Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

  • verbietet ein gleich die Benutzung der ganzen Straße.

    Das habe ich inzwischen schon des öfteren gelesen. Gibt es dafür eine verlässliche Quelle?
    Es wäre immerhin auch denkbar, dass dieses Zeichen an einem Radweg dann auch nur für den Radweg gilt.
    Ganz ähnlich zu Zeichen 209 (Abbiegepfeil auf blauem Grund) u.ä., die bei einer klar einer einzelnen Spur zugeordneten Anbringung auch nur für diese gelten.

  • das ist allerdings ein Unterschied. denn während das [Zeichen 239] nur den Radweg aufhebt, verbietet ein [Zeichen 254] gleich die Benutzung der ganzen Straße. Was allerdings die meisten StVBen nicht wissen oder wissentlich ignorieren.

    Die Kombination der Schilder ist das Tolle. Meine Deutung ist ja, dass der "Verfasser" dies hier sagen will: "Achtung Radfahrer! (auf Vz138 ist schließlich ein Fahrrad drauf und Dreieck ist immer irgendwie "Achtung") Hier auf dem Radweg sind aktuell keine Radfahrer erlaubt! (rund und rot das heißt Verbot).
    Die Durchfahrt für Radfahrer ist dort ganz sicher nicht untersagt worden (Tempo 30-Zone, in der Gegenrichtung steht auch nichts und die verkehrliche und räumliche Situation gibt das auch nicht her).

  • bleibt die Fahrbahn zum Schieben. Dort schiebt man wo? ;)

    Wenn ich zu Fuß gehe und ein Fahrzeug mitführe, dann muss ich die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutze ich als zu Fuß Gehender, der ein Fahrzeug mitführt, die Fahrbahn, muss ich am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links darf ich mich nicht links einordnen.

    Das habe ich inzwischen schon des öfteren gelesen. Gibt es dafür eine verlässliche Quelle?Es wäre immerhin auch denkbar, dass dieses Zeichen an einem Radweg dann auch nur für den Radweg gilt.
    Ganz ähnlich zu Zeichen 209 (Abbiegepfeil auf blauem Grund) u.ä., die bei einer klar einer einzelnen Spur zugeordneten Anbringung auch nur für diese gelten.

    An Ampeln z.B. dürfen sie nicht mehr für einzelne Spuren angebracht werden:

    3 III. In Verbindung mit Lichtzeichen dürfen die Zeichen nur dann angebracht sein, wenn für den gesamten Richtungsverkehr ein Abbiegever- oder -gebot insgesamt angeordnet werden soll. Sie dürfen nicht nur fahrstreifenbezogen zur Unterstützung der durch die Fahrtrichtungspfeile oder Pfeile in Lichtzeichen vorgeschriebenen Fahrtrichtung angeordnet werden.

  • Das habe ich inzwischen schon des öfteren gelesen. Gibt es dafür eine verlässliche Quelle?Es wäre immerhin auch denkbar, dass dieses Zeichen an einem Radweg dann auch nur für den Radweg gilt.
    Ganz ähnlich zu Zeichen 209 (Abbiegepfeil auf blauem Grund) u.ä., die bei einer klar einer einzelnen Spur zugeordneten Anbringung auch nur für diese gelten.

    Für solche grundsätzlichen verkehrsrechtlichen Fragen empfehle ich immer das Verkehrsportal-Forum, dort treiben sich einige echte Experten herum.
    Die Diskussion um das Zeichen 254 gab es schon ein paarmal. Ich versuche mal, den im VP geltenden Konsens verkürzt darzustellen:
    Grundsätzlich handelt es sich bei den Verkehrszeichen mit den Nummern 250...259 (Edit: bis 266) um Verkehrsverbote, d.h. sie untersagen bestimmten Verkehrsarten die Nutzung der Straße, und zwar nicht nur am Einfahrpunkt, wo das Schild angebracht ist, sondern in dem dahinter liegenden Bereich. Eine Beschilderung von Vz 254 [Zeichen 254] gleichzeitig mit [Zeichen 237] , [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] ist also zumindest widersprüchlich. Wenn dem nicht so wäre, gäbe es z.B. für das analoge [Zeichen 259] gar keine sinnvolle Anwendung.
    Bei Zeichen 209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung) ist es so, dass die nur dann für eine einzelne Spur gelten, wenn sie über dieser angebracht sind, und sich ansonsten auf die gesamte Straße beziehen.
    Diskussion im Verkehrsportal für Vz 254 z.B. hier, hier und hier, für Vz 209 z.B. hier und hier.

