Radverkehrsanlagen + Omnibushaltestellen = Konfliktpotenzial

  • Zitat
    Immer wieder kommt es im Bereich von Bushaltestellen 🚌 zu Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern. 🚴🏽🧍🏼‍♀️🧍🏾
    Aussteigende Fahrgäste dürfen NICHT behindert werden. Es darf nur rechts mit Schriftgeschwindigkeit und ausreichend Abstand überholt werden. Wenn nötig, bitte warten ‼️ pic.twitter.com/B8Qnnmfa3v
    — Polizei NRW MS (@Polizei_nrw_ms) February 20, 2020

    Vielleicht liegt es auch an der Infrastruktur ...

  • Ein ganz besonders gefährliches Beispiel ist diese Bushaltestelle an der Karl-Wiechert-Allee in Hannover, bei der die seitliche Glaswand fehlt, so dass RadfahrerInnen Gefahr laufen, sich den Schädel zu spalten, wenn sie auf dem nicht allzu breiten Radweg auf die Schmalseite der rückwärtigen Glasscheibe zufahren.

    Link zu googlemaps:

    https://www.google.com/maps/@52.37436…m/data=!3m1!1e3

  • Das oben beschriebene Wartehäuschen mit fehlender Seitenscheibe wurde inzwischen repariert, zumindest teilte man mir das einige Tage später mit, nachdem ich die Beschwerdestelle der Stadtverwaltung Hannover darauf hinwies.

    Hier der Link, wenn mal wer was Ähnliches los werden möchte:

    https://e-government.hannover-stadt.de/impulsweb.nsf

    Komme dort nicht so häufig vorbei, so dass ich mich noch nicht selbst davon überzeugen konnte.

    Zu der Frage Wartepflicht für Radfahrer*innen auf Radwegen die durch Bushaltestellen-Aufstellflächen hindurch oder direkt an diesen Aufstellflächen entlanggeführt werden, hatte ich neulich was entdeckt:

    "Haltestellen im öffentlichen Nahverkehr und im Schulbusverkehr

    KG Berlin v. 15.01.2015:

    Kollidiert ein Radfahrer auf einem gekennzeichneten Radweg, der rechts an einer Haltestelle des Linienverkehrs vorbeiführt und für die Fahrgäste einen für sie reservierten Bereich von bis zu 3 m vorsieht, mit einem Fahrgast, der gerade einen haltenden Bus verlassen hat, kommt wegen des Verstoßes gegen § 20 Abs. 2 StVO eine Haftungsverteilung von 80% zu Lasten des Radfahrers in Betracht."

    https://verkehrslexikon.de/Module/Gemeins…nd_Fusswege.php

    Das heißt also auch dann, wenn ein 3 Meter breiter Zusteige- und Aussteigebereich ausgeschildert ist, ist immer noch der am Unfall beteiligte Radfahrer in deutlich größerer Verantwortung, als der Omnibusfahrgast.

    Da frage ich mich, ob in dem Falle, wenn an so einer Stadtbahnhaltestelle ein Autofahrer einen Fahrgast anfährt, der unvorsichtigerweise den rot gepflasterten Haltestellenbereich Richtung Fahrbahn verlässt, dem Autofahrer ebenfalls 80% Verschulden zugesprochen wird?

    Das hier gezeigte Beispiel Haltestelle Glocksee hatte Hane schon mal weiter oben mit einem google-street-view-Link eingebracht. Ich steuere hier mal mein Foto dazu bei. Hier noch mal der Link, den Hane bereits benutzte:

    https://www.google.de/maps/@52.37351…12!8i6656?hl=de

  • Wie die Münchner Polizei Omnibus-Fahrgäste nicht über ihre Rechte aufklärt zeigt dieser Video:

    Titel: Die Polizei in München erklärt das richtige Verhalten an Bushaltestellen

    Im Grunde genommen sind Omnibusfahrgäste, die durch zu schnell an einem haltenden Bus vorbeifahrenden Autos zu Schaden kommen, selber Schuld.

    Minute 0:30

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    Der Polizeisprecher fängt schon gleich mit den ersten Sätzen an, die Schuld an einem Unfall dem Opfer aufzubürden.

