Tolle Radwege in Schleswig-Holstein

  • Hi
    das Schild deutet an, dass man die Erfahrung gemacht hat, dass etliche VT ihr Fahrzeug nicht auf der Fahrbahn halten können.
    Schade, dass in dem Zusammenhang nicht an eine Beschränkung der zHG. gedacht wird.

    bye
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  • Der Radweg soll wohl in diesem Sommer noch weiter reduziert worden sein — ich muss wohl mal wieder mit der Kamera vorfahren. Langsam frage ich mich ja, ob die ganzen Urlaubsradler dort dann mitten im Straßenbegleitgrün radeln wollen und sollen oder wie der Plan ist.

  • Nochmal zu den tollen Radwegen: Ich habe heute im Fernbus auf dem Weg von Kiel nach Hamburg irgendwo auf der B404 zwischen Kiel und Stolpe gesehen, dass der besonders tolle Radweg dort… einfach endet. Einfach so: Zack, abgeschnitten, Baustelle. Ich nehme an, dort wird der Ausbau der bislang in Stolpe endenden A21 vorangetrieben, aber das man Radfahrer einfach so auf einem benutzungspflichtigen Radweg fahren lässt, der dann nach ein paar Kilometern einfach so ohne Vorankündigung endet?

    Das stelle ich mir dann ja ganz besonders spaßig vor, mit dem Rad auf der auf 70 Kilometer pro Stunde beschränkten Fahrbahn zu fahren, um mich dann ein paar Kilometer später wieder auf den Radweg zu retten. Es wäre ja schön, gäbe es denn wenigstens einen Hinweis, dass der Radweg in ein paar Kilometern endet, von einer richtigen Umleitung wage ich ja kaum zu träumen. Aber entweder habe ich diesen Hinweis nicht gesehen oder… es gibt erwartungsgemäß keinen Hinweis.

    Und da wollte ich ja eigentlich vor ein paar Wochen mit dem Rad entlangdüsen. Bloß gut, dass mir was dazwischen gekommen ist.

  • Nochmal zu den tollen Radwegen: Ich habe heute im Fernbus auf dem Weg von Kiel nach Hamburg irgendwo auf der B404 zwischen Kiel und Stolpe gesehen, dass der besonders tolle Radweg dort… einfach endet. Einfach so: Zack, abgeschnitten, Baustelle. Ich nehme an, dort wird der Ausbau der bislang in Stolpe endenden A21 vorangetrieben, aber das man Radfahrer einfach so auf einem benutzungspflichtigen Radweg fahren lässt, der dann nach ein paar Kilometern einfach so ohne Vorankündigung endet?

    Das stelle ich mir dann ja ganz besonders spaßig vor, mit dem Rad auf der auf 70 Kilometer pro Stunde beschränkten Fahrbahn zu fahren, um mich dann ein paar Kilometer später wieder auf den Radweg zu retten. Es wäre ja schön, gäbe es denn wenigstens einen Hinweis, dass der Radweg in ein paar Kilometern endet, von einer richtigen Umleitung wage ich ja kaum zu träumen. Aber entweder habe ich diesen Hinweis nicht gesehen oder… es gibt erwartungsgemäß keinen Hinweis.

    Und da wollte ich ja eigentlich vor ein paar Wochen mit dem Rad entlangdüsen. Bloß gut, dass mir was dazwischen gekommen ist.

    Möglicherweise habe ich das ja falsch in Erinnerung, aber bislang dachte ich als RF verläßt man die B404 schon vor Stolpe, bevor das in die A21 übergeht. Ab da muß man sich über die Dörfer schlängeln. Es ist allerdings auch schon länger her das ich in der Gegend war und gerüchteweise soll es an der A21 ja doch peu à peu weitergehen.

