dass in Fällen, in denen eine Ampel nur für den Fahrbahnverkehr gilt, nicht aber für den Fußverkehr, dass dann der Fußverkehr auch nicht vorrangberechtigt ist.
Zum Beispiel hier an der Hildesheimer Straße:
Allerdings ist der Ampelüberweg auch mit einer Fahrradspur versehen. Wo der Fahrrad-Querverkehr auf den Längsverkehr trifft, gilt dann rechts vor links, auch wenn der Fahrradquerverkehr Grün hatte?
Das mit dem "Optimierungspotenzial" ist vermutlich richtig. Aber es halt auch immer die Gefahr einer Überregulierung zu beachten.
Was ist denn an meinem Vorschlag "Überregulierung"? Würde im §37 StVO stehen, dass auf separierten Radverkehrsanlagen immer nur das gesonderte Lichtsignal für den Radverkehr gilt, wäre es in allen Ihren Beispielen eindeutig erlaubt, mit dem Rad auf dem Radweg bei Fahrverkehr-rot weiterzufahren, da es ein gesondertes Signal für den Radverkehr nicht gibt. Man könnte sich dann darauf beschränken, diese gesonderten Lichtsignale dort aufzustellen, wo es tatsächlich erforderlich ist, dass Radfahrer anhalten.
In Ihrem Beispiel von der Hildesheimer Straße würde es aus meiner Sicht ausreichen, wenn Radfahrer, die der Hauptstraße folgen, auf querende Fußgänger und Radfahrer achten und ggf. warten. Diese Wartepflicht könnte man durch Haifischzähne auf dem Radweg verdeutlichen.
Aber bis auf Weiteres gilt nunmal die StVO in ihrer aktuellen Fassung und da steht, dass Radfahrer das allgemeine Lichtsignal des Fahrverkehrs zu beachten haben, außer sie fahren auf einer "Radverkehrsführung" UND es gibt an dieser ein gesondertes Lichtsignal für den Radverkehr.
Auch im Fall der Hildesheimer Straße kann man diskutieren, ob der Radweg durch den Schutzbereich der Ampel verläuft. Das Wort "Schutzbereich" kommt aber in der StVO nicht vor, so dass das im Zweifelsfall (Unfall) Auslegungssache des Gerichtes ist. Ich hätte das alles gerne eindeutiger.
Aber bis auf Weiteres gilt nunmal die StVO in ihrer aktuellen Fassung und da steht, dass Radfahrer das allgemeine Lichtsignal des Fahrverkehrs zu beachten haben, außer sie fahren auf einer "Radverkehrsführung" UND es gibt an dieser ein gesondertes Lichtsignal für den Radverkehr.
Auch im Fall der Hildesheimer Straße kann man diskutieren, ob der Radweg durch den Schutzbereich der Ampel verläuft. Das Wort "Schutzbereich" kommt aber in der StVO nicht vor, so dass das im Zweifelsfall (Unfall) Auslegungssache des Gerichtes ist. Ich hätte das alles gerne eindeutiger.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich es gerne eindeutiger hätte. Aber ich kann das Unbehagen verstehen, dass die Frage auslöst, ob das Lichtsignal der Ampel, die an einer Fahrbahn steht, grundsätzlich auch für den Fahrradweg gilt.
Sie haben ja den Begriff Schutzbereich in die Diskussion eingebracht.
Ich will den Begriff benutzen, um die Haltlinie zu erläutern, die in Hannover an vielen Stellen benutzt wird, um den Schutzbereich zu erweitern, so dass zum Beispiel ein Fußgängerüberweg auch im Bereich der Radwegquerung gilt:
Aber ich merke gerade, dass wir hier im "Baustellen-Thread" diskutieren. Ich denke es lohnt sich einen eigenen Thread zu eröffnen. Titel-Vorschlag:
Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?
Es könnten dann solche Beispiele diskutiert werden:
Hier ist die Lage scheinbar besonders eindeutig:
Die Ampel steht am rechten Rand des Fahrradweges.
Es gibt zusätzlich eine eigene Fahrradfahrerampel.
Es gibt eine Haltlinie auf dem Fahrbahnweg.
Aber: Gilt die Radverkehrampel auch für den Radverkehr auf der Fahrbahn?
Oder noch ein anderes Beispiel:
Ist der Geltungsbereich oder Schutzbereich der Ampel am Fahrbahnrand auch auf den Radweg ausgeweitet? Auf dem Radweg ist eine Haltlinie markiert. Aber die Ampel steht am rechten Fahrbahnrand, nicht am rechten Radwegrand. ...
Mein Vorschlag: Diese Diskussion in einem eigenen Thread führen:
Mein Vorschlag für den Titel:
Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?
Ich will den Begriff benutzen, um die Haltlinie zu erläutern, die in Hannover an vielen Stellen benutzt wird, um den Schutzbereich zu erweitern, so dass zum Beispiel ein Fußgängerüberweg auch im Bereich der Radwegquerung gilt:
Sorry, bitte mach das Faß nicht neu auf und insbesondere nicht in der von dir gewohnten Form, siehe:
Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht
Dort steht so viel Wahres und in das Zitat da oben ist schon schwer verständlich, wenn nicht sogar falsch. Denn grundsätzlich erweitert die Haltelinie nicht den geschützten Bereich. Sie zeigt an, wo man halten muss.