    Er kritisiert Fahrgäste, die nach dem Aussteigen vor oder hinter dem Bus über die Straße gehen. Das ist seine erste Kritik, damit beginnt er seinen Vortrag. Und er wächst auch an keiner Stelle darüber hinaus.

    Zwar wird im weiteren Verlauf bei Minute 1:30 auch ein Autofahrer kritisiert, der einen Omnibusfahrgast mit 70 km/h niedermetzelte.

    Aber es wird an keiner Stelle in dem ganzen Video darauf hingewiesen, was im entsprechenden Paragraphen der StVO steht: §20, Abs.4: "An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten."

    Dieser Film des Bayrischen Rundfunks stellt es besser dar als der Münchner Polizist:

    https://www.br.de/nachrichten/wi…estelle,Rht3g0R

    Wie soll Verkehrserziehung in dieser Frage funktionieren?

    Natürlich würde ich niemandem und schon gar nicht Kindern erzählen: Geht einfach mal am Bus vorbei und gleich über die Fahrbahn nachdem der Bus gehalten hat und ihr ausgestiegen seid. Der Autoverkehr weiß ja Bescheid, dass er halten muss.

    Das kann aus mehreren Gründen schief gehen: Halten muss der Autoverkehr nur dann, wenn der Bus das Warnblinklicht angeschaltet hat. Und auch nur dann muss der Autoverkehr (auch der Fahrradverkehr) Schrittgeschwindigkeit einhalten, wenn er an dem Bus vorbeifährt. Hat der Bus an der Haltestelle kein Warnblinklicht an, dann darf der Autoverkehr schneller an dem Bus vorbei fahren als Schrittgeschwindigkeit.

    Und dass die Fahrzeuge die an einem Bus vorbeifahren, der mit Warnblinklicht an der Haltestelle hält, das höchstens mit Schrittgeschwindigkeit dürfen und sofort anhalten müssen, wenn ein Fußgänger auftaucht, das weiß längst nicht jeder.

    Dafür sollte jedoch die Polizei sorgen, dass das bekannt wird! Zuallererst sollte sie vollständige Aufklärungsarbeit leisten, anstatt mehr oder weniger unverblümt zu verstehen zu geben: Wer als aussteigender Omnibusfahrgast unter die Räder kommt, der ist selber schuld.

    Und die Polizei sollte ihre Mitarbeit in den Verkehrsbehörden der Kommunen dazu nutzen, dass jede Bushaltestelle grundsätzlich von den Omnibussen nur mit eingeschalteten Warnblinklicht angefahren wird, ausgenommen die Haltestellen, die abseits von Straßen liegen und die zum Beispiel auch von den Omnibusfahrern zum Pause machen benutzt werden.

    Ich werde nicht müde, das bei Polizei und Verkehrsbehörde einzufordern, aber man wird mit den dollsten Ausflüchten abgespeist. Das Schlimmste war ein Polizist, der dazu meinte: Naja manche Kids müssten sich halt erst mal 'ne blutige Nase holen, bevor sie wüssten, was Sache ist.

    Cool fände ich, wenn ein Autofahrer nicht einfach hinter dem haltenden Bus anhält, wenn der Warnblinklicht anhat. Denn er darf ja in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Und wenn der Autofahrer dann neben dem Bus stehen bleibt und so in beiden Richtungen ein Vorbeifahren an dem Bus unmöglich macht, dann wäre das so richtig cool. 8) Dann wären diese Stadtpanzer wenigstens mal zu etwas gut!:)

  • Der Polizeisprecher fängt schon gleich mit den ersten Sätzen an, die Schuld an einem Unfall dem Opfer aufzubürden.

    Danke für den Link auf das Video.

    Viel wichtiger als der lange Kommentar hier wäre ein kurzer unter dem Video, der auf § 20 StVO aufmerksam macht.

  • Das steht in Absatz 4. Absatz 1 gibt es auch noch:

    Zitat

    (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

  • Das steht in Absatz 4. Absatz 1 gibt es auch noch:

    Zitat

    (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

  • Na ja, da steht ja das nur an ausgesuchten markierten Haltestellen bei warnblinkenden Bus langsam gefahren werden muss.