    In Frankreich ist es mir mal passiert, daß eine RN plötzlich mit Mittelplanke versehen war und dann ohne Vorwarnung in eine Autobahn überging und wir mir nix, Dir nix auf der Autobahn fuhren. In Frankreich war das natürlich kein Problem, die Autofahrer haben halt rechtzeitig auf die linke Geradeausspur gewechselt. Aber ein Autofahrer machte sich wohl doch Sorgen um uns und fuhr als Schutzschild langsam hinter uns her, bis wir dann an der nächsten Ausfahrt wieder abfuhren und uns eine neue Route suchen mußten. Die AB war wohl auch neu und noch nicht in der Karte eingezeichnet. So kurz vor Paris habe ich da meinen ersten Radweg gesehen, der aber nicht benutzungpflichtig war. Ansonsten durfte man eigentlich alles unterhalb AB befahren. Verkehrsbeschränkungen wie [Zeichen 254] habe ich auch nur selten gesehen.
    Wenn man hier außerorts außerhalb der Stoßzeiten auf der Fahrbahn fährt, nehmen die Autofahrer so langsam französische Manieren an. Zumindest unterhalb Bundesstraße wird das Ignorieren von Radwegen akzeptiert¹. Falls eine B ausnahmsweise mal keinen Geh-, äh, Radweg hat, dann ist das auch üblicherweise mit [Zeichen 254] "gesperrt", selbstredend ohne Umleitung, man muß dann selbst auf die alte Strecke zurückfinden. Insofern kommt mir Deine Schilderung irgendwie seltsam vor. Während die Franzosen Radfahrer glatt mal vergessen, ist man in S-H doch peinlich drauf bedacht RF auf Straßen mit Bedeutung für den KFZ-Verkehr von der Fahrbahn fernzuhalten.

    ¹ Ich habe allerdings die Theorie, daß dies besonders für Rennradfahrer gilt.

  • Möglicherweise habe ich das ja falsch in Erinnerung, aber bislang dachte ich als RF verläßt man die B404 schon vor Stolpe, bevor das in die A21 übergeht. Ab da muß man sich über die Dörfer schlängeln.

    Korrekt — ich meinte auch den Bereich zwischen Kiel und Stolpe ;) Dort kann man „ganz normal“ auf einem dieser tollen Radwege fahren, dann folgt plötzlich ab hier eine Baustelle. Ab der Bushaltestelle Depenau gab’s dann wieder so einen Sonderweg neben der Fahrbahn.

  • Korrekt — ich meinte auch den Bereich zwischen Kiel und Stolpe ;) Dort kann man „ganz normal“ auf einem dieser tollen Radwege fahren, dann folgt plötzlich ab hier eine Baustelle. Ab der Bushaltestelle Depenau gab’s dann wieder so einen Sonderweg neben der Fahrbahn.

    Ah, jetzt verstehe ich das. Ich verstehe aber immer noch nicht, warum Du eine Umleitung vermisst. Die Strecke ist ja nicht gesperrt. Vermisst Du etwa eine Warnung "Achtung zwischen A-Dorf und B-Dorf tritt der Normalfall ein und Radfahrer müssen auf der Fahrbahn fahren!" =O Da fehlt höchstens das [Zeichen 138-10] oder es kommt, wie es mir in S-H erscheint, zu spät. Denn das braucht man ja wegen des Sonderweges!

  • Ah, jetzt verstehe ich das. Ich verstehe aber immer noch nicht, warum Du eine Umleitung vermisst. Die Strecke ist ja nicht gesperrt. Vermisst Du etwa eine Warnung "Achtung zwischen A-Dorf und B-Dorf tritt der Normalfall ein und Radfahrer müssen auf der Fahrbahn fahren!" =O Da fehlt höchstens das [Zeichen 138-10] oder es kommt, wie es mir in S-H erscheint, zu spät. Denn das braucht man ja wegen des Sonderweges!

    Genau so eine Warnung hätte ich jedenfalls nett gefunden. Ich bin ja im Hamburger Stadtverkehr tatsächlich „kampferprobt“, aber auf einem einzigen, auch noch verengten Fahrstreifen für ein paar Kilometer auf einer vielbefahrenen Bundesstraße zu radeln ist auch mir eine Nummer zu heikel. Entweder wird man dann ständig mordsmäßig eng überholt oder nach fünf Minuten steigt jemand aus und haut einem auf die Nase.

  • Die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung schreibt: 175 000 Euro für bessere Radwege

    Da bin ich ja mal gespannt, was daraus wird, wenn ich dann sowas lese:

    Zitat

    „Es handelt sich um eine punktuelle Schadstellensanierung. Das bedeutet, dass nicht die gesamte Decke des Radweges erneuert wird“


    Das heißt, man bastelt nur ein bisschen daran herum — und nach ein paar Monaten oder Jahren sind die Ausbesserungen wieder kaputt.

    Ob man auch die Problematik angehen wird, dass viele der Radwege überhaupt nicht der vorgegebenen Breite entsprechen? Und ob man im Blick hat, dass viele dieser Strecken in Ermangelung von [Zeichen 240] eigentlich gar keinen Radweg mehr haben? Wenn ich mich nicht irre, ist das hier an dem besagten Radweg zwischen Achterwehr und Kiel aufgenommen worden:

    Im Grunde genommen ist das hier kein Radweg — in der anderen Richtung gibt’s übrigens auch kein blaues Schild. Man kann also entweder auf dem Gehweg kampfradeln oder auf der Fahrbahn angehupt werden. Ist beides nicht so ganz das Wahre.