    Zitat

    VwV-StVO: In Verbindung mit Lichtzeichen dürfen die Zeichen nur dann angebracht sein, wenn für den gesamten Richtungsverkehr ein Abbiegever- oder -gebot insgesamt angeordnet werden soll. Sie dürfen nicht nur fahrstreifenbezogen zur Unterstützung der durch die Fahrtrichtungspfeile oder Pfeile in Lichtzeichen vorgeschriebenen Fahrtrichtung angeordnet werden.

    Was natürlich kein Hindernis ist, so einen Quatsch trotzdem zu beschildern:

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Gestern war ich mal zu Fuß unterwegs und habe eine Schilderkombi entdeckt, die auch in die Kategorie "Lustige Schilder" passen könnte. In der Lokstedter Grenzstraße wird gerade der Gehweg gepflastert. Fußgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen, Radfahrer dürfen dort sowieso nicht auf dem Gehweg fahren (machen sie aber trotzdem!).

    Was sollen die Radfahrer dort machen? ?(
    Vor dem Schild hin- und herfahren? Quer durch die Baustellenabsperrung, in beide Richtungen??

    Vorbildlich ist die Beschilderung gleich um die Ecke in der stark befahrenen Koppelstraße. Dort darf/muss man die Fahrbahn auf einer Länge von 50 Metern befahren:


  • Was sollen die Radfahrer dort machen? ?(
    Vor dem Schild hin- und herfahren? Quer durch die Baustellenabsperrung, in beide Richtungen??

    Hi
    die Radler sollen gar nix machen. Das Schild weist das Hochbord querenden Verkehr darauf hin, dass aus beiden Richtungen Radlinge kommen können.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • In der Lokstedter Grenzstraße wird gerade der Gehweg gepflastert. (...) Radfahrer dürfen dort sowieso nicht auf dem Gehweg fahren (machen sie aber trotzdem!).

    Nicht nur Radfahrer benutzen den Gehweg. Das Parken auf dem Gehweg ist dort überhaupt nicht erlaubt, weil es kein VZ 315 gibt.

    Den "Radweg" könnten sie in der Regel auch nicht benutzen, weil:

    Mal sehen, wie es nach den Umbauarbeiten dort aussieht...

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Auf meinem täglichen Weg gibt es endlich auch wieder eine neue Baustelle!
    Sonnenstraße München, Westseite. Es handelt sich um einen extrem stark befahrenen, in beiden Richtungen benutzungspflichtigen Radweg entlang des meistbefahrenen Abschnitts des Münchner Altstadtrings. Dort gibt es neben vielen Radfahrern auch sehr viele Fußgänger, Geschäfte und natürlich Autos (weshalb letztere in diesem Abschnitt insgesamt mit insgesamt 8 Spuren belohnt werden...)
    Da ist es natürlich eine Spitzenidee, einfach den radweg komplett zu sperren, keinerlei Schilder aufzustellen und sich einen Scheißdreck darum zu kümmern, wie das funktionieren soll, wenn zwei Richtungen Radfahrer und Fußgänger unter einem ca. 120cm breiten Gerüst entlang müssen, das unmittelbar vor Geschäftseingängen aufgestellt wurde. Dass das Halteverbotsschild im Vordergrund den befahrbaren Teil des Radwegs zusätzlich unnötig verschmälert ist da nur das Krönchen. Als ich mich gerade durch das gerüst schlängelte (nicht alleine, mit mir noch a. 10 andere Radfahrer) fuhr gerade ein Streifenwagen unbekümmert vorbei.
    2015-07-24%2009.02.07.jpg

  • Hi
    einfach mal beim Ordnungsamt anrufen, ob die eine verkehrsrechtliche Genehmigung für die Sondernutzung der Straßenflächen erteilt haben und wie die angeordneten Regelungen für den Fuß- und Radverkehr aussehen. Und ob die richtige Umsetzung dieser Anordnung demnächst mal kontrolliert würde.