    Sonst sind die Fußgänger natürlich schuldige Opfer.

    Und das ist der eigentliche Skandal.

    Ich habe mehrfach in verschiedenen Landkreisen in Deutschland versucht herauszufinden, was dort jeweils gilt.

    Tatsächlich dürfen die Landkreise darüber entscheiden, welche Bushaltestellen mit Warnblinklicht angefahren werden sollen. Versuche doch selber mal, entsprechende Erkundungen einzuziehen. Dir sind spannende Gespräche gewiss.

    In Hannover wurden einmal relativ offensiv viele Haltestellen zu Warnblinklicht-Haltestellen gemacht. Die Polizei kritisierte, man käme mit den Kontrollen nicht hinterher. Daraufhin wurde bei viele Haltestellen die Anordnung zum Warnblinken wieder fallen gelassen. :( Immerhin sind noch Haltestellen in Schulnähe in der Regel Warnblinklichthaltestellen.

    Hier ein Bericht darüber wie es durch viel Initiative von Bürgern gelungen ist, eine Haltestelle zur Warnblinklichthaltestelle zu machen:

    Dass dem Auto gefälligst unumschränkter Vorrang zukommen sollte, blitzt auch in diesem Artikel durch. Und natürlich dass der blöde Fußgänger immer selber schuld ist, wenn er tot gefahren wird.

    ;)Was erlauben sich diese frechen Rotzbengel von Schülern aber auch, einfach schon eine Haltestelle früher auszusteigen, anstatt bis zur Buswendeschleife zu fahren? ;) (siehe Zeitungsartikel)

    "Am Busstopp Börie gelten jetzt striktere Regeln

    An der Bushaltestelle Börie in Hemmingen-Westerfeld hat sich etwas geändert: Wenn dort Linienbusse halten, schaltet der Fahrer die Warnblinkanlage ein."

    HAZ vom 5.8.2017 https://www.haz.de/Umland/Hemming…triktere-Regeln

    Da wird immer wieder rumgejammert, wie teuer es doch sei, den ÖPNV auszubauen und attraktiver zu gestalten. Und dabei gibt es so eine einfache Lösungen, die fast nichts kosten. Einfach alle Haltestellen zu Warnblinklicht-Haltestellen machen, außer den wenigen Haltestellen mit einer Warteschleife, wo die Busfahrer Pause machen.

  • Ich frage mich nach Betrachten des Luftbildes eher: was haben die davon?

    Kinder sind so. Es ist einerseits erfreulich, dass wenigstens dann, wenn Kinder ins Spiel kommen, das eine oder andere mal zumindest geringfügige "Unbequemlichkeiten" der Autofahrerschaft zugemutet werden.


    Von den "Großen" dagegen wird es als ganz normal erwartet, dass sie gefälligst sich fernzuhalten haben, wo der Autoverkehr stattfindet. Zum Glück sind auch die Großen gern so drauf, dass sie in Rudeln hinter dem Bus vorquellen und die Autofahrerei zumindest kurzfristig zum Erliegen bringen.

  • Ein Beispiel für das Konfliktpotenzial an Omnibushaltestellen hat Silence im Thread Lustige Schilder veröffentlicht. Hier ein Link dorthin:

    Silence
    15. August 2022 um 21:17
  • Alles nur zur Sicherheit der Radfahrer. Während es wohl eher selten zu Unfällen mit nachhaltigen Folgen zwischen Radler und Fußgänger kommt, sieht das halt bei ÖPNV und Rad ganz anders aus. Da derbatzelt es schon ab und an den Einen oder Anderen

    Dazu schon schlimm genug für die Busfahrer, dass sie sich über den KFZ Verkehr ärgern müssen, aber dann noch Radler auf der Fahrbahn und im aller-allerschlimmsten Fall überholt dann auch noch einer an der Haltestelle, auf den man aufpassen müsste und nachher hinterher schleichen.