  • Dann sollte man jetzt schon mal die Autofahrer darauf vorbereiten ...

    Ich erinnere mich noch daran, wie vor ein paar Jahren mal eine buckelige Überlandstraße zwischen Wedel und Pinneberg saniert wurde. Dort durfte auf der Fahrbahn nur 60 Kilometer pro Stunde gefahren werden und viel mehr war stellenweise auch nicht drin. Bevor es allerdings mit der Fahrbahn losging, wurde der gemeinsame Fuß- und Radweg erneuert — und in jenem Zeitraum war die Straße überhaupt nicht mehr für normale Radfahrer befahrbar.

    Das ging damit los, dass man zuerst in Wedel und sieben Kilometer weiter kurz vor Pinneberg den Radweg sperrte. Ab jenem Zeitpunkt musste man also eigentlich auf der Fahrbahn fahren — die Kraftfahrer sind vor Freude gar ausgerastet, denn während dieser sieben Kilometer war überhaupt nichts von Bauarbeiten zu erkennen, der gemeinsame Fuß- und Radweg sah aus wie immer und trotzdem fuhren ein paar Radfahrer mitten auf der Straße! Dann wanderte die Arbeitsstelle langsam von Süden nach Norden und man wurde mit der Hupe aufgefordert, so bald wie möglich wieder auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg zu fahren. Das wurde mir irgendwann so blöd, dass ich lieber mit dem Auto gefahren bin.

  • "Während der Arbeiten sind die Radwege komplett gesperrt, Radfahrer werden auf die Straße umgeleitet"

    Demnach kann der "neue" Radweg nicht benutzungspflichtig sein. Alles andere würde bedeuten, dass "die Straße" nur während der Bauarbeiten nicht besonders gefährlich ist, vorher und nachher aber schon.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Demnach kann der "neue" Radweg nicht benutzungspflichtig sein. Alles andere würde bedeuten, dass "die Straße" nur während der Bauarbeiten nicht besonders gefährlich ist, vorher und nachher aber schon.

    Eine Benutzungspflicht kann bei besonderer Gefahrenlage angeordnet werden, muss es aber nicht.
    Es ist also durchaus stimmig, dass der Radverkehr über die Fahrbahn geleitet wird, während der Radweg erneuert wird.

  • Stimmig nicht, eher üblich.
    Stimmig ist, dass man einfach die Radler von der Fahrbahn verbannen möchte und nur durch den Fakt, dass deren Sonderweg renoviert wird, gezwungen ist, sie für diese Zeit auf der Fahrbahn dulden zu müssen. Sobald der separierte Sonderweg fertig ist, kommen die Verkehrshindernisse wieder runter von der Fahrbahn.
    So wird ein Schuh draus.

    bye
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  • Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist laut BVerwG nur statthaft, wenn ohne eine solche die Verkehrsteilnehmer einer deutlich das Normalmaß des Straßenverkehrs hinausgehenden Gefährdung ausgesetzt wären. Die Behörde zeigt durch die Umleitung auf "die Straße", dass dies nicht der Fall ist. Oder will sie ernsthaft behaupten, dass diese Gefährdung lediglich während der Umbauphase nicht, im Normalfall aber schon, vorhanden sei?

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist laut BVerwG nur statthaft, wenn ohne eine solche die Verkehrsteilnehmer einer deutlich das Normalmaß des Straßenverkehrs hinausgehenden Gefährdung ausgesetzt wären. Die Behörde zeigt durch die Umleitung auf "die Straße", dass dies nicht der Fall ist. Oder will sie ernsthaft behaupten, dass diese Gefährdung lediglich während der Umbauphase nicht, im Normalfall aber schon, vorhanden sei?

    Wir wissen alle, dass Behörden in der Praxis so agieren, wie Du geschrieben hast.

    Allerdings ist Deine Argumentation von oben unzulässig: Man kann aus einer temporären Fahrbahnbenutzung nicht ableiten, dass die ganze Benutzungspflicht eigentlich unzulässig ist. Eben weil die Anordnung einer Benutzungspflicht eine Kann-Vorschrift ist.