    Beim Betrachten des Fotos denke ich, dass der Kran und das Gerüst genehmigt sind, nicht aber der Container und der abgesperrte Bereich zwischen Kran und Container. Ohne letztere wäre die Radverkehrsführung überhaupt nicht betroffen.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • München Schenkendorfstr.
    das ist ein gemeinsamer Fuß+Radweg mit Benutzungspflicht.


    Von dieser Baustelle hab ich ein paar Neuigkeiten.

    Inzwischen werden dort drei neue Mietshäuser gebaut. Auf dem gemeinsamen Fuss- und Radweg hatten sie einen Geschicklichkeits-Slalomparcour mit rutschigen Holzrampen und "Radfahrer absteigen" Schildern eingerichtet. Ich habe dem KVR per Mail geschrieben...



    ... es kam keine Antwort, aber es wurde tatsächlich einigermaßen Abhilfe geschaffen:
    Die "Radfahrer absteigen" Schilder waren nach 2 Tagen weg,
    und die Holzrampen wurden durch Betonrampen ersetzt.
    Benutzungspflicht blieb aber, und Radfahrstreifen gibts auch keinen.

    Allerdings wurde eine der Rampen letzte Woche offenbar durch Befahren mit schwerem Gerät zerstört; man hat die Trümmerteile am nächsten Tag ohne weitere Befestigung zusammengeschoben.

    Ich habs wieder geschrieben, und wenn auch das jetzt repariert wird, würde ich sagen es besteht guter Willen, zumindest in München, zumindest bei Einigen.

  • München Ludwigstraße stadtauswärts auf Höhe der Staatsbibliothek und Ludwigskirche, unmittelbar an der Uni. DIE Fahrradachse Münchens.


    Aha, eine Baustelle. So viel ist klar.


    Und jetzt?


    Die meisten Radfahrer benutzen jetzt den Gehweg.



    Exakt EINER hat in der Zeit, in der ich an der Baustelle vorbei gelaufen bin, die Fahrbahn genutzt. Und wie man sieht das auch noch rechts von den Baken.

    Es wird übrigens nur am Radweg gearbeitet. Dort hat man den gesamten Asphalt abgebrochen. Ich hoffe, dass man den Radweg nun auch breiter anlegt, glaube aber nicht daran.
    Mir ist auch schleierhaft, wie man bei einer Baustelle an einer solchen viel befahrenen Fahrradstrecke (wie gesagt, das ist DIE Route in München, insbesondere auch Studenten) keinerlei Wert auf eine angemessene Radverkehrsführung legt. Und mit "angemessen" meine ich sicher nicht [Zeichen 240] !

  • Ich habs wieder geschrieben, und wenn auch das jetzt repariert wird, würde ich sagen es besteht guter Willen, zumindest in München, zumindest bei Einigen.

    Ist heute repariert worden.

    timovic: Die Anschrift lautet

    Landeshauptstadt München
    Kreisverwaltungsreferat (KVR)
    Hauptabteilung III Straßenverkehr
    Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen
    Implerstraße 9
    81371 München

  • Auf der Rosenheimer stadtauswärts ist auch eine tolle Baustelle, kurz vorm Rosenheimer Platz. da wird man dann mittels [Zeichen 240] vom Radfahstreifen quer über den parkstreifen unter ein Gerüst gelotst (hierzu wird die vorhandene Absenkung einer Hofeinfahrt genutzt). Hinter dem Gerüst könnte man theoretisch dann wieder den nun auf dem Hochbord geführten Radweg nutzen. Nur gibts dort keine Absenkung (man fährt dort quasi auf die Verschwenkung zwischen Fahrbahn und Hochbord, daher der Höhenunterschied) zwischen Gehweg und Radweg.