  • Ein Beispiel für das Konfliktpotenzial an Omnibushaltestellen hat Silence im Thread Lustige Schilder veröffentlicht. Hier ein Link dorthin:

    Silence
    15. August 2022 um 21:17

    Wie gewünscht:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    maps.app.goo.gl
  • Vielen Dank, Silence

    Habe von der streetview-Aufnahme mal auf Satellitenbild umgeschaltet. Da sieht man dann noch deutlicher: Gäbe es diese vermaledeite Haltebucht für den Omnibus nicht, dann könnte der Fahrradweg hinter der Bushaltestelle lang gehen und es wäre außerdem noch genug Platz für einen ausreichend breiten Gehweg, sodass die Fußgänger nicht wie jetzt den Radweg kreuzen müssten, um dann den Haltebord als Gehweg zu benutzen.

    Für die Omnibusfahrgäste bestünde freilich weiterhin die Problematik, den Radweg zu kreuzen. Der Haltestellenbord wäre jedoch breit und lang genug, um das sicher hin zu kriegen.

    In der Gegenrichtung hält der Omnibus auf der Fahrbahn unter der Brücke. Ich habe deinen Link benutzt und die streetview-Aufnahme ein bisschen gedreht. Links oben im Bild sieht man das Haltestellenschild.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com
  • Alles nur zur Sicherheit der Radfahrer. Während es wohl eher selten zu Unfällen mit nachhaltigen Folgen zwischen Radler und Fußgänger kommt, sieht das halt bei ÖPNV und Rad ganz anders aus. Da derbatzelt es schon ab und an den Einen oder Anderen

    Dazu schon schlimm genug für die Busfahrer, dass sie sich über den KFZ Verkehr ärgern müssen, aber dann noch Radler auf der Fahrbahn und im aller-allerschlimmsten Fall überholt dann auch noch einer an der Haltestelle, auf den man aufpassen müsste und nachher hinterher schleichen.

    Eine gute Lösung wurde hier gefunden:


    Es ist möglich auf dem Radweg an der Bushaltestelle Alvenslebenstraße hinter dem Wartehäuschen vorbei zu fahren.

    Rechts vom Radweg ist außerdem noch genügend Platz für einen breiten Gehweg.

    Der Omnibus hält auf der Fahrbahn und nicht in einer Haltebucht. Dadurch wird der Omnibus nicht so stark vom unachtsam oder ignorant vorbeifahrenden Fahrzeugverkehr bei der Abfahrt behindert.

    Außerdem ist mehr Platz für den Haltebord + Wartehäuschen + Radweg + Gehweg

    Satellitenbild:

    Alvenslebenstraße · 30163 Hannover
    30163 Hannover
    www.google.com

    Ein Blick auf google-street-view von 2008 zeigt, dass es sich einmal um einen benutzungspflichtigen Radweg gehandelt hat:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Aber eine Aufnahme an derselben Stelle von Juli 2020 zeigt, dass der damals noch benutzungspflichtige Radweg inzwischen als Angebotsradweg ausgeschildert ist, sodass auch der/die Fahrbahnfahrradfahrer*in ordnungsgerecht die Fahrbahn im Mischverkehr nutzen kann:

    Trotzdem fahren die meisten Fahrradfahrer*innen nach meiner Beobachtung auf dem Angebotsradweg. Das ist nicht ganz ungefährlich für Omnibusfahrgäste und Fahrradfahrer, denn die Omnibushaltestelle hat auf der einen Seitenwand zwar eine Verglasung, aber auf der anderen Seitenwand eine große Plakatwand. Manche Fußgänger*innen, die auf dieser Seite am Wartehäuschen vorbei Richtung Fußweg gehen, treten wie aus dem Nichts plötzlich auf den Radweg, ohne auf den Radverkehr zu achten. Besonders bei Kindern muss man mit dieser Gefahr rechnen als Fahrradfahrer*in.

    Für schnelle Fahrradfahrer*innen, die ungern an einer solchen Gefahrenstelle das Tempo reduzieren möchten, empfiehlt sich deshalb die Fahrbahn-Nutzung. Fahrradfahrer*innen, die nicht gerne im Mischverkehr auf der Fahrbahn fahren möchten, müssen an einer solchen Stelle bei der Nutzung des Hochbord-Angebotsradweges besonders vorsichtig fahren. Auch wenn gerade kein Bus hält, droht die im Foto eingezeichnete Gefahr!

