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			oh, hatten wir noch gar nicht. Unter dem Hashtag #DHLFanfoto darf man DHL seine Lieblingsfotos im Zusammenhang mit DHL schicken. Das Feedback war irgendwie klar... 
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			Bei einer leider nicht ganz so seltenen Situation tritt ein Radfahrer am Ende gegen den dicht neben ihm fahrenden Pkw. Urteil: Freispruch wegen Notwehr Link zur Süeddeutschen 
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			Aktenzeichen fehlt im Artikel leider... 
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			Staatsanwältin plädiert hier sogar mit Freispruch. Selbst WENN der Mann auf das Auto gespuckt haben sollte: Was für ein Vergehen sollte das dann sein? 10 Euro Reinigungskosten für die Waschanlage? 
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			Selbst WENN der Mann auf das Auto gespuckt haben sollte: Was für ein Vergehen sollte das dann sein? Beleidigung? Oder vielleicht https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html Stell dir vor, es wäre hingegen legal. Du könntest jedesmal deines Nachbarn Auto bespucken, wenn der zur Arbeit fährt. Guter Start in den Tag. 
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			Alles schon mal vor Gericht gewesen... https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Geric…id31240192.html 
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			Was für ein Vergehen sollte das dann sein? 
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			Dann wäre es ja auch eine Beleidigung, wenn man einen Radfahrer zu eng überholt oder wenn man einem Radfahrer mit Absicht die Vorfahrt nimmt. Siehe Lazuse und so. 
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			Alles schon mal vor Gericht gewesen... https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Geric…id31240192.html Aber mit einem entscheidenden Unterschied: ZitatDas gezielte Bespucken eines Fahrzeugs, dessen Eigentümer dem Täter bekannt ist, erfülle den Tatbestand der Beleidigung. Ziel des Täters sei es, den Fahrzeugbesitzer so in seiner Ehre herabzuwürdigen. 
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			  Malte18. Januar 2020 um 09:44 Hat das Thema aus dem Forum Medienhinweise nach 2019 verschoben.
 
		 
		
		
	