ZitatAber: Gilt die Radverkehrampel auch für den Radverkehr auf der Fahrbahn?
Hast du die StVO und VwV-StVO einmal komplett gelesen? Dann erübrigt sich diese Frage.
Sorry, bitte mach das Faß nicht neu auf und insbesondere nicht in der von dir gewohnten Form, siehe:
Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht
Dort steht so viel Wahres und in das Zitat da oben ist schon schwer verständlich, wenn nicht sogar falsch. Denn grundsätzlich erweitert die Haltelinie nicht den geschützten Bereich. Sie zeigt an, wo man halten muss.
Ich will "das Fass nicht neu aufmachen". Wenn diese Frage,
Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?
bereits in einem anderen, einen eigenen Thread diskutiert wird, dann nenne mir den Thread! Wenn nicht, dann macht es Sinn, einen entsprechenden Link zu eröffnen, denn es scheint, dass diese Frage sich immer wieder auftut in verschiedenen Zusammenhängen, diesmal war es halt eine Baustellenampel.
Dieser Ausdruck geschützter Bereich kam von Yeti. Ich habe ihn aufgegriffen, weil ich den Eindruck habe, dass er in der Diskussion hilfreich ist.
Und was soll diese Anmerkung andeuten?
Hast du die StVO und VwV-StVO einmal komplett gelesen? Dann erübrigt sich diese Frage.
Ich weiß ja nicht, ob du bereits die StVO und die VwV-StVO schon einmal komplett gelesen hast. Aber ich bin mir einerseits sicher, dass hier im Forum viele Menschen mitdiskutieren, die das noch nicht getan haben, und ich bin mir andererseits sicher, dass bereits zwei Menschen, die beides komplett gelesen haben, zu unterschiedlichen Antworten kommen werden, wenn es um die Beurteilung bestimmter Verkehrssituationen geht.
So oder so macht es Sinn, gerade dieses Thema,
Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?
weiter zu diskutieren. Denn es sieht sehr danach aus, dass es dazu unterschiedliche Beurteilungen gibt, die sich nicht damit klären lassen, dass derjenige Recht hat, der die StVO und VwV-StVO kompletter oder häufiger gelesen hat als jemand anderes.
Dieser Ausdruck geschützter Bereich kam von Yeti. Ich habe ihn aufgegriffen
Ja, den Eindruck hatte ich, dass du einen Begriff aufgeschnappt hast und in deinem Sinn verwendest. Das ist ein Begriff, der von vielen Anwälten, in Urteilen und auch bei Wikipedia im Artikel "Ampel" häufig auftaucht. Man sollte ihn dann auch so verwenden, wie es alle tun.
Ich weiß ja nicht, ob du bereits die StVO und die VwV-StVO schon einmal komplett gelesen hast.
Ja, mehrfach.
dass hier im Forum viele Menschen mitdiskutieren, die das noch nicht getan haben,
offensichtlich nur einer
und ich bin mir andererseits sicher, dass bereits zwei Menschen, die beides komplett gelesen haben, zu unterschiedlichen Antworten kommen werden, wenn es um die Beurteilung bestimmter Verkehrssituationen geht.
das wohl ja, aber es steht in §37 StVO für Radfahrer eigentlich unmissverständlich drin:
1. Für Radfahrer gilt die Ampel für den Fahrverkehr = Fahrbahnampel
2. Ausnahme: sie fahren auf einer Radverkehrsanlage und es gibt für die Radfahrenden eine eigene Ampel, zu erkennen an dem Radsymbol.
Also:
Für einen Radfahrer auf der Fahrbahn gilt also nur die Fahrverkehr-Ampel. Egal ob daneben eine RVA ist, und eine Radverkehrsampel. Ist ja auch sinnvoll.
Für Radfahrende auf einer Radverkehrsanlage gilt die Fahrverkehr-Ampel, außer es gibt explizit eine eigene Radverkehrsampel.
Du behauptest, du hättest die StVO und die dazu gehörenden Verwaltungsvorschriften schon mehrfach gelesen?
Ja, mehrfach.
Das nehme ich dir nicht ab, oder du hast dabei eine sehr eigentümliche Sichtweise von Gesetzestexten entwickelt. Denn an anderer Stelle schreibst du:
Ohne Verstöße gegen die StVO würde der Verkehr in Deutschland komplett zum erliegen kommen. Man muss gegen Verkehrsregeln verstoßen!
99,9% aller Radfahrer hier am Rheinradweg ignorieren konsequent die alten und neuen 250er Schilder. Ein Rheinradweg-Wegweiser der genau dahin zeigt, macht die laut StVO nicht obsolet. Ein Foto hatte ich davon kürzlich hochgeladen. Es gibt aber Dutzende, von verschiedenen Städten/Behörden. Das hat Methode!