    Eine vergleichbare Gefahr besteht allerdings auch für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn. Besonders auch an Stellen, an denen sehr hoch gebaute Autos (u. a. SUVs, Wohnmobile oder Lieferwagen) am Fahrbahnrand parken.

  • Wieso Konflikte? Hauptsache, die Radfahrer sind von der "Straße" (sic.) runter.

    Umgekehrt ist es auch nicht immer besser:
    Hauptsache, die Radfahrer fahren immer auf der Fahrbahn im Mischverkehr mit den Autos.

    Allerdings scheint mir in dem ausgewählten Bild doch einiges sehr im Argen zu liegen:

    Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite ist ein blaues Fuß-/Radwegeschild [Zeichen 240] zu erkennen.

    Das bedeutet genau genommen, dass auf der Seite an der die Bushaltestelle aufgenommen wurde, gar kein Fahrradverkehr stattfinden darf. Vielmehr müsste der Fahrradverkehr auf der gegenüberliegenden Seite stattfinden, wo ein getrennter Fahrrad-/Fußweg [Zeichen 241-30] ausgeschildert ist, der die Benutzung durch den Radverkehr entgegengesetzt der Fahrtrichtung vorsieht.

    Es kann sein, dass auf der Bushaltestellenseite, auf der das Foto aufgenommen wurde, an dem Fußweg ein [Zeichen 240] steht.

    Dann stünde aber eines der beiden Schilder falsch da. Denn ein Fahrradfahrer kann ja nicht den einen benutzungspflichtigen Radweg benutzen und gleichzeitig auch den anderen. Benutzt in so einem Fall ein*e Fahrradfahrer*in den einen benutzungspflichtigen Radweg, dann ignoriert er/sie automatisch den anderen benutzungspflichtigen Radweg.

    Wenn daran festgehalten werden soll, dass auf dem Weg auf der fotografierten Bushaltestellenseite weiter mit dem Fahrrad gefahren werden können soll in Mischnutzung mit dem Fußverkehr [Zeichen 240] dann muss der Zweirichtungsradweg auf der gegenüberliegenden Seite so geändert werden, dass nur noch in Fahrtrichtung gefahren werden darf.

    In jedem Fall sollte man aber unbedingt sich daran machen, die Bushaltestellenbucht zurückzubauen. Denn wenn dort der Haltestellenbord und das Wartehäuschen Platz finden, wo jetzt die Haltebucht ist, dann kann der gemeinsame Fuß- und Radweg hinter dem Wartehäuschen lang gehen.

  • ...und an allen anderen Stellen auch.

    Das ist eine der großen Gefahren auf dem Hochbordradweg: Manche Fahrradfahrer*innen wägen sich da in einer falschen Sicherheit. Dabei sind solche Gefahren wie sich plötzlich öffnende Autotüren auch auf Hochbordradwegen ein Problem. Besonders dann, wenn diese Radwege direkt an den Türen der parkenden Autos lang führen und sehr schmal sind. Möglicherweise sind Beifahrer*innen auch weniger sensibel bezüglich der Gefahr, die von Autotüren ausgehen, die geöffnet werden.

    Oder Fußgänger*innen, die plötzlich zwischen hoch gebauten parkenden Fahrzeugen auf den Radweg treten. Dazu kommt, dass die sich möglicherweise ebenfalls in einer falschen Sicherheit wähnen, weil sie nicht mit einem Hochbordradweg rechnen.

    Dazu kommt die Abbiege-Problematik. Perspektivisch kann man auf Abbiegeassistenten hoffen und/oder ein geändertes Kreuzungsdesign. Die Gefahr ist aber: Mit dem "Vertrösten" auf solche Lösungen, die sich möglicherweise dann auch noch als Scheinlösungen entpuppen, geht Zeit dafür verloren, den Radverkehr endlich verstärkt auf die Fahrbahn zu bringen. Eine der einfachsten Maßnahmen, um die Akzeptanz für das Fahrbahn-Fahrradfahren zu verstärken, wäre ein generelles Tempolimit von Tempo 30 innerorts. Leider darf aufgrund der Rechtslage in vielen Fällen kein niedrigeres Tempolimit, wie zum Beispiel Tempo 30, angeordnet werden von den Verkehrsbehörden.