Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

  • Wie war das nochmal mit beidseitigen Benutzungspflichten, sind die dann Nichtig und es darf auf der Fahrbahn geradelt werden?

    Dies wird hier häufig behauptet. Urteile sind mir dazu nicht bekannt, aber zur verwandten Fragen, ob bei beidseitiger RWBP auch der linke Radweg genutzt werden darf, gab es mal ein Urteil:
    In 9783811441040 () Seite 12/13 wird auf §44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG verwiesen:

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wie war das nochmal mit beidseitigen Benutzungspflichten, sind die dann Nichtig und es darf auf der Fahrbahn geradelt werden?

    sagt ziemlich eindeutig: "Sind Verkehrszeichen unklar aufgestellt oder sogar widersprüchlich, geht dies nicht zu Lasten des Radfahrers. (§ 39 StVO)" Aber stimmt schon, Urteile dazu findet man nicht.

  • Dies wird hier häufig behauptet. Urteile sind mir dazu nicht bekannt, aber zur verwandten Fragen, ob bei beidseitiger RWBP auch der linke Radweg genutzt werden darf, gab es mal ein Urteil: http://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6072.php

    Das war aber *vor* der Änderung der StVO. Also zu der Zeit in der quasi jeder abgesenkte Bordstein einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg markierte.

  • Seit gestern gibt es eine neue Baustelle auf meinem Arbeitsweg. An der Kreuzung vorher habe ich die fast schon übliche Beschilderung gesehen: "Benutzungspflichtiger Radweg. Trotzdem gesperrt. Sucht Euch einen anderen Weg!".

    Also bin ich natürlich auf die Fahrbahn ausgewichen. Und natürlich fühlte ich sofort ein Moped-Fahrer genötigt, mich über den vorhandenen Radweg aufzuklären.

    Erst dichter dran kann man erkennen, dass es eine Umfahrung gibt:

    Je nach Interpretation des Schilds ist die aber leider gesperrt :)

    Den kleinen gelben Zipfel auf dem Boden im ersten Bild, der die Umfahrung andeutet, habe ich vor der Kreuzung übrigens nicht gesehen. Kann man mMn auch nicht verlangen.

  • Je nach Interpretation des Schilds ist die aber leider gesperrt :)

    Die gängige Interpretation von [Zeichen 254] ist doch, dass dies für die ganze Straße gilt, oder nicht?
    Ich würde mich da auf jeden Fall an die zuständige StVB wenden um zu erfragen ob (und warum) das so angeordnet wurde und mit der Bitte doch das Radfahren wieder zu erlauben.
    Da ja ein "Radweg" aufgepinselt wurde, wird wohl das Verkehrszeichen falsch sein.

  • ich bin einfach zu nett.
    nachdem ich vor 2 Wochen das "Doppelte Lottchen" angenörgelt hatte, rief mich gestern Nachmittag der zuständige Sachbearbeiter an.

    Gedächtnisprotokoll:

    P.: " [...] geht um das VZ240 in der Ludwig-Erhard-Straße, dass sie vor ca. 2 Wochen gemeldet hatten."
    Ich (wunsch): "huh? *grübel* ... Sie müssen entschuldigen, ich melde fast täglich falsch und am falschesten aufgestellte VZs an ganz verschiedene PKs, ich kann mich gerade nicht an diesen Fall erinnern..."
    Ich (real): "huh? *grübel* ... öööh - helfen Sie mir kurz... ich kann diese Meldung gerade nicht zuordnen.."

    P.:"Es ging um die 2 doppelt angeordneten VZ240"
    Ich (real): "ach dieeeeeeee.... ja, was ist mit denen?"

    P.:"Mein Vorgesetzter wollte wissen, ob sich das mittlerweile erledigt hat."
    Ich (real): "Wie jetzt - erledigt?"

    P.:"Ist die doppelte Beschilderung dort mittlerweile beseitigt?"
    Ich (wunsch): "Woher soll ich das wissen? SIE sind Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde. Es ist doch IHRE Aufgabe, zu wissen und gegebenenfalls nachzusehen, wo welche VZ angeordnet und/oder aufgestellt sind..."
    Ich (real): "Ja, die sind mittlerweile verschwunden. Jetzt steht nur noch ein VZ240 an dieser Stelle und ordnet einen gemeinsamen Fuß- und Radweg an, obwohl baulich durch unterschiedliche Pflasterung ein getrennter Fuß- und Radweg vorhanden ist. Ich mein - mich freut es. Ich darf jetzt ganz legal endlich nebeneinander fahren, andere Radfahrer legal überholen und den bergab schießenden Geisterradlern sicher ausweichen. Dass Sie damit letztendlich aber wieder Kampfradler heranziehen, ist die andere Seite. Denn für Fußgänger bin ich - trotz umsichtiger Fahrweise dann wieder der Kampfradler, der auf dem Gehweg fährt..."

    P.:"Ja gut... das müssten wir dann nochmal überprüfen in der Akte zur Straße, ob dort VZ240 angeordnet sein muss"
    Ich (wunsch): "Na meinetwegen können Sie VZ240 dort komplett wegnehmen und Fahrbahnradeln erlauben. Wäre ohnehin an der Zeit!"
    Ich (real): "Naja, Ost-West-Straße ohne B-Pflicht wird wohl so schnell nicht kommen, oder?"

    P: "Ja das stimmt natürlich. Aber wie gesagt, wir müssten da nochmal die Aktenlage überprüfen. Ich könnte mir vorstellen, dass das VZ240 dort im Rahmen einer Baustelle möglicherweise fälschlich hingekommen ist und vorher dort 241 hing..."


    ...

    aaaaaaaaargl. Manchmal würd ich echt...

  • Wat will man von der KDF-Stadt auch erwarten...

    Na, da will ich meinem geliebten Wolfsburg mal nicht unnötig ans Bein pinkeln: solche und ähnliche Beschilderungen finden sich ja auch in vermeintlich fahrradfreundlichen Städten wie Göttingen (GÖ ist nicht(!) sonderlich fahrradfreundlich, auskennen tut sich da in der Verwaltung auch keine*r!). ;)