  • Konsequent wäre es eigentlich, während der Bauphase die besondere Gefährdung des Radverkehrs z.B. durch Tempobeschränkung des KFZ-Verkehrs auf z.B. Tempo 30 oder 10 zu vermindern und erste nach freigabe des separierten Radwegs wieder aufzuheben.
    Ein Belassen der Regelung für den Fahrbahnverkehr dagegen spricht eher gegen eine besondere Gefahr für den Radverkehr und ist Indiz dafür, dass die Benutzungspflicht nicht im Interesse des Radverkehrs, sondern nur im Interesse des Kraftverkehrs erlassen wurde.
    Was der Normalfall ist.

    bye
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  • Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist laut BVerwG nur statthaft, wenn ohne eine solche die Verkehrsteilnehmer einer deutlich das Normalmaß des Straßenverkehrs hinausgehenden Gefährdung ausgesetzt wären. Die Behörde zeigt durch die Umleitung auf "die Straße", dass dies nicht der Fall ist. Oder will sie ernsthaft behaupten, dass diese Gefährdung lediglich während der Umbauphase nicht, im Normalfall aber schon, vorhanden sei?

    Es kann nach wie vor sein, dass die Fahrbahn ganz besonders gefährlich ist, aber wenn kein Radweg zum Ausweichen vorhanden ist, dann bleibt eben nicht viel anderes übrig, als den Radverkehr auf die gefährliche Fahrbahn zu schicken und die Radwegbenutzungspflicht anschließend nach Ende der Arbeiten wieder einzuführen.

    Eine Ausweichstrecke ist außerorts für Radfahrer nicht unbedingt leicht herzustellen. Es mangelt in der Regel an Parallelstraßen oder weiteren Straßenteilen, auf denen der Radverkehr geführt werden könnte. Und wenn man sich dann eine Umleitung für Radfahrer überlegt, dann ist die meistens mindestens vier Mal so lang und führt über matschige Wege mit unbrauchbarer Beschilderung (Beispiel 1, Beispiel 2, Beispiel 3).

    Nach deiner Argumentation dürfte ja ohnehin keine Radwegbenutzungspflicht bestand haben, weil ein einziges blockierendes Kraftfahrzeug genügte, um den Radverkehr für ein paar Meter auf die Fahrbahn zu verlegen, so dass das blaue Schild ja überflüssig wäre.

  • Zitat

    Es kann nach wie vor sein, dass die Fahrbahn ganz besonders gefährlich ist, aber wenn kein Radweg zum Ausweichen vorhanden ist, dann bleibt eben nicht viel anderes übrig, als den Radverkehr auf die gefährliche Fahrbahn zu schicken und die Radwegbenutzungspflicht anschließend nach Ende der Arbeiten wieder einzuführen.

    Wenn man das macht, muß man aber entsprechende Maßnahmen treffen, um die Gefährdungslage auf der Fahrbahn abzuschwächen. Eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit etwa. Ansonsten muß sich eine Behörde tatsächlich fragen lassen, warum sie bei bekannter Gefahrenlage nicht eingegriffen hat.

  • Ansonsten muß sich eine Behörde tatsächlich fragen lassen, warum sie bei bekannter Gefahrenlage nicht eingegriffen hat.

    Nach Argumentation des Gesetzgebers kann die Gefährdung für Radfahrer im Straßenverkehr vermindert werden, wenn man sie anstatt auf der gefährlichen Fahrbahn auf einem (bestens ausgebauten und breiten) Radweg fahren lässt. Dazu muss ein solcher Radweg aber erst einmal vorhanden sein. Wenn es keinen Radweg gibt, weil der gerade im Bau begriffen ist, kommen Radfahrer kaum umhin, sich dem Risiko des Fahrbahnradelns auszusetzen. Dann kann sich die Behörde zwar trotzdem fragen lassen, warum sie für die Zeit der Bauarbeiten keine Umleitung oder ein Fahrbahnverbot für den Radverkehr aufgestellt hat, aber das ist noch immer keine Argumentation gegen die Benutzungspflicht an der betroffenen Strecke.

    Mir fallen in Berlin beispielsweise eine Handvoll Strecken ein, bei denen eine Benutzungspflicht womöglich gerechtfertigt wäre — aber weil man in der DDR damals nicht besonders viel von Radwegen hielt, gibt es nunmal keine Radverkehrsinfrastruktur und demnach keine Benutzungspflicht. Die Behörde ist nicht verpflichtet, eine Radverkehrsinfrastruktur herzustellen und einen blauen Lollie aufzustellen, wenn es auf der Fahrbahn gefährlich ist.