Kann mir jemand auf die Schnelle sagen, wo ich nachblättern kann, wie und wo (temporäre) Verkehrszeichen aufgestellt werden dürfen?
Auf meinen Hinweis/meine Beschwerde an den Amtsleiter, dass da ein Baustellenschild mitten auf dem benutzungspflichtigen Radweg steht, kam:
Zitatvielen Dank für Ihren Hinweis. Der Standort der genehmigten Baustellenbeschilderung ist tatsächlich unglücklich gewählt. Da die Arbeiten im Fahrbahnbereich des Kreisels abgeschlossen sind, war die Aufrechterhaltung der Beschilderung nicht zwingend erforderlich und ist inzwischen aufgehoben.
Zur Rechtslage möchte ich Ihnen auf diesem Wege mitteilen, dass sehr wohl auch auf Radwegen, wie auf Fahrbahnen, mit Hindernissen jederzeit gerechnet werden muss. Bei einer temporären Beschilderung sind ebenfalls Mindestabstände Außenkante Verkehrszeichen - Fahrbahnrand zu beachten. Im geschilderten Fall war der Sicherheitsstreifen zu schmal, so dass der Radweg mitgenutzt werden musste, was auch zulässig ist. Temporäre Verkehrsbeschilderung muss auch rechtzeitig erkannt werden können(seitlicher Abstand zur Fahrbahnkante maximal 2,0 m), so dass eine Aufstellung direkt an der Hauswand auszuschließen war.
Ich würde ja argumentieren, dass in diesem Falle die Benutzungspflicht des Radweges rechtzeitig aufzuheben ist und Radfahrer dann eben auf der Fahrbahn im Mischverkehr zu fahren haben.
Aber ... rechtlich? Verkehrszeichen mitten auf dem Radweg?