Wie kommst du zu dieser Einschätzung? Du nennst dafür einzelne Beispiele, aber gerade die Existenz solcher Beispiele belegt doch die Notwendigkeit für einen Regelungsbedarf, der sicher nicht darin mündet, es gäbe gar keine andere Möglichkeit, als ständig gegen die StVO zu verstoßen.
Könnten Sie bitte mal aufhören, jedes Thema zu kapern? Hier geht es um fehlerhafte oder fehlende Baustellenbeschilderungen
Ullie Du musst mir das nicht abnehmen. Aber ich habe bereits vor der Theorie-Prüfung die StVO komplett durchgelesen. Das war damals schon mein Weg zu lernen anstatt diese ganzen Bilder/Multiple-Choice-Fragen mir anzuschauen.
Beim Rest verstehe ich dich gerade nicht. Ich habe keine Ahnung, was genau du damit sagen willst. Ein Versuch vielleicht:
Wenn die Straßenverkehrsbehörden sich nicht an die Vorschriften halten, ist es dem Verkehrsteilnehmer gar nicht möglich sich an die Vorschriften zu halten.
Das gilt nicht nur bei der StVO, auch z.B. bei den Steuergesetzen:
Die sind so kompliziert und aufwendig, dass es nicht mal die Telekom schafft, sich zu 100% daran zu halten. Die Folge sind falsche Rechnungen. Die hefte ich ab und wenn das Finanzamt bei mir kontrolliert, werden die durchgewunken. Die Folge ist, niemand macht da ein Faß auf!
Übertragen auf den Straßenverkehr:
Der Gesetzgeber schreibt Tausende von Vorschriften, die Behörde kann nicht alle umsetzen und ordnet Mist an, die Bürger verstoßen dagegen und die Polizei schaut weg.
Könnten Sie bitte mal aufhören, jedes Thema zu kapern? Hier geht es um fehlerhafte oder fehlende Baustellenbeschilderungen
Sorry, war mein letzter Beitrag an Ullie hier.
offensichtlich nur einer
Angeber
es steht in §37 StVO für Radfahrer eigentlich unmissverständlich drin:
1. Für Radfahrer gilt die Ampel für den Fahrverkehr = Fahrbahnampel
2. Ausnahme: sie fahren auf einer Radverkehrsanlage und es gibt für die Radfahrenden eine eigene Ampel, zu erkennen an dem Radsymbol.
Das Baustellenampel-Beispiel zeigt, dass es sich so nicht verhält, wie du es beschreibst.
Wer auf dem Hochbordradweg fährt, der muss die Baustellenampel nicht beachten, denn die gilt nur für die Fahrbahn und in §37 steht: "Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden."
Für den Fahrstreifen wurde ein eigenes Lichtzeichen gegeben, für den Hochbordfahrradweg nicht.
Das ist vergleichbar mit zum Beispiel dieser Situation:
Zeigt die Ampel für die Fahrbahn Rot, dann muss der Fahrbahnverkehr halten und den querenden Fußverkehr passieren lassen. Der Fahrradverkehr auf dem Fahrradweg ist jedoch nicht zum Halten verpflichtet, wenn es keine eigene Ampel für den Fahrradweg gibt und die Fahrbahn-Ampel eindeutig erkennbar nicht für den Radweg aufgestellt wurde (keine Haltlinie auf dem Radweg). Trotzdem ist es natürlich wichtig auf Fußverkehr zu achten und den nicht zu gefährden, auch dann nicht, wenn ein Fußgänger, denkt, er habe Vorrang vor dem Fahrradverkehr.
Schließlich schreibt §1 der StVO genau das vor:
"Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Das beinhaltet insbesondere, dass schwächere Verkehrsteilnehmer besonders schutzwürdig sind.
Und in dem besonderen Fall der verlinkten streetview-Aufnahme muss man wohl hinzunehmen, dass eine mögliche Haltlinie vom Laub verdeckt sein könnte!
Könnten Sie bitte mal aufhören, jedes Thema zu kapern? Hier geht es um fehlerhafte oder fehlende Baustellenbeschilderungen
Ich will hier kein Thema "kapern". Ich hatte deshalb geschrieben:
Ich will "das Fass nicht neu aufmachen". Wenn diese Frage,
Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?
bereits in einem anderen, einen eigenen Thread diskutiert wird, dann nenne mir den Thread! Wenn nicht, dann macht es Sinn, einen entsprechenden Link zu eröffnen, denn es scheint, dass diese Frage sich immer wieder auftut in verschiedenen Zusammenhängen, diesmal war es halt eine Baustellenampel.
Und da stehe ich nach wie vor zu: Bloß hat außer mir noch niemand diesen Vorschlag gemacht einen eigenen Thread aufzumachen mit dem Titel:
Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?
Es hat noch niemand auf einen anderen, ähnlichen Thread hingewiesen. Sollte Ihr Beitrag so zu verstehen sein, einen neuen Thread aufzumachen, dann sagen Sie es doch einfach, anstatt mich zu beschimpfen! Und gerne komme ich dem nach und mache einen eigenen Thread dazu auf.