• Ich bin noch nicht fertig, aber: Wieso sollte ich von Voraussetzungen ausgehen, die ich in der Realität so nicht annehmen kann?

    Stell dir einfach vor, da ist eine Baustelle. Ist zwar auf dem Bild so nicht erkennbar, aber stell dir es doch einfach mal vor.

    Und zwar eine Baustelle, an der der Verkehr einspurig vorbeigeführt wird, ampelgesteuert. Und das Warten auf die grüne Ampelphase dauert deutlich länger, als du brauchst, um auf dem angebotenen Gehweg, versehen mit einer Radverkehrsfreigabe, in einem Tempo von ca. 6-7 km/h an der Baustelle vorbeizufahren mit deinem Fahrrad. Erlaubterweise, weil Radverkehrsfreigabe. Und sinnvollerweise, weil nur wenig Fußverkehr.

    Bloß verstehe ich an diesem Forschungsteam der Uni-Dresden nicht, dass sie meinen, keinerlei Begründung angeben zu müssen, warum jemand mit dem Fahrrad auf dem Fußweg fährt. Kannst du denen ja in das angebotene Textfeld am Ende der Umfrage schreiben.

  • Oder man liest einfach den Text der Beschreibung, anstatt sich irgend etwas vorzustellen, wonach nicht gefragt wurde.

    Zitat

    Die Fahrbahn darf in der abgebildeten Situation nicht befahren werden.

    Es handelt sich also um einen benutzungspflichtigen, gemeinsamen Geh- und "Radweg".

  • Oder man liest einfach den Text der Beschreibung, anstatt sich irgend etwas vorzustellen, wonach nicht gefragt wurde.

    Es handelt sich also um einen benutzungspflichtigen, gemeinsamen Geh- und "Radweg".

    So wie die Zeichnung in der Umfrage aussieht ( https://umfragen.psych.tu-dresden.de/sozsci/radeln21/?r=4 ) hätte eine Verkehrsverwaltung gegen alle Regeln der Kunst verstoßen, wenn sie da einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Radweg ausweist. Und davon steht auch nichts in der Beschreibung drinnen, dass es sich um einen gemeinsamen benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg handelt. Das ist ja eine der Schwächen dieser Umfrage. Es könnte sein, dass der abgebildete Radfahrer, aus dessen Perspektive die Fragen beantwortet werden sollen, völlig ordnungswidrig den Fußweg mit seinem Rad befährt.

    So hatte ich jedenfalls cubernauts Hinweis verstanden.

    Ich bin noch nicht fertig, aber: Wieso sollte ich von Voraussetzungen ausgehen, die ich in der Realität so nicht annehmen kann?

    Aber vielleicht kann er ja selbst das noch mal erläutern.

    Nimmt man jedoch an, der Fußweg sei für den Radverkehr freigegeben, dann ist es zumindest nicht ordnungswidrig, dort mit dem Rad zu fahren. Das mit der Baustelle, dass ich als Möglichkeit vorgeschlagen habe, kann man allerdings auch nicht aus der Zeichnung ablesen. Denn auf der Zeichnung ist keine Baustelle zu sehen.

    Wer weiß, vielleicht ist die ganze Umfrage so gemeint, dass die Forscher rausfinden wollen, wieviel Prozent der Befragten die meisten Fragen unbeantwortet lassen und stattdessen sinngemäß das reinschreiben, was cubernaut angemerkt hat?

  • Haben Sie gelesen, was ich geschrieben habe? In der Einleitung zu den gezeigten Situationen steht, dass die Fahrbahn nicht benutzt werden darf und das geht nur, wenn der gezeigte Weg benutzungspflichtig ist.

    Dass es viele benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege gibt, die nicht benutzungspflichtig sein dürften, steht außer Frage.

  • Haben Sie gelesen, was ich geschrieben habe? In der Einleitung zu den gezeigten Situationen steht, dass die Fahrbahn nicht benutzt werden darf und das geht nur, wenn der gezeigte Weg benutzungspflichtig ist.

    Dass es viele benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege gibt, die nicht benutzungspflichtig sein dürften, steht außer Frage.

    Ach und Sie meinen, das Forschungsteam der Dresdner Uni, macht eine Untersuchung dazu, wie Leute auf benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwege fahren, die eigentlich nicht benutzungspflichtig sein dürften? Ehrlich, ich weiß es auch nicht so recht, was die Dresdner Forscher mit dieser Umfrage herausfinden wollen. Ich kann mir allerdings schon einen gemeinsamen Geh- und Radweg vorstellen, bei dem es auch Sinn macht ihn zu benutzen. Aber nicht in dem Umfeld, wie es die Zeichnung zeigt.

  • Die TU Dresden möchte herausfinden, wie sich Radfahrer auf gemeinsamen Wegen gegenüber Fußgängern verhalten.

    So werden Sie's nicht rausfinden. Dann müsste nämlich klar gesagt werden, um was es sich jeweils handelt.

    Nach meiner Beobachtung verhalten sich Fahrradfahrer*innen sehr unterschiedlich, je nach dem, ob sie auf einem Gehweg fahren, der für den Radverkehr freigegeben ist, oder auf einem gemeinsamen Fuß-und Radweg oder in einer Fußgängerzone. Gerade in Fußgängerzonen mit Radverkehrsfreigaben gibt es sehr unterschiedliche Gestaltungen, die es entweder notwendig machen sehr langsam und sehr vorsichtig zu fahren, oder die es erlauben eher ein Tempo von 10 km/h zu fahren als 5 km/h.

    Und dann gibt es auch noch die Angebotsradwege. Die sind an manchen Stellen so beschaffen, dass sie kaum als Angebotsradweg erkennbar sind. Und manche davon sind sehr schmal.

    Zum Tempo wird gar nicht direkt gefragt, zumindest nicht nach km/h-Angaben.

    Dagegen werden solche Antworten angeboten:

    (Bemerkungen in Klammern von mir.)

    Ich kann an diesem:er Fußgänger:in schnell vorbeifahren. (Was ist schnell?)

    Diese:r Fußgänger:in achtet auf mich.

    Diese:r Fußgänger:in achtet nur auf seinen / ihren eigenen Weg.

    Ich muss ausweichen, wenn ich an diesem:er Fußgänger:in vorbeifahre.

    Ich muss abbremsen, wenn ich an diesem:er Fußgänger:in vorbeifahre. (Welche Geschwindigkeit fahre ich vor/nach dem Abbremsen?)

    Diese:r Fußgänger:in ist ein Risiko für mich als Radfahrer:in.

    Diese:r Fußgänger:in bewegt sich unvorhersehbar.

    Diese:r Fußgänger:in ist sich bewusst, dass Radfahrende in seiner / ihrer Nähe sein können.

    Meines Erachtens müsste klarer nach dem Tempo gefragt werden. Und unterschiedliche Qualitäten von "Gemeinsamen Wegen" müssten unterschieden werden. Ist der gemeinsame Weg breit genug um auf der einen Seite einen großen Abstand zum Fußgänger zu halten und auf der anderen Seite einen gesunden Abstand zu möglicherweise sich öffnenden Fahrzeugtüren auf der Beifahrerseite? Die Bilder aus der Befragung ( https://umfragen.psych.tu-dresden.de/sozsci/radeln21/?r=4 ) geben da allenfalls ansatzweise Hinweise.

    Nicht zuletzt gibt es auch noch einige Radfahrer*innen, die Gehwege befahren, weil ihnen das sicherer erscheint und die das in einem sehr gemächlichen Tempo tun und dabei auch auf Fußgänger achten. Die fahren manchmal auch verbotenerweise auf Gehwegen, weil ihnen eine sichere Radverkehrsinfrastruktur fehlt oder die angebotene Radverkehrsinfrastruktur zu unsicher erscheint.

    Und es gibt solche Fahrradfahrer*innen, die verbotenerweise auf Gehwegen fahren und wenig Rücksicht auf Fußgänger*innen nehmen.

  • Dann müsste nämlich klar gesagt werden, um was es sich jeweils handelt.

    Auch, wenn Sie das nicht verstehen wollen: Es steht klar in der Beschreibung, dass die Fahrbahn nicht benutzt werden darf. Also handelt es sich um einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und "Radweg".

  • Nach meiner Beobachtung verhalten sich Fahrradfahrer*innen sehr unterschiedlich, je nach dem, ob sie auf einem Gehweg fahren, der für den Radverkehr freigegeben ist, oder auf einem gemeinsamen Fuß-und Radweg oder in einer Fußgängerzone.

    Die Beobachtung hab ich noch nicht gemacht...

    Ich werde auf einem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] als Fußgänger angeklingelt

    ich werde auf einem [Zeichen 240] als Fußgänger angeklingelt

    ich werde bei [Zeichen 242] eng überholt

    Gilt das für alle Rad Fahrenden? nein.

    für viele Rad Fahrende? ja.

  • Auch, wenn Sie das nicht verstehen wollen: Es steht klar in der Beschreibung, dass die Fahrbahn nicht benutzt werden darf.

    (...)

    Na da sind wir uns ja einig ;) ! Zumindest in dem Punkt: Die in der Umfrage ( https://umfragen.psych.tu-dresden.de/sozsci/radeln21/?r=4 ) gezeigte Fahrbahn darf vom Radverkehr nicht benutzt werden.

    Nochmal mit Bild, damit Sie es auch finden

    Sie haben das ja auch noch mal sehr schön in dem Bild angemarkert.

    Der Rest ist Spekulation.

  • Der Rest ist Spekulation.

    Sind Sie wieder im Pipi-Langstrumpf-Modus? Wenn man davon ausgehen soll, dass die Fahrbahn nicht benutzt werden darf, dann kann es sich nicht um einen freigegebenen Gehweg [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] handeln und auch nicht um einen gemeinsamen Geh- und "Radweg" ohne Benutzungspflicht, denn dann dürfte die Fahrbahn benutzt werden.

    Da auch nicht in der Beschreibung steht, dass sich die Umfrage ausschließlich an Kinder unter 8 Jahren richtet, kann es sich also nur um einen benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und "Radweg" handeln. Es wäre natürlich noch eindeutiger gewesen, wenn das [Zeichen 240] mit auf den Bildern erkennbar wäre.

  • Wenn man davon ausgehen soll, dass die Fahrbahn nicht benutzt werden darf, dann kann es sich nicht um einen freigegebenen Gehweg [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] handeln und auch nicht um einen gemeinsamen Geh- und "Radweg" ohne Benutzungspflicht, denn dann dürfte die Fahrbahn benutzt werden.

    Diese Fahrbahn dürften Sie als Fahrradfahrer nicht benutzen, ganz egal wie der Weg daneben ausgeschildert ist:

    Mapillary: https://www.mapillary.com/app/?lat=52.35…806830309498398

    Das mag jetzt ein bisschen spitzfindig sein, aber es gibt sicher auch noch andere Beispiele (von denen vielleicht manche auch ein bisschen spitzfindig sind) und das Wichtigste haben Sie ja schon gesagt:

    Es wäre natürlich noch eindeutiger gewesen, wenn das [Zeichen 240] mit auf den Bildern erkennbar wäre.

    Und genau das ist meine Kritik an der Umfrage der Dresdner Uni. Und diese Aussage von Ihnen ist reichlich von oben herab daher gesagt:

    Da auch nicht in der Beschreibung steht, dass sich die Umfrage ausschließlich an Kinder unter 8 Jahren richtet, kann es sich also nur um einen benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und "Radweg" handeln.

    Schließlich weisen Sie selbst doch immer wieder auf die vielen Verkehrsteilnehmer*innen hin, die eben nicht genau unterscheiden zwischen benutzungspflichtiger Radweg und Angebotsradweg und Fußweg mit Radfahrer frei usw. usw. Und ich wette, dass auch in vielen Fahrschulen immer noch den zukünftigen Autofahrer*innen nicht allzu genau diese Unterscheidungen erläutert werden.

    Viele Radfahrer*innen wiederum haben sich noch nie sonderlich systematisch oder intensiv mit Verkehrsregeln beschäftigt.

    Warum auch, schließlich gibt es keine Führerscheinpflicht fürs Fahrradfahren. Ab 8 Jahren dürfen Kinder auf der Fahrbahn fahren.

    Sie tun aber oft so, als ob Fahrradfahrer*innen über alle möglichen, oft sogar für Fachleute schwer durchschaubare Regelungen, genaustens Bescheid wissen müssten.
    Soll das auf eine Führerscheinprüfung für Radfahrer*innen hinauslaufen? Wollen Sie so den Radverkehrsanteil steigern? Und die Menschen für das Verkehrsmittel Fahrrad begeistern, indem sie zusätzliche Hürden aufbauen?

  • Bin extra für Dich nach Kassel gefahren.

    Mit [Zeichen 240] ist es ja auch kein reiner Gehweg mehr. Es ging doch die ganze Zeit darum, dass die Aussage "die Fahrbahn darf nicht benutzt werden" in der gezeigten Situation voraussetzt, dass da ein Zeichen 20 steht. Da stand ja auch nicht, dass wir in Cuxhaven sind, wo es an der Fahrbahn ein [Zeichen 254] gibt und daneben ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] . :)