Amtsgerichtlicher EInzelfall.
...die Du so gern zur Unterstützung Deiner Meinung heranziehst.
Dann müsste nach dieser Argumentation der Richterin jeder Ortskundige auch weiterhin auf "Radwegen" fahren, nachdem die Benutzungspflicht aufgehoben und die Schilder entfernt wurden? Schließlich weiß er ja auch ohne Schild, dass er den "Radweg" benutzen muss. Was für ein Quatsch.
Nein, Deine Aussage ist Quatsch.
Wenn eine Benutzungspflicht aufgehoben wurde, muss auch niemand mehr den Radweg benutzen. Wer nichts von der Aufhebung weiß, hat eben Pech gehabt.
Ich verstehe nicht, wieso Ihr Euch so schwer mit der Erkenntnis tut, dass es zig Gründe geben kann, warum man keine Kenntnis von einem Vz hat. Das heißt aber nicht, dass dieses Vz allgemein nicht mehr gilt.
Natürlich ist die Argumentation Quatsch. Das hieße ja, dass man bei der Einfahrt in eine 30er-Zone (wo in München durchaus noch bauliche Radwege vorhanden sind) überall ein Blauschild mit "Ende" vorfinden müsste, was nun definitiv nirgendwo der Fall ist.
Nein, das heißt es nicht, kann es aber im Einzelfall heißen. Ich weiß auch nicht, wo da das Problem sein